Floor Cleaner pic.twitter.com/C0EHnin4wT
— HumanVSMachine (@HumanVsMachine) April 24, 2021
Wie war das mit dem Spargelstechen? Ach ja, der Spargel-Panther – jedes Jahr wieder erinnernswert
Schon mehrfach haben wir anlässlich der ewig wiederkehrenden Diskussion über Erntehelfer und Spargel auf technische Möglichkeiten für die Ernte hingewiesen. Davon hört man in der öffentlichen Aufregung wenig.
Automatisierung – Mensch vs. Maschine – immer wieder beeindruckend
Robotic bricklayer builds 3x faster than humans pic.twitter.com/6bVdgurW4i
— HumanVSMachine (@HumanVsMachine) April 26, 2021
Ein Bedingungsloses Grundeinkommen „verschiebt auch kategorial unser Menschenbild“ meint Udo di Fabio
In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von heute, Rubrik Wirtschaft, unter dem Titel „Im Hintergrund lauert Chinas Modell“ äußert sich Udo di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Seine Sorge vor einem Staatskapitalismus scheint diese Einschätzung zu tragen. Hier die ganze Passage:
„[di Fabio] Die Rentenausgaben des Bundes für die nicht beitragsgedeckten Leistungen sind schon ein gewaltiger Posten, der durch die demographischen Bedingungen gewiss nicht kleiner wird. Je mehr Steuergeld hier hineinfließt, desto mehr Menschen werden den Sinn von Sozialversicherungen hinterfragen, die ein tragender Baustein der Sozialen Marktwirtschaft sind. Es klingt dann sehr modern und scheint den gordischen Knoten zu durchschlagen, wenn man das ganze komplizierte System sozialer Sicherung durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzen will.“
Hier lauert das erste Missverständnis, wenn di Fabio ein BGE so versteht, dass es das „ganze komplizierte System sozialer Sicherung“ ersetzen soll. Diese Überlegung ist in der Diskussion jedoch eine eher randständige und folgt keineswegs aus einem BGE, sondern aus einer bestimmten Konzeptualisierung. Hier wäre schon eine klärende Rückfrage angebracht gewesen.
„[FAZ] Wäre das verfassungsrechtlich gedeckt?
[di Fabio] Die Idee klingt sympathisch, viele Progressive aus der Digitalwirtschaft sind begeistert. Aber das Modell kann weder erworbene Anwartschaften zum Verschwinden bringen noch daran vorbeigehen, dass der soziale Rechtsstaat dann doch wieder in jedem Einzelfall wird prüfen müssen, ob das bedingungslose Grundeinkommen dem konkreten Lebensbedarf entspricht. Bei eingeschränkten oder pflegebedürftigen Menschen reichen die Summen, die für eine zwanzigjährige voll Erwerbsfähige auskömmlich sind, jedenfalls nicht. Ein Versorgungsanspruch für alle gegenüber der staatlichen Gemeinschaft verschiebt auch kategorial unser Menschenbild. Wenn nicht die freie Entfaltung als Persönlichkeit am Anfang steht, sondern der Anspruch auf ein staatliches Einkommen, wird die Gemeinschaft mit ihren Herrschaftsinstrumenten, um dafür die Mittel aufzubringen, wichtiger als der Einzelne. Das Grundgesetz verfasst den Staat aber subsidiär, daher stehen die Grundrechte am Anfang, damit wir uns zuerst nach unseren Plänen frei entfalten können. In jeder Freiheit schlummert eine sittliche Pflicht, die Talente zu nutzen, auch damit andere am Erfolg teilhaben können.“
Der Verweis auf die Digitalwirtschaft zeigt, dass di Fabio sich hier wohl eher über Zeitungslektüre einen Eindruck verschafft hat. Wen meint er denn? Die Diskussion ist erheblich breiter und es werden ganz andere Begründungen vorgebracht, auch in der öffentlichen Diskussion – von der akademischen ganz zu schweigen.
Armin Laschet zum Bedingungslosen Grundeinkommen
https://t.co/OKc7GWJM8N#BGE ist Soziale Marktwirtschaft:
Sozial = Person ist Selbstzweck
Marktwirtschaft = Zweckrationales Handeln ist vom sachfremden Motiv der Beschäftigung befreit @ArminLaschet: #Grundeinkommen ist unvereinbar mit Prinzipien Sozialer Marktwirtschaft
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 23, 2021
Das eine kritisieren, das anderen nicht haben wollen – wer Sanktionen für unangemessen hält, muss sich von ihrem Zweck verabschieden,…
Nicht einfach nur die Folge der Bedarfsprüfung? #BGE
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 22, 2021
…, da helfen auch keine höheren Regelsätze, wie in dem hier zugrundeliegenden Fall, der durch die Presse geht. Solange das Erwerbsgebot Grundlage der Leistungen zur Einkommenssicherung ist, bleibt es, wie es ist, nur Veränderungen innerhalb dieser Logik sind möglich (siehe hier und hier).
Sascha Liebermann
Die lange Denktradition der „Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen“ als „Grundgesetz der sozialisierten Gesellschaft“ – so August Bebel…
…in seiner bekannten Schrift „Die Frau und der Sozialismus“, siehe: Bebel, August (1996 [1879]): Die Frau und der Sozialismus. In: Ausgewählte Reden und Schriften, Bd 10/1, S. 597:
„Sobald die Gesellschaft im Besitz aller Arbeitsmittel sich befindet, wird die Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen, ohne Unterschied des Geschlechts, Grundgesetz der sozialisierten Gesellschaft. Die Gesellschaft kann ohne Arbeit nicht existieren. Sie hat also das Recht, zu fordern, daß jeder, der seine Bedürfnisse befriedigen will, auch nach Maßgabe seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten an der Herstellung der Gegenstände zur Befriedigung der Bedürfnisse aller tätig ist. Die alberne Behauptung, die Sozialisten wollten die Arbeit abschaffen, ist ein Widersinn sondergleichen. Nichtarbeiter, Faulenzer gibt’s nur in der bürgerlichen Welt. Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Aber die Arbeit soll auch nützliche produktive Tätigkeit sein. Die neue Gesellschaft wird also verlangen, daß jeder eine bestimmte industrielle, gewerbliche, ackerbauliche oder sonstige nützliche Tätigkeit ergreift, durch die er eine bestimmte Arbeitsleistung für die Befriedigung vorhandener Bedürfnisse vollzieht. Ohne Arbeit kein Genuß, keine Arbeit ohne Genuß.“
Die Verengung des Arbeitsbegriffs in Vollendung bietet dieses Zitat und der entscheidende Einspruch gegen diejenigen, die meinen, ein BGE sei sozialistisch. Doch es ist vielmehr die heutige Erwerbszentrierung, die im Geist des Sozialismus fortlebt. Ihre Erhaltung bedarf der Sanktionen, um den „Faulenzern“ Beine zu machen. Wie so häufig, ist das Paulus-Zitat verkürzt, siehe hier. Diese Haltung ist das eigentliche Hemmnis für die Einführung eines BGE, man schaue sich nur an, was Oskar Lafontaine einst zu Sanktionen meinte, wirklich distanziert hat er sich davon meines Wissens nicht.
Sascha Liebermann
Das kann passieren, wenn Erwerbstätigkeit vor allem anderen rangiert: Jobcenter vs. Elternrecht
„So sei die Wahrnehmung des verfassungsrechtlich garantierten #Elternrechts ein wichtiger Grund gewesen, der einer #Eingliederung in den #Arbeitsmarkt während der strittigen Zeit entgegengestanden habe. Das #Jobcenter legte daraufhin #Berufung ein.“ – #StopThatShit – #BGEjetzt! https://t.co/EfeydOyHZo
— Mensch in Germany (@InMensch) April 22, 2021
Siehe hierzu auch frühere Beiträge von unserer Seite hier.
„Not gonna claim this a UBI, but could still be a valuable example“
Not gonna claim this is a #UBI, but could still be a valuable example on how multiple social problems could be solved through #DirectCashTransfers– a #pilot study apparently to the tune of $24million #LA #SoCal #Basicincome #Californiahttps://t.co/bo2PApCmIw
— Basic Income Earth (@BasicIncomeOrg) April 22, 2021
ifo-Institut zu Schule und Lernzeiten – treffend kommentiert, ganz abgesehen von methodischen Beschränkungen,…
1/2 Das #ifo-Institut behauptet, dass S*S an einem normalen Schultag 7,3 Std mit schulischen Tätigkeiten verbringen:
Schulvormittag: 8:00 – 13:00 Uhr = 5 Std
– 30min Pause
– 30min Orga/Lehrerwechsel, etc.Von den 4 Std. geht dann noch die Zeit ab, in der jemand aus dem … pic.twitter.com/sDFVxUfzoC
— Tobias Schreiner (@Tob_Sch) April 20, 2021
…denn es handelt sich um eine standardisierte Elternbefragung, also eine Einschätzung der Lage, die wiederum auch von Bildungsvorstellungen der Eltern abhängt und den Vorstellungen, die sie von Schule und Unterricht haben. Über diese komplexen Hintergründe erfährt man auf diesem methodischen Weg gar nichts, auch nicht über die Widersprüche in diesen Vorstellungen, was aber wichtig wäre, um zu verstehen, wie Eltern zu ihren Einschätzungen gelangen und was aus ihnen geschlossen werden kann. Davon ganz abgesehen wäre es wichtig zu erfahren, was denn die Kinder für Erfahrungen durch die größere Selbstbestimmung des Lernens machen, die sie in der Schule so nicht machen können. Das ist nicht nur eine Erfahrung, die Kinder aus „privilegierten Elternhäusern“ machen. Hieraus ließe sich dann einiges schlussfolgern bezogen darauf, was sich in der Schule ändern müsste, um solche Erfahrungen zu ermöglichen oder zu stärken.
Siehe frühere Kommentare von uns dazu hier.
Sascha Liebermann