…darüber schrieb Ralf Dahrendorf in der Zeit 1986 in einem Beitrag zum „garantierten Einkommen“. Der Beitrag ist Teil einer Serie zu dieser Thematik. Darin heißt es z. B.:
„Das Mindesteinkommen löst also auch nicht alle Fragen der Zeit. Aber es ist eine wichtige Antwort auf eine Grundfrage: Gehen wir in eine Zeit, in der die Mehrheitsklasse der Besitzenden immer brutaler ihren Status verteidigt – oder öffnen wir uns erneut für die Bürgerrechtsgesellschaft, die allen Freiheit verspricht?“
So wartet der Beitrag noch mit anderen Anmerkungen auf, die beinahe wie aus der Gegenwart klingen, auch wenn der folgende Anfang nicht mehr gilt:
„Die Verfechter eines garantierten Mindesteinkommens werden im offiziellen Deutschland beinahe totgeschwiegen. Wer will schon ernsthaft über die Zukunft unseres Gemeinwesens reden, nachdem doch die Von-Tag-zu-Tag-Politik sogar die Grünen in kurzer Zeit eingeholt hat? Und doch, um es zu wiederholen: Die Idee wird bleiben.“
Hier hat er Recht behalten, wenn es auch in den 1990er Jahren ziemlich still um das Grundeinkommen geworden war (siehe hier). Und später im Beitrag heißt es z. B.:
„Die andere Methode muß daher in einer Erneuerung des dynamischen Prozesses der Bürgerrechte für alle bestehen. Es ist ja schon eine nachdenklich stimmende Tatsache, daß der im Prinzip allen gemeinsame Grundstatus aller Bürger zum Privileg geworden ist – zum Privileg der großen Mehrheit gewiß, aber doch zu einem ausschließenden, nicht zu einem einschließenden Grundsatz.“
Für Dahrendorf ist das garantierte Grundeinkommen nicht vor allem eine Antwort auf Arbeitslosigkeit und Armut, was noch heute eine große Rolle in der Debatte spielt, aber auch hier ist es hilfreich. Es gibt nicht viele, die diesen Zusammenhang so deutlich herausheben. Bedenkt man, wie lange Dahrendorfs Ausführungen zurückliegen, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es offenbar nicht so einfach ist, eine Einkommensgarantie als Bürgerrecht zu erkennen.
Sascha Liebermann