Soziokulturelles Existenzminimum, Mitwirkungspflichten und Boni-Systeme

Sebastian Thieme hat in diesem Twitter-Thread bedenkenswerte Anmerkungen zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch und dem diesbezüglich ambivalenten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gemacht. An manchen Stellen scheinen mir Ergänzungen oder auch Nachfragen dazu angebracht.

Dass es eine Widersinnigkeit sei, das soziokulturelle Existenzminimum kürzen zu dürfen, dem sei hier nicht widersprochen, schließlich wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, der sich aus derselben Begründung legitimiert, auch nicht bei abweichendem Verhalten gekürzt. Darin kommt nun wieder die Ungleichbehandlung zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen zum Ausdruck.

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Erwerbsbeteiligung von Frauen, Zeit für Familie für Männer – zugleich Festhalten an Erwerbsgebot

Bezug genommen wird in diesem Tweet auf den DIW Wochenbericht 9 / 2022, S. 139-147. Dort finden sich auch Erläuterungen zur Methodik der Studie, es handelt sich um eine Wiederholungsbefragung (siehe dazu auch hier). Eine der Schlussfolgerungen aus der Studie lautet:

„Ausbau der Ganztagsbetreuung, Reform des Elterngeldes und Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen können egalitäre Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern.“

Und weiter heißt es am Ende des Studientextes:

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Ausweg oder Sackgasse? Der Ganztagsbetreuungsplatz in der Grundschule als emanzipatorisches Projekt…

…oder vielleicht doch eher als Ausdruck der Erwerbszentriertheit deutscher Sozialpolitik? Wer den jüngsten Beitrag von Uta Meier-Gräwe im Handelsblatt liest, in dem sie mangelnde Geschlechtergerechtigkeit in der Finanzpolitik kritisiert, stößt am Ende auf folgende Passage:

„Es war möglich, ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für Rüstungsgüter in wenigen Tagen zu beschließen, aber der Anspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz wird für Grundschulkinder in Deutschland erst ab August 2029 gewährt. Man(n) setzt weiter auf die Ausbeutung der vermeintlich unerschöpflichen Care-Ressourcen von Frauen.“

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Eine andere Auslegung von Subsidiarität

In diesem Sinne haben wir ebenfalls bislang das häufig gegen das BGE bemühte Subsidiaritätsgebot gegen den (Erwerbs-)Strich gebürstet, siehe hier.

Sascha Liebermann

Fortgeschriebene Märchen,…

…so zumindest liest sich die Begründung der Caritas-Präsidenten Eva Maria Welskop-Deffaa, mit der sie auf evangelisch.de gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen zitiert wird. Vielleicht hat sie zu viel Christoph Butterwegge gelesen oder schlicht dieselben Vorbehalte:

„Rufe nach einem bedingungslosen Grundeinkommen sieht die Caritas-Chefin kritisch. Dessen Einführung würde ‚mit dem Ende unseres differenzierten Hilfesystems erkauft, das auf konkrete Bedarfe mit passgenauen Leistungen reagiert‘, warnte sie. ‚Dann bliebe statt Wohngeld und Kindergeld und Eingliederungshilfe nur die Pauschale, die letztlich Kosten spart.'“

Wer sich ein wenig ernsthaft mit dem Vorschlag beschäftigt hat, kann so etwas nicht schreiben, es sei denn, dieses Märchen passt eben zu den eigenen Vorbehalten.

Sascha Liebermann

„Investition in brachliegende Kompetenzen“…

…klingt gut, trifft auch einen Aspekt, ist aber zugleich eine Verkürzung, denn Investitionen erwarten in der Regel einen Erfolg, ein BGE erwartet einen solchen nicht, der Erfolg ist schon gegeben: die Bürger. Sie abzusichern ist der Grund für ein BGE, eines weiteren bedarf es nicht.

Dass Bodo Hombach, Vordenker des Schröder-Blair-Papiers, das Buch von Schupp und Heinze positiv bespricht, kann einen ebenso überraschen wie die Mitautorschaft Rolf Heinzes, der zumindest zeitweise den Geist der Agenda 2010 befürwortete. Davon scheint er sich abgewandt zu haben.

Sascha Liebermann