„Anreizeffekte“ – ein doch recht begrenztes Verständnis von Bildungsprozessen…

…siehe frühere Kommentare von unserer Seite zu dem offenbar auch im ifo-Institut verbreiteten Verständnis von Bildungsprozessen hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

Berechtigte Anmerkung, aber auch: Welche Rolle spielt der politische Konsens für einen defensiven Umgang…

…mit Automatisierungsmöglichkeiten? Denn diese Frage wird in der Studie nicht untersucht und die Daten würden sich dafür nicht eignen, handelt es sich um standardisierte Daten, die es nicht erlauben, Entscheidungsprozesse bzw. die ihnen unterliegenden handlungsleitenden Überzeugungen zu untersuchen. Ich habe mich dieser Frage vor vielen Jahren einmal intensiver gewidmet (siehe hier und hier).

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Blinde Flecken der Jobgarantie – Was erhalten diejenigen, die nicht erwerbstätig sein wollen?

Da in jüngerer Zeit der Vorschlag einer Jobgarantie wieder mehr Aufmerksamkeit erhält und über Unterschiede zwischen Bedingungslosem Grundeinkommen und Jobgarantie deswegen auch diskutiert wird, ist es wichtig die Frage zu beantworten, wie es denn nun um diejenigen steht, die eine Jobgarantie nicht in Anspruch nehmen. Was erfährt man dazu? In bisherigen Veröffentlichungen war nicht viel zu erfahren außer einer Sympathie für die Abschaffung von Sanktionen oder gar einer bedingungslosen Grundsicherung. In neues deutschland äußerte sich jüngst Maurice Höfgen zur Jobgarantie. Was findet sich darin zur hier interessierenden Frage:

„Der gezahlte Lohn [der Jobgarantie-Angebote, SL] würde zum effektiven Mindestlohn werden. »Effektiv« ist er deshalb, weil der derzeitige Mindestlohn nur für Beschäftigte gilt. Wer Arbeit sucht und Arbeitslosengeld erhält, landet häufig darunter. Dazu wird das Kräfteungleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Arbeit korrigiert. Die Arbeitsbedingungen in der Jobgarantie werden zur Untergrenze an akzeptablen Arbeitsbedingungen und üben so Druck auf den Privatsektor aus. Die Jobgarantie ist ein universelles Angebot und keine Verpflichtung. Idealerweise sollte sie mit der Abkehr des Hartz-IV-Regimes kombiniert werden. Dazu ist sie kein Ersatz für vernünftige Lohn-, Industrie-, und Fiskalpolitik oder eine Regulierung des Arbeitsmarktes.“

Was heißt „Abkehr“ vom „Hartz-IV-Regime“?

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Bernhard Neumärker zum „Netto-Grundeinkommen“

„Hartz IV ergänzen“ – Woran muss sich eine „reiche Gesellschaft“ messen lassen?

Diese Frage leitet den Beitrag von Tobias Peter in der Frankfurter Rundschau ein. Er schreibt mit Bezug auf den jüngst vorgebrachten Vorschlag, den Regelsatz der Grundsicherung zu erhöhen:

„Eine reiche Gesellschaft muss sich daran messen lassen, was sie für die Ärmsten tut. Gleichzeitig gilt: Es gibt nur wenige Länder, in denen man mit Blick auf die soziale Absicherung lieber durch die Corona-Krise kommen würde.“

Sind aber die Ärmsten als Arme Bezugspunkt oder sie als Bürger des Gemeinwesens? Das scheint auf den ersten Blick keinen Unterschied zu machen, auf den zweiten jedoch ist er beträchtlich, weil der Zweck sozialstaatlicher Leistungen dann nämlich eine andere Richtung erhält. Die Ärmsten des Einkommensmangels wegen zu unterstützen, beinhaltet heute, dass die Unterstützung endet, wenn der Einkommensmangel behoben ist. Der Status als Armer bleibt einer, aus dem hinauszugelangen das Ziel sein muss, er gilt als unerwünscht (siehe hier und hier).

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