„Bedingungsloses Grundeinkommen klingt schön, ist es aber nicht“…

…unter diesem Titel fasst Norbert Häring eine Stellungnahme des verdi-Bundesvorstands zum Bedingungslosen Grundeinkommen zusammen (Langfassung). Häring teilt die Einschätzung, was seiner eigenen Stellungnahme zum BGE aus dem Jahr 2015 entspricht. Damals stellte er schon fest, dass es sich um eine „schlechte und in sich widersprüchliche Idee“ handelt. Ich verfasste darauf eine Entgegnung, auf die Norbert Häring wiederum reagierte. Ein aufschlussreicher Disput war das, der zeigt, dass es bei volkswirtschaftlichen Fragen um viel mehr als um „Wertschöpfung“ und „Erwerbsarbeit“ geht. Ein weiteres Mal antwortete ich allerdings nur, um einen bestimmten Aspekt herauszuheben, und zwar die Frage, ob es bei Existenzsicherungsleistungen um Großzügigkeit oder einen Rechtsanspruch geht.

Der von Häring und verdi favorisierte Gegenvorschlag einer Repressionsfreien Grundsicherung ist Schonfärberei, da es in einem Sozialstaat, der Erwerbsarbeit den normativen Vorrang einräumt, immer Repressionen in Gestalt von Sanktionen geben muss. Sonst würde die Nachrrangikeit ebenso ad absurdum geführt wie das Erwerbsgebot, aus dem sie sich ableitet. Das hat jüngst erst Christoph Butterwegge, ebenso ein Vertreter der Repressionsfreiheit, ausgesprochen und damit klare Verhältnisse geschafft.

Sascha Liebermann