…ein Beitrag von Mirijam Günter in der Freitag.
„Hartz IV Beziehende und die Wahl : ‚Wir werden nicht gesehen'“ – und am Ende ein Plädoyer für ein Bedingungsloses Grundeinkommen…
…ein Beitrag von Jörg Wimalasena in der taz.
Deutlich wird in dem Beitrag, welch stigmatisierende Auswirkungen die Konstruktion des gegenwärtigen Sozialstaats für Leistungsbezieher hat. Die im Interview porträtierte Dame gibt Einblick in ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter. So heißt es an einer Stelle:
„Der Kindergrundsicherung der Grünen könne sie durchaus etwas abgewinnen, sagt sie und erzählt von den Entbehrungen ihres Sohns, der als Jugendlicher nicht einmal mit auf die Konfirmationsfahrt fahren konnte. Die 80 Euro Teilnahmegebühr hatte Ammler damals nicht. Teilüberweisungen habe die Kirche nicht zugelassen. „Man muss eben Prioritäten setzen“, habe man ihr gesagt. Dass die Grünen ihre Vorschläge durchsetzen werden, glaubt sie aber nicht. ‚Die haben das Ganze doch mitinitiiert.‘ Und jetzt wolle jeder irgendwie Hartz IV verbessern, doch Priorität habe das Thema nicht.“
Die Erfahrung der Herablassung, die sie hier schildert, erklärt sich allerdings nicht alleine aus der Erwerbszentriertheit des Leistungsgefüges, es ist ein herablassender Blick auf diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer bestimmten Erwartungen nicht entsprechend, ganz wie es z. B. auch Anna Mayr in ihren Interviews schildert (die daraus allerdings überraschende Schlüsse zieht, siehe dazu hier).
Wichtig ist hier auch das Glaubwürdigkeitsproblem, mit dem die Grünen zu ringen haben, einst hatten sie Hartz IV gemeinsam mit der SPD eingeführt und lange hat es gedauert, bis sie eingeräumt haben, dass diese Form der Sozialpolitik problematisch ist. Wie weit ihre Abkehr davon aber tatsächlich gehen wird, wenn sie Regierungsverantwortung haben, muss sich erst zeigen. Da keine der Parteien, die in den letzten Bundesregierungen waren, eine solche Abkehr ernsthaft erwogen haben, ist die im Beitrag porträtierte Frau Ammler zurecht skeptisch.
Basic Income March Berlin
Der diesjährige BIM war ein großer Spaß und durch die vielen, sehr guten Redebeiträge wirklich inspirierend, klar
Sendet gerne Fotos & Videos zur freien Verwendung an:
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— Basic Income March Berlin (@BasicMarch) September 26, 2021
„Sozialbürokratie ausdünnen“ – Thomas Straubhaar will bedarfsgeprüfte Leistungen abschaffen…
…so zumindest sagt er es in einem Interview, das er dem Weser-Kurier gegeben hat.
Unstrittig ist, dass ein BGE in entsprechender Höhe zahlreiche Leistungen ersetzen kann, manche benennt Straubhaar auch. Das Wohngeld aber ganz auszusetzen würde bedeuten, dass ein BGE sicherstellen müsste, in jeder Region auskömmlich leben und die Miete bezahlen zu können, das gälte für Ein- wie für Mehrpersonenhaushalte. Die Beträge, die Straubhaar bislang genannt hat, reichen dafür aber wahrscheinlich nicht aus. Für eine vierköpfige Familie stellt sich die Lage ganz anders dar als für Alleinstehende, es erstaunt, dass er das nicht thematisiert. Allerdings würde Wohngeld erheblich weniger beansprucht werden müssen, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben und schon ein BGE hätten.
Wenn er eine Vorsorge für’s Alter vorsieht, die dann jedem überlassen wäre, scheint er hier auf private Vorsorge zu setzen. Weshalb aber stattdessen ein Umlagesystem beibehalten, wenn es denn Leistungen oberhalb eines BGEs geben soll? Erfahrungsgemäß sind die Verwaltungskosten dafür gering, es müssen keine Provisionen gezahlt werden usw. wie es bei privaten Versicherungen der Fall ist.
Sascha Liebermann
Im Gespräch mit Sascha Liebermann über Menschenwürde, Bildung, Arbeitswelt und Demokratie…
…ein Podcast der AG Bedingungsloses Grundeinkommen Hanau – im Gespräch mit Sascha Liebermann.
Stefan Bach – Einschätzung zur Finanzierbarkeit in Anlehnung an Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
Aber selbst dann bleibt ein #Grundeinkommen von 1 200 € schon kurzfristig kaum zu finanzieren.
Das gilt erst recht, wenn Beschäftigung & Produktion zurückgehen durch kräftige Steuererhöhungen bei Mittel- & Oberschichtenhttps://t.co/vWcQ0yOll6— Stefan Bach (@SBachTax) September 22, 2021
12 Euro versus 13,15 Euro – oder worum geht es nochmal beim Mindestlohn?
Seltsam finde ich die Behauptung, dass mensch 12€ bräuchte, um nicht in die Altersarmut zu fallen. Denn 2018 waren es 12,63 Euro & 2020 hat das WSI Lohnhöhen zwischen 13,15€ (35h/Woche|40 Jahre) & 16,91€ (35h/Woche|35Jahre) berechnet. https://t.co/iFvsvTOfJy [PDF] 5/10 pic.twitter.com/WuXq84zlcH
— SeTh (@EconomicEthics) September 22, 2021
Ein lesenswerter Kommentar zur Mindestlohndiskussion.
Siehe unsere Kommentare dazu hier.
„Bedingungsloses Grundeinkommen soll neue Chance erhalten“…
…schreibt das St. Galler Tagblatt.
Hier geht es zur Website des Vereins Grundeinkommen Schweiz.
„Eine Grundsicherung, die keiner will“ – eine Antwort auf Thomas Straubhaars Beitrag und eine Reihe Behauptungen…
…von Andreas Peichl, Ronnie Schöb, Christian Waldhoff und Alfons Weichenrieder in der Wirtschaftswoche.
Die Autoren antworten auf einen Beitrag Thomas Straubhaars, in dem er sich zur Machbarkeit eine BGEs zustimmend äußerte, denn sie teilen diese Einschätzung nicht. Hintergrund der Diskussion ist das kürzlich veröffentliche Gutachten „Bedingungsloses Grundeinkommen“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Zu den Details der Simulationsmodelle, die zur Beantwortung der Finanzierungsfrage eingesetzt wurden, kann ich mich nicht äußern. Manche Behauptung im Beitrag wirft allerdings Fragen auf, die dann auch wieder an das Gutachten zu richten sind. So heißt es an einer Stelle:
„Die Grenzbelastung des Einkommens steigt sehr wohl durch das bedingungslose Geldverschenken mit der Gießkanne. Und die Grenzbelastung ist für die Finanzierbarkeit entscheidend. Während sich gegen den Bezug des BGE niemand wehren wird, führen die hohen Grenzsteuerbelastungen durch das BGE dazu, dass sich die Steuerzahler händeringend nach Ausweichreaktionen umsehen. Weil die negative Steuer bedingungslos gewährt wird, während man der positiven Steuer ausweichen kann, bricht die Logik des einfachen Gedankenexperiments von Straubhaar in sich zusammen.“
„Geldverschenken mit der Gießkanne“ ist keine nüchterne Betrachtung dessen, worum es geht, sondern eine normative Einschätzung, denn beim BGE geht es um einen Rechtsanspruch und nicht um Geschenke.
„Ich will keine 12 Euro Mindestlohn“…
Nee, will ich nicht. Ich will keine 12 EUR Mindestlohn, denn 12 ERUR bewegen nichts bezüglich Altersarmut besonders von Frauen. Ich will #bGE !!
— arfst_wagner (@ArfstW) September 21, 2021
