Verschärfung der Regelungen beim Arbeitslosengeld II – Stellungnahme von Harald Thomé und Frieder Claus

Nachdem wir kürzlich wieder über etwaige bevorstehende Verschärfungen im Sozialgesetzbuch II informiert haben, hier der Link zur Stellungnahme von Harald Thomé und Frieder Claus zum Kabinettsentwurf (siehe eine weitere Stellungnahme hier). Die junge welt und Frankfurter Allgemeine Zeitung (Montagsausgabe) berichteten über ein Schreiben der Jobcenter-Personalräte, in denen das Vorhaben kritisiert wird.

„Schon im 2016 angekommen?“ fragt Swiss ICT

…fragt Thomas Flatt, Präsident von swissICT, und gibt eine interessante Antwort:

„…Dieser Staat von übermorgen hat viele Bürger ohne Arbeit, wie wir sie heute kennen. All diese Bürger brauchen aber eine Aufgabe, einen Sinn im Leben und nicht zu Letzt: Geld zum Leben.
Als Informatiker kennen wir die Möglichkeiten. Und wir müssten eigentlich für ein bedingungsloses Grundeinkommen sein – denn wir wissen was kommen wird.
Also nicht Regulation auf Halde, sondern weitsichtige Politik. Diese kombiniert mit Unternehmern und Mitarbeitern, die gut schweizerisch hart arbeiten und das benötigte Geld erst einmal verdienen, dann kommt es sicher gut. Willkommen im 2016.“

„ABC des Grundeinkommens“ – Buch von Enno Schmidt

Enno Schmidts Buch erscheint am 16. März im Limmat-Verlag.

Aus der Ankündigung: „Dieses «ABC des Grundeinkommens» nimmt sich die wichtigsten Fragen und Einwände für und gegen das Grundeinkommen vor: Wer arbeitet dann noch? Wer soll das bezahlen? Wäre das gerecht, wenn man auch ohne Arbeit genug zum Leben hat? Ist das eine Lohnkostensubvention für private Unternehmen? Dann kommen mehr Migranten? Was ist der Wert der Arbeit?
Was ist die Zukunft der Arbeit? Enno Schmidt beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Er kennt all seine Formen, die Haltungen, die Pilotprojekte und die Diskussionen, die weltweit geführt werden. Er macht das Thema transparent für die eigene Urteilsbildung und zeigt fundiert, worum es geht. Dabei lässt er manches in einem erstaunlich neuen Licht sehen. Neben den wichtigsten Fragen mit ihrem Dafür und Dawider erzählt er auch die Geschichte dieser Idee und geht gründlich auf die Frage der Finanzierung ein…“

„Das BGE und die Industrie von morgen“…

…unter diesem Titel steht die Themenwoche der Piratenpartei zum Bedingungslosen Grundeinkommen vom 27. Februar bis zum 6. März. Ein ausführlicher Artikel von Gernot Reipen dazu findet sich hier. Veranstaltungen und Termine finden sich auf dieser Website.

Damit greift die Themenwoche einen Aspekt auf, der in den letzten Monaten sehr häufig mit dem BGE verknüpft wurde: Digitalisierung und „Industrie 4.0“. Einige Studien prophezeien Umbrüche nicht nur in der Arbeitswelt, die durch die digitalen Technologien möglich sein könnten. Erwerbsarbeitsplätze, so die Behauptung, werden in einem Umfang verloren gehen, ohne dass sie durch neue im gleichen Maße ersetzt werden würden. Solche Szenarien sind nicht neu, sie wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder einmal gezeichnet und die Entwicklung des Arbeitsvolumens in Deutschland, wie sie der Historiker Gerhard Schildt (siehe hier und seinen Beitrag in diesem Sammelband) dargelegt hat, könnte diese Behauptungen zumindest stützen. Wie sie zu beurteilen ist und ob es technologische Arbeitslosigkeit und in welchem Maße gibt, ist umstritten.

Ob BGE und Digitalisierung überhaupt miteinander verknüpft werden sollten, ist eine andere Frage, die allerdings von grundsätzlicher Bedeutung ist (siehe frühere Beiträge dazu hier). In vielen Äußerungen von verschiedener Seite, die in letzter Zeit zu vernehmen waren, wird das BGE für notwendig erachtet, weil die Digitalisierung die genannten Folgen haben werde. Dieses Argument folgt derselben Logik wie dasjenige, das ein BGE für notwendig erachtet, weil das Arbeitsvolumen stetig abnehme und es nicht mehr genügend Erwerbsarbeitsplätze geben werde. Auch für dieses Argument galt, was für das Digitalisierungsargument gilt: Wer diesen Zusammenhang herstellt, betrachtet das BGE zuallererst als Reparaturmaßnahme, es wird zur Kompensation eines Verlusts an Einkommensplätzen erklärt. Das soll nicht heißen, dass ein BGE das nicht leisten könnte, das könnte es sehr wohl. Doch strenggenommen sind es zwei unterschiedliche Begründungsstränge, ob das BGE als kompensatorische Leistung verstanden wird oder als eigenständnige Einkommensquelle, die aus der demokratischen Verfasstheit unseres Landes herzuleiten wäre. Im ersten Fall müsste das BGE dann wieder aufgehoben werden, wenn der Grund der Reparatur wegfiele, der Arbeitsmarkt wieder entspannt wäre. Wir wissen nicht ob, das je der Fall sein wird, aber auf diese Konsequenz läuft die erste Begründung hinaus (siehe auch hier). Die zweite hingegen ist davon ganz unabhängig und stellt das BGE damit auf ein anders Fundament als die erste. Die Herleitung über die Demokratie führt zu anderen Schlussfolgerungen und stärkt weitere Zusammenhänge, insofern ist sie die viel stärkere und zu unserem Lebensgefüge besser passende. Über Digitalisierung würden wir entsprechend ganz anders diskutieren, wenn wir sie aus dem Zusammenhang der Entwicklung am Arbeitsmarkt lösen würden. Mit einem BGE wäre das ganz einfach.

Sascha Liebermann

Eine Verschärfung der Regelungen beim Arbeitslosengeld II? Aber sicher…

so könnte man kommentieren, was ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium nach Meldung von neues deutschland enthalten soll. Siehe auch die Meldung von gegen-hartz dazu, die sich auch auf Ute Fischer beruft, die am Ende der Meldung noch mit einem Vorschlag zitiert wird, wie denn im gegenwärtigen Gefüge schon Verbesserungen zu ereichen wären. Ihre Ausführungen entstammen diesem Interview, auf das gegen-hartz nicht verweist. Der Vorschlag im Original lautet so:

„Wo sehen Sie denn aufgrund Ihrer Analysen weitergehenden Reformbedarf in den Jobcentern?
Organisatorisch und inhaltlich. Die Vielzahl an Verwaltungsrichtlinien und Anweisungen, die die Beschäftigten in den Jobcentern befolgen und umsetzen müssen, nimmt durch die Reform nicht ab. Daher verfehlt das Gesetz die gewünschte Wirkung. Eine stärkere Vereinfachung wäre zu erzielen durch eine Trennung von Auszahlung und Beratung bei möglichst starker Pauschalierung des Grundsicherungsbetrags. Nur so könnten Einzel- und Sonderfallberechnungen entfallen. Der Pauschalbetrag, der Regelsatz, müsste dann hoch genug sein, damit auch Wohnungs- und Nebenkosten abgedeckt sind. Am wichtigsten aber scheint mir ein Umdenken zu sein: Wenn die Behörde – und der Gesetzgeber – darauf verzichten würde, besser zu wissen, was der oder die Einzelne wirklich will und welche Tätigkeiten zu ihm oder ihr passen, erst dann würde auch die Beratung in den Jobcentern zu einer professionellen Hilfeleistung. Solange aber die Eingliederung in Arbeit um jeden Preis den „Geist“ der Sozialpolitik prägt, werden Hilfebedürftige entmündigt und der Entwicklungsprozess nachhaltig gestört.“

Feldexperimente zum Grundeinkommen – Nutzen oder Schaden?

Anlässlich des 25jährigen Bestehens der niederländischen Vereniging Basisinkomen fand Ende Januar eine Tagung in Maastricht statt. Stefan Füsers hat für Netzwerk Grundeinkommen einen Bericht darüber verfasst, der interessant ist, denn zum einen erfährt man mehr über die Experimente, die in Maastricht vorgesehen sind, zum anderen wird die Frage aufgeworfen, was man von Feldexperimenten überhaupt erwarten kann. Meine Einschätzung zu Feldexperimenten finden Sie hier.

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„Wir müssen da durch! Nur wohin?“…

…“Wirtschaftsminister Schneider-Ammann kündigt harte Zeiten an. Und sonst nichts. Wie könnte seine Politik aussehen, wenn er eine hätte?“ fragt Constantin Seibt im Schweizer tagesanzeiger, um dann am Ende zu schreiben: „Schon allein weil der Übergang von heute zum Morgen ruppig wird: Man müsste Modelle wie ein bedingungsloses Grundeinkommen testen, zumindest debattieren.“