„…solange wir ein Wirtschaftssystem haben, so wie wir es haben…“

…sieht Tom Krebs ein Bedingungsloses Grundeinkommen kritisch, solange wir ein System haben, in dem „formale Erwerbsarbeit“ ein solche Bedeutung hat. Weshalb aber spricht das grundsätzlich gegen ein BGE? Ein BGE fordert in der Regel nicht die Aufhebung oder gar das Verbot von Erwerbsarbeit, das eine wäre mit dem anderen vereinbar. Weiter begründet Krebs seine Ausführungen nicht. Dann greift er zum Taschenrechner und beziffert die Bruttokosten, die sind aber nicht ausschlaggebend, warum also diese Hochrechnung? Er vergisst dabei oder erwähnt es nicht, dass im Volkseinkommen auch der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer enthalten ist, auf den alle heute schon einen Rechtsanspruch haben, auch wenn er nur bei steuerbarem Einkommen sich auswirkt. Insofern ist die Diskussion darüber ob Reiche es auch bekommen sollen in voller Höhe überflüssig. Siehe frühere Beiträge zu Ausführungen von Tom Krebs hier. Eine differenzierte Betrachtung der makroökonomischen Auswirkungen bietet Ingmar Kumpmann (einer der Beiträge im verlinkten Band).

Und die Frage von Ina Praetorius ist natürlich vollkommen berechtigt.

Sascha Liebermann

„denn ein höherer Lohn steigert […] den Suchanreiz der Arbeitslosen“ – oder räumt er Hindernisse zur Seite?

Diese Frage ist nicht banal, nimmt die Rede vom „Anreiz“ doch stets an, es mangele dem Individuum an Impulsen und es seien diese Impulse, die es zum Handeln veranlassen. Genau in diese Richtung liest sich das bei Tom Krebs, der im Handelsblatt über die Auswirkungen von Mindestlöhnen schreibt:

„Einerseits führt eine Anhebung des Mindestlohns zu einem Rückgang der Arbeitsnachfrage der Unternehmen im Niedriglohnbereich, weil einige Jobs durch den Mindestlohn unprofitabel werden. Andererseits wird das Arbeitsangebot der Erwerbspersonen gesteigert, denn ein höherer Lohn steigert die Motivation der Erwerbstätigen und den Suchanreiz der Arbeitslosen.“

Wie eine simple Mechanik wird Handeln betrachtet, als wirke ein solcher „Anreiz“ zielgenau, als wirke er überhaupt ohne korrespondierende Haltung des Individuums. Siehe unsere früheren Ausführungen dazu hier.

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