Feldexperimente zur Erprobung eines Bedingungslosen Grundeinkommens – aussagekräftig oder zweifelhaft?

Eine der großen Fragen, die in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder auftaucht, ist die nach gesicherten Erkenntnissen über die Auswirkungen eines BGE. Sie wird nicht nur von denjenigen vorgebracht, die skeptisch, aber wohlwollend der Idee gegenüberstehen. Befürworter selbst erkennen in Feldexperimenten ein Instrument, um zum einen gesicherte oder bessere Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen eines BGE zu erhalten, zum anderen Kritiker durch die Befunde doch noch für das BGE zu gewinnen. Doch, was ist von einer Erprobung zu halten, was könnte sie leisten?

Eine Erprobung, nomen est omen, kann nur in Form eines Projekts erfolgen und das wäre befristet. Sehen wir einmal von den verschiedenen Formen ab, die es annehmen könnte – als Experiment mit einer Kommune, einem Bundesland, mit Einzelpersonen verstreut über Deutschland, über zwei, fünf oder zehn Jahre –, so bleiben grundsätzliche Fragen dazu bestehen, was ein solches Experiment belegen könnte, das nicht auf anderem Wege ebenso zu erforschen wäre.

Die erste Frage wäre methodischer Natur. Ein befristetes Projekt bietet nicht die Perspektive, sich jenseits der heutigen Verpflichtungen zu fragen, wie man leben will, weil es ein Leben nach dem Projekt geben wird, das mit den alten Verpflichtungen zu Erwerbstätigkeit und Einkommenserzielung auf einen wartet. Wer seine zukünftigen Möglichkeiten nicht fahrlässig außer Acht lassen oder auf’s Spiel setzen will, muss alle Entscheidungen, die er im Rahmen des Projekts trifft, stets auf ihre Auswirkungen für die Zeit danach abwägen. Je mehr Verantwortung an einer Person hängt (z.B. für eine Familie), desto weniger kann sie sich in einem Feldexperiment davon freimachen. Sie kann also nicht berufliche Weiterqualifizierung außer Acht lassen, kann sich nicht sorglos einem Ehrenamt oder der Fürsorge in der Familie widmen, kann nicht eine Stelle aufgeben, weil sie nicht abschätzen kann, wie die Arbeitsmarktlage in fünf oder zehn Jahren – nach dem Projekt – sein wird.

Nehmen wir einmal an, ein Teilnehmer könnte sich von diesen „alten“ Rechtfertigungsverhältnissen seines Lebens innerlich, subjektiv, freimachen, dann blieben sie objektiv dennoch bestehen. Denn das Gemeinwesen, dass dieses Experiment durchführt, fördert oder toleriert, würde die es betreffenden, im Projekt getroffenen Entscheidungen gemäß der „alten“ Rechtfertigungsverhältnisse, die die aktuellen und zukünftigen (nach Ende des Projekts) wären, bewerten. Dieser gemeinschaftliche Konsens prämiert ein bestimmtes Handeln, das nämlich normativ auf Erwerbstätigkeit gerichtet ist und die Nachordnung anderer Tätigkeitsformen erwartet.

Was könnte aus einem Feldexperiment über die Welt mit BGE geschlossen werden, wenn die Bedingungen des Experiments der Welt gerade in entscheidender Hinsicht nicht entsprechen? Aus einem Experiment, das eben nur eine Simulation darstellt und deswegen – anders als Alexander Spermann (hier und jüngst hier) und Johannes Terwitte hoffen – keine Aussagen über Realverhältnisse erlaubt, kann nichts gewonnen werden, das nicht mindestens genauso gut anders herauszufinden wäre, und zwar mit Methoden der fallrekonstruktiven Forschung. Es müsste nur, auf der Basis von Daten aus der Vergangenheit, das Handeln von Menschen daraufhin untersucht werden, was darin für handlungsleitende Überzeugungen zum Ausdruck kommen und wie sie sich gebildet haben. Dabei operiert die fallrekonstruktive Forschung nicht mit Annahmen, wie Terwitte meint, sie untersucht Realphänomene. Wenn diese handlungsleitenden Überzeugungen wesentlich dem entsprechen, was ein BGE erfordern würde, um zu gelingen, wäre Entscheidendes herausgefunden. Wenn sie ihm nicht entsprächen, dann würden auf diesem Wege keine hilfreichen Einsichten zu gewinnen sein. Solche Überzeugungen, Habitus und Deutungsmuster herauszupräparieren, ist eine typische Aufgabe fallrekonstruktiver Sozialforschung.

(Ganz anders als Alexander Spermann sieht sein Kollege Werner Eichhorst das BGE. Seine im Sommer 2013 veröffentlichte Stellungnahme trägt den bezeichnenden Titel „Schaffen statt Schlaraffen“. Man kann sie getrost als Untergangsszenario bezeichnen, in dem auf Basis voraussetzungsvoller Annahmen skizziert wird, was passieren würde, wenn es ein BGE gäbe. Das war nicht seine erste ablehnende Stellungnahme zum BGE. Im Jahr 2005 haben er und ich im Bayern 2 Radio, Sendung Notizbuch Extra, “Arbeitsleben – Was war, was bleibt” miteinander diskutiert. Das Ergebnis war ähnlich, etwas weniger radikal vielleicht.)

Dass die Kultur in ihrer Eigengestalt, samt Werthaltungen, Habitus und Deutungsmustern in so einem Fall immer auch rekonstruiert werden muss, um Handeln zu verstehen, ist an dem Interview mit Sabine Klocke-Daffa über das Projekt in Namibia sehr deutlich geworden. Dazu gehört der Hintergrund vor dem die Menschen dort im Rahmen des Projekts ihre Entscheidungen getroffen haben. In einem Dorf, in dem die Armut so groß, die Versorgungslage so schwierig und die Aussichten auf Besserung so schlecht sind, es also kurz gesagt nicht viel zu verlieren gibt in Hinsicht auf die Zeit nach dem Projekt, greift ein BGE viel unmittelbarer ein, als in Verhältnissen, in denen die Aussichten viel besser, die Möglichkeiten größer und die Verpflichtung, sich für diese Möglichkeiten im Rahmen des normativen Gefüges bereit zu halten – also bei uns –, bestehen.

Die zweite Frage wäre legitimatorischer Natur. Wir würde ein demokratisches Gemeinwesen es rechtfertigen wollen, etwas auszuprobieren, aus dem sich zum einen weder für die Zukunft sichere Befunde darüber erwarten ließen, wie die Menschen tatsächlich mit einem BGE umgehen würden, noch etwas herausgefunden werden könnte, das nicht ohnehin schon elementare Voraussetzung der Existenz eines solchen Gemeinwesens ist? Diese elementare Voraussetzung besteht in der gegenwärtigen politischen Ordnung Deutschlands und anderen modernen Demokratien in einem beinahe banalen, vielleicht gerade deswegen so häufig übersehenen, Zusammenhang. Wenn es im Grundgesetz heißt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe (Grundgesetz Art. 20 (2)), dann bedeutet das nichts anderes, als dass die Souveränität politischer Vergemeinschaftung in der Selbstbestimmung des Volkes liegt. Damit wird nicht behauptet, dass politische Vergemeinschaftungen ohne Rücksicht auf andere und ohne Kooperation mit anderen handeln könnten. Es wird lediglich das Zentrum dessen bestimmt, das darüber befinden muss, in welche Richtung der Weg führen soll und auf der der Basis welcher Werte das zu geschehen hat. Diese Banalität findet nicht nur in der politischen Ordnung Ausdruck, sie prägt die alltägliche, unspektakuläre Lebensführung aller Menschen, denen niemand abnimmt zu beantworten, wohin sie mit ihrem Leben wollen. Das überlässt das Gemeinwesen aus guten Gründen ihnen, weil es genau dieser Haltung bedarf, diese Frage selbst zu beantworten, um als Demokratie fortbestehen zu können. Dass dieser elementare Zusammenhang nicht allzu deutlich im deutschen Selbstverständnis – also der Deutung der eigenen Realverhältnisse – ausgeprägt ist, kann getrost als Symptom eines Problems verstanden werden. Feldexperimente würden angesichts dessen nichts anderes bedeuten, als dem Volk genau die Souveränität abzusprechen, zumindest sie anzuzweifeln – sonst müssten ihre Voraussetzungen ja nicht erprobt werden -, die ihm in der politischen Ordnung schon eingeräumt wird. Sie liefen auf eine Selbstentmündigung hinaus.

Sascha Liebermann

„Kinder sind nur Wahlkampfthema“

In einem Beitrag auf Zeit Online äußert sich die Leiterin einer Berliner Kita über die Bedinungen, unter denen sie arbeiten muss, die Herauforderungen, vor denen sie täglich steht und die skandalöse Personalsituation. Wer Kinder in dem Alter hat, dem sind die Zustände vertraut. Dabei geht es nicht um fehlende Mitarbeiter, sondern um die Definition wieviele Kinder auf einen Erzieher kommen. Gegen Ende des Beitrags wirft sie Fragen auf:

„…Viel ist über die Studie zum Betreuungsgeld [siehe unseren Kommentar hier] geschrieben worden. Doch einige Fragen haben die Wissenschaftler des Deutschen Jugendinstituts und der Universität Dortmund außer Acht gelassen.
Nutzen Eltern vielleicht das Betreuungsgeld, weil ihnen die Öffnungszeiten der Kita nicht ausreichen, um wieder arbeiten gehen zu können? Weil die Kitakosten zu hoch sind? Weil sie nicht wollen, dass ihr kleines Kind in einer zu großen Kindergruppe von zu wenigen Erzieherinnen und Erziehern betreut wird? Weil die Qualität der Bildungsarbeit nicht ausreichend ist? Weil der Weg zu weit ist? Weil die Tradition des Herkunftslandes dies gebietet?
Die Frage heißt für mich nicht Betreuungsgeld oder Kita. Nur wenn das System frühkindlicher Bildung in und durch die Kita von der sogenannten Bildungsrepublik Deutschland ausreichend bundesweit einheitlich finanziert und generell gefördert wird, haben Familien eine wirkliche Wahlmöglichkeit. Und Kinder endlich die Bildungschancen, die ihnen in einem modernen Land zustehen müssen.“

Im Unterschied zur Studie des DJI, auf die sie verweist, stellt sie Fragen, die in die Untresuchung hätten Eingang finden müssen.

Gegen Ende geht es dann um die „Wahlmöglichkeit“, die Eltern zur Verfügung stehen sollte. Unter dem Schlagwort der „Wahlfreiheit“ bestimmte es die Debatte über das Betreuungsgeld und bestimmt noch heute die Diskussion um Familie und Kinderbetreuung. Und wieder stehen die Eltern im Zentrum, denn sie sind es, die wählen können sollen. Doch die Verantwortung gegenüber den eigenen Kindern ist keine Frage der „Wahl“ (siehe auch hier). Wenn es um das Wohl der Kinder gehen soll, dann müssten sie im Zentrum stehen, gerade wenn es um die Frage der Fremdbetreuung geht. Um darüber zu befinden, lässt sich ein einfaches Kriterium bestimmen: Wollen die Kinder in eine Kita bzw. einen Kindergarten oder wollen sie nicht? Und wenn sie nicht wollen, sollten sie zuhause bleiben können. Denn, welcher Erwachsene würde denn für sich gelten lassen, dass jemand anderes ihm sagt, was er zu wollen und gut zu finden habe?

Sascha Liebermann

Beitrag von Sascha Liebermann in der Personalzeitung des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks

„Demokratie, Freiheit, Leistung – Aussichten eines bedingungslosen Grundeinkommens“ (francais, italiano), Beitrag von Sascha Liebermann in der Personalzeitung carrefour (No. 41, Juli 2014) des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks SAH/ Solidar (Der Titel des Beitrages wurde durch die Herausgeber geringfügig geändert und die Schreibweise Schweizer Konventionen angepasst).

Betreuungsgeld setzt „falsche Anreize“,…

…diese Meldung ging in den letzten Tagen durch die Medien z.B. in der tagesschau, Welt online, FAZ online, Tagesspiegel, Nachdenkseiten und vielen. Einen Auszug aus dem Bericht finden Sie hier.

Es ist erstaunlich, wie einmütig sich die Kritiker des Betreuungsgelds auf die Studie beziehen, ohne einmal innezuhalten. Nachfolgend sei eine Passage aus dem Tagesspiegel zitiert, er über die Studie berichtet:

„…Das Betreuungsgeld erweise sich als besonders attraktiv für Familien, „die eine geringe Erwerbsbeteiligung aufweisen, durch eine gewisse Bildungsferne gekennzeichnet sind und einen Migrationshintergrund haben“…Wie oft in der Sozialforschung: Ja – aber. Entkleidet man die Studie ihres wissenschaftlichen Beiwerks, erweist sich vieles als Binsenweisheit. Niedriger Bildungsabschluss, prekäre Jobs und Migrationshintergrund lassen sich auf einen schlichten Nenner bringen: Solche Eltern sind selten reich. Für ihre Haushaltskasse sind 150 Euro pro Kind viel. Für Bessergestellte liefert die gleiche Summe naturgemäß nicht das Hauptmotiv, ihr Kleinkind daheim zu behalten – oder sie geben es nur sehr ungern zu…“

Könnte die „Binsenweisheit“ auch ein Binsenvorurteil sein? In dieser Passage fällt die ausschließlich, wenn man so will, materialistische Deutung auf, sich gegen frühe Fremdbetreuung zu entscheiden, nach dem Motto: „Wo es Geld gibt, das ich nicht habe, greife ich zu.“ Diese Entscheidung von Eltern mit einer „geringen Erwerbsbeteilgung“, einer „gewissen Bildungsferne“ und „Migrationshintergrund“ könnte ebenso anders erklärt werden. Gerade, wo Geld knapp ist, erlaubt das Betreuungsgeld den Eltern nun, zu tun, was sie sonst nicht tun könnten – aber vielleicht schon lange tun wollten: sich selbst um ihre Kinder zu kümmern. Das Betreuungsgeld wird höchstens bis zum 36 Lebensmonat gezahlt, es geht hier also um kleine Kinder, die noch nicht einmal reif für den Kindergarten sind. In den Medien spielt die Entscheidung für das Zuhausebleiben keine Rolle, obwohl die Befunde der Bindungsforschung, was die U3-Betreuung angeht, in eine andere Richtung weisen, als es die vorbehaltlose Befüwortung, die den Ausbau trägt, wahrhaben will. Exemplarisch sei hier auf zwei Veröffentlichungen vewiesen, ein Interview mit Lieselotte Ahnert “Das bedeutet für Kinder Stress” und ein Interview mit Karl-Heinz Brisch “Das Krippenrisiko”.

Für die Entscheidung der Eltern bzw. eines Elternteils, zuhause zu bleiben, muss noch eine weiterer Aspekt in Betracht gezogen werden. In den von der Studie untersuchten Milieus ist der Stellenwert von Erwerbstätigkeit für Frauen womöglich nicht so stark mit der Sinnfrage für das eigene Leben verbunden, wie es für andere Milieus, besonders stark unter Akademikern, der Fall ist. Während unter Akademikern das Zuhausebleiben zunehmend eher negativ besetzt ist, gilt das für andere Milieus, vor allem traditionalere, nicht ohne weiteres.

Eine weitere Passage aus dem Tagesspiegel macht auf eine methodische Schwäche statistischer Studien aufmerksam. In der Studie wurden Eltern befragt, dabei wurde offenbar – so klingt es nachfolgend – standardisiert vorgegangen und mit statistischen Verfahren ausgewertet. Dabei treten folgende Probleme auf:

„…Außerdem tut sich Statistik oft schwer mit der klaren Unterscheidung von Ursache und Wirkung. Die gleiche Elterngruppe, die in der Dortmunder Studie auf das Betreuungsgeld schwört, findet nach dieser aber auch schwerer einen Betreuungsplatz. Ob zuerst der Frust kam oder sofort der Blick aufs Konto, ist aus den Daten aber nicht ablesbar. Insgesamt nannten 13 Prozent aller Befragten das Geld als Motiv gegen die Kita – was mit den 87 Prozent anderen war, bleibt in den vorliegenden Tabellen ebenfalls unklar.“

Die Frage, die statistische Studien nicht beantworten können, ist, wie hängen die drei genannten Merkmale (siehe oben) denn nun genau miteinander zusammen? Da nur Korrelationen festgestellt werden, der sinnlogische Zusammenhang jedoch nicht konkret bestimmt werden kann, wäre zumindest Vorsicht angebracht, vorschnelle Schlüsse zu ziehen. Ebenso schwer, wenn nicht noch schwerer, wiegt die Qualität der Daten. Standardisierte Befragungen erlauben keinen Einblick in die Prozesse der Entscheidungsfindung und ihrer Deutung durch die handelnden Individuen selbst (einen Einblick in das Problem erlaubt der am Ende des Berichtsauszugs abgedruckte Fragebogen). Erst auf der Basis solcher Daten, die das erlauben, wie z.B. nicht-standardisierten offenen Interviews, kann man in Erfahrung bringen, worin handlungsleitende Überzeugungen bestehen, die wie ein innerer Kompass Entscheidungsprozesse leiten, ohne dass sie den Individuen bewusst wären (siehe auch hier).

Abgesehen von den methodischen Anmerkungen zur Deutung der Entscheidung von Eltern und zur Datenbasis, fällt in der Berichterstattung eines besonders auf. Sich gegen frühe Fremdbetreuung zu entscheiden, wird vor allem als Problem betrachtet, nicht aber als Ausdruck eines klaren Empfindens für den Vorrang von Familie vor Erwerbstätigkeit. Das muss dann nicht verwundern, wenn es ohnehin nur, wie auf S. 3 der Studie zu lesen ist, um die Bekämpfung sozialer Ungleichheit durch Bildung geht. Was zählt da schon die Eigendynamik von Familie.

Siehe auch „Europas K(r)ampf mit den Babys“

Update: Siehe auch „Ein Fall von Tendenzforschung“ in der FAZ.

Europas K(r)ampf mit den Babys

Sascha Lieberman

Jean-Claude Juncker für ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Seitdem deutlich wurde, dass Jean-Claude Juncker zum Kommissionspräsident gewählt werden könnte, kursieren Hinweise auf seine Äußerungen zum Grundeinkommen aus dem Jahr 2006. War er damals tatsächlich Befürworter eines BGE? Was hat er genau gesagt? In dem Interview „Wir brauchen in Europa ein Grundeinkommen für alle“, das die Frankfurter Rundschau damals abdruckte, heißt es:

„…Frankfurter Rundschau: Welche Mindeststandards halten sie in der EU für unerlässlich?
Jean-Claude Juncker: Ein Grundeinkommen. Das heißt: Jeder, der in einem EU-Mitgliedsland wohnt, hat Anspruch auf ein Mindesteinkommen. Dieses muss natürlich nicht überall gleich sein. Brüssel kann nicht die Höhe festlegen, sollte aber prinzipielle Regeln für eine soziale Grundsicherung formulieren…“

Juncker kritisiert in den Ausführungen vor dieser Passage ganz offen die Entwicklung zu mehr befristeten Beschäftigungsverhältnissen und die Sorge der Arbeitnehmer, nicht mehr ausreichend Einkommen für das Auskommen ihrer Familien erzielen zu können. Doch, von einem BGE ist nicht die Rede, es geht um eine Grundsicherung, die – wie heute – bedarfsgeprüft sein könnte. Seine Ausführungen sind so allgemein, dass er sich die verschiedensten Ideen hineininterepretieren ließen.

Wie er, so sprach sich der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler in 2005 ebenfalls für ein Grundeinkommen aus: „Wer nichts verdient, erhält eine Grundsicherung vom Staat“. Auch hier indes geht es nicht um ein BGE. Wo von Grundeinkommen die Rede ist, muss also genau hingesehen werden, was damit gemeint ist.

Sascha Liebermann

Voranschreitende Computerisierung, mögliche Folgen – ein Beitrag dazu auf Zeit Online

„Ist er besser als wir“, titelt ein Beitrag auf Zeit Online, der sich mit zukünftigen Folgen weiterer Computerisierung befasst und am Ende auf das Grundeinkommen zu sprechen kommt. Dort wird Erik Brynjolfsson erwähnt, über dessen Studien wir berichteten. Siehe auch „What will future jobs look like?“.

„Mein Grundeinkommen“ erhält erhebliche Resonanz in den Medien

Vor kurzem haben wir auf die Aktion von Michael Bohmeyer hingewiesen, der per crowdfunding Geld einwirbt, um ein Grundeinkommen zu verlosen. Die mediale Räsonanz ist erheblich, hier eine kleine Presseschau, die dem Archiv Grundeinkommen entnommen ist:

24.7.2014: bild.de:
Berliner verlost 12000 Euro Grundeinkommen
24.4.2014: Berliner Kurier:
Das 1000-Euro-Experiment
(incl. Abstimmungsmöglichkeit)
22.7.2014: twitter.com:
Was doch die Aufmachung ausmacht.
24.7.2014: tagesspiegel.de:
Berliner sammelt für bedingungsloses Grundeinkommen
24.7.2014: rbb-online.de:
Berliner Unternehmer will Grundeinkommen verlosen
24.7.2014: stern.de:
Was würden Sie mit 12.000 Euro anstellen?
24.7.2014: n24.de:
12.000 Euro für ein Jahr Nichtstun
24.7.2014: huffingtonpost.de:
Bedingungsloses Grundeinkommen: In Berlin werden 12.000 Euro für ein Jahr Nichtstun verlost
24.7.2014: Berliner Morgenpost:
Berliner verlost 12.000 Euro für ein Jahr Nichtstun
24.7.2014: welt.de:
Berliner verlost 12.000 Euro für ein Jahr Nichtstun
24.7.2014: t-online.de:
Berliner startet Test für bedingungsloses Grundeinkommen
(incl. Abstimmungsmöglichkeit)
24.7.2014: Berliner Zeitung:
Berliner testet bedingungsloses Grundeinkommen
22.7.2014: br.de:
Grundeinkommen zu verlosen
22.7.2014: youtube.com:
12.000€ fürs Nichtstun – Grundeinkommen für alle? (3 Min)
22.7.2014: rp-online.de: Rheinische Post:
Berliner verlost bedingungsloses Grundeinkommen
21.7.2014: zeit.de:
Ich arbeite, also bin ich
Arbeit bestimmt, welche soziale Stellung wir haben. Wer nicht arbeiten will, gilt als Schmarotzer. Dieser Drill ist gegen die Natur.
21.7.2014: taz.de:
Crowdfunding für Grundeinkommen
Ein Vorbild per Losverfahren

„Einmal infiziert, für immer verseucht“ – ein Artikel über die Frankfurter Stadtentwässerung…

…und damit über die schmutzigen und unangenehmen Arbeiten, die mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen angeblich nicht mehr geleistet würden. Der Beitrag gibt einen Einblick in das Ethos derer, die dort arbeiten und die Anstrengungen, die damit verbunden sind. Hier geht es zum Beitrag.