„Grundsicherung statt Bürgergeld?“ – in der Sendung „Sarah Tacke“


Focus Online-Debatte zur Grundsicherung
Kommentar zu Katja Kippings Ausführungen von Axel Wolfsgruber auf focus

Aus Axel Wolfsgrubers Kommentar, den ich nicht auf Angemessenheit zu den Ausführungen Kippings geprüft habe, seien die das BGE betreffenden Äußerungen herausgegriffen. So schreibt er an einer Stelle:

„Die Vorstellung, dass ein Grundeinkommen den Kampf um gerechte Löhne aushöhlt und den klassischen Wohlfahrtsstaat demontiert, kommt der Linken offenbar nicht in den Sinn.“

Wie er darauf kommt, erklärt er nicht, dabei wäre dann erst eine Diskussion über diese Behauptung möglich. Weshalb sollte „der Kampf um gerechte Löhne“ durch ein Grundeinkommen ausgehöhlt werden? Das ist zwar eine von Gewerkschaften und aus der SPD seit Beginn der jüngeren BGE-Debatte im Jahr 2004 zu vernehmende Kritik am BGE, dadurch wird sie aber nicht triftig. Ein BGE schafft ja lediglich eine Einkommenssicherheit, die nicht mehr an Erwerbstätigkeit gebunden ist. Gerade dadurch, könnte man zuspitzen, ist es möglich, widrigen Arbeitsbedingungen und damit auch entsprechenden Löhnen auszuweichen – und zwar individuell, auch ohne Tarifbindung. Keineswegs widerspricht das den Zielen, die die Gewerkschaften verfolgen, doch deckungsgleich sind sie damit nicht, weil die Gewerkschaften sich am Erwerbsgebot orientieren. Das BGE weitet also die Möglichkeiten über das hinaus, was gewerkschaftlich vertreten wird. Darüber hinaus ist ein BGE zielgenau, wenn es darum geht, das Existensminimum zu sichern, weil es jeden Anspruchsberechtigten auch erreicht – anders, als es heute der Fall ist. Wolfsgruber wird bekannt sein, was verdeckte Armut ist und welche Stigmatisierung vom bestehenden Sozialstaat objektiv ausgeht, die dazu führt, Ansprüche nicht abzurufen. Es ist eben nicht so, dass der Bezug von Sozialleistungen verhaltensneutral ist, sie sind auf die Erwerbsteilnahme ausgerichtet.

Indirekt zumindest wirft Wolfsgruber die Frage nach der Zielgenauigkeit auf, auch wenn er sie vor allem als Einnahme-Ausgabe-Verhältnis einführt. In der Tat – und diese Kritik ist ebenfalls alt – ist der deutsche Sozialstaat komplex, Regelungen sind detailliert, aber erreichen sie auch, was sie erreichen sollten? Ein BGE ist eine Vereinfachung durch Pauschalierung, wie sie schon lange von Sozialexperten in die Diskussion eingebracht wurde. Solange Pauschalierung nicht bedeutet, Leistungen aufzugeben, die von einem BGE nicht gedeckt werden können, spricht nichts gegen eine solche. Wenn Wolfsgruber davon spricht, dass die „Sozialleistungen […] ständig gewachsen“ seien, würde man gerne wissen, was er genau meint. Entscheidend ist ja nicht, ob sie gewachsen sind, sondern weshalb und ob es, ohne seinen Zweck zu verfehlen, vermeidbar wäre. Es ist bekannt, dass die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine zu einem Anstieg der Leistungsausgaben geführt hat, das wäre aber noch kein Argument gegen diese Leistungen als solche.

Wie in der Debatte leider üblich, greift Wolfsgruber auf das Schlagwort vom „Totalverweigerer“ zurück, obwohl die Datenlage dazu ausgesprochen dünn, wenn nicht so gar inexistent ist. Von einem Journalisten wäre zu erwarten, dass er darauf eingeht, statt ein Vorurteil zu reproduzieren.

Offenbar ist ihm die Diskussion über Sanktionswirkungen nicht bekannt oder er hält sie nicht für relevant. Verschiedentlich wurde darauf hingewiesen, dass Sanktionen dazu führen können, den Leistungsanspruch nicht mehr geltend zu machen, also zur verdeckten Armut beizutragen. Mitarbeiter aus Jobcentern äußerten aufgrund ihrer Erfahrung Bedenken gegen eine Verschärfung von Sanktionen, zugleich gibt es ebensolche Stimmen von dort dafür. Das zeigt, wie wenig persönliche Einschätzung dazu taugen, über die Folgen von Sanktionen zu diskutieren, sofern keine Belege angeführt werden. Es gibt aber immerhin Studien, die sich damit befasst haben (siehe unsere Beiträge dazu hier).

Warum fragt sich Wolfsgruber nicht, was denn wohl Unternehmen von Bewerbern hätten, die bei ihnen nicht arbeiten wollten, wie sinnvoll es also wäre, sie dennoch zu einer Bewerbung zu drängen? Geht es wirklich darum, Leistung zu fördern oder einfach Leistungen einzusparen und Leistungsbezieher zu disziplinieren? Das Existenzminimum ist ein Minimum und als solches unverfügbar. Fällt auch dies unter Sanktionen, verfehlt der Sozialstaat und damit das demokratische Gemeinwesen sein selbst gesetztes Ziel. Unternehmerisch hilfreich sind Sanktionen nicht, Beratung und Weiterbildung hingegen können helfen, sofern sie nicht mit Sanktionen verbunden sind.

Symptomatisch für die Engführung der Diskussion ist diese Passage Wolfsgrubers:

„Der Staat muss seine Ausgaben schützen – zumal das Geld von einer arbeitenden Bevölkerung stammt, die nicht möchte, dass es für Arbeitsverweigerer ausgegeben wird. Man möge sich nur mal vorstellen, was passiert, wenn ein regulärer Arbeitnehmer zweimal ohne Anmeldung fehlt.“

Bei der Grundsicherung geht es um ein Existenzminimum, beim Lohn um eine Leistungsvereinbarung bezüglich einer Aufgabe bzw. eines Aufgabenbereiches in einem Erwerbsverhältnis. Das sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge. Die politische Gemeinschaft hat sich selbst zur Aufgabe gemacht, das Existenzminimum zu sichern, es geht hierbei um die Würde der Person und um Selbstbestimmung, genau das steht im Zentrum der republikanischen Demokratie in Deutschland, wie sie im Grundgesetz zum Ausdruck kommt. Darüber geht Wolfsgruber aber – wie so viele in der Grundsicherungsdiskussion – einfach hinweg. Dasselbe widerfährt der unbezahlten Arbeit, die Wolfsgruber ebenso unterschlägt, weil er sie womöglich nicht für relevant hält. Der „Staat“ muss also nicht nur seine „Ausgaben schützen“, er muss auch seine Bürger schützen im Sinne von Autonomie und Selbstbestimmung und genau dazu dient die Grundsicherung, daran, dass sie diesen Zweck erfüllt, muss sie gemessen werden.

Sascha Liebermann