„We need a fairer and more equal society. People are beginning to realise a #UBI makes that possible“

Basic Income Earth Network Congress – Registration is open and free

Bedingungsloses Grundeinkommen unbezahlbar, zur Studie des BMF – wer steckt u.a. dahinter?

Wer das wissen möchte, muss die Website des Bundesministeriums der Finanzen besuchen und versuchen herauszufinden, was die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats bislang zum BGE geäußert haben. Drei Beispiele seien herausgegriffen. Wolfram F. Richter, Professor i. R. für VWL an der TU Dortmund, äußerte sich in einem Kurzinterview im Jahr 2006 zum BGE, siehe hier. Es wird nicht überraschen, dass er mit dem Menschenbild argumentiert, das gegen ein BGE spreche. Ganz ähnlich übrigens Clemens Fuest, Professor für VWL an der LMU München. Seine Äußerungen habe ich wiederholt kommentiert, siehe hier und hier. Andreas Peichl, Professor für VWL an der LMU München, ebenfalls ifo-Institut wie Fuest auch. Seine Äußerungen habe ich hier und hier kommentiert.

Es ist nicht vermessen, die Annahmen zum Menschenbild, die den Aussagen innewohnen, als ziemlich einseitig zu bezeichnen. Wenn diese also die Grundlage für Mikrosimulationen waren und von den anderen Mitgliedern geteilt werden, dann ist das eine Art self-fulfilling prophecy.

Sascha Liebermann

BGE erfordert „geschlossene Grenzen“? Dann müssten wir heute ebenso…

…geschlossene Grenzen benötigen. Michael Hüthers Einschätzung ist nicht in Übereinstimmung mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, siehe hier. Die Bezugsbedingungen für sozialstaatliche Unterstützung definiert der zuständige Staat entweder in Übereinstimmung mit der Rechtslage oder indem  sie durch das Parlament verändert wird. Das gälte für ein BGE ebenso.

Sascha Liebermann

Chapeau – das nenne ich Richtungswechsel in der Argumentation und das mit einer Selbstverständlichkeit,…

…wenn man bedenkt, was Marcel Fratzscher „früher“ vertreten hat in Sachen BGE, siehe z. B. hier,  hier  und hier. Es ist schon überraschend, dass jemand, der so vehement gegen ein BGE argumentierte und Befürwortern allerhand unterstellte, so plötzlich und ohne weitere Anmerkung die „Seite wechseln“ kann.

Was die Finanzierung sowie den Unterschied von Brutto- und Nettokosten betrifft, bewegt sich seine Bemerkung im Konsens der BGE-Diskussion.

Ein Einwand, der bei Twitter gegen Fratzschers Einlassungen vorgebracht wurde, zielt darauf, makroökonomische Effekte durchzurechnen, die ein BGE mit sich brächte. Doch ersetzen solche Berechnungen Gestaltungsentscheidungen? Keineswegs. Auf Basis welcher Annahmen geschähen sie? Das wäre eine eigene Diskussion wert.

Sascha Liebermann