„Hilfe für die Kultur: Frust, Wut und Fassungslosigkeit“ – und wieder einmal: wie wirkungsvoll und einfach ein BGE wäre…

…ein Beitrag von Till Briegleb in der Süddeutschen Zeitung. Der Autor verweist darauf, wie viele Betroffene durch die Maschen des ohnehin löchrigen Netzes der Soforthilfen fallen. Auch sei es eine Mär, dass nun alles im Jobcenter mit der Beantragung der Grundsicherung erheblich einfacher verlaufe, denn es werden stets Bedarfsgemeinschaften geprüft. Vom Kurzarbeitergeld profitieren nur Angestellte. Wenn auch mittlerweile ein Umdenken stattgefunden hat und zu einfacheren Hilfen führte, stellt sich, so Briegleb, die Frage, ob ein Sozialstaat nicht unkomplizierter und direkter helfen kann. Diese Frage bleibt auch für die Zeit, wenn die gegenwärtige Krise einst überstanden sein wird.

Nur indirekt werden auch diejenigen im Beitrag erwähnt, die nur Arbeitslosengeld II geltend machen können, andere, die sich um den Haushalt mit all seinen Aufgaben kümmern, tauchen nicht auf. Deutlich macht der Beitrag wieder einmal, wie einfach ein BGE helfen würde, auf das gegen Ende auch hingewiesen wird.

Siehe hierzu „Woran bemisst sich, ob ein Sozialstaat sein Ziel erreicht?“

Sascha Liebermann

Normenkontrolle ist das eine, politisch zu gestalten das andere…

…darüber schreibt Ronald Blaschke auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen. Hier ein Ausschnitt aus seinem Fazit:

„Schlussfolgerung aus Teil 1 und Teil 2 des Beitrags zum Sanktionsurteil des BVerfG
Man kann und soll sich am Urteil des BVerfG zu den Hartz-IV-Sanktionen abarbeiten. Man kann und soll verfassungsrechtlich relevante Fakten sammeln, die die These untermauern, Mitwirkungspflichten und Sanktionen seien verfassungswidrig. Genauso, wenn nicht sogar wichtiger ist es aber aus meiner Sicht, politisch dafür einzutreten, dass die Sanktionen abgeschafft werden und ein Grundeinkommen eingeführt wird.“

Hiermit hebt Blaschke einen wichtigen Punkt heraus, dass nämlich Urteile des Bundesverfassungsgerichts nichts darüber aussagen, in welche Richtung politisch gestaltet werden sollte. Das BVerfG dient der Normenkontrolle, es prüft, ob Gesetzesnormen mit dem Grundgesetz im Einklang sind. Frei von Verrenkungen ist das BVerfG allerdings nicht, wie gerade das Urteil zu Sanktionen zeigte, aber nicht nur es.

Sascha Liebermann

„Spanien: Grundeinkommen soll ins Gesetz“ – „ingreso minimo“ ist kein bedingungsloses Grundeinkommen…

…schreibt infosperber und berichtet über das Vorhaben in Spanien mit einer irreführenden Schlagzeile, dann aber einem deutlichen Hinweis darauf, worum es wirklich geht. Hieran sieht man, wie missverständlich es ist, nur vom Grundeinkommen zu sprechen.

Sascha Liebermann

„Ich bin gegen ein Grundeinkommen“ und für eine Verengung des Leistungsverständnisses…

…siehe hierzu auch „Sprachkosmetik und Verschleierung“, die den SPD Beschluss „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit“ auszeichnet.

Sascha Liebermann

Vorurteilspflege und Kampfbegriff: Hugo Müller-Vogg über ein Grundeinkommen

Ein verbreitetes Phänomen ist das, siehe hier.

Sascha Liebermann

Ganz praktisch gedacht: Steueridentifikationsnummer, Mehrwertsteuerfreigbetrag und ähnliches

„Wir brauchen kein Grund-Einkommen, auch jetzt nicht“ – ein „Nicht-Braucher“ mehr, der aber nichts gegen Steuerfreibeträge hat…

…darüber kann man wieder staunen, denn der Beitrag von Patrick Bernau in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung beginnt genau damit:

„Die Krise haucht vielen alten Ideen neues Leben ein – das bedingungslose Grundeinkommen ist eine der populärsten: die Idee, dass jeder monatlich einen Grundstock an Geld bekommt, egal ob er arbeitet oder nicht, egal ob er es braucht oder nicht.“

Das BGE, eines seiner wichtigen Kriterien, ist eben von Bedürftigkeit nicht abhängig, genau dasselbe gilt für den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer oder auch die Freibeträge für Kinder. Ein BGE behandelt alle gleich, wie es die Freibeträge auch tun, allerdings mit einer Einschränkung. Wer kein steuerbares Einkommen hat, für den bleiben die Freibeträge wirkungslos. Stattdessen ist er dann auf Grundsicherung angewiesen, um sein Existenzminimum zu sichern. Bernau sieht nicht, dass ein BGE genau diese Sicherungsfunktion viel besser leisten kann, zielgenau, ohne deutende bzw. deutend intervenierende Instanzen wie die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter. Beim Existenzminimum geht es nicht um Bedürftigkeit, nicht per se. Nur die Form, in der wir es heute in Gestalt der Grundsicherung bereitstellen, setzt Bedürftigkeit voraus. Bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen würden sich erst auf Bedarfe oberhalb des Existenzminimums richten.

„Wir brauchen kein Grund-Einkommen, auch jetzt nicht“ – ein „Nicht-Braucher“ mehr, der aber nichts gegen Steuerfreibeträge hat… weiterlesen