Grundeinkommen ohne Mindestlohn ein Kombilohn?

Nicht mit Frage-, sondern mit Ausrufezeichen versehen wurde kürzlich in einer Veranstaltung behauptet: Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das nicht mit einem Mindestlohn verbunden werde, sei ein Kombilohn (siehe auch unseren älteren Beitrag). – Verwirrung oder Strategie?

Ein Kombilohn ist eine Subvention, je nach dem durch Lohnkostenzuschuss an den Arbeitnehmer oder -geber, die nur gewährt wird, wenn eine Person eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Es handelt sich also um eine zweckgebundene Subvention, eine Lohnaufstockung durch staatlichen Transfer. Wo keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, kommt der Kombilohn nicht zustande. Das bGE hingegen ist eine personengebundene, jedoch zweckungebundene Subvention, es wird qua Staatsbürgerschaft oder dauerhafter Aufenthaltsberechtigung gewährt. Es handelt sich also um einen grundsätzlichen Unterschied: das bGE stützt die Person, der Kombilohn das Beschäftigungsverhältnis.

Verwirrung oder absichtliche Irreführung liegt vor, wenn – auch von Grundeinkommensbefürwortern – manchmal behauptet wird, das bGE wirke wie ein Kombilohn. Wer nur die rechnerische Seite betrachtet, mag dazu verführt werden, vom Ergebnis her auf die Verhältnisse zu schauen: Einkommenshöhe ohne bGE (Lohn: 2000 Euro) = Einkommen mit bGE (bGE: 1000 + Lohn: 1000). Die Summe könnte dieselbe sein, aber sie kommt auf anderem Wege zustande. Ob sie dieselbe wäre, hängt davon ab, wie Mitarbeiter und Unternehmen verhandeln. Mit bGE ist dem Einzelnen immer Verhandlungsmacht und Sicherheit gegeben, mit Kombilohn nicht, weil er von der Beschäftigung abhängt. Ein Unterschied ums Ganze also.

Wenn nun darüber hinaus behauptet wird, ein bedingungsloses Grundeinkommen habe nur dann diese Bezeichnung verdient, wenn es mit einem Mindestlohn verbunden werde, dann steht dahinter eine bestimmte Werthaltung (siehe hier und auch hier). Es soll damit offenbar eine Etikettierung in gute und schlechte bzw. in richtige und falsche Grundeinkommensvorschläge vorgenommen werden. Dabei lässt sich an dieser Argumentation für ein bGE plus Mindestlohn manches ablesen:

  • dass diejenigen, die das fordern, Erwerbstätige besser stellen wollen als Nicht-Erwerbstätige. Es soll ihnen eine zusätzliche Absicherung geboten werden über das bGE hinaus;
  • dass die Befürworter dieser Kombination Erwerbstätigkeit höher bewerten als andere Tätigkeiten, denn sonst würden sie nicht für die zusätzliche Absicherung plädieren. Statt diese Überbewertung zu überwinden, halten sie an ihr fest;
  • dass sie den Bürgern im allgemeinen nicht zutrauen, so zu verhandeln, wie es den jeweiligen Vorstellungen entspricht. Jeder hätte das Ergebnis, das er aushandelt, auch zu verantworten, denn mit einem bGE wäre er auf den Lohn nicht angewiesen.

Verhandlungsmacht? Jüngst wurde ich nach einem Vortrag gefragt, was denn geschähe, wenn in einer Stadt, in der es nur vier Unternehmen gäbe, diese sich absprächen, so dass keine Verhandlungen über ein bestimmtes Lohnniveau hinaus möglich wären. Die Antwort war einfach: dann wäre es notwendig, dass sich diejenigen, die höhere Löhne erzielen wollen, organisieren. So sind einst die Gewerkschaften entstanden.

Ein bGE kommt nicht von alleine, wir müssen uns dafür einsetzen. Wer daran zweifelt, dass dies etwas bringe, der schaue auf die Entwicklung der Grundeinkommensdebatte in den letzten Jahren.

Sascha Liebermann

„Was Zürich braucht?“ – Podiumsdiskussion zum bedingungslosen Grundeinkommen

Die Sozialdemokratische Partei Stadt Zürich (SP) richtete am 21. September eine Podiumsdiskussion zum Grundeinkommen aus. Eine Facebook-Aktion der SP hatte zum Ergebnis, dass über das Grundeinkommen diskutiert werden soll. Das Thema wurde der Partei also von den Bürgern nahegelegt. Diskutanten waren u.a. Andreas Gross, Sascha Liebermann, Katharina Prelicz-Huber und Martin Waser.

Hier ein Videomitschnitt:

Sieht man von wenigen Aktivisten ab, gibt es beinahe keine öffentliche Diskussion über das Grundeinkommen in der Schweiz. Um so bemerkenswerter, dass über 100 Zuhörer gekommen waren. Darüber hinaus ist auch interessant zu hören, wie in der Schweiz diskutiert wird – die Unterschiede zu deutschen Diskussionen sind kleiner als man denkt. Mindestens erstaunlich ist ein weiterer Aspekt: Trotz direkter Demokratie und einem ausgeprägten Bürgerbewusstsein wird genau die das Gemeinwesen stärkende Seite des Grundeinkommens als Bürgereinkommen nicht gesehen. Hören Sie selbst (das ganze Gespräch als MP3).

Bildungsgutscheine und ihre gegenwärtige Kritik – eine Verwunderung

Bildungsgutscheine, gegenwärtig in Form einer Chip-Karte diskutiert, sollen gewährleisten, dass öffentlich bereit gestellte Mittel auch denen zukommen, für die sie gedacht sind. Da Kinder in der Gefahr leben, von ihren Eltern übergangen zu werden (es geht natürlich nur um ALG-II-Bezieher) – so die Denke hinter den Gutscheinen -, dürfen Leistungen nicht in Bargeld an die Eltern erfolgen. Auch diese Diskussion ist ein Beleg für das Misstrauen in die Eltern, denn erwogen wird nicht, in Fällen, wo tatsächlich die Kinder vernachlässigt werden, solchen Sachleistungen gegenüber einer Bargeldleistung den Vorzug zu geben oder einzugreifen, wo das Kindeswohl bedroht ist. Es soll stattdessen von Anfang an verhindert werden, dass ein Missbrauch überhaupt geschehen kann.

Die Weltfremdheit solcher Überlegungen erstaunt einen stets von Neuem. Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder tatsächlich nichts bedeutet, sind die Ausnahme und nicht die Regel. Weshalb es zu diesen Ausnahmen kommt, das ist nur zu begreifen, wenn die Lebensgeschichte der Eltern in Augenschein genommen wird. Aufgrund von Traumatisierungen sind in vielen solcher Fälle Eltern derart mit sich beschäftigt, dass sie sich ihren Kindern nicht genügend widmen können. Wo sie heute schon Geldleistungen nicht in Bildungsförderung umsetzen, werden sie auch die Chip-Karte nicht in diesem Sinne nutzen. Die Bewältigung des Alltags ist für manche Eltern eine Herausforderung, die alle Aufmerksamkeit verlangt. Diesen Eltern – und ihren Kindern – ist mit einem Generalverdacht und der Bevormundung, die Bildungsgutscheine beinhalten, nicht geholfen. Die Stigmatisierung wird nur verstärkt und nicht gemildert (siehe hierzu auch „Unterhaltsrecht“, „Armut“ und „Kinder- und Jugendhilfe“). Stattdessen müsste die Stigmatisierung aufgehoben werden.

Ebenso verwunderlich wie diese Weltfremdheit des Vorschlags ist die Kritik mancher Kritiker an ihm (siehe z.B. die Nachdenkseiten, die FAZ ). Als seien nicht alle Leistungen, die als Einkommensersatz fungieren und nur nach Bedarfsprüfung vergeben werden unter den Bedingungen einer Erwerbsverpflichtung stigmatisierend. Die Kritiker haben offenbar vergessen, wie sehr der Sozialstaat schon vor den sogenannten Hartz-Gesetzen Leistungsempfängern eine Mitwirkungspflicht auferlegte, die unter Androhung von Sanktionen eingefordert werden konnte (BSHG §§ 1 und 25). Die Bildungsgutscheine sind nur konsequenter Ausdruck dieser Bevormundungs- und Misstrauenshaltung, aber nicht überraschend und schon gar nichs Neues (siehe auch Bürgerarbeit).

Anders wäre die Lage erst, wenn bedarfsgeprüfte Leistungen zusätzlich zu bedingungslosen Leistungen bereitgestellt würden. Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen würde das Einkommen gesichert, durch die bedarfsgeprüften würden darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen bereitgestellt (siehe z.B. „Grundeinkommen und Behinderung“ von Martina Steinheuer). Weil die Bedarfsprüfung für solche Leistungen sich nicht mehr auf die Einkommenssicherung richtet, sich also nicht mehr daran orientiert, dass der Bezieher der Erwerbsverpflichtung nachkommt, wäre sie auch nicht mehr stigmatisierend. Ihre Bewilligungsgrundlage wäre auf der Basis eines bedingungslosen Grundeinkommens eine andere. Sie richtete sich auf die Ermöglichung von Autonomie und Selbstentfaltung und hätte darin ihre Begründung, ohne ihre inhaltliche Ziele vorzugeben. Genau diesen Aspekt sehen die Kritiker der Bildungsgutscheine nicht, und dass die FDP gerade diese Bevormundung gut heißt, verrät uns viel über ihre fehlende Liberalität. Auch das ist aber nicht überraschend, denn, wer sich zu den Faulheitsbekämpfern schlägt, kann die Freiheit des Einzelnen nicht verteidigen.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen allerdings würden alle Souveränität gewinnen.

Sascha Liebermann

„Volksentscheide auf Bundesebene – mehr Demokratie wagen?“

So lautete ein Beitrag im ARD-Magazin Kontraste, dass sich mit dem Volksentscheid beschäftigte. Die Einwände dagegen, hier verkörpert durch einen CDU-Politiker, entsprechen in mancher Hinsicht denjenigen gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sehen Sie selbst.

Frühere Kommentare von uns zu diesem Thema – hier und hier.

„Wer ist für Freibier, wer würde die Runde schmeißen?“

Am 28. Juni fand in Frankfurt unter dem Titel „Vom Freelancer zum Faulenzer“ eine Diskussion über Grundeinkommen statt. Im nachstehenden Zusammenschnitt (von ESA-Film) ist besonders eines interessant, wie nämlich die Wirtschaftsredakteurin der FAZ, Heike Göbel, auf die Ausführungen Enno Schmidts reagiert.

Die Bürgergemeinschaft wird dabei vor allem als Bilanzgemeinschaft (Teil 1) gedeutet, in der die einen für die anderen zahlen. Dass in einer Bürgergemeinschaft eine grundlegende Abhängigkeit aller von allen als Solidargemeinschaft besteht (siehe „Althaus Radikalkur“, „Wer von der Gemeinschaft Geld bekommt…“ und „Einer Übermacht von Zauberern…“), wird gar nicht gesehen. Darüber hinaus wird auch nicht in die Betrachtung einbezogen, welchen Wert für das Gemeinwesen Fürsorge in den Familien und Freiwilligenengagement haben. Frau Göbel würde wohl die Fremdbetreuung von Kindern sowie die erwerbsförmige Organisation von Freiwilligenengagement für wertschöpfend halten. Solange sie nicht erwerbsförmig erbracht werden, sind sie „volkswirtschaftlich“ zu vernachlässigen. Auf diese Weise lässt sich aber nicht der Stellenwert der verschiedenen Bereiche in einer Volkswirtschaft oder treffender: in einem Gemeinwesen begreifen. Alle sind gleichermaßen unerlässlich.

Sehr interessant ist auch im dritten Teil die Bemerkung von Frau Göbel, ob mit dem BGE eine „Gesellschaft“ sich nicht billig aus der Verantwortung stehle. Sagen das nicht sonst Gewerkschafter und „Linke“? So groß sind die Gemeinsamkeiten und so geringe die Unterschiede beider mit Wirtschaftsliberalen – einig sind sie sich in der Ablehnung des BGE.

Sehen Sie selbst: Teil 1, Teil 2, Teil 3

Woher rührt der politische Stillstand? – Die SPD-Brandenburg als Antwort

Wer sich mit dem Vorschlag eines Grundeinkommens beschäftigt und mit Einwänden dagegen auseinandersetzt, fragt sich alsbald, weshalb sich diese Einwände gegen das Grundeinkommen wenden sollen. Viele sprechen Probleme an, die wir längst haben und die nicht durch ein Grundeinkommen erst entstehen werden. Folglich müsste man sich fragen, ob diese Probleme nicht gerade deswegen entstanden sind, weil wir auf denselben Wegen weitermachen, die zu ihnen geführt haben. Genau das aber bemerken die Kritiker nicht. Statt ihren Blick auf die vielfältigen Chancen eines bedingungslosen Grundeinkommen in allen Bereichen unseres Zusammenlebens zu richten, stecken sie in der Vergangenheit und in realitätsfremden Vorstellungen fest.

An einer Pressemitteilung der SPD-Brandenburg mit dem Titel „Bedingungsloses Grundeinkommen ist keine Lösung“ lässt sich ablesen, weshalb Denk-Stillstand und damit politischer Stillstand herrscht. Solange wir nicht auf unsere tatsächlichen Lebensverhältnisse schauen, die uns lehren, dass die Menschen ihr Leben ohnehin in ihre eigenen Hände nehmen, so gut sie es können, solange wird es solche Verlautbarungen geben wie diese Pressemitteilung. Allerdings: auch in der SPD ist nicht alles Brandenburg, es gibt auch Rhein Erft. Dort wird immerhin ein Grundeinkommen mittels Negativer Einkommensteuer angestrebt wird, auch wenn das nicht dasselbe ist wie ein bedingungsloses Grundeinkommen (Hinweis 1, Hinweis 2, Hinweis 3).

Sascha Liebermann