„Anreize“ können differenziert betrachtet oder als Joker für die verschiedensten Dinge genutzt werden,…

…in jedem Fall ist die Begrifflichkeit ungenau und verwirrend, in der Diskussion über Leistungsbereitschaft bzw. Leistungserstellung gehört sie zur etablierten Terminologie. Überwiegend werden sie in der im Titel  letzteren Version verwendet, wie man schon daran sehen kann, dass aus der Höhe z. B. des Arbeitslosengeldes auf eine nahezu direkte Wirkung auf die Leistungsbereitschaft von Arbeitslosengeldbeziehern geschlossen wird. Selbst wenn eingeräumt wird, dass die Zusammenhänge komplexer sind, mehrdimensional oder gar die Lohnhöhe für nachrangig gehalten wird, wird dennoch am Gebrauch des Begriffes festgehalten (kürzlich z. B. als es um das Bürgergeld ging, siehe auch hier). Walter Edelmann hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass ihn erstaunt, wie wenig Bedeutung intrinsischer Motivation beigemessen wird und hat dies bei Lehramtsstudenten festgestellt. Diese Grafik aus einem seiner Kurzbeiträge ist interessant, weil der „Anreiz“ hier auf die Seite des Intrinsischen verlegt wird, vollkommen konträr zum verbreiteten Gebrauch:

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„Anreize“ differenziert betrachtet samt eines Blickes auf die Haltung von Lehrern und Studenten…

…darum geht es in einem Beitrag von Walter Edelmann, der schon vor etlichen Jahren erschienen ist, und auf prägnante Weise eine differenzierte Darstellung zu intrinsischer und extrinsischer Motivation gibt sowie darin Anreize einordnet. Das ist deswegen hilfreich, weil an Edelmanns Ausführungen deutlich wird, wie oberflächlich, ja, geradezu krude von Anreizen gesprochen wird, ganz gleich, ob man sich Reden von Politikern, sozialwissenschaftliche Studien oder von der Bundesregierung beauftragte Expertenberichte wie den Achten Familienbericht ansieht.

Quelle siehe Edelmann

Bis in die Alltagssprache hinein ist es zur Selbstverständlichkeit geworden, Anreize für das beinahe alles bewegende Instrument zu halten, wobei der Begriff in den verschiedensten Zusammenhängen und Bedeutungen Verwendung findet. In der Regel geht es darum, dass einer Person eine Karotte vor die Nase gehalten wird, um sie zu etwas zu bewegen. So drückt das kaum jemand aus, genau diese Argumentation ist allerdings in der Verwendung zu erkennen. Die Wirkung wird gemeinhin als mehr oder weniger sicher verbucht.
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Wie zum Bedingungslosen Grundeinkommen? Was sind Zwischenschritte und was sind Sackgassen?

Diese Frage ist nicht erst seit dem letzten Kongress des Basic Income Earth Network eine der gewichtigen in der Grundeinkommensdiskussion. Sie stellte sich schon vor vielen Jahren (siehe z.B. die „Zwischenbilanz“ von Götz Werner aus dem Jahr 2008), auch die Diskussion um das Solidarische Bürgergeld von Dieter Althaus machte sich unter anderem daran fest. Kaufkraft und Ausgestaltung eines BGE sind wichtig dafür, ob auch die Effekte eintreten können, die Grundeinkommensbefürworter damit verbinden. Letztlich entscheidet sich jedoch alles daran, was die Menschen aus den Freiräumen, die ein BGE schafft, machen. Diese Offenheit ist nicht zu tilgen, sie bleibt bestehen.

Erhoffbar ist vieles, doch definitiv beantworten lässt sich erst, was geschieht, wenn das BGE einmal eingeführt worden ist. Diese Offenheit bereitet offenbar Unbehagen, nur ungern will man sich ihr überlassen. Aus diesem Grund wird nach Sicherheiten gesucht, Mikrosimulationen sollen sie verschaffen – ein durchaus verständlicher Wunsch, denn wer will sich schon unbedacht ins Ungewisse stürzen. Doch der Schein an Sicherheit, den solche Simulationen versprechen, trügt. Die Offenheit bleibt bestehen, sie lässt sich nicht aufheben. Daraus folgern manche, es sei unverantwortlich, einen Schritt zu wagen, dessen Folgen nicht bekannt sind. Ganz so ist es aber nicht, die Folgen sind ja bekannt: Anerkennung der Bürger um ihrer selbst und des Gemeinwesens willen; Schaffung von Freiräumen und damit mehr Möglichkeiten, das Leben nach eigenem Dafürhalten zu gestalten; Gleichstellung der bislang durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit degradierten Tätigkeitsfelder (Familie, bürgeschaftliches Engagement) u.a. Das sind zwar nicht die Folgen, die mit Berechnungsmodellen zu bestimmen versucht werden, es sind aber die Folgen, die ein BGE herbeiführt und auf die es ankommt. Denn alles hängt davon ab, dass die Bürger sich auch zukünftig einbringen – aber das ist banal, galt in der Vergangenheit, in der Gegenwart und wird auch in Zukunft gelten.

Ist diese Offenheit nicht doch eine Überforderung? Wie, wenn es also doch um ein Wagnis geht, ist es möglich, zum BGE zu gelangen angesichts der doch immer noch erheblichen Vorbehalte? Wie können sie überwunden werden, wenn überhaupt? Welche Schritte, auch Zwischenschritte, könnten weiterführend sein, welche nicht? Ingmar Kumpmann hat in seinem Beitrag „Zwischenschritte zum Grundeinkommen…“ schon vor beinahe einem Jahr treffend dargelegt, dass überall dort, wo sich Ansatzpunkte zu bieten scheinen, zu allererst die Frage beantwortet werden muss, ob diese Ansatzpunkte die Erwerbszentrierung aufheben oder nicht. Er nennt einige Beispiele, die genau diesen Schritt nicht erlauben. Ich habe ebenfalls Beispiele dafür genannt, wie vermeintliche Anknüpfungspunkte in eine Sackgasse führen können (siehe meine Kommentare zum Kindergrundeinkommen und zum Mindestlohn). An ihnen anzusetzen, würde also nicht einen Zwischenschritt zum Grundeinkommen, sondern einen in eine Sackgasse bedeuten.

Weil die größte Barriere für die Einführung des BGE die heutige Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit vor allem anderen ist, dann ist nur von solchen Zwischenschritten etwas zu erwarten, die diese Vorrangstellung aufheben oder ihrer Aufhebung zuarbeiten. In der Diskussion um das Solidarische Bürgergeld, das nicht selten als Mogelpackung gescholten wurde (z.B. hier), war ein solcher Ansatz enthalten, wenn auch die Höhe des zu erreichenden Betrags (nach heutiger Kaufkraft) zu niedrig angesetzt war (siehe einen meiner Kommentare hier). Aber eines wäre in der damaligen Form denkbar gewesen. Selbst ein niedriges Grundeinkommen in der Höhe von 600 Euro hätte den Bruch mit der Überbewertung von Erwerbstätigkeit ebnen können – zu einer solchen Einschätzung ist auch Philippe van Parijs anlässlich des BIEN-Kongresses gelangt. Für eine alleinstehende Person hätte es, obwohl niedriger als verfügbare ALG II-Leistungen, eine bestimmte Absicherung nach unten bedeutet, ohne die ALG II-Bedingungen mitzuschleppen. Ein Haushalt, bei entsprechender Ausgestaltung, hätte Einkommen kumulieren können. Der damalige Vorschlag hatte also das Zeug, eine Tür aufzustoßen.

Gilt das auch für den Vorschlag eines Sockeleinkommens, wie ihn die Sozialpiraten vorgestellt haben? Der Gedanke ist nachvollziehbar. Durch die universelle Ausschüttung einer Steuerrückvergütung pro Person von 50 Euro wäre ein Grundeinkommen im allgemeinen Sinn des Wortes geschaffen – das unterscheidet diese Steuerrückvergütung von allen Leistungen, die wir geute haben. Es wäre an keine Leistungsbedingung mehr geknüpft, alle bezugsberechtigten Personen würden es erhalten. Statt einer „ex post“-Ausschüttung, wie sie für die Negative Einkommensteuer kennzeichnend ist, wäre es eine „ex ante“-Ausschüttung. Hätte sie das Zeug, den Weg zum BGE zu ebnen? Im Unterschied zum damaligen Vorschlag von Dieter Althaus ist der Betrag so niedrig, dass er nicht einmal kumulativ – für eine Familie – von Bedeutung wäre. Zwar würde die Kaufkraft erhöht (sofern die gesamte Ausgestaltung entsprechend wäre), doch die niedrigen Beträge schüfen keine Freiräume von Gewicht, hätten eher symbolischen Charakter. Ist es dennoch denkbar, dass ein Sockeleinkommen langsam zur Erosion der Erwerbszentrierung beitrüge? Ich halte es aufgrund der niedrigen Höhe für fragwürdig. Stärker gewichten würde ich noch einen anderen Aspekt. Weshalb nicht die öffentliche Debatte und Verbreitung der Idee fördern, um damit einer größeren Akzeptanz eines ausreichend hohen BGE zuzuarbeiten statt mit einem solchen Konzept anzusetzen? Beides zugleich kann man nicht glaubwürdig tun, weil das eine dem anderen entgegenläuft. Angesichts dessen, dass auch für diesen Vorschlag ein Umstellung samt Gesetzesänderungen notwendig ist, weshalb dann so zögerlich vorgehen, statt gleich anders anfangen, z.B. mit der Neufassung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer hin zu einer Ausschüttung an alle?

Eine weitere Frage ergibt sich daraus, wie schnell ein BGE denn eingeführt werden solle, von heute auf morgen könne es ja nicht geschehen, sagen wohlwollende, indes ein wenig skeptische Befürworter. Das ist wohl wahr, aber auch trivial und angesichts der laufenden Debatte seit gut acht Jahren, die noch weiter sich ausbreiten muss, damit es zu einer Einführung kommen kann, ohnehin keine Option. Alleine die Diskussion hat schon manches in Bewegung gesetzt und wird es auch weiterhin tun. Bis der Tag gekommen sein wird, da das BGE eingeführt werden soll, haben sich die Bürger, deren Mehrheit notwendig ist, schon darauf eingestimmt, sonst würde es zur Mehrheit gar nicht kommen. Damit wäre dann ohnehin der Weg beschritten, der in einer Demokratie beschritten werden sollte: Willensbildung durch Debatte. Stimmen, die einer langsamen Einführung das Wort reden, da die Menschen auf diese Weise ebenso langsam an die neue Situation sich gewöhnen könnten, laufen den Grundfesten der Demokratie entgegen – sie fördern eine Pädagogisierung der Bürger. Was der Souverän will, wozu er sich bereiterklärt, das kann und muss er in aller Konsequenz selbst artikulieren und auch aushalten. Durch nichts anderes zeichnet sich die Mündigkeit aus, auf die wir schon heute setzen und die zukünftig ebenso unerlässlich sein wird (siehe dazu meinen Beitrag in diesem Band).

Sascha Liebermann

„Althaus‘ Radikalkur“. Kommentar zum Leitartikel von Heike Göbel in der FAZ vom 15.11.2006

„Das deutsche Sozialsystem ist in hohem Maße ineffizient“, so Heike Göbel in ihrem Leitartikel, in dem sie sich mit dem Vorschlag eines Bürgergeldes beschäftigt, wie es der Thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus vorgeschlagen hat. Die FAZ, nachdem sie schon kurz nach Veröffentlichung des Vorschlages im Sommer diesen Jahres zu erkennen gab, was davon zu halten sei, sieht sich offenbar nun aufgerufen, noch einmal Stellung zu beziehen. Da die Wirtschaftsredaktion der FAZ sich als Hüter der liberalen Idee begreift, wäre zu erwarten, daß das Bürgergeld genau in dieser Hinsicht ausgeleuchtet wird. Was geschieht statt dessen?
Ich möchte hier gar nicht auf die Höhe und Architektonik des Vorschlages eingehen, der seine Schwächen hat. Die Freiräume, die ein Bürgergeld bzw. ein bedingungsloses Grundeinkommen eröffnen, hängen ganz von seiner Höhe und den Vergabebedingungen ab. Geht der Leitartikel darauf ein und worin bestehen die Einwände?

Das Bürgergeld, so wird der Vorschlag kurz referiert, versetze die Bürger in die Lage, unternehmerische Risiken einzugehen. Wünschenswert müßte dies aus Sicht der Wirtschaftsredaktion sein – sollte man meinen. Denn ein Mangel daran wird immer wieder beklagt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe würde Unternehmensgründer auch von den unternehmerisches Denken und Handeln eher behindernden Praktiken der Vergabe von Risikokapital unabhängiger machen. Abgesehen von diesem Effekt wäre der, auch im Leitartikel erwähnte, Effekt eines transparenteren Sicherungssystems gegeben. Kontroll- und Sanktionsapparate, die wir heute vorhalten, könnten verschwinden. Die Vergabepraxis und –praktiken würden auf ganz anderer Grundlage stehen, die Bürger tatsächlich stärken, statt den Generalverdacht des Mißbrauchs zu pflegen.
Rasch aber wird das bedingungslose Grundeinkommen im Leitartikel von Heike Göbel der Linkspartei zugeordnet, damit auf jeden Fall der rechte Gegner als Popanz aufgebaut werden kann. Daß Unternehmer wie Götz W. Werner sich auch dafür einsetzen, paßt in dieses Klischee nicht hinein, zumal auch sein Vorschlag viel weiter reicht als der in der Linkspartei diskutierte. Er, wie auch die Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung, will eine wirklich radikale Veränderung und nicht durch die Hintertür wieder die Arbeitsverehrung einführen, wie es dort geschieht, wo der Vorschlag eines Grundeinkommen mit einer Mindestlohnforderung und einer Arbeitszeitverkürzung verbunden wird. Diese beiden Forderungen konterkarieren geradezu den Zweck des Grundeinkommens, dem Einzelnen maximale Aushandlungsmöglichkeiten zu geben, die natürlich nur bestehen, wenn er entsprechend abgesichert ist.

So bescheinigt Heike Göbel dem Althaus’schen Konzept, daß es „an die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft“ gehe, „weil es die Notwendigkeit und damit die Motivation verringert, sich auszubilden, die eigenen Fähigkeiten zu nutzen und zu arbeiten, um ein Leben aus eigener Kraft aufzubauen“. Da geht er hin, der vermeintlich liberale Geist der Wirtschaftsredaktion: Sich ausbilden und die eigenen Fähigkeiten nutzen wird also nur, wer die Notwendigkeit der Einkommenserzielung verspürt. Daß Bildung und Ausbildung zuallererst die Begeisterung für eine Sache und dann vielleicht auch für einen Beruf erfordern, damit tatsächlich etwas geleistet und nicht nur gearbeitet wird, scheint hier ebenso fremd wie dort, wo der Beruf nur als Leiden und Last gedeutet wird. Ganz konsequent ist es dann, dem Konzept zu bescheinigen, es fördere ein hedonistisches Verhältnis zur Arbeit, wenn „Spaß“ darüber entscheide, ob überhaupt gearbeitet werde.

Ist es nicht erstaunlich, wie wenig Mühe darauf verwandt wird zu fragen, ob dort, wo salopp von „Spaß“ gesprochen wird, es tatsächlich um Erfüllung geht? Daß die Voraussetzung dafür wiederum, also für ein Engagement in einer Sache, ein intrinsisches Motiv sein muß, damit dieses Engagement auch erfüllend sein kann? Nicht der „Notwendigkeit“, also des Drucks, zu einer Einkommenserzielung bedarf der Einzelne, sondern der Freiheit, sich für etwas entscheiden zu können.

Auf einmal erkennen wir in der wirtschaftsliberalen Ablehnung des bedingungslosen Grundeinkommens ähnliche Überlegungen am Werk wie auf Seiten der Gewerkschaften und der Sozialisten. Nicht zwischen Sozialisten und Wirtschaftsliberalen verläuft die Scheidelinie in der Diskussion um eine Reform, sondern zwischen denjenigen, die die Freiheit der Bürger fürchten – Sozialisten und Wirtschaftsliberale gemeinsam – und denjenigen, die darin den einzigen Weg aus unserer Misere erkennen: den radikalen Vertretern eines bedingungslosen Grundeinkommens. Bestätigt findet sich hier, was schon länger zu erkennen war: Arbeitsverehrer und Marktverklärer sind sich gar nicht spinnefeind, sie stehen auf derselben Seite und damit gemeinsam gegen die Freiheit der Bürger.

Auch in folgender Passage klingt deren Gemeinsamkeit an: „Auf der Strecke bleibt aber auch ein Stück Solidarität: Ein Einheitsbetrag, der frei von Notwendigkeit und Umständen gewährt wird, gibt den einen zuviel, den anderen zuwenig“. Das hängt ja nun ganz von der Höhe ab. Sonderbedarfe müssen ebenfalls geltend gemacht werden können, stünden aber mit einem Grundeinkommen auf einem anderen Fundament. Es klingt die Marx’sche Rede vom Reich der Notwendigkeit nach, die die Gegner der Freiheit all zu gerne dem Grundeinkommen entgegenhalten. Abgesehen davon, daß stets unklar bleibt, worin diese Notwendigkeit denn bestehe – wir leben schon lange im Überfluß – gibt sich ein Generalmißtrauen zu erkennen, daß, wer sich liberal dünkt, nicht aussprechen will: Letztlich ist man doch davon überzeugt, daß die Bürger nur herumhängen, wenn nicht die Plage der Existenzsicherung sie antreibt. Würde denn unser demokratisches Gemeinwesen noch bestehen, wenn sich dies so verhielte? Zahlen wir den Bürgern etwa Wahl- und Loyalitätsprämien, damit sie sich engagieren und unsere normative Ordnung aktiv tragen? Sollte nicht dieses Fehlen von „Leistungsprämien“ oder „Anreizen“ den Wirtschaftsliberalen und ihren sozialistischen Freunden zu denken geben? Wie kommt es nur, daß unsere Demokratie so stabil ist und wir einen solchen Wohlstand erwirtschaften konnten, wenn wir nicht für alles Prämien zahlen? Auch für Bildung werden noch keine Prämien gezahlt oder sollen diese etwa in der Schule und den Universitäten eingeführt werden, etwa an Noten gebunden?

Des Generalmißtrauens wegen ist auch die größte Furcht vor einem Grundeinkommen die folgende: „…die Unberechenbarkeit der Anreizwirkungen, die von [ihm] ausgehen“. Ohne Anreiz, kein Handeln – ohne Stimulus keine Reaktion. Ein Handeln aus inneren Antrieben scheint undenkbar, oder gehören diese auch zu Anreizen? Wohl kaum, zumindest nicht dort, wo der Begriff gebraucht wird. Aus eigenem Antrieb etwas zu unternehmen, das können sich die Wirtschaftsliberalen nicht vorstellen, als zeichnete dies nicht unsere erfolgreiche Wirtschaft seit langem aus.

So liest sich das Plädoyer von Heike Göbel am Ende wie jedes Erziehungsprogramm für erwachsene Menschen, die als Bürger das Fundament unseres Gemeinwesen bilden: „Der Weg zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit überläßt er [der Staat, S.L.] möglichst dem Markt. So entsteht ein über Preise transparent gesteuertes Vorsorgesystem, das zu Kostenbewußtsein erzieht und der Ergänzung durch Steuertransfers nur in der Not bedarf. So ließe sich Solidarität erhalten, ohne die zu überfordern, die sie gewähren – und ohne jene zu unterfordern, die sie in Anspruch nehmen.“

Dem bedingungslosen Grundeinkommen wird immer wieder bescheinigt, es erschaffe ein Wolkenkuckucksheim, eine schöne Welt in Gedanken, die nicht wirklich sei. Doch was an dem hier
besprochenen Beitrag deutlich wird, ist etwas anderes: Ein Wolkenkuckucksheim erschafft, wer nicht wahrhaben will, daß unser Gemeinwesen gar nicht wäre, würden die Bürger sich nicht unablässig für es einsetzen, ganz gleich wie. Es gäbe keine Vereine, keine caritativen Einrichtungen, keine Parteien, keine Familien und keinen Wohlstand, könnten wir nicht immer darauf vertrauen, daß die Bürger ihren Beitrag leisten wollen – ganz ohne Prämien und Anreizsysteme. Wir müssen sie dies nur dort tun lassen, wo sie es für richtig und wichtig erachten, und nicht dort, wo Wirtschaftsliberale und ihre sozialistischen Freunde die Bürger hindefinieren wollen: in Erwerbsarbeit, jenseits ihrer ist nach deren Dafürhalten alles nichts.
Wer so denkt, für den ist die Freiheit der Bürger eine Bedrohung, auch wenn er anderes behauptet. Statt eines bedingungslosen Grundeinkommens, das die Bürger in Freiheit entließe, muß er, in welchem Gewand auch immer, Kontrollen fordern, sei es in Gestalt der Sozialadministration, sei es in Gestalt des Existenzdrucks.

Sascha Liebermann