Annalena Baerbock und Julia Friedrichs zum Grundeinkommen – solche Ausführungen angesichts der differenzierten Diskussion!

Die im Tweet verlinkte Aufzeichnung eines Gesprächs am 1. Mai mit Sven Giegold, Julia Friedrichs und Annalena Baerbock befasst sich auch kurz mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen. Angesichts der – wie auch im Gespräch erwähnt wird – Bedeutung, die das BGE seit einigen Jahren schon für sozialpolitische Diskussion hat, staunt man doch, ob der Ausführungen, die hier dagegen gemacht werden. Annalena Baerbock zieht es vor (ab Min 44), diejenigen zu unterstützen, die es am nötigsten haben, vergisst aber zu erwähnen, dass alle heute schon unterstützt werden, ganz gleich, ob sie es nötig haben oder nicht, und zwar mit dem Grundfreibetrag in der Einkommensteuer. Was fürsorglich klingt, ist oberflächlich, baut einen Pappkameraden auf. Desweiteren sagt sie, Menschen wollten arbeiten – welche Arbeit? -, dabei spricht das nicht gegen, sondern für ein BGE, es würde daran nämlich gar nichts ändern. Weshalb kann denn dann daraus ein Einwand werden? Doch nur, wenn unterstellt wird, ein BGE fertige Bürger ab, stelle sie in die Ecke, nehmen ihnen jeglichen Willen?! Gerade mit einem BGE würde ja Vieles einfacher, als es heute ist, „Teilhabe“, ein großes Wort, wäre auf einfache Weise mit Realität gefüllt. Deutlich wird rasch, dass es nur um eine bestimmte Arbeit geht, Erwerbsarbeit, und alles andere eben doch keine Rolle spielt. Sanktionen sollen natürlich abgeschafft werden, die Garantiesicherung nicht vom Ehepartner abhängig sein – schön, schön, weshalb spricht das gegen ein BGE, wenn es doch dafür spricht? Die Armutsfalle darf natürlich auch nicht fehlen, Zuverdienst muss sich lohnen usw.

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Selbstbestimmung immer – Erwerbstätigkeit nur ein Teil davon

Wofür sie dabei steht, hatte sie schon früher geäußert, siehe hier.

Sascha Liebermann

Annalena Baerbock zu Hartz IV und Kindergrundsicherung – ohne Eltern

Treffender Kommentar, auch wenn Baerbock vermutlich darauf hinauswollte, dass es für Kinder andere Leistungen geben sollte. Doch kann man Ansprüche von Kindern nicht unabhängig von der Familiengemeinschaft konzipieren, in der sie leben.

Siehe frühere Kommentare von uns zur Kindergrundsicherung hier.

Sascha Liebermann

Wäre da nur nicht der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer – ob jemand eine Leistung braucht, gilt nur für die Bedürftigkeitsprüfung…

…es ist immer wieder verwunderlich, wie etwas, das zum selbstverständlichen Element der Einkommenssicherung heute gehört wie die Existenzsicherung, so betrachtet wird, als frage sie danach, wer sie brauche. Ob sie jemand brauche, wird nur dann festgestellt, wenn es um Bedürftigkeit geht, der Steuerfreibetrag kommt beinahe automatisch zur Anwendung.

Sascha Liebermann