Eidgenössische Volksinitiative 2016 schlug keine Betragshöhe vor, auch wenn…

…das immer wieder einmal behauptet wird, so von Thomas Straubhaar im Interview mit dem Blick aus der Schweiz. Die „Eidgenössische Volksinitiative ‚Für ein bedingungsloses Grundeinkommen‘“ schlug gar keinen Betrag vor, wie der Text der Volksinitiative deutlich macht:

„Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a (neu) Bedingungsloses Grundeinkommen

1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.

3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.“

Weitere Infos dazu finden Sie auf grundeinkommen.ch und hier im Infobooklet zur Volksabstimmung am 5. Juni 2016.

Damit verfängt Straubhaars Behauptung nicht, im Unterschied zur Volksinitiative schlage er ein einheitliches BGE für alle vor, das keinen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern mache. Straubhaar bezieht sich hier vermutlich auf die Beträge, die in der öffentlichen Diskussion kursierten, aber nicht Bestandteil der Volksinitiative waren. Einen wichtigen Punkt trifft er damit allerdings, ohne ihn zu benennen, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob ein einheitlicher oder ein gestaffelter Betrag bereitgestellt wird. Mit letzterem würden Alleinerziehende erheblich benachteiligt.

Sascha Liebermann

„Diskussion im Utopie-Camp: MENSCH, GRUNDEINKOMMEN! – Eine Utopie auf dem Weg nach und durch Europa“…

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Einst kritisierte er die Hängematten-Philosophie, seit Jahren spricht er sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen aus

„Das Grundeinkommen ist wieder da – und soll die Marktwirtschaft retten“ schreibt Christoph Eisenring…

…über das neue Buch von Thomas Straubhaar in der Neuen Zürcher Zeitung. Eisenring hatte schon das erste Buch Straubhaars zum Bedingungslosen Grundeinkommen „Radikal gerecht“ rezensiert (siehe hier) und erwartbare, teils treffende Einwände vorgebracht. In der aktuellen Rezension geht es wieder um „Arbeitsanreize“, die Eisenring ähnlich krude verwendet wie Straubhaar über die Jahre selbst. Wer behauptet, Erwerbsarbeit verliere aufgrund höherer Besteuerung an Attraktivität, sollte sich einmal damit befassen, welche Gründe es noch dafür gibt, erwerbstätig zu werden, dann würde die Deutung ungleich komplexer werden. Darauf habe ich in meinem damaligen Kommentar auch mit Verweis auf Ausführungen Karl Widerquists hingewiesen.

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„Das ist so ein bisschen wie in der DDR“ – und nicht nur in dieser Frage…

…auch die Durchdringung der Familien- und Bildungspolitik mit dem Erwerbsgebot bestätigt dies.

Sascha Liebermann

Kindergrundsicherung: ja – Grundeinkommen: nein? Eltern, wozu?

Folgt man Twitternachrichten, dann scheint es eine große Unterstützung für eine Kindergrundsicherung zu geben. Die Forderung steht schon länger im Raum, erlebte in den vergangenen Jahren immer wieder Aufwind (siehe unsere Kommentare dazu hier). Irritierend ist dabei, für wie selbstverständlich es gehalten wird, dass Kinder gut abgesichert sein müssen, Eltern hingegen jedoch nicht. Es kann also eine Kindergrundsicherung gefordert werden, ohne dass zugleich die Eltern als Eltern eine solche Absicherung erhalten. Kindergrundsicherung also ohne Eltern könnte man sagen. Doch Familien sind ein unteilbares Sozialgebilde, Eltern und Kinder gehören zusammen, Familien erbringen die entscheidenden sozialisatorischen Leistungen, damit aus Kindern einmal verantwortungsbewusste Bürger werden. Dazu braucht es aber auch die Möglichkeit viel Zeit miteinander verbringen zu können.

Dennoch gehen die Einschätzungen weit auseinander, die einen müssen unbedingt abgesichert werden, die anderen müssen erwerbsbereit sein – eine Folge des Erwerbsgebot. Erwerbstätige werden – durch das Elterngeld – sofern sie Eltern werden, genau deswegen bessergestellt als nicht-Erwerbstätige. Diese Widersprüche scheinen wenig zu stören, was womöglich daher rührt, Familie als Ansammlung von Einzelpersonen zu betrachten, deren Leistungen ja genauso gut durch Dienstleister erbracht werden können – siehe Kita und Kindergarten. Eine Kindergrundsicherung zu fordern, ohne zugleich eine Forderung nach einer Absicherung der Eltern bzw. ganz allgemein nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen zu erheben, ist ein zweischneidiges Schwert.

Sascha Liebermann

Annalena Baerbock zu Hartz IV und Kindergrundsicherung – ohne Eltern

Treffender Kommentar, auch wenn Baerbock vermutlich darauf hinauswollte, dass es für Kinder andere Leistungen geben sollte. Doch kann man Ansprüche von Kindern nicht unabhängig von der Familiengemeinschaft konzipieren, in der sie leben.

Siehe frühere Kommentare von uns zur Kindergrundsicherung hier.

Sascha Liebermann