Solange es eine Mitwirkungspflicht gibt, können Sanktionen nicht abgeschafft werden…

…das zeichnet gerade ein erwerbszentriertes Hilfesystem wie den bestehenden Sozialstaat aus. „Hartz V“ ist dann in der Tat treffender.

Sascha Liebermann

Die Würde des Menschen… geht im Jobcenter offenbar leicht verloren

Solidarisches Grundeinkommen vs. Regelbedarf Arbeitslosengeld II…

…eine Beispielrechnung für die Stadt Wuppertal hat Harald Thomé, tacheles e.V., vorgelegt:

„Der vorgesehene Nettolohn von 1.200 € ist zudem alles andere als eine gute Bezahlung. Mit einem Nettolohn von 1.200,- € (1.658,- € Bruttolohn) bleibt häufig sogar noch ein aufstockender Hartz IV-Anspruch, wie die Beispielrechnung anhand des Hartz IV-Bedarfes einer alleinstehenden Person in Wuppertal zeigt:

Regelbedarf: 416,00 €
Bruttokaltmiete in Wuppertal*: 376,00 €
Heizkosten: 80,00 €
Mehrbedarf Warmwasser: 9,57 €
Sozialrechtlicher Bedarf: 881,57 €

Dem sozialrechtlichen Bedarf ist das Einkommen entgegen zu stellen:
Nettoeinkommen : 1.200,00 €
– Grundfreibetrag (ggf. höhere Kosten): 100,00 €
– Erwerbstätigenfreibetrag: 200,00 €
Anrechenbares Einkommen: 900,00 €“