…so zumindest sagt er es in einem Interview, das er dem Weser-Kurier gegeben hat.
Unstrittig ist, dass ein BGE in entsprechender Höhe zahlreiche Leistungen ersetzen kann, manche benennt Straubhaar auch. Das Wohngeld aber ganz auszusetzen würde bedeuten, dass ein BGE sicherstellen müsste, in jeder Region auskömmlich leben und die Miete bezahlen zu können, das gälte für Ein- wie für Mehrpersonenhaushalte. Die Beträge, die Straubhaar bislang genannt hat, reichen dafür aber wahrscheinlich nicht aus. Für eine vierköpfige Familie stellt sich die Lage ganz anders dar als für Alleinstehende, es erstaunt, dass er das nicht thematisiert. Allerdings würde Wohngeld erheblich weniger beansprucht werden müssen, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben und schon ein BGE hätten.
Wenn er eine Vorsorge für’s Alter vorsieht, die dann jedem überlassen wäre, scheint er hier auf private Vorsorge zu setzen. Weshalb aber stattdessen ein Umlagesystem beibehalten, wenn es denn Leistungen oberhalb eines BGEs geben soll? Erfahrungsgemäß sind die Verwaltungskosten dafür gering, es müssen keine Provisionen gezahlt werden usw. wie es bei privaten Versicherungen der Fall ist.
Sascha Liebermann