„Laumann für kompletten Hartz-IV Leistungsentzug“ – Konform oder nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Diese Frage stellt sich gewiss, wenn man der Überzeugung war, das Bundesverfassungsgericht habe den vollständigen Leistungsentzug für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Doch das im vergangenen November ergangene Urteil war in dieser Hinsicht uneindeutig (siehe auch hier). Stefan Sell beschäftigt sich damit vor dem Hintergrund der Ausführungen Karl-Josef Laumanns (CDU).

Sascha Liebermann

Leiharbeit einmal anders betrachtet und die Voraussetzungen dazu

In seinem Beitrag „Aus der mal nicht eindeutigen Welt der Leiharbeit. In der Pflege. Oder: Wenn ausnahmsweise Arbeitgeber vor Leiharbeitern geschützt werden sollen“ schreibt Stefan Sell in seinem Blog Aktuelle Sozialpolitik über einen anderen Blick auf Leiharbeit und macht auf ein interessantes Phänomen aufmerksam. Die viel gescholtene Leiharbeit hat auch andere Seiten, Leiharbeit ist nicht Leiharbeit. Hier exemplarisch eine Passage:

„Offensichtlich gibt es einige interessante Besonderheiten der Inanspruchnahme von Leiharbeit in der Pflege. Und die bestehen nicht nur darin, dass es anscheinend für einige Pflegekräfte attraktiver ist, statt einer Festanstellung beispielsweise in einem Pflegeheim eine Tätigkeit in der Leiharbeit vorzuziehen. Letztendlich können die Leiharbeitskräfte in der Pflege – anders als in anderen, „klassischen“ Einsatzbereichen der Arbeitnehmerüberlassung, wo sie als hoch flexible Randbelegschaft, die man jederzeit entsorgen kann -, von einem besonders ausgeprägten Ungleichgewicht zuungunsten der Arbeitgeber profitieren, denn der eklatante Personalmangel führt dazu, dass man hier auf die Leiharbeitskräfte zur Aufrechterhaltung des Normalbetriebs angewiesen ist, weil man keine oder zu wenige Arbeitskräfte für die „normale“ Beschäftigung findet, aber aufgrund der Personalvorgaben gezwungen ist, beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Pflegefachkräften vorzuhalten. Dazu bereits der Beitrag „Gute Leiharbeit“? Zur medialen und tatsächlichen Bedeutung der Leiharbeit in der Kranken- und Altenpflege vom 23. September 2019.“

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„Aus den Tiefen und Untiefen der Bedürftigkeit:…

…Ein Jobcenter verliert einen Prozess gegen eine wohnungs- und mittellose Frau. Und immer wieder wird Hartz IV verengt auf (registrierte) Arbeitslose“, übertitelt Stefan Sell seinen Beitrag und greift die verharmlosenden, Schreckgespenster an die Wand malende Berichterstattung über Hartz IV auf, die sich jüngst wieder einmal dazu verstieg, diese Leistungen – wie Wolfgang Schäuble oder Heinrich Alt – als womöglich zu üppig oder die Bezugsbedingungen als zu lasch zu charakterisieren.

Sascha Liebermann

Noch ein Grundeinkommensbefürworter wider Willen? Gerhard Schröder zu Hartz IV

Stefan Sell kommentiert in seinem Beitrag „Nach dem Urteil des BVerfG ist Hartz IV eine „bedingungslose Grundsicherung“ geworden? Was für ein Unsinn“ die jüngsten Einlassungen – laut focus – Heinrich Alts, vormals Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Dabei weist er, bezugnehmend auf die Diskussion über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen November, auf Äußerungen des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder hin. Sie sind aufschlussreich:

„Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) erklärt sein Beharren auf Sanktionen bei Hartz IV auch mit Erfahrungen seiner Kindheit. Seine Familie habe lange Zeit von Sozialhilfe gelebt: „Uns ging es in dem Sinne gut, dass wir genug zu essen hatten. Fleisch gab es zwar nur am Sonntag, und dann Pferdefleisch, weil es billiger war“, kann man dem Artikel entnehmen. Für jeden Extrawunsch aber habe man sich anstrengen müssen, auch als Kind. „Wenn wir etwas Taschengeld wollten, konnten wir beim Bauern arbeiten und bei der Ernte oder beim Verziehen der Rüben helfen und uns dann etwas kaufen.“ Dies habe seiner Entwicklung nicht geschadet, und: „Das prägt natürlich ein Verständnis von Leistung, das man hat, und Sie haben recht, ich sage auch vor dem Hintergrund meines eigenen Lebensweges: Sollte es nicht auch heute eine Selbstverständlichkeit sein mitzuwirken, wenn man staatliche Hilfen erhält?““

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Systemfrage gestellt, umschifft und was folgt daraus?

Stefan Sell hat sich in zwei Beiträgen zum einen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, zum anderen mit der medialen Kommentierung befasst. Zum ersten Beitrag lautet sein Fazit:

„Fazit: Das höchste Gericht hat ein Urteil gefällt, dass die Systemfrage einerseits erkennbar umschifft, also die Letztfrage der Bedingungslosigkeit eines existenziellen Minimums. Auf der anderen Seite hat es die Systemfrage eindeutig geklärt, denn im bestehenden System der bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe darf der Staat ein Sub-Existenzminimum installieren. Für viele Menschen wird es pragmatisch nun darum gehen müssen, dass das, was in den Jobcentern passiert, rechtlich möglichst klar normiert und zugleich eine zivilgesellschaftliche Anwaltsfunktion installiert wird, die Hilfestellung leisten kann, wenn man im letzten Außenposten unseres Sozialstaates unter die Räder kommt.“

Das Urteil besagt aber lediglich, dass der Gesetzgeber Sanktionen einsetzen darf, sie folgen aber keineswegs aus dem Grundgesetz. Es bleibt darüber hinaus der Widerspruch zwischen der Würde nach Artikel 1 GG, die unverfügbar ist – wie es das Existenzminimum sein sollte – und doch zugleich verfügbar ist. Erst wenn das Existenzminimum bedingungslos gilt, gilt die Würde bedingungslos. Was es dazu braucht? Nur eines: ein entsprechendes Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

Kurzarbeitergeld zwischen hilfreicher Überbrückung und Hemmnis für Strukturwandel…

…damit befasst sich Stefan Sell und wirft ein Licht auf die Ambivalenzen von Kurzarbeit, die angesichts der konjunkturellen Verschlechterung wieder in der Diskussion ist. Insbesondere diese Passage gegen Ende ist aufschlussreich:

„Letztendlich berührt das vorgeschlagene Transformations-Kurzarbeitergeld eine ganz entscheidende Grundsatzfrage: Wenn es richtig ist, dass zwar viele heute bestehende Arbeitsplätze wegfallen werden aufgrund der technologischen Entwicklung im Zusammenspiel mit der Verschiebung von Produktlinien, gleichzeitig aber auch zahlreiche neue Jobs entstehen, dann muss man das Problem lösen, die (Noch)Beschäftigten in die neuen Tätigkeitsfelder zu qualifizieren und sie dann dort auch zu platzieren. Aber ob das in einem über die neue Leistung aus öffentlichen Mitteln subventionierten Teil des bisherigen Unternehmens gelingen wird und kann, ist eine offene und zu diskutierende Frage. Und die damit verbundene Frage wird noch weiter angereichert, wenn man zu bedenken gibt, dass überhaupt erst einmal klar sein müsste, wohin man denn die Betroffenen qualifizieren soll und kann. An dieser Stelle kann man derzeit zahlreiche skeptische Fragezeichen anbringen. Summa summarum wird das Instrument der Kurzarbeit hier – möglicherweise – deutlich überdehnt und man könnte die erheblichen öffentlichen Mittel anders einsetzen.“

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Wo bleibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen…

…fragt Stefan Sell in seinem Blog:

„Das laufende Jahr wurde mit einer großen Anhörung zum Thema Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht eröffnet: Am 15. Januar 2019 hat diese in Karlsruhe stattgefunden – mit einem umfangreichen Fragenkatalog des Gerichts (vgl. dazu Verhandlungsgliederung in Sachen „Sanktionen im SGB II“). Und seitdem ist wieder Stille eingekehrt – seit 2016 warten wir nun auf die ausstehende Entscheidung des hohen Gerichts zu dieser im wahrsten Sinne des Wortes existenziellen Frage.“

Es geht um eine weitreichende Entscheidung, weshalb dauert das schon drei Jahre, wo es um Existenzfragen geht?

Sascha Liebermann

„Deutsche unterstützen Maßnahmen gegen Ungleichheit in der Bildung“ oder doch nicht?

Die Befunde des jüngsten Ifo Bildungsbarometers 2019 zeigen in ihrer Widersprüchlichkeit, aber auch in ihrer Oberflächlichkeit, wie wenig aussagekräftig solche Auswertungen standardisiert erhobener Daten sind (auf S. 2 der Studie wird die Methodik erläutert, es handelt sich um eine Online-Befragung). Stefan Sell berichtet in seinem Blog über die Studie und versucht sich an der Deutung der Ergebnisse. Die wirkliche Arbeit beginnt soziologisch eben erst, wenn solche Daten gedeutet werden müssen und dazu bieten sie auf der Basis von Skalenwerten wenig Material. Es muss viel herumspekuliert werden, dazu werden entsprechende standardisierte Instrumente genutzt. Dass die Studie „Was die Deutschen über Bildungsungleichheit denken“ übertitelt ist, ohne dass man über das Denken tatsächlich etwas erfährt, ist sinnbildlich für die Oberflächlickeit. Wollte man über das Denken etwas erfahren, müsste anders vorgegangen werden: nicht-standardisiert und rekonstruktiv. Das wäre auch in der Forschung zu BGE-Fragen hilfreich.

Sascha Liebermann