„Was bringt ein Grundeinkommen?“ – fragt Capital…

…in der Rubrik Hayek/Keynes. In Form eines fiktiven Briefwechsels werden Pro und Contra Grundeinkommen dargelegt. Nur auf eine Passage sei hier kurz eingegangen:

„…Sehr geehrter Herr Keynes,
irgendetwas macht mich misstrauisch an Ihrer Zustimmung. Mein Argument liegt jedenfalls in der Freiheit. Eine für alle Einwohner eines Staates gleiche Basisversorgung entledigt den Bürger der Sorge, im Notfall beim Staat betteln zu müssen, um seine Grundbedürfnisse zu stillen. Da die allermeisten mehr wollen als das, wird natürlich trotzdem weiter gearbeitet. Ich habe selbst schon 1973 formuliert, dass ein solches Minimum „nicht nur als völlig legitimer Schutz für ein Risiko erscheint, das uns allen droht, sondern auch als notwendiges Element“ einer Gesellschaft.
Ihr F. A. Hayek“

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„Bedingungsloses Grundeinkommen: Ein Gespenst geht durch Europa“

Ein Interview in SWR 2 vom 11. Februar zur Volksabstimmung in der Schweiz mit dem Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Universität Hamburg, drehte sich um das Bedingungslose Grundeinkommen. Die Bemerkung des Moderators zu Beginn des Gesprächs, wie denn das „Bergvolk“ dazu komme, darüber abzustimmen, ist an Hochnäsigkeit kaum zu überbieten. Straubhaar übergeht das höflich und verweist sogleich auf die direkte Demokratie, die in der Schweiz fest verankert sei. Er sieht die Chancen für eine Zustimmung zur Volksiniatitive schlecht, da nicht spezifiziert sei, wie das BGE aussehen solle. Zugleich aber eröffne die Volksinitiative die Chance, über die Zukunft der Sicherungssysteme zu diskutieren. Es sei ein Irrglaube, dass Arbeit nur ein Muss sei, „das ungerne geleistet“ werde.

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Repressionsfreie Mindestsicherung im heutigen Sozialstaat – Fortschritt oder Verklärung?

Anlässlich einer Podiumsdiskussion, an der ich kürzlich teilnahm, kam wieder einmal die Frage auf, ob es nicht besser sei, statt eines Bedingungslosen Grundeinkommens eine sanktionsfreie bzw. „repressionsfreie“ Mindestsicherung einzuführen, vielleicht auch als Übergangslösung. Das würde den Menschen im Hier und Heute schon helfen, wäre eher durchsetzbar, während eine Einführung des BGE auf absehbare Zeit unrealistisch erscheine. Verschiedentlich ist schon in diese Richtung argumentiert worden, nicht selten waren die Befürworter zugleich Gegner des BGE (siehe hier, hier und hier).

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NZZ Folio befasst sich mit Bedingungslosem Grundeinkommen

In der Märzausgabe widmet sich das NZZ Folio dem Thema „Oben und unten“, es geht auch um das Bedingungslose Grundeinkommen.

Aus der Ankündigung: „Ein gewisses Mass an Ungleichheit findet man überall: Mächtige können ihren Willen gegenüber Ohnmächtigen durchsetzen, Reiche leben angenehmer – und auch länger – als Arme, Erfolgreiche werden verehrt, Verlierer gemieden.

Das NZZ-Folio vom März befasst sich mit Hierarchien und sozialen Schichtungen. Wird unsere Gesellschaft tatsächlich immer ungleicher, wie der französische Soziologe Thomas Piketty in seinem Bestseller «Das Kapital im 21. Jahrhundert» behauptet? Wir begeben uns auf die Suche nach verlässlichen Zahlen und gehen der Frage nach, wie es um die soziale Mobilität in der Schweiz stehe. Wir unterziehen die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens einer kritischen Prüfung: Würde es wirklich mehr soziale Gerechtigkeit bringen? Und können Managementtheorien, die nicht flache, sondern gar keine Hierarchien propagieren, tatsächlich funktionieren, oder braucht es ihn doch noch, den Boss?…“

Verschärfung der Regelungen beim Arbeitslosengeld II – Stellungnahme von Harald Thomé und Frieder Claus

Nachdem wir kürzlich wieder über etwaige bevorstehende Verschärfungen im Sozialgesetzbuch II informiert haben, hier der Link zur Stellungnahme von Harald Thomé und Frieder Claus zum Kabinettsentwurf (siehe eine weitere Stellungnahme hier). Die junge welt und Frankfurter Allgemeine Zeitung (Montagsausgabe) berichteten über ein Schreiben der Jobcenter-Personalräte, in denen das Vorhaben kritisiert wird.

„Schon im 2016 angekommen?“ fragt Swiss ICT

…fragt Thomas Flatt, Präsident von swissICT, und gibt eine interessante Antwort:

„…Dieser Staat von übermorgen hat viele Bürger ohne Arbeit, wie wir sie heute kennen. All diese Bürger brauchen aber eine Aufgabe, einen Sinn im Leben und nicht zu Letzt: Geld zum Leben.
Als Informatiker kennen wir die Möglichkeiten. Und wir müssten eigentlich für ein bedingungsloses Grundeinkommen sein – denn wir wissen was kommen wird.
Also nicht Regulation auf Halde, sondern weitsichtige Politik. Diese kombiniert mit Unternehmern und Mitarbeitern, die gut schweizerisch hart arbeiten und das benötigte Geld erst einmal verdienen, dann kommt es sicher gut. Willkommen im 2016.“

„ABC des Grundeinkommens“ – Buch von Enno Schmidt

Enno Schmidts Buch erscheint am 16. März im Limmat-Verlag.

Aus der Ankündigung: „Dieses «ABC des Grundeinkommens» nimmt sich die wichtigsten Fragen und Einwände für und gegen das Grundeinkommen vor: Wer arbeitet dann noch? Wer soll das bezahlen? Wäre das gerecht, wenn man auch ohne Arbeit genug zum Leben hat? Ist das eine Lohnkostensubvention für private Unternehmen? Dann kommen mehr Migranten? Was ist der Wert der Arbeit?
Was ist die Zukunft der Arbeit? Enno Schmidt beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Er kennt all seine Formen, die Haltungen, die Pilotprojekte und die Diskussionen, die weltweit geführt werden. Er macht das Thema transparent für die eigene Urteilsbildung und zeigt fundiert, worum es geht. Dabei lässt er manches in einem erstaunlich neuen Licht sehen. Neben den wichtigsten Fragen mit ihrem Dafür und Dawider erzählt er auch die Geschichte dieser Idee und geht gründlich auf die Frage der Finanzierung ein…“

„Das BGE und die Industrie von morgen“…

…unter diesem Titel steht die Themenwoche der Piratenpartei zum Bedingungslosen Grundeinkommen vom 27. Februar bis zum 6. März. Ein ausführlicher Artikel von Gernot Reipen dazu findet sich hier. Veranstaltungen und Termine finden sich auf dieser Website.

Damit greift die Themenwoche einen Aspekt auf, der in den letzten Monaten sehr häufig mit dem BGE verknüpft wurde: Digitalisierung und „Industrie 4.0“. Einige Studien prophezeien Umbrüche nicht nur in der Arbeitswelt, die durch die digitalen Technologien möglich sein könnten. Erwerbsarbeitsplätze, so die Behauptung, werden in einem Umfang verloren gehen, ohne dass sie durch neue im gleichen Maße ersetzt werden würden. Solche Szenarien sind nicht neu, sie wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder einmal gezeichnet und die Entwicklung des Arbeitsvolumens in Deutschland, wie sie der Historiker Gerhard Schildt (siehe hier und seinen Beitrag in diesem Sammelband) dargelegt hat, könnte diese Behauptungen zumindest stützen. Wie sie zu beurteilen ist und ob es technologische Arbeitslosigkeit und in welchem Maße gibt, ist umstritten.

Ob BGE und Digitalisierung überhaupt miteinander verknüpft werden sollten, ist eine andere Frage, die allerdings von grundsätzlicher Bedeutung ist (siehe frühere Beiträge dazu hier). In vielen Äußerungen von verschiedener Seite, die in letzter Zeit zu vernehmen waren, wird das BGE für notwendig erachtet, weil die Digitalisierung die genannten Folgen haben werde. Dieses Argument folgt derselben Logik wie dasjenige, das ein BGE für notwendig erachtet, weil das Arbeitsvolumen stetig abnehme und es nicht mehr genügend Erwerbsarbeitsplätze geben werde. Auch für dieses Argument galt, was für das Digitalisierungsargument gilt: Wer diesen Zusammenhang herstellt, betrachtet das BGE zuallererst als Reparaturmaßnahme, es wird zur Kompensation eines Verlusts an Einkommensplätzen erklärt. Das soll nicht heißen, dass ein BGE das nicht leisten könnte, das könnte es sehr wohl. Doch strenggenommen sind es zwei unterschiedliche Begründungsstränge, ob das BGE als kompensatorische Leistung verstanden wird oder als eigenständnige Einkommensquelle, die aus der demokratischen Verfasstheit unseres Landes herzuleiten wäre. Im ersten Fall müsste das BGE dann wieder aufgehoben werden, wenn der Grund der Reparatur wegfiele, der Arbeitsmarkt wieder entspannt wäre. Wir wissen nicht ob, das je der Fall sein wird, aber auf diese Konsequenz läuft die erste Begründung hinaus (siehe auch hier). Die zweite hingegen ist davon ganz unabhängig und stellt das BGE damit auf ein anders Fundament als die erste. Die Herleitung über die Demokratie führt zu anderen Schlussfolgerungen und stärkt weitere Zusammenhänge, insofern ist sie die viel stärkere und zu unserem Lebensgefüge besser passende. Über Digitalisierung würden wir entsprechend ganz anders diskutieren, wenn wir sie aus dem Zusammenhang der Entwicklung am Arbeitsmarkt lösen würden. Mit einem BGE wäre das ganz einfach.

Sascha Liebermann