…Stefan Sell schreibt in diesem Beitrag über die Folgen der Wiedervereinigung und des Ausbleibens eines Versorgungsausgleichs für geschiedene Frauen in der DDR. Hier ein Auszug:
„Bereits in diesem Beitrag aus dem Jahr 2016 ging es um eine besondere Gruppe von Frauen, die rententechnisch das Pech gehabt haben, zur falschen Zeit am falschen Ort gelebt zu haben und die heute den Preis dafür zahlen müssen, dass man die Regelung ihrer Situation „vergessen“ hat. Und bis heute ist eine große Antriebsarmut zu beobachten im politischen Raum, die Probleme dieser Frauen wenigstens abzumildern. Gemeint sind die in der DDR geschiedenen Frauen. Weil sie zu DDR-Zeiten geschieden wurden, steht ihnen kein Versorgungsausgleich für gemeinsame Ehejahre zu. Das wurde im Einigungsvertrag schlicht „vergessen“. Das Problem: Die Frauen wurden zu DDR-Zeiten geschieden. Und anders als bei westdeutschen Frauen steht den ostdeutschen Frauen nach der Scheidung kein Versorgungsausgleich für gemeinsame Ehejahre zu.“
Wie an vielen Fragen wird auch hier deutlich, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen leisten könnte, das eine Absicherung böte, die nicht von Erwerbstätigkeit oder -bereitschaft abhinge.
Sascha Liebermann