Das Menschenbild des Grundeinkommens ist keine Zukunftsmusik – Sozialstaat und Demokratie im Widerspruch

In einem Interview mit Jürgen Schupp auf der Plattform Xing werden etliche Fragen rund um ein Grundeinkommen gestellt, die Antworten geben Einblick in den Stand der Diskussion und darein, wie Jürgen Schupp die Aussichten für eine Einführung einschätzt. Zwei Stellen seien hier kommentiert. Gleich zu Beginn geht es um die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, in der Pandemie ein BGE einzuführen, statt die vielen nicht zielgenauen Hilfsmaßnahmen zu ergreifen. Schupp antwortet darauf:

„Jürgen Schupp: Es ist komplex, ein Grundeinkommen blitzartig zu verzahnen mit unseren bestehenden Leistungen der sozialen Sicherung und auch der Besteuerung. Außerdem wissen wir noch zu wenig über die Makroeffekte, die ein Grundeinkommen auslösen würde. Dazu brauchen wir eine grundlegende Debatte innerhalb der Wissenschaft und auch entsprechende empirische Studien. Was macht es mit den Preisen, wenn den Einwohnerinnen und Einwohnern einer ganzen Kommune ein Grundeinkommen gezahlt wird? Hilft es gegen Armut? Zieht es Menschen aus anderen Orten an? Was passiert mit den Löhnen? Diese Fragen müssen wir zuerst klären.“

So treffend hier die Komplexität des Zusammenwirkens herausgestellt wird und wir in der Tat tatsächliche Auswirkungen nicht kennen, können wir doch sagen, was ein BGE strukturell veränderte, welche Handlungsmöglichkeiten es schüfe, welche normativen Umwertungen es vornähme. Die Frage, zu welchen Auswirkungen das führt, hängt ganz wesentlich davon ab, wie die Bürger auf der Basis dieser Handlungsmöglichkeiten tatsächlich handeln. Genau das aber lässt sich nicht simulieren bzw. nur im Sinne einer Scheingewissheit (siehe dazu hier und hier, zum Pilotprojekt auch hier). Nun ist das nicht nur hier der Fall, es gilt ganz allgemein für Veränderungen, das sehen wir in der Pandemie lediglich ganz besonders deutlich und es ist ein Signum allen Entscheidens, das der Ausgang offen ist.

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So sieht ein „erleichterter“ Zugang ins Arbeitslosengeld aus

„Millionen Menschen trotz Job von Armut bedroht: Wer besonders gefährdet ist“ – Interessant hier: die Armutsgefährdungsschwelle…

…, über die Sophia Lotter in der Frankfurter Rundschau schreibt, denn sie gibt einen Hinweis darauf, wo die Untergrenze eines BGE liegen müsste, wobei sich die Lage für Alleinlebende anders darstellte als für Mehrpersonenhaushalte.

Das Lohnabstandsgebot, das Lohnabstandsgebot – wie wichtig ist das tatsächlich?

Wenn auch meist als Selbstverständlichkeit betrachtet, so stellt sich die Frage, ob denn das vielbeschworene Lohnabstandsgebot tatsächlich die Bedeutung hat, die ihm zugeschrieben wird. Sein Geschwister ist die sogenannte Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle, auch sie wird für ein großes Problem gehalten, wie diese Passage aus einem Interview mit Peter Weiß (Sozialpolitiker der CDU) im Deutschlandfunk erkennen lässt:

„Das haben wir jetzt gerade zum 1. Januar neu gemacht und wenn wir uns daran nicht halten, glaube ich, würden wir für eine große Verunsicherung sorgen, zumal dieses System ja aus Steuern finanziert werden muss. Das heißt, ich muss auch immer gucken, dass ich einen gewissen Lohnabstand halte zu denjenigen, die arbeiten gehen können und mit ihrem Geld die Steuern bezahlen, aus denen das System bezahlt wird. Einfach so mal über den Daumen gepeilt kann man nicht die Regelsätze erhöhen.“

Es gibt eine hohe Transferentzugsrate im Leistungsgefüge, das ist richtig. Sie wird meist damit kritisiert, dass sich Arbeit „lohnen“ müsse, sonst sei sie nicht attraktiv.

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„SPD-Linke wollen 600 Euro Regelsatz“ – sicher eine Erleichterung, aber kein Abschied von Hartz IV

Alina Leimbach schreibt in der taz über das Bündnis, das eine Erhöhung des Regelsatzes in der Grundsicherung fordert sowie den Druck, den diese Forderung auf die SPD ausübe. Zweifelsohne wäre eine solche Erhöhung eine Verbesserung der Einkommensseite derer, die Grundsicherung beziehen. Der Geist von Hartz IV hängt jedoch nicht alleine und gar nicht vor allem an der Höhe des Regelsatzes, sondern am Ziel der Grundsicherung und den zu seiner Erreichung bereitgestellten Instrumenten. Eine Erhöhung des Regelsatzes wie eine Einschränkung der Sanktionsmöglichkeiten wäre nur eine Verbesserung innerhalb des Hartz IV-Geistes, nicht aber ein Abschied davon.

Sascha Liebermann