„Grundeinkommensapologeten“…

…so werden in Stefan Sells Beitrag die Unterstützer eines Bedingungslosen Grundeinkommens genannt und schon die Sprache weist den Weg, es sei denn Stefan Sell wollte nur auf die guten Argumente für ein BGE hinweisen – so klingt der Beitrag allerdings nicht. Stattdessen lägen Verbesserungen im Grundsicherungsbezug näher, wie sie Jürgen Schupp vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung kürzlich vorgeschlagen hat, der sich ebenfalls gegen das Anliegen der Petition von Susanne Wiest aussprach. Schupp hat allerdings durchaus Sympathien für ein BGE, wie er anlässlich der Vorstellung des Pilotprojekts vor zwei Monaten erkennen ließ.

Sicher, bei politischen Gestaltungsvorschlägen stellt sich immer die Frage nach der Akzeptanz, die ist aber selbst für kleinere Verbesserungen in der Grundsicherung nicht allzu groß, wie Sell selbst schreibt. Ist es denn Aufgabe einer öffentlichen Debatte zuerst einmal die Akzeptanz zu sondieren oder ist das nicht das „Geschäft“ derer, die Kompromisse aushandeln müssen? Eine öffentliche Debatte muss doch auch Argumente ins Feld führen, die wenig ernst genommen werden, obwohl gerade die meisten Einwände gegen ein BGE an ihnen abprallen (siehe z. B. hier).

Sascha Liebermann

„Die Dynamik des Anstiegs der Altersarmut in den vergangenen Jahren macht Sorgen“ – wie dem entkommen?

Mit den Sorgen befasst sich Stefan Sell in seinem Beitrag ausführlich, um auf verschiedene Aspekte hinzuweisen, so z. B. verdeckte Armut (Nicht-Inanspruchnahme von Rechtsansprüchen) oder den Unterschied zwischen Beziehern von Grundsicherung im Alter und der Zahl der Personen, die gerade keinen Anspruch mehr haben und deswegen in dieser Statistik nicht auftauchen.

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„Die Lücken der Arbeitslosenstatistik“ und die üblichen Schwächen von Prognosen…

…über ersteres schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung, über letzteres Stefan Sell in seinem Blog und nimmt die Entwicklung am Arbeitsmarkt etwas genauer unter die Lupe. Um wie vieles anders würde sich manches der diskutierten Probleme darstellen, wenn die Verhandlungsmacht in Händen jedes Einzelnen größer wäre. Überhaupt würde „Arbeitslosigkeit“ manchen Schrecken verlieren, wenn es legitimes sozialstaatlich gesichertes Einkommen jenseits von Erwerbstätigkeit gäbe. Doch ist das bislang nicht gewollt. Dann bleibt die Sorge um ein gesichertes Einkommen eben Alltag, über den all die gruppenspezifischen Hilfsprogramme der letzten Monate nicht hinwegtäuschen können, sie lassen das Problem eher noch deutlicher zutage treten.

Sascha Liebermann

„Viele werden abgehängt“ und Halbgares zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen

Ein sehr ausführliches Gespräch mit Stefan Sell in Deutschlandfunk Kultur über Folgen der Coronakrise, über ein Bedingungsloses Grundeinkommen sowie das Pilotprojekt dazu, ist Anlass hier einige Passagen zu kommentieren. Frühere Kommentare von unserer Seite zu Stefan Sells Ansichten zum BGE finden Sie hier.

„Deutschlandfunk Kultur: Seit langem wird ja auch schon darüber diskutiert: Sollte es Sanktionen geben? Sollte das Existenzminimum gekürzt werden? In diesen Tagen verstärkt sich eine Diskussion, ob man da nicht grundsätzlich umsteuern muss – Stichwort „bedingungsloses Grundeinkommen“, also ein Grundeinkommen für alle ohne Bedingungen, ohne Sanktionen, ohne Einkommensprüfung. – Würden Sie das befürworten, dass das bedingungslose Grundeinkommen nochmal genauer unter die Lupe genommen wird?
Sell: Also, ich würde auch hier eine Kompromissposition versuchen zu formulieren. Es wurde ja schon mal in einem Land, was auch sehr wohlhabend ist, darüber abgestimmt, ob so etwas eingeführt werden soll. Im Juli 2016 gab es eine Volksabstimmung in der Schweiz. Ich erinnere mich noch sehr gut an den Abend. 23 Prozent, das waren überraschend viele, haben dafür gestimmt, die große Mehrheit dagegen. Und dann wurden Leute befragt nach der Abstimmung, warum sie dagegen gestimmt haben. Da ist mir ein Satz in Erinnerung geblieben. Da hat einer gesagt: „Ja, er hätte da natürlich dagegen gestimmt, weil, die Zeit ist noch nicht reif.“ – Der Man ist pragmatisch gewesen. Der hat erkannt, dass in der jetzigen Situation ein Systemwechsel zum bedingungslosen Grundeinkommen aus vielerlei Hinsicht, nicht nur, was die Finanzierung angeht, sondern auch, was die bestehenden sozialen Sicherungssysteme angeht, schwer bis überhaupt nicht umsetzbar ist.“

Was will Sell hiermit sagen? Selbstverständlich ist etwas politisch nicht umsetzbar, für das es keine Mehrheiten gibt, das ist banal. Dass die Zeit noch nicht reif sei, wie ein Befragter hier zitiert wird, gibt genau das wieder, in seinen(!) Augen ist sie nicht reif. Damit fehlt die entscheidende Basis für eine Einführung. Heißt das aber auch, dass es grundsätzlich nicht möglich wäre, weil, abgesehen von den Mehrheiten, entscheidende Voraussetzungen fehlten? Auch die Einführung der Sozialversicherungen unter Bismarck war nicht möglich, bevor der Wille dazu da war, sie einzuführen. Betrachtet man die Sozialversicherungssysteme und setzt das BGE dazu ins Verhältnis, so könnte es in diese hineinwachsen. Nehmen wir als Bsp. die Rentenansprüche: sie müssen nicht aus der Rentenversicherung alleine bedient werden, wenn der Gesetzgeber das entsprechend definiert. Ein anderes Beispiel sei genannt: Grundfreibeträge in der Einkommensteuer und Grundsicherung leiten sich aus derselben Legitimationsquelle ab, der Verpflichtung zu Existenzsicherung. Weshalb sollte es nicht möglich sein, dieses Existenzminimum einfach auszuzahlen, statt es unter Vorbehalten bereitzustellen? Entsprechend fragt der Journalist zurück:

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Wird darüber nicht schon lange nachgedacht in der Debatte?

Wer vertritt denn in der BGE-Debatte ernsthaft die Position, dass Mehrbedarfe oberhalb des BGE nicht gedeckt werden sollen? Siehe auch meinen Beitrag hier.

Sascha Liebermann

„Mehr als ein sperriges Wort – das bedingungslose Grundeinkommen“…

…ein Podcast in HR 2 Der Tag. Darin werden verschiedene Kurzinterviews geführt, u. a. auch mit Marcel Fratzscher, der ja bislang gegen ein BGE war, mit Gerhard Bosch (er hält nichts von einem BGE, siehe auch hier; Bosch macht wieder die Bruttokostenrechnung, „Geld verteilen an Leute, die es gar nicht brauchen“ – erwähnt nicht einmal den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, „Freibier für alle“); Peter Altmaier meint, die Menschen ermuntern zu müssen; Christian Lindner hält ein BGE für eine Stilllegungsprämie; Stefan Sell hat Sympathien für ein BGE, sieht aber auch die Herausforderungen des Umbaus angesichts eines differenzierten Sozialstaats, die alten Systeme könnten nicht von heute auf morgen auf Null gestellt werden, er sieht einen etwaigen „Zuwanderungsdruck“. Bedenkenswerte Einwände, keineswegs neu und dennoch auch in vielerlei Hinsicht keine, die mit einem BGE erst relevant wären, sie sind es schon heute.

Da auch in jüngerer Zeit immer wieder einmal das Attribut bedingungslos missverstanden wird, manche versuchen mit der Unterscheidung bedingungs- vs. voraussetzungslos eine Klärung zu erreichen, das scheint mir auch nicht auszureichen. Deswegen hier und hier zwei Erläuterungen, worauf sich in der deutschen Diskussion von Anbeginn das Attribut bezog.

Sascha Liebermann

Mindestlohn schützt nicht vor Altersarmut – Erwerbstätigkeit auf Mindestlohnniveau unter der Armutsgrenze

„Hartz-IV-Empfänger müssen wieder mit Sanktionen rechnen“ – Ja, aber was wäre denn die Alternative?…

…innerhalb des bestehenden Sozialstaats ist das konsequent.

Sascha Liebermann

„Laumann für kompletten Hartz-IV Leistungsentzug“ – Konform oder nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Diese Frage stellt sich gewiss, wenn man der Überzeugung war, das Bundesverfassungsgericht habe den vollständigen Leistungsentzug für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Doch das im vergangenen November ergangene Urteil war in dieser Hinsicht uneindeutig (siehe auch hier). Stefan Sell beschäftigt sich damit vor dem Hintergrund der Ausführungen Karl-Josef Laumanns (CDU).

Sascha Liebermann