In einem Interview mit der Zeitung Mittelbayrische äußerte sich Claudia Roth unter anderem zum BGE. Hier die Passage:
„Was halten Sie vom Bedingungslosen Grundeinkommen?“
Roth: „Bei uns in der Partei diskutieren wir dieses Thema sehr heftig. Manche Menschen in der Partei wollen das Grundeinkommen unbedingt haben, weil sie glauben, dass Deutschland dadurch gerechter wird. Und dass es allen Menschen dadurch besser geht. Ich selbst bin mir nicht sicher, ob das Grundeinkommen gut für uns wäre. Ich habe Angst, dass der Staat dann weniger Verantwortung für die sozial schwächeren Menschen übernimmt. Der Staat könnte zum Beispiel sagen: Ich gebe den Menschen jetzt ein bestimmtes Einkommen, egal ob sie arbeiten oder nicht – dann muss ich mich aber nicht mehr um neue Arbeitsplätze kümmern. Wir streiten in der Partei seit Jahren darüber, ob wir das Grundeinkommen haben wollen. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt: Wir wollen es gerne einmal ernsthaft ausprobieren.“
Ist diese Sorge denn eine, die mit dem BGE zu tun hat? Wie ist es heute? Was leistet der Sozialstaat der Gegenwart? Sicher, es gibt zahlreiche Leistungen, die beantragt werden können, doch unter welchen Bedingungen, mit welchen Auflagen? Was machen diese Bedingungen mit denen, die Leistungen beantragen? Die Sorgen, die Claudia Roth äußert, könnte sie ebenso auf die Gegenwart richten. Stefan Sell sprach kürzlich sogar von Gefahren, die ein BGE berge, siehe „‚…nicht zu unterschätzende Gefahr[en]‘ und die Wagnisse der Demokratie“. Vergleichbare Bedenken hat auch Christoph Butterwegge immer wieder vorgebracht, ganz ähnlich kürzlich Andrea Nahles.
Zu fragen wäre ebenso, wer denn der Staat ist? Es handelt sich ja nicht um irgendeine ominöse, eigenmächtige Instanz, die nicht kontrollierbar wäre. Der Staat macht, wozu Gesetze ihn beauftragen, dabei geht es immer um Entscheidungen, die getroffen werden. „Der Staat“ in Gestalt der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder war es, der „Hartz IV“ eingeführt hat.
Sascha Liebermann