Treffend

Treffend,…

…wenn das so zu verstehen ist, dass ein Wollen die Voraussetzung für jedes Gelingen ist. Wer der Auffassung ist, mittels der sanktionsbewehrten Verpflichtung zu Erwerbstätigkeit würde auf lange Sicht irgend etwas gewonnen aus „Beschäftigung“, geht letztlich davon aus, dass im Zweifelsfall nur Druck zum gewünschten Ergebnis führt. Wie ist das noch einmal mit den Grundfesten unserer Demokratie und der Mündigkeit?

Sascha Liebermann

Klimawandel und Grundeinkommen…

…treffend aufgespießt.

Dass die Frage in diesem Zusammenhang so selten aufgeworfen wird, ob nicht die so unerschütterlich scheinende, beharrlich verteidigte Vorstellung von Erwerbstätigkeit, von Beitragenmüssen, dem Leistungsverständnis, das ihr innewohnt, für einen guten Teil des Problems verantwortlich ist, vor dem wir stehen. Leistung ist dann eben letztlich Produktion von Waren und Dienstleistungen, sonst nichts, und weil das so ist, gerät nichts anderes in den Blick. Das ist aber genau die Frage, die ein BGE stellt: Ist das alles oder gibt es nicht mehr und anderes? Und wenn das so ist, wie können wir ihm gemäß unser Zusammenleben gestalten? Im alten Fahrwasser eben geht es nicht weiter (siehe auch hier).

Sascha Liebermann

„Der Name ‚Kindergrundsicherung‘ ist irreführend“ – das gilt für das Kindergeld allerdings auch…

…denn nicht von ungefähr ist es im Einkommensteuergesetz geregelt und wird in Relation zum Einkommen der Eltern gesetzt. Arfst Wagner macht auf einen wichtigen Punkt aufmerksam, siehe unsere früheren Beiträge dazu hier. Erst wenn das Existenzminimum aus dem Einkommensteuergesetz herausgelöst würde, wäre es ein Anspruch, der zwar bis zur Volljährigkeit von den Eltern als Verantwortlichen wahrgenommen würde, dann aber in die Hände der Kinder überginge bzw. wenn sie früher von zuhause auszögen schon dann. Ein BGE könnte man auch sagen, erleichterte den Schritt der Ablösung vom Elternhaus, eine Kindergrundsicherung trägt dazu nichts bei.

Sascha Liebermann