[:de]Solange es eine Mitwirkungspflicht gibt, können Sanktionen nicht abgeschafft werden…[:]

[:de]

…das zeichnet gerade ein erwerbszentriertes Hilfesystem wie den bestehenden Sozialstaat aus. „Hartz V“ ist dann in der Tat treffender.

Sascha Liebermann[:]

[:de]Die Würde des Menschen… geht im Jobcenter offenbar leicht verloren[:]

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[:de]Solidarisches Grundeinkommen vs. Regelbedarf Arbeitslosengeld II…[:]

[:de]…eine Beispielrechnung für die Stadt Wuppertal hat Harald Thomé, tacheles e.V., vorgelegt:

„Der vorgesehene Nettolohn von 1.200 € ist zudem alles andere als eine gute Bezahlung. Mit einem Nettolohn von 1.200,- € (1.658,- € Bruttolohn) bleibt häufig sogar noch ein aufstockender Hartz IV-Anspruch, wie die Beispielrechnung anhand des Hartz IV-Bedarfes einer alleinstehenden Person in Wuppertal zeigt:

Regelbedarf: 416,00 €
Bruttokaltmiete in Wuppertal*: 376,00 €
Heizkosten: 80,00 €
Mehrbedarf Warmwasser: 9,57 €
Sozialrechtlicher Bedarf: 881,57 €

Dem sozialrechtlichen Bedarf ist das Einkommen entgegen zu stellen:
Nettoeinkommen : 1.200,00 €
– Grundfreibetrag (ggf. höhere Kosten): 100,00 €
– Erwerbstätigenfreibetrag: 200,00 €
Anrechenbares Einkommen: 900,00 €“[:]