…enthält der Beitrag im Handelsblatt über „Die Vor- und Nachteile eines bedingungslosen Grundeinkommen“.
Zu Beginn werden sogleich als erster Grund für ein BGE etwaige Folgen der Digitalisierung (siehe auch hier) angeführt. In der Tat ist das eine häufig anzutreffende Begründung, die allerdings fragwürdig ist.
Ein BGE ist nicht nur für Staatsbürger gedacht, wenngleich deren Stellung hierfür von besonderer Bedeutung ist. Personen, die zwar nicht Staatsbürger sind, ihren Lebensmittelpunkt jedoch in Deutschland haben und zu definierende Aufenthaltskriterien erfüllen, sind ebenso als Bezieher vorgesehen. Zu definieren wäre auch, wie es mit Staatsbürgern ist, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland haben. Für all dies gibt es häufig schon Regelungen, die aufgegriffen und entsprechend modifiziert werden könnten.
Dann werden Modelle angeführt, die am häufigsten genannten drei sind:
1) Das „Solidarische Bürgergeld“ – Dieter Althaus hat es später selbst als partielles bedingungsloses Grundeinkommen bezeichnet, weil es niedrige Regelbeträge vorsieht. Auch operiert es wie eine Negative Einkommensteuer (NES). Siehe unsere früheren Beiträge hierzu.
2) Das „emanzipatorische Grundeinkommen“ – hiervon gibt es eine NES-Variante und eine als Sozialdividende.
Ausgewogene Darstellung, aber doch verengter Blick und Verkürzungen… weiterlesen