Systemfrage gestellt, umschifft und was folgt daraus?

Stefan Sell hat sich in zwei Beiträgen zum einen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, zum anderen mit der medialen Kommentierung befasst. Zum ersten Beitrag lautet sein Fazit:

„Fazit: Das höchste Gericht hat ein Urteil gefällt, dass die Systemfrage einerseits erkennbar umschifft, also die Letztfrage der Bedingungslosigkeit eines existenziellen Minimums. Auf der anderen Seite hat es die Systemfrage eindeutig geklärt, denn im bestehenden System der bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe darf der Staat ein Sub-Existenzminimum installieren. Für viele Menschen wird es pragmatisch nun darum gehen müssen, dass das, was in den Jobcentern passiert, rechtlich möglichst klar normiert und zugleich eine zivilgesellschaftliche Anwaltsfunktion installiert wird, die Hilfestellung leisten kann, wenn man im letzten Außenposten unseres Sozialstaates unter die Räder kommt.“

Das Urteil besagt aber lediglich, dass der Gesetzgeber Sanktionen einsetzen darf, sie folgen aber keineswegs aus dem Grundgesetz. Es bleibt darüber hinaus der Widerspruch zwischen der Würde nach Artikel 1 GG, die unverfügbar ist – wie es das Existenzminimum sein sollte – und doch zugleich verfügbar ist. Erst wenn das Existenzminimum bedingungslos gilt, gilt die Würde bedingungslos. Was es dazu braucht? Nur eines: ein entsprechendes Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

Immer dieselben Experten in den Medien…

…das thematisierte ein Beitrag von Servan Grüninger in der Neuen Zürcher Zeitung schon im vergangenen November und weist darauf hin, dass dafür sowohl die Wissenschaften selbst, als auch die Medien verantwortlich seien. Während die einen zu wenig bereit seien, sich in die öffentliche Diskussion zu begeben, bedienen sich die anderen zu oft derselben Experten. Zwar bezieht sich der Beitrag auf die Situation in der Schweiz, ließe sich aber umstandlos auf Deutschland übertragen – die Grundeinkommensdiskussion wäre nur ein Beispiel dafür. Diese mangelnde Vielfalt ist für die öffentliche Diskussion und Meinungsbildung nicht förderlich. Was sich als Polarisierung darstellt, würde erheblich mehr Zwischentöne erkennbar machen, wenn die Vielfalt der Stimmen deutlicher würde.

Sascha Liebermann

Wurden die Kritiker am Grundeinkommen in der Langen Nacht in Basel unterdrückt?

Kommentare in den Medien, die in diese Richtung wiesen oder dem Publikum Einseitigkeit vorwarfen, gab es verschiedentlich (z. B. hier). Sicher, es war eine Veranstaltung, zu der vor allem Befürworter kamen. Doch das aggressive und auch zynische Auftreten von Lukas Rühli (avenir suisse) und Reiner Eichenberger (Universität Fribourg) trug zu der einseitigen Stimmung durchaus bei. Sehen Sie selbst.

Einseitige Berichterstattung zum Bedingungslosen Grundeinkommen und die Verantwortung der Medien – eine Einschätzung von Sascha Liebermann

Das Archiv Grundeinkommen zitiert aus einer Email-Zuschrift, die sich zur einseitigen Berichterstattung über das BGE in den Medien äußert. Anlass dazu war der Film „Nie wieder arbeiten“, den das Bayrische Fernsehen kürzlich ausstrahlte.

Hier die Auszüge aus der Email, die ich direkt kommentieren möchte:

„…Wie üblich wurde – seit Götz W. Werner als der bekannteste Hauptstreiter für ein Grundeinkommen auftritt – wieder nur eine Finanzierungsart erwähnt. Dies tut der Sache BGE nicht gut. Was mich wirklich erschüttert hat, ist die Tatsache, dass jemand wie Herr Werner sich als Hauptstreiter für ein BGE feiern lässt (so gut und wichtig seine Argumente FÜR ein Grundeinkommen auch sind) wohlwissend, dass deutschlandweit und auch weltweit schon lange bevor er sich dafür eingesetzt hat, viele Wissenschaftler und Initiativen sich für ein Grundeinkommen engagierten und es auch heute noch tun. Ich habe mir beim Anschauen der Sendung überlegt, ob ich an seiner Stelle das so auf sich beruhen lassen würde, wenn ich quasi als der Erfinder des BGE hingestellt würde, ohne peinlich berührt zu sein. Ich bin sicher, dass mir das die Schamesröte ins Gesicht getrieben hätte und dass ich zumindest erwähnt hätte, dass viele Gruppen und Initiativen sich dafür einsetzen und nach reiflicher Überlegung zu ganz anderen Finanzierungsvorschlägen gekommen sind…“

Meine Erfahrung mit den Medien, aber durchaus auch Grundeinkommensinteressierten, war schon des Öfteren, dass sie über mediale Berichterstattung von der Idee gehört hatten. Die Präsenz Herrn Werners ist dort außerordentlich hoch, was dazu beiträgt, dass er mit der Idee in Verbindung gebracht wird und in der Tat manche meinen, es stamme von ihm – wobei er das meines Wissens nie behauptet hat. Als die Piratenpartei begann, sich stärker damit zu befassen, konnte man den Eindruck gewinnen, sie seien diejenigen, die das BGE erfunden haben – teils lag das an den Medien, teils an Piraten, wie ich selbst erlebt habe. Dasselbe Phänomen hatten wir vor vielen Jahren schon einmal, als noch mehr über die Befürworter eines BGE in der Partei Die Linke berichtet wurde, insbesondere über Katja Kipping. Manche meinten deswegen, das BGE sei ein linke Idee, ähnlich war es dann mit der Präsenz Thomas Straubhaars. Diese selektive Wahrnehmung genauso auch die Zuschreibung von Attributen wie Vordenker, Vorkämpfer und ähnlichem ist vor allem ein Medienphänomen.

Vor vielen Jahren schon habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein Journalist einer bekannten deutschen Tageszeitung sich von mir eine halbe Stunde lang Fragen zum BGE beantworten ließ, dann einen langen Artikel dazu verfasste, in dem auf unser Gespräch nicht an einer Stelle hingewiesen wurde. Ich fragte ihn daraufhin, weshalb er nicht darauf hingewies, das wäre doch eine Frage der Redlichkeit. Er larvierte herum und entschuldigte sich mit dem Verweis darauf, wohl dem „Promi-Reflex“ erlegen zu sein. Damit meinte er, nur namhafte Personen im Artikel unterzubringen, die brauche man halt. Vor kamen dort tatsächlich Katja Kipping, Thomas Straubhaar und Götz W. Werner. Das war nicht die einzige Erfahrung dieser Art. Vergessen werden sollte hierbei ebensowenig, wie verbreitet in Deutschland die Haltung ist, dass Argumente nicht für sich stehen, sondern ihre Bedeutung durch die Person verbürgt werden muss. Wenn ein Professor – oder ein erfahrener Unternehmer – das sagt, um es salopp auszudrücken, dann muss es ja stimmen.

Es ist, historisch betrachtet, ein schwieriges Unterfangen, wo der Anfang der Diskussion gesetzt werden soll, einige Vergleiche sind ja geradezu irreführend, wie z. B. der notorische Hinweis auf Thomas Morus Utopia. Wer sich den Text angeschaut, wird schnell verstehen, weshalb. Andere vergleichen des BGE mit Erfahrungen des „poor law“ in England sind geradezu abwegig, dennoch werden sie gezogen. Wiederum andere behaupteten mit leicht hämischem Unterton, in der Schweiz tue sich mehr als in Deutschland und richteten den Blick nur auf die Lancierung der Volksinitiative. Selbst die Diskussionen im Basic Income Earth Network sind so eindeutig nicht. Wer in welcher Form auch immer den Beginn der Diskussion ausmachen will, muss sich nach den Kriterien fragen, die er zum Maßstab dafür erklärt. Der Beginn der Diskussion ist also nur relativ zu den Maßstäben bestimmbar.

Weiter heißt es:

„…Entweder ich setze mich ein für ein Grundeinkommen, wenn es mir tatsächlich ernst ist mit der Idee oder ich lasse es bleiben. Es geht zum derzeitigen Diskussionsstand wirklich NOCH nicht darum, alle anderen Modelle zu „verteufeln“, sondern Menschen zu gewinnen, sich mit der Idee zu beschäftigen…“

Diese Einschätzung würde ich teilen, wenn es um ein einführendes Seminar im Rahmen einer Bildungseinrichtung ginge, z.B. an einer Hochschule. Im Zentrum muss dort stehen, verschiedene Argumente zu prüfen und ihre Konsequenzen auszubuchstabieren. Sich über Zusammenhänge Klarheit zu verschaffen, ist selbstredend auch für Befüworter unerlässlich, die sich dafür einsetzen, dass es eine öffentliche Diskussion gibt und diese langfristig zur Einführung eines BGE führt. Doch welche Ausgestaltung den eigenen Wertvorstellungen am nächsten kommt und diese dann die Darstellung der Idee prägt, halte ich für naheliegend. So wird jeder Engagierte, so klingt es ja auch in dieser Mail durch (siehe weiter unten „Schere zwischen arm und reich“), die Überlegungen und Zusammenhänge besonders herausheben, denen er die größte Bedeutung zumisst und sich gegen andere abgrenzen. Manchmal geschieht das aus Überzeugung, manchmal aus Strategie.

„…Grundeinkommen wird durch eine geschickte Werbestrategie zunehmend NUR mit dem Konsumsteuer-Modell in Verbindung gebracht – und gerade deshalb abgelehnt. Das macht viele Jahre Engagement für dieses Thema zunichte…“

Warum sollte nicht jeder für die Idee bzw. Ideen werben können, die er für richtig hält? Pluralität in der Meinungsbildung herzustellen ist Aufgabe der Medien – und da lässt sich zurecht beklagen, dass es nicht gut gelingt. Darüber hinaus ist jeder selbst in der Pflicht, sich über einen Vorschlag zu informieren. An Informationen mangelt es hierfür nicht, und zwar in alle BGE-Richtungen.

„…Ich schreibe mir die Finger wund, um Menschen (z.B. Hengsbach, Gysi, Gewerkschaftsleute etc.) davon zu überzeugen, dass dieses – geschickt in die Medien und in die Öffentlichkeit lancierte – auch von vielen Grundeinkommensbefürworter/innen kritisch hinterfragte Modell eben gerade NICHT dazu geeignet ist, die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und auch die Wohlhabenden über entsprechend gestaltete Steuern zur solidarischen Finanzierung dieser genialen Idee heranzuziehen…“

Die Frage ist, welche Gewichtung in der Debatte einem selbst wichtig ist. Wer in der „Schere zwischen Arm und Reich“, die ohnehin nur eine relative sein kann, nicht den Schwerpunkt der Debatte erkennt, wird andere Akzente setzen. Auch ist die Frage, ob diese „Schere“ nicht auf verschiedenen Wegen relativiert werden kann. Friedhelm Hengsbach, Gregor Gysi (siehe auch hier) und andere erwärmen sich aus Gründen ihrer jeweiligen Werthaltung nicht für das BGE, sonst könnten sie immerhin das Modell der BAG Grundeinkommen befürworten. Das tun sie meines Wissens aber nicht.

Viele der Ablehner/innen kennen – wegen der Medienpräsenz – nur dieses Modell und identifizieren Grundeinkommen mit Götz Werner und seinem Finanzierungsmodell und lehnen es deshalb ab.
Das ist leider ein Bärendienst für diese so wichtige Vision einer anderen Gesellschaft.
Mit nachdenklichen Grüßen aus Ulm …“

Man kann sehr wohl Überlegungen zur Finanzierung kritisieren, ohne dass BGE als solches abzulehnen. Wer den Konsumsteuervorschlag als Grund dafür instrumentalisiert, das BGE als Ganzes abzulehnen, sucht sich nur einen passenden Anlass. Denn die Handlungsmöglichkeiten, die ein BGE schüfe, sind von der Finanzierungstechnik der Sache nach unabhängig. Man müsste sogar sagen, dass erst dann über die Finanzierungstechnik befunden werden kann, wenn klar ist, was mit einem BGE erreicht werden soll. Der Finanzierungseinwand kam in der Vergangenheit – und kommt noch – blitzartig, wie aus der Pistole geschossen, bevor überhaupt eine Auseinandersetzung mit dem BGE stattgefunden hat.

Zu Beginn unseres Engagements wollten wir dem etwas entgegenhalten können. So kam es zu einer intensiven Zusammenarbeit von Ute Fischer und Helmut Pelzer (siehe hier). Die Erfahrungen zeigten aber, dass selbst Berechnungsmodelle die Bedenken derjenigen, die die Finanzierungsmöglichkeiten bezweifelten, nicht zerstreuen konnten. Zumal diese Modelle ohnehin ja nichts darüber sagen, wie es sich tatsächlich in Zukunft mit der Einnahmeseite verhalten wird. Darauf wiesen übrigens nicht selten gerade diejenigen hin, die sie zuvor forderten.

In der öffentlichen Diskussion, über das Internet leicht zugänglich, sind die verschiedensten Argumente für ein BGE einsehbar, ebenso wie die verschiedensten Finanzierungsmodelle. Dass Befürworter von ihren Überlegungen jeweils besonders überzeugt sind, ist nicht ungewöhnlich, dafür gibt es die ebenso öffentliche Auseinandersetzung mit entsprechenden Überlegungen. Dass die Medien eher zur Vereinseitigung als zur Sichtbarmachung der Vielfalt beigetragen haben, ist beklagenswert. Dennoch hat sich die Diskussion etablieren können, das BGE ist bekannter, als man meint. Wer sich informieren will, der kann das längst. Ein wirkliches Hindernis für die Diskussion findet sich nicht in den Medien, sie findet sich darin, die Bevormundung des anderen (hier und hier) nicht aufgeben zu wollen, die selbst unter Grundeinkommensbefürwortern (z.B. hier) anzutreffen ist.

Sascha Liebermann