Deutliche Kritik an Projektdesign, Forschungmethode und „Selbstmarketing“ des Pilotprojektes

Siehe unsere Kommentare zu Feldexperimenten hier. Franzmann kommt auch auf andere Möglichkeiten der Erforschung möglicher Auswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens zu sprechen und bezieht sich hier auf fallrekonstruktive Verfahren.

Bildung durch Muße! – Aber Sinnerfüllung als Anreiz?

In seinem Beitrag (hier auf der Website der Universität Kiel, hier der Link zum entsprechenden Vortrag) „Demokratisierung der Muße? Das bedingungslose Grundeinkommen aus bildungstheoretischer Sicht“ macht Manuel Franzmann auf einen wichtigen Zusammenhang zwischen Bildung und Muße aufmerksam. Von dort aus begründet er den Stellenwert eines Bedingungslosen Grundeinkommens, womit er eine elementare Bestimmung von Bildungsprozessen im Allgemeinen hervorhebt. Damit setzt er einen wichtigen Kontrapunkt zur verbreiteten Vorstellung, Bildung bedürfe „Anreize“, um in Gang zu kommen. In einem Twitterbeitrag allerdings hat er diese Verknüpfung selbst gemacht:

Der Begriff „Anreiz“ ist eine black box, in der Verwendung meist unterbestimmt und in der Regel für von außen auf ein Individuum wirkende Stimuli gebraucht. Selten wird er differenzierter verwendet, wobei dann sogleich klar wird, dass es besser wäre, sich seiner ganz zu entledigen.

Siehe unsere Beiträge zu BGE und Bildung z. B. hierhierhierhier und hier.

Sascha Liebermann

„Streitthema Grundeinkommen – Risiko oder Chance für den Sozialstaat?“

Veranstalter war die Landtagsfraktion der SPD in Schleswig Holstein, hier die Ankündigung der Veranstaltung.

Nachtrag 17.1.: Ralf Stegner (SPD) bezeichnete das BGE an einer Stelle als „Droge“, ein bezeichnender Vergleich, weil er damit die öffentliche Diskussion darum für nicht sachhaltig und diejenigen, die es befürworten und interessant finden, zu Suchtkranken erklärt. Zu Stegners Bemerkung pro Kindergrundsicherung, siehe hier und hier. Frau Engelen-Kefer kritisierte wiederum, dass diejenigen, die es nicht brauchten, ebenfalls ein BGE bekämen. Man kann in diesem Zusammenhang immer nur auf die heutige Regelung mit Grundfreibeträgen (siehe hier und hier) und anderen Freibeträgen in der Einkommensteuer hinweisen, die einen Rechtsanspruch darstellen und nicht danach fragen, ob jemand sie braucht. Hier werden zwei unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen. Die Stellung als Bürger im Gemeinwesen ist das eine, diesbezüglich sind alle gleich. Und wenn aus diesem Grund alle denselben Anspruch auf eine Existenzsicherung haben, dann gilt er auch für „Reiche“. Die andere Frage ist, welche Steuerarten sinnvoll sind, damit ein Gemeinwesen öffentlichen Aufgaben finanzieren kann. Diese Frage kann sich aber nicht auf die Existenzsicherung beziehen.

„Streitthema Grundeinkommen – Risiko oder Chance für den Sozialstaat?“ weiterlesen

„Wer ist für Freibier, wer würde die Runde schmeißen?“

Am 28. Juni fand in Frankfurt unter dem Titel „Vom Freelancer zum Faulenzer“ eine Diskussion über Grundeinkommen statt. Im nachstehenden Zusammenschnitt (von ESA-Film) ist besonders eines interessant, wie nämlich die Wirtschaftsredakteurin der FAZ, Heike Göbel, auf die Ausführungen Enno Schmidts reagiert.

Die Bürgergemeinschaft wird dabei vor allem als Bilanzgemeinschaft (Teil 1) gedeutet, in der die einen für die anderen zahlen. Dass in einer Bürgergemeinschaft eine grundlegende Abhängigkeit aller von allen als Solidargemeinschaft besteht (siehe „Althaus Radikalkur“, „Wer von der Gemeinschaft Geld bekommt…“ und „Einer Übermacht von Zauberern…“), wird gar nicht gesehen. Darüber hinaus wird auch nicht in die Betrachtung einbezogen, welchen Wert für das Gemeinwesen Fürsorge in den Familien und Freiwilligenengagement haben. Frau Göbel würde wohl die Fremdbetreuung von Kindern sowie die erwerbsförmige Organisation von Freiwilligenengagement für wertschöpfend halten. Solange sie nicht erwerbsförmig erbracht werden, sind sie „volkswirtschaftlich“ zu vernachlässigen. Auf diese Weise lässt sich aber nicht der Stellenwert der verschiedenen Bereiche in einer Volkswirtschaft oder treffender: in einem Gemeinwesen begreifen. Alle sind gleichermaßen unerlässlich.

Sehr interessant ist auch im dritten Teil die Bemerkung von Frau Göbel, ob mit dem BGE eine „Gesellschaft“ sich nicht billig aus der Verantwortung stehle. Sagen das nicht sonst Gewerkschafter und „Linke“? So groß sind die Gemeinsamkeiten und so geringe die Unterschiede beider mit Wirtschaftsliberalen – einig sind sie sich in der Ablehnung des BGE.

Sehen Sie selbst: Teil 1, Teil 2, Teil 3

„Bedingungsloses Grundeinkommen : als Antwort auf die Krise der Arbeitsgesellschaft“ – Sammelband online

Unter diesem Titel ist nun ein von Manuel Franzmann herausgegebener Sammelband online verfügbar, der auf einen Workshop an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt im Juli 2006 zurückgeht.