Schlechterstellung? Missverständnis,…
https://t.co/JVInOck95U@verdi_Jugend zum #BGE: „Durch den Wegfall einer Bedürftigkeitsprüfung bedarfsorientierter Sonderzahlungen könnte es..zu einer..Schlechterstellung kommen.“ Nein, es ersetzt nur bis zu seiner Höhe. Anspruch auf Sonderbedarf bleibt bedarfsgeprüft. — BGE Eisenach (@bge_esa) May 17, 2022 …denn eine solche träte ein, wenn es mit Einführung eines BGEs gar keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr gäbe, aus einem BGE leitet … Schlechterstellung? Missverständnis,… weiterlesen
