„Abschaffung des Ehegattensplitting könnte […] Menschen in Arbeit bringen“ – eindimensionale Debatte, weil eindimensionale Ziele

Über etwaige Folgen des in Deutschland existierenden Ehegattensplittings kann unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert werden, die sich in der Debatte durchaus wiederfinden, z. B. der Verhältnismäßigkeit, der Bevorteilung von Besserverdienern, der Benachteiligung Geringverdienern, die Überbewertung der Ehe usw. Es gibt jedoch Aspekte, die kaum zur Sprache kommen bzw. die die Diskussion dominieren, so z. B. hier „Abschaffung des Ehegattensplittings könnte 500000 Menschen in Arbeit bringen“, also der Zugewinn an Arbeitsplätzen durch Umgestaltung in Individualbesteuerung. Kaum zur Sprache kommt, welche Folgen die weitere Steigerung der Erwerbsquote für das Leben jenseits davon hat. Mehr Erwerbsteilnahme bedeutet weniger Zeit für Familie, Angehörige, Freunde, Ehrenamt. Deutlich wird das in diesem Beitrag:
„Wie hat sich diese Reform [des Ehegattensplittings, SL] vor 50 Jahren in Schweden ausgewirkt? Schweden ist mittlerweile eines der Länder mit der höchsten Erwerbsbeteiligung von Frauen: Fast 85 Prozent aller 25- bis 54-jährigen Frauen gehen einer Beschäftigung nach, und es gibt keine großen Unterschiede mehr im Erwerbsverhalten von Männern und Frauen oder von verheirateten und unverheirateten Frauen. Das war nicht immer so. In den 1960er-Jahren, also vor der Reform, lag die Erwerbstätigenquote verheirateter Frauen auch in Schweden nur bei rund 50 Prozent.“(Nicola Fuchs-Schündeln, Michèle Tertilt, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Anfang Juni)

Die Besteuerung wird hier in Zusammenhang mit dem Erwerbsverhalten gebracht, auch wenn die Autorinnen vorsichtig sind, Veränderungen aus der Steuerreform in Schweden direkt abzuleiten. Denn gesamtgesellschaftliche Veränderungen in der Deutung von Geschlechterpositionen, also Veränderungen in normativer Hinsicht, spielen dafür, dass solche Reformen möglich sind, eine nicht unerhebliche Rolle. Ganz frei von der Tendenz, direkte Folgen aus der Steuerreform zu ziehen, sind die Autorinnen dennoch nicht, obwohl ihnen sicher bekannt ist, dass Korrelation nicht dasselbe wie Kausalitäten sind. Gleichwohl ist das Ziel deutlich: es geht um die Erhöhung der Erwerbsquote. Sie erwähnen nur indirekt im weiteren Text, dass es hierzu eines weiteren Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen bedarf, was genau aber heißt, weniger gemeinsame Zeit zu haben, weniger Erfahrungen miteinander zu machen. An der Quote der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen lässt sich diese Entwicklung gut ablesen, ebenso an der Absenkung des Zugangsalters und der Ausdehnung der Betreuungszeiten. Der Ausbau von Ganztagsschulen sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich bezeugt das ebenfalls. Das Ehegattensplitting ist eine Form, in der die Entscheidung, weniger bzw. gar nicht erwerbstätig zu sein steuerlich unterstützt wird, sofern man es sich leisten kann. Für Geringverdiener gilt das z. B. kaum (Wirkungen des Ehegattensplittings auf Geringverdiener hat einst Axel Troost ermittelt). In der Debatte, das ist auffällig, gilt ein Ziel als gesetzt: die Erhöhung der Erwerbsteilnahme. Andere werden kaum diskutiert, z. B. mehr Freiraum für Nicht-Erwerbstätigkeit zu schaffen.

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„Aus Liebe zur Freiheit“ – wenn es aber ernst wird mit Freiheit, äußert sich Christian Lindner paternalistisch…

…so z. B. allzu deutlich hier, hier und hier.

Es verwundert, dass Unternehmer gegen die Verherrlichung von Erwerbstätigkeit, gegen ihre Umwertung zum Selbstzweck, nicht deutlich das Wort ergreifen, sieht man einmal von selten Äußerungen wie derjenigen Götz W. Werners ab. In einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung (siehe auch hier) sagte er:

[Stuttgarter Zeitung]“Wäre es nicht Ihre vornehmste Aufgabe, Arbeitsplätze zu schaffen?

[Götz W. Werner] Ich muss wirklich sagen, dass ich dieses Gerede von der Schaffung neuer Arbeitsplätze langsam nicht mehr hören kann. Warum wird dem so wenig widersprochen? Die Wirtschaft hat nicht die Aufgabe, Arbeitsplätze zu schaffen. Im Gegenteil. Die Aufgabe der Wirtschaft ist es, die Menschen von der Arbeit zu befreien. Und das ist uns in den letzten 50 Jahren ja auch grandios gelungen.“

Stattdessen äußern sich Unternehmer bzw. Unternehmensverbandsvertreter nicht selten genau in die andere Richtung, siehe hier und hier. Ein BGE würde hier, weil es Wertschöpfung und nicht Arbeitsplätze als Zweck des Wirtschaftens betont, manches geraderücken.

Sascha Liebermann

Endlich Klartext oder: alter Wein in neuen oder eher in alten Schläuchen, zugleich eine Selbstentmündigung

Wolfram Weimer gibt sich in einem Beitrag in The European Mühe, triftige Einwände gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu formulieren – „Vier Gründe, warum ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht funktioniert“. Wer so entschieden ansetzt, muss gute Argumente haben, sollte man meinen. Was schreibt er?

Weimer nennt in der Einordnung zu Beginn, die sich auf den Start des Pilotprojekt Grundeinkommen bezieht, nicht einen Verweis auf wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema, das ist schon interessant angesichts der Menge an internationalen Veröffentlichungen. Damit ist er in guter Gesellschaft mit anderen Kritikern, die mit ähnlicher Verve sich um wissenschaftliche Literatur nicht scheren, wie z. B. Horst Siebert einst mit seinem Beitrag „Das bedingungsloses Grundeinkommen für jeden – ein schlimmer Irrweg“ (2007). Ich kommentiere seine Einwände der Reihe nach:

Erster Einwand: Die Ausgabenseite wird brutto betrachtet und mit dem Bundeshaushalt verglichen, nun ja, solche Rechnungen werden immer wieder angestellt, sind aber nicht relevant. Wer denkt schon in Ausgaben, ohne Einnahmen zu betrachten? Wenn schon Ausgaben betrachtet werden, dann müsste es um Nettoausgaben gehen. Mit Weimers Rechnung könnte kein Unternehmen existieren, wenn es ohne Einnahmen plant.

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„Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken“…

…darum geht es in einem Beitrag von Markus Wolf, der im IAB-Forum über „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020“ berichtet. Überraschend sind diese Befunde nicht. Leider erlauben die dazu genutzten standardisierten Daten keine Einsichten in die konkrete Problemlage von Leistungsbeziehern und wie sie mit ihr umgehen. Instruktiver sind dann Studien wie die zur sogenannten Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle, in deren Rahmen immerhin ausführliche Interviews geführt wurden:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems“ (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform“ (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Wer sitzt in der Armutsfalle?“ (Ronald Gebauer, Hanna Petschauer, Georg Vobruba)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems“ (Ronald Gebauer)
Ein Mangel ist darin allerdings, dass man nichts darüber erfährt, wie sie ausgewertet wurden, wie dabei vorgegangen wurde.

Interessant hierfür auch die Arbeit von Franz Erhard „Die Erfahrung von Armut“.

Sascha Liebermann

North American Basic Income Guarantee Congress – recordings online…

…für alle interessant, die einen Einblick in die nordamerikanische, aber auch internationale Diskussion erhalten wollen.