Wie ist es denn nun mit Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Stefan Sell hatte schon kurz nach der Verkündigung des Urteils auf die Widersprüche hingewiesen (siehe Link im Tweet oder auch hier).

Sascha Liebermann

Es scheint ans Eingemachte zu gehen,…

…so lesen sich zumindest die letzten Pressemitteilungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Nachdem vor kurzem Stephan Stracke schon davor gewarnt hatte, wohin das Bürgergeld führen könne (früher warnte er vor den Faulen), folgt ihm nun Hermann Gröhe mit dem üblichen Paternalismus, der zugleich all die Leistungen unerwähnt lässt, die überhaupt erst aus Kindern autonom handlungsfähige Bürger werden lassen, Stichwort familiale Fürsorge. „Eigenverantwortliche Lebensgestaltung“ heißt natürlich Erwerbstätigkeit, da ist für anderes kein Platz, was ist das wohl, was Eltern zuhause tun, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern, was machen wohl die Freiwilligen in der Feuerwehr, in all den Vereinen – ist das denn eigenverantwortlich oder nicht? Und wie schlecht es um die Bürger steht, die diesen Status haben, unverfügbar ist er, und dafür überhaupt gar nichts leisten müssen. Bürger zu sein ist von daher der Inbegriff des bloßen Leistungsempfängers, der vom schönen „Vater Staat“ gepampert wird und alle Viere von sich strecken könnte. Warum nur entspricht das nicht der Realität, eine Frage, auf die vielleicht eine der nächsten Pressemitteilungen eine Antwort gibt.

Mit leichten Verdrehungen nimmt Gröhe auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bezug, denn nicht hat es Sanktionen bejaht, es hat eher hervorgehoben, dass das Grundgesetz sie nicht verbiete oder ausschließe:

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„Meine Befürchtung wäre“…

…sagt Cornelia Klinger im Interview in der taz, ohne weiter auszuloten, was denn ein Bedingungsloses Grundeinkommen gerade leisten könnte. Es geht in dem Gespräch um „Care“, Klinger hält den Ausdruck „Lebenssorge“ für angemessener und äußert sich an einer Stelle zum BGE:

„[taz] Es stimmt, die patriarchale Grundstruktur ist nie aufgeknackt worden. Wie würde man da denn rauskommen? Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen in der Hoffnung, dass dann alle Menschen ihr Verhältnis zwischen Erwerbsarbeit und Lebenssorge besser austarieren können?

[Klinger] Diese Fragen muss ich den Ökonominnen und den Sozialwissenschaftlerinnen überlassen. Meine Befürchtung wäre, dass die ganzen gut gemeinten Reformen nichts ändern werden, wenn sich die Gesellschaft in ihrer Gesamtstruktur nicht verändert. Forderungen nach ein bisschen mehr Lohn – diese Vertariflichung von Arbeit hat nicht zur Veränderung von Klassenverhältnissen geführt. Solange die Logik der kapitalistischen Ökonomie und der nationalstaatlichen Rahmung nicht verändert ist, sehe ich keinen richtigen Ausweg. Die sogenannte Humanisierung des Kapitalismus durch kleine Schritte hat wenig gebracht. Die Schere gesellschaftlicher Ungleichheit geht immer weiter auf.“

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„A guaranteed livable basic income gives better incentives to work“…

Bedingungsloses Grundeinkommen und das Wissenschaftssystem

Siehe dazu unseren früheren Beiträge zu Wissenschaft und BGE hier, hier und hier.

Dass sich in den „Bologna“-Reformen auch der Geist von Misstrauen, Kontrolle und Beaufsichtigung zum Ausdruck gebracht hat, sollte nicht übersehen werden. Das gilt nicht nur für die Befristungspraxis, es gilt auch für die Studiengangsstrukturen.

„Zum Selbstverständnis der Soziologie als Wissenschaft“

„Technokratisierung durch Selbstentmachtung: Anmerkungen zum Versagen der wissenschaftlichen Profession und eine alternative Antwort auf die Probleme der Hochschule heute

„Unterstützung durch Überanpassung. Wer trägt die Verantwortung für fehlgeschlagene Hochschulreformen?“

„Autonomie und Verantwortung im Studium. Zur Diskussion über Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen und ihre Aufhebung“

Sascha Liebermann

„Widerstand gegen Hartz-IV-Pläne der Ampel“,…

…darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung und versammelt Stimmen, die gegen eine vorübergehende Aussetzung von Sanktionen im Arbeitslosengeld II sind. Wenig überraschend ist der entscheidende Einwand,  mit der Aussetzung von Sanktionen falle das ultimative Druckmittel weg, um gegen Pflichtverletzungen durch Leistungsbezieher vorzugehen.

Das ist richtig, die Gegner dieser Aussetzung sind hier klarer als manche Kritiker von Sanktionen, die zwar bestimmte Sanktionsformen nicht mehr wollen, an Sanktionen grundsätzlich aber sehr wohl festhalten. Die Frage, die sich stellt, ist, wie lässt sich die Befürwortung eines vorbehaltlos geltenden Existenzminimums damit vereinbaren, dasselbe kürzen zu können? Ist das Existenzminimum nun unverfügbar oder ist es das nicht? Und wie verträgt sich das ganze mit den Grundfesten der Demokratie, dem Mündigkeitsprinzip, dem Vertrauen in die Autonomie? Im Grunde gar nicht. Die Gerechtigkeitsvorstellungen, auf die im Beitrag verwiesen wird, sind damit auch nicht im Einklang. Genau darüber braucht es eine intensive Diskussion.

Sascha Liebermann

„Geld fürs Nichtstun: Ist das Grundeinkommen gerecht?“…

…eine Diskussion – wieder einmal – mit Thomas Straubhaar, der bei der Körber-Stiftung eine Art Abo zu haben scheint. Straubhaar vertritt eine bestimmte Position in der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, vielleicht ist das der Grund für seine regelmäßigen Einladungen, vielleicht auch nur Lokalkolorit. Der Vielfalt der Debatte wird diese Schlagzeile nicht gerecht. Straubhaar hat einen erstaunlichen Wandel durchgemacht, einst gehörte er selbst zu den Kritikern der vermeintlichen Hängematte im deutschen Sozialstaat, feierte die Erfolge von Hartz IV nach zehn Jahren, davon ist heute keine Rede mehr.

Sascha Liebermann

Neues Buch zum Grundeinkommen – vollmundiger Klappentext…

…man kann darauf gespannt sein, ob er eingelöst wird. In der Ankündigung  zum Buch von Jürgen Schupp und Rolf Heinze heißt es:

„Die vorliegende Publikation erweitert konstitutiv das Diskursfeld zum Thema Grundeinkommen, lotet die Möglichkeiten einer Einführung sowie Chancen und Risiken ab. Obwohl alle visionären Vorschläge zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) zumindest in demokratisch verfassten Wohlfahrtsstaaten bislang politisch nicht umgesetzt wurden, wurde die Frage nach der Umsetzung bzw. den Gelingensbedingungen und der Identifizierung möglicher Blockaden nur am Rande behandelt. Auch jüngste Veröffentlichungen zu einem BGE weisen diese politisch-institutionelle „Blindheit“ auf und thematisieren zu wenig die Gründe für das bisherige Scheitern. Ohne eine Überführungsstrategie wird die Idee in Deutschland aber aufgrund einer solchen Implementierungsnaivität scheitern. Im Buch wird deshalb der Diskussionsstand zum Grundeinkommen insofern weiterentwickelt, dass eine Einbindung in wohlfahrtsstaatliche Entwicklungsverläufe und aktuelle Herausforderungen für die „Sicherung der sozialen Sicherung“ vorgenommen wird. Zudem wird anknüpfend an den „stillen“ Wandel zum sozialinvestiven Staat eine sozialwissenschaftliche Einordnung bislang visionär erscheinender garantistischer Elemente eines Grundeinkommensmodells vorgenommen.“

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„Von Hartz IV zum Bürgergeld“ – Wirtschaftsdienst Zeitgespräch Video online…

…meinen Kommentar zum Gespräch finden Sie hier.

Sascha Liebermann