Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ermittlung von Regelleistungen

In der Pressemitteilung (hier die Entscheidung in voller Länge) des Bundesverfassungsgerichts heißt es u.a.: „Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.“

Auf wenige der zahlreichen Kommentare sei hier hingewiesen:
Nachdenkseiten
Götz W. Werner
Heribert Prantl (Sueddeutsche Zeitung)
Jürgen Borchert (Richter am Hessischen Landessozialgericht)
Financial Times Deutschland
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Frankfurter Rundschau

Am Geist der sogenannten Hartz-Gesetze ändert diese Entscheidung nichts, worauf manche Kommentare deutlich hinweisen, während andere die Entscheidung als „Paukenschlag“ feiern. Weshalb, das bleibt ein Rätsel, denn wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht einen Missstand feststellen, der eigentlich politisch zu lösen ist. Eines Gerichtsurteils bedarf es dazu nicht. Wie schwer sich selbst Kritiker der gegenwärtigen Regelungen im Sozialgesetzbuch mit Alternativen tun, kann in der Phoenix-Runde vom 9. Februar exemplarisch erfahren werden.

Auch die deutliche Kritik von Wolfgang Lieb (Nachdenkseiten) am Urteil rückt nicht vom alten, den Lebensstandard sichernden Sozialstaat ab, der nur Ersatzleistungen gewährt und den Erwerbstätigen höher stellt als den Bürger. Die Nachdenkseiten haben sich wiederholt zum bedingungslosen Grundeinkommen ablehnend geäußert, ohne – diesen Eindruck erhält man als Leser – sich mit dem Vorschlag einmal differenziert zu beschäftigen (siehe dazu einen Kommentar und einen Leserbrief).

Sascha Liebermann

"Freiheit statt Vollbeschäftigung" – Vortragsmitschnitt online

Auf der Website von Celebrate – Webradio für Herz und Verstand ist ein überarbeiteter Mitschnitt eines Vortrags von Sascha Liebermann (Vortrag – Teil 1 und 2, Fragen und Antworten – Teil 3 und 4), am 22. Januar 2010, in der Christengemeinschaft in München, online verfügbar.

Autonomie, Gemeinschaft, Initiative – Zur Bedingtheit eines bedingungslosen Grundeinkommens

Unter diesem Titel hat Sascha Liebermann einen Beitrag zum bedingungslosen Grundeinkommen im Verlag KIT Scientific Publishing veröffentlicht. Das Studienheft steht zum Herunderladen bereit.

"Als Steuerzahler sage ich da 'Gute Nacht'" – Grundeinkommen im ZDF Nachtstudio

In der Sendung vom 31. Januar, die sich mit der Agenda 2010 beschäftigte, kam das Grundeinkommen (ab Minute 49) kurz zur Sprache. Schon früher kam im Nachtstudio die Rede darauf, so in einer Sendung vom Mai 2007 mit Hans-Olaf Henkel und Götz W. Werner. Ein Mitschnitt der Passage der jüngsten Sendung, in der es Thema war, findet sich auch bei Youtube.

Zweierlei ist überraschend. Zum einen zeigen sich Hans Ulrich Jörges und Christoph Keese informiert, sie kennen die Diskussion um das bGE sowie darin vorgebrachte Argumente. Gleichwohl sind sie nicht auf der Höhe der Argumentation, wie sich an ihren Ausführungen zeigt – der Moderator, Volker Panzer, war da besser informiert. Aber festhalten können wir: als Journalist muss man sich offenbar damit beschäftigen. Ines Pohl (taz), die die Sprache auf das Grundeinkommen brachte und offenbar das bGE meinte, warf aber ebenfalls manches durcheinander – vielleicht ist das dem Gesprächsgedränge geschuldet. Sie hebt damit an, über das Grundeinkommen zu sprechen, kommt dann auf das Problem von Zuverdienst und Anrechnung von Schonvermögen zu sprechen, da müsse nachgebessert werden. Das kann sich allerdings nur auf die heutige Grundsicherung beziehen, denn mit dem bGE soll es ja weder eine Anrechnung von Zuverdienst noch von Vermögen geben.

Interessant ist, wie offen und unverstellt die Vorbehalte gegenüber dem bGE benannt werden. Christoph Keese bemüht sich sogleich, die mögliche Diskussion über das Menschenbild abzuwehren – um eine solche Frage gehe es nicht. Gleichwohl greift er sie dann auf, um festzustellen, wie es darum bestellt sei. Immer, so Keese, wenn der Staat „Geld auf die Tischkante“ lege, werde es abgeholt, und es werde mehr abgeholt, als entgegengenommen (siehe zu dieser Behauptung auch „Kostgänger des Staates“).
Wer ist der Staat, müssen wir uns fragen, wenn nicht die Bürger selbst?! Weshalb sollten sie nicht nehmen, was das Gemeinwesen bereithält, damit ihr Auskommen gesichert ist? Er unterstellte natürlich, dass damit nichts Vernünftiges angestellt werde, Belege für seine Thesen blieb er schuldig. Wer Leistungen erhält, so können wir nüchtern festhalten, macht damit ja etwas. Gibt er sie aus, zahlt er Steuern, auch heute schon, und der Staat erhält seinen Anteil. Spart er einen gewissen Teil, landen sie auf der Bank. Allerdings: wer Leistungen bezieht (ALG I und II, Sozialhilfe), dem bleibt wenig, wohl eher nichts zum Sparen. Darüber verlor Herr Keese kein Wort.
Ehrenamtliche Tätigkeit sei schön und gut – auch hier ist er offenbar über ihr Ausmaß in keiner Form informiert, dass z.B. viele Einrichtungen gar nicht bestehen könnten, wenn es die Ehrenamtlichen nicht gebe -, doch für den Staat(!) sei sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entscheidend, sonst komme kein Geld in die Kasse. Das, so können wir hier sagen, liegt nicht am fehlenden Engagement der Bürger, sondern am Finanzierungsprinzip der Sicherungssysteme. Für den Staat, für das Gemeinwesen, ist Wertschöpfung entscheidend, nicht sind es Beschäftigungsverhältnisse. Den Beschäftigungssektor kann man künstlich aufblähen, indem man das Ehrenamt in ein Beschäftigungsverhältnis umwandelt. Was hätte die Gemeinschaft dadurch nun gewonnnen? Nur eine aufgemotzte Statistik, nicht aber Werte.

Hans Ulrich Jörges, der sich als kritischer Geist versteht, sei als Steuerzahler („als Steuerzahler sage ich da ‚Gute Nacht'“) nicht bereit, ein Grundeinkommen mitzufinanzieren, das bedingungslos gewährt werde. Es holten ohnehin die Falschen das Geld ab, so Jörges. Sind die Bürger im allgemeinen denn die Falschen, denn sie sollen das bGE ja erhalten (Volker Panzer warf an dieser Stelle zurecht ein, dass er, Jörges, es doch auch erhalte)? Diesen Zusammenhang hat er nicht begriffen und pflegt statt dessen das verbreitete Klischee von einem umfangreichen Missbrauch (auch eine solche Debatte gäbe es mit einem bGE ohnehin nicht). Zugleich hält er unausgesprochen am Bedürftigkeitsprinzip fest, denn nur es kennt ‚Richtige‘ und ‚ Falsche‘.
Selbst wenn ein bGE zum Sinken von Erwerbstätigkeit führte, so ein weiterer Einwand, wäre das nicht als solches ein Schaden, solange weiterhin Werte erzeugt würden – von ihnen hängt es ab, ob ein bGE möglich ist. Darüber hinaus wäre eine Reduktion der Erwerbstätigkeit zu begrüßen, wenn man bedenkt, wie sehr Familien unter dem Erwerbsdruck leiden.

Auf die vielfältigen Chancen, die ein bGE bietet, wurde kein Gedanke verschwendet, nur Ines Pohl äußerte sich hier aufgeschlossen.

Fazit: Wenn nun schon etablierte Journalisten sich des Vorschlags erwehren müssen, sind die Grundeinkommensbefürworter auf einem guten Weg.

Sascha Liebermann

"Der totalitäre Wohlfahrtsstaat" – Oskar Negt über das Grundeinkommen in "Kulturzeit" (3Sat)

Die gestrige Sendung von Kulturzeit beschäftigte sich u.a. mit der von einem Beitrag Peter Sloterdijks (in der FAZ) angestoßenen Diskussion um den Wohlfahrtsstaat. In einem Kurzinterview mit Oskar Negt zum Thema kommt auch die Sprache auf das „Grundeinkommen“ oder vielleicht eher die „Grundsicherung“? Nein, es ging doch um das bedingungslose Grundeinkommen, was jedoch nur deutlich wurde, weil die aufmerksame Moderatorin nachhakte.

Damit hat Oskar Negt seine Position revidiert, denn in 2004 äußerte er sich in der Frankfurter Rundschau noch anders: „Würde man nun das Grundeinkommen, das gewiss nicht üppig ausfallen dürfte, mit einem Honorar für Wahlbeteiligung verbinden – wäre das nicht eine Lösung des Apathie- Problems, das so viele Politiker beklagen?“ (Frankfurter Rundschau vom 30. Juli 2004).

Also doch ein niedriges Grundeinkommen und weshalb? Diese Antwort blieb Oskar Negt damals schuldig und auch nach der gestrigen Sendung ist nicht klar, ob es nun höher ausfallen darf, denn er betonte immer, wieviel sichdamit sparen ließe.

Sascha Liebermann

„Bedingungsloses Grundeinkommen : als Antwort auf die Krise der Arbeitsgesellschaft“ – Sammelband online

Unter diesem Titel ist nun ein von Manuel Franzmann herausgegebener Sammelband online verfügbar, der auf einen Workshop an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt im Juli 2006 zurückgeht.