ifo-Institut zu Schule und Lernzeiten – treffend kommentiert, ganz abgesehen von methodischen Beschränkungen,…

…denn es handelt sich um eine standardisierte Elternbefragung, also eine Einschätzung der Lage, die wiederum auch von Bildungsvorstellungen der Eltern abhängt und den Vorstellungen, die sie von Schule und Unterricht haben. Über diese komplexen Hintergründe erfährt man auf diesem methodischen Weg gar nichts, auch nicht über die Widersprüche in diesen Vorstellungen, was aber wichtig wäre, um zu verstehen, wie Eltern zu ihren Einschätzungen gelangen und was aus ihnen geschlossen werden kann. Davon ganz abgesehen wäre es wichtig zu erfahren, was denn die Kinder für Erfahrungen durch die größere Selbstbestimmung des Lernens machen, die sie in der Schule so nicht machen können. Das ist nicht nur eine Erfahrung, die Kinder aus „privilegierten Elternhäusern“ machen. Hieraus ließe sich dann einiges schlussfolgern bezogen darauf, was sich in der Schule ändern müsste, um solche Erfahrungen  zu ermöglichen oder zu stärken.

Siehe frühere Kommentare von uns dazu hier.

Sascha Liebermann

„…Los Angeles will launch the largest Guaranteed Basic Income Pilot of any city in America…“

Frage beantwortet? Fabio de Masi nochmals zu Jobgarantie, Grundsicherung und unbezahlte Arbeit

Fabio de Masi hat auf Eric Manneschmidts Rückfrage geantwortet. Ohne nun einordnen zu wollen, ob diese Antwort darauf bezogen zutreffend ist, enthält sie dennoch Ansatzpunkte, die für die Diskussion um eine Jobgarantie wichtig sind. De Masi schreibt:

„Die Jobgarantie ist ein zusätzliches Angebot und soll Menschen, die arbeiten können und wollen, eine sinnvolle Tätigkeit verschaffen. Sie ersetzt selbstverständlich keine soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit. Darauf habe ich hingewiesen. Wenn Sie gerne persönlich keiner Erwerbsarbeit nachgehen wollen, verschafft Ihnen das nicht das Recht, anderen die Möglichkeit einer sinnvollen Tätigkeit zu verwehren.“

Welcher Art wäre denn diese Absicherung? Wäre sie wie heute konstruiert, also nur unter Bedingungen der Erwerbsbereitschaft zugänglich? Wäre sie auch ohne zugänglich, bliebe allerdings immer noch bestehen, dass sie nur als Noteinkommen im Fall wegfallenden Erwerbseinkommens greifen würde. Möglich ist das, aber das wäre ein Bruch mit dem bestehenden Gefüge, in dem Sanktionen dazu dienen, Leistungsbezieher „aktiv“ zu halten. Weshalb folgt daraus, nicht erwerbstätig sein zu können, dass Herr Manneschmidt anderen den Zugang zu „einer sinnvollen Tätigkeit verwehren“ will? Will er nicht gerade mittels BGE die Möglichkeit dafür schaffen, was sinnvoll ist, frei davon entscheiden zu können, ob es entlohnt wird?

Weiter schreibt de Masi:

„Und selbstverständlich haben Sie keinen unbegrenzten Anspruch darauf, dass andere Menschen für Sie arbeiten. Würde niemand mehr einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wäre ja übrigens auch das von Ihnen gewünschte bedingungslose Grundeinkommen nicht finanzierbar. Ein Recht kann aber nur bestehen, sofern es für jeden existiert. Dies ist ein Widerspruch, den Sie beantworten müssen, nicht ich.“

Frage beantwortet? Fabio de Masi nochmals zu Jobgarantie, Grundsicherung und unbezahlte Arbeit weiterlesen

Vielleicht eine gewagte These, aber dennoch erinnernswert: „Vorrang für die Anständigen“…

…denn ich halte es für unwahrscheinlich, dass jenseits bestimmter Debattierzirkel diese Broschüre zur Kenntnis genommen wurde, wie viele Broschüren nicht weiter beachtet werden. Dennoch bringt das damalige Papier unter Clements Namen etwas zum Ausdruck, was in allen Schichten anzutreffen ist, Vorbehalte gegenüber denjenigen, die vom eigenen Lebensentwurf abweichen und „auf Kosten anderer“ leben. Clement benutzte den Begriff in Anführungszeichen in dem hier benannten Papier, es braucht den Begriff aber nicht, um dasselbe zum Ausdruck zu bringen. Das ist die tatsächliche Hürde für eine andere, zeitgemäßere Sozialpolitik.

Sascha Liebermann

„2500 Franken – für alle“ – schreibt die Basler Zeitung…

…und berichtet (Bezahlschranke) über das Vorhaben, eine weitere Volksiniative für ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu lancieren in der Schweiz. Daran beteiligt sind der Oswald Sigg, ehemaliger Sprecher des Bundesrates, und die Regisseurin Rebecca Panian, die zuletzt sich für ein Grundeinkommensprojekt in Rheinau eingesetzt hatte. Laut Bericht sehen die Befüworter der neuen Initiative in der Darlegung der Finanzierung eines Grundeinkommens einen wichtigen Punkt, um Einwände zu entkräften, womit zugleich die Kritik an der ersten Initiative formuliert ist, der es in dieser Hinsicht an Klarheit gemangelt habe, sie sei zu „philosophisch“ gewesen. Im Beitrag werden Daniel Häni und Philip Kovce erwähnt, die die neue Initiative genau aus diesem Grund kritisiert haben sollen, der Fokussierung auf die Finanzierung wegen und der Missverständnisse, die damit verbunden seien – es gehe eben beim BGE nicht um „mehr Geld“. Vorgesehen scheint das Grundeinkommen der neuen Initiative nur für Personen über 18 Jahre, womit die Frage sich stellt, was Kinder erhalten sollen und weshalb sie ausgenommen sind. Dazu wird es vermutlich weitere Ausführungen geben, wenn die Initiative gestartet ist, was im Juni geschehen soll. Im Beitrag wird behauptet, in der ersten Initiative sei ein Betrag von 2500 Franken als Grundeinkommen gefordert worden, das ist jedoch nicht richtig. Dieser Betrag wurde lediglich in Diskussionen genannt, im Initiativtext spielte er keine Rolle. Dass im Beitrag nun die „Realisten“ (Sigg, Panian) den „Puristen“ (Häni, Kovce) gegenübergestellt werden, ist schon ein gelungenes Manöver der Kritiker. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Diskussion nicht in solch simplifizierenden Bahnen bewegt.

Sascha Liebermann

Was ein Bedingungsloses Grundeinkommen nicht ist, welche Fallstricke lauern – Hinweis auf einen Vortrag, der das thematisierte

Wozu Lebensmittelgutscheine führen können

Detlef Scheele (Bundesagentur für Arbeit) über Hartz IV – insofern nichts Neues von dieser Seite

Im Unterschied zu manch beschönigenden Äußerungen ist Detlef Scheele sonst sehr klar darin, zu benennen, wozu Sanktionen dienen sollen, siehe hier.

Sascha Liebermann