Staatsknete für alle? – Herfried Münkler zum bGE

„Man muß eben mitreden“ – so könnte man den Beitrag von Herfried Münkler auch übertiteln, mit dem er in der Frankfurter Rundschau („Staatsknete für alle“) zum bedingungslosen Grundeinkommen Stellung nimmt.

Der Kommtar wird schon im zweiten Absatz irreführend, wenn es heißt:

„Wer sonst keine Einkünfte hat, muss davon [vom Bürgergeld, SL] leben; ansonsten

handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitseinkommen.“

Ein Unterschied ums Ganze zwischen Kombilohn-Modellen und bGE wird hier sogleich verschüttet. Ein bGE ist kein Zuschuß zum Arbeitseinkommen, jeder Bürger erhält es ja zu jeder Zeit. Vielmehr ist das (Erwerbs-)Arbeitseinkommen, das dann eine zusätzliche Einkommensquelle darstellt, ein Zuschuß zum bGE. Dem Autor geht hier eine wichtige Differenz schon zu Beginn verloren.

Allerdings macht diese Vermengung auch ein Problem deutlich: daß in der Grundeinkommens-Diskussion nicht genügend zwischen einem bGE, das nie verrechnet wird, und einem „sogenannten bGE“ aus Negativer Einkommensteuer unterschieden wird.


An anderer Stelle heißt es sehr treffend:

„Die Vorzüge liegen auf der Hand: Sie verbinden radikale Egalität mit ökonomischer Effizienz. Niemand wird von der Gemeinschaft alimentiert, weil alle qua Bürgerstatus dasselbe Geld bekommen…“

Genau so ist es, wenn alle alimentiert werden, wird niemand mehr stigmatisiert. Doch diese Einsicht bleibt der einzige Lichtblick in dem Kommentar.

Direkt anschließend hingegen wird es wieder mißverständlich:

„…und die ausufernden Kosten der Sozialverwaltung schrumpfen, weil nur noch Geburt und Tod administrativ erfasst werden müssen; den Rest erledigen elektronische Programme.“

Der erste Zweck ist nicht die Kostenreduktion, sondern ein sinnvoller Einsatz der uns zu Verfügung stehenden Mittel dafür, Möglichkeiten der Selbstbestimmung zu schaffen. Ob das insgesamt zu einer Reduzierung der Staatsausgaben führt, auch wenn die Sozialverwaltung schrumpfen kann, ist nicht entscheidend und kein Selbstzweck. Viel wichtiger ist, daß es ein Solidarsystem gibt, das diesen Namen verdient und das zugleich Leistung fördert. Eine niedrige Staatsquote, wie es allenthalben gepredigt wird, ist kein ehernes Gesetz für das Wohlergehen eines Gemeinwesens.


Es heißt weiter:

„…sondern jedem Einzelnen sei auch klar, dass er für sein Leben selbst verantwortlich sei und für seine Zukunft selbst zu sorgen habe…..“

Was heißt hier „Selbstversorgung“? Das bGE ist ja gerade das Gegenteil davon, weil es vom Gemeinwesen bereitgestellt wird – so sorgen alle für alle. Infrastruktur und öffentliche Güter müssen selbstverständlich weiter gefördert werden. In der Tat aber legen wir mit einem bGE mehr Verantwortung in die Hände der Bürger. Wir dirigieren sie nicht mehr dorthin, wohin wir sie haben wollen und geben mehr Freiraum zur Selbstbetimmung.


Nun, so der Autor, gibt es auch „gute Gründe“, die gegen ein bGE sprechen:

„Da ist zunächst der Einbürgerungsdruck, der mit dem Bürgergeld entsteht. Staatsbürgerschaft ist Geld wert.“

< br />Viele Menschen flüchten schon heute aus ihrer Heimat in der Hoffnung, in Europa bessere Lebensbedingungen vorzufinden. Diejenigen, die wir in unserem Land aufnehmen, sollten auch Möglichkeiten erhalten, sich einrichten zu können. Für uns kann es nur wünschenswert sein, wenn sich Personen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis einbürgern lassen wollen. Dann sind sie auch Angehörige des Gemeinwesens, haben Rechte und Pflichten – dann erst gehören sie ganz zu uns und sind nicht mehr bloß „Dauergäste“. Worin Münkler einen Einwand gegen ein bGE erkennt, das gilt schon heute, ist schon heute eine Herausforderung, vor der wir stehen.


Weitere Befürchtungen werden als Einwand aufgeführt:

„Sehr bald dürfte es auch eine öffentliche Debatte darüber geben, ob das Bürgergeld angesichts wachsender Lebenshaltungskosten nicht erhöht werden müsse. Wie diese Debatte endet, lässt sich mit Blick auf die jüngsten Entscheidungen zur verlängerten Auszahlung von ALG I leicht voraussagen.“

Was meint Münkler hier? Ist denn die Diskussion um eine Verlängerung von ALG I oder eine Erhöhung von ALG II unvernünftig? Letztlich geht es doch um Selbstbestimmungsmöglichkeiten, die angesichts der Arbeitsmarktlage und dem zunehmenden Druck durch die Sozialverwaltung immer enger werden. Auf diese Probleme weist die Diskussion hin, wenn sie auch im Alten steckenbleibt. Gerade das bGE wäre hier ein Ausweg, was Münkler nicht sieht, da er bei allem nur die Gefahr der Ausgabenerhöhung sieht. Ein solch kostenfixiertes Denken steht einer wirklichen langfristig tragfähigen Lösung unserer Probleme im Weg.


„Vor allem aber wird es einen wachsenden Druck zur Schaffung von Ausnahmetatbeständen geben: bei Alterspflegefällen etwa, die nicht aus dem Bürgergeld finanziert werden können. Es ist kaum anzunehmen, dass wir uns damit abfinden würden, alte Menschen im öffentlichen Raum verkommen und sterben zu lassen.“

Wird diese Frage etwa erst durch ein bGE relevant? Selbstverständlich müssen wir auf Sonderbedarfe eine Antwort geben, aber das tun wir heute auch. Würden wir sie nicht zu decken bereit sein, dann wären diejenigen zur Selbstbestimmung nicht fähig, die eine besondere Unterstützung benötigen. Im Unterschied zu heute allerdings vertraut ein bGE mehr in die Bürger.


Auch der letzte noch anzuführende Einwand unterstellt, mit dem bGE würden bestimmte Probleme erst entstehen, die wir doch heute aber längst haben:

„Schließlich ist da noch ein wachsender Markt für Schwarzarbeit, auf dem man sich leicht eine Aufbesserung des Bürgergelds verschaffen kann, während gleichzeitig reguläre Erwerbsarbeit mit hohen Belastungen versehen ist, um über Steuern das Bürgergeld und durch Versicherungen die eigenen Zukunftsvorkehrungen zu finanzieren.“

Hätte sich der Autor mit der Idee eines bGE genauer beschäftigt, dann wüßte er um die entlastenden Effekte für Unternehmen, die es mit sich bringt. Die Löhne könnten geringer sein als heute und dennoch wäre die Einkommenssumme (bGE + Erwerbseinkommen) dieselbe. Eine Konsumsteuer würde den Wertschöpfungsprozess entlasten und die Steuerlast dort sichtbar machen, wo sie heute nur verdeckt getragen wird: im Konsum. Dann ist die Staatsquote als Konsumsteuer für jeden sichtbar, diese Steuer ist leicht zu verstehen und einfacher zu kontrollieren als das heutige Steuerdickicht. Auch ein Steuerwesen lebt von der Loyalität und dem Vertrauen der Bürger, Schwarzarbeit ist eben auch Ausdruck eines Mißtrauens in das unübersichtliche Steuerwesen.


Es spricht darum vieles dafür, doch lieber beim Alten zu bleiben.“

Also, lieber den Kopf in den Sand stecken, die gegenwärtigen Probleme fortschleppen und auf Besserung hoffen, statt die Aufgabe der Wissenschaft ernst nehmen: durch Analyse sichtbar zu machen, wie es auch anders sein könnte.

Sascha Liebermann

Bedingungsloses Grundeinkommen – ein gesellschaftliches Zukunftsmodell? – Workshop in Dortmund

Am 13. und 14. Juni 2008 wird ein Workshop zum bedingungslosen Grundeinkommen in Dortmund stattfinden. Aus der Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung wirken Ute Fischer, Thomas Loer und Sascha Liebermann mit: Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Grünen gegen ein Grundeinkommen

Auf Ihrer Bundesdelegiertenkonferenz in Nürnberg haben sich die Grünen mit 432 zu 296 Stimmen gegen den Vorschlag eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ auf der Basis einer Negativen Einkommensteuer entschieden.

Um zu sehen, wo die Grünen stehen, ist es aufschlußreich, die Einwände gegen ein solches Grundeinkommen zu betrachten. Deutlich wird dann, dass die vehemente Kritik auch des Bundesvorstandes an den menschenverachtenden Äußerungen Oswald Metzgers (hier ein früherer Kommentar von uns zu seinen Äußerungen gegen das bGE) im Stern zwar angemessen ist. Doch, was die Kritiker gegen ihn ins Feld führen – ein dankbarer Gegner angesichts der schwierigen Lage des Bundesvorstandes – fällt bei genauerer Betrachtung auf sie zurück. Hinter dem ewigen Plädoyer für Bildungsinvestitionen und einem „angemessenen“Fördern lugt dasselbe Gängelband hervor, das auch Herr Metzger nicht aufgeben will. Alle wohlmeinenden Absichten (siehe Beschluss des Bundesvorstands), wie die, den Menschen aus Armut herauszuhelfen, durch Bildung ihre Chancen zu erhöhen, in den Arbeitsmarkt zurückkehren, sie nicht „stillzulegen“ (wie es angeblich ein bGE tue) usw. usf. halten an der bevormundenden Sozialpolitik fest, gegen die sie sich wenden. Im Beschluss heisst es z.B. auf 13:

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Offener Brief Götz W. Werners an Bündnis 90/ Die Grünen

Götz W. Werner hat angesichts der Bundesgelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen einen offenen Brief an die Partei gerichtet. Darin wendet er sich gegen die Bemühungen, das bedingungslose Grundeinkommen als „unsozial“ zu brandmarken und hebt stattdessen die Möglichkeiten heraus, die es bietet: Offener_Brief 24.11.2007.pdf

Die Abwehr des Neuen aus dem Geist des Alten – Matthias Zeeb (EKD) zum bedingungslosen Grundeinkommen

Unter dem Titel „Das bedingungslose Grundeinkommen: nicht unbedingt eine gute Idee“ hat sich Matthias Zeeb, Mitarbeiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt.

Auf neue Einwände stoßen wir in dem Beitrag nicht, doch die Haltung, mit der sie vorgebracht werden, lassen eine Kommentierung sinnvoll erscheinen. Dabei werde ich nur auf manche seiner Einwände eingehen und folge dabei der Nummerierung der Abschnitte, wie sie im Originaldokument vorgenommen ist.

In Abschnitt 23 „Befreiung vom Zwang zur Arbeit?“ heißt es:

Bedeutet es [das bGE, SL] die Befreiung vom Zwang zur Arbeit? Bei entsprechender Höhe wird zutreffen, dass für Menschen mit sehr geringen Einkommenserwartungen weder die Notwendigkeit noch der sozialbürokratische Zwang eigenständigen Einkommenserwerbs tatsächlich noch besteht. Für die Mehrheit der Bevölkerung findet der ‚Zwang zur Arbeit‘ jedoch auf einem Niveau an Lebensstandard statt, das deutlich über der für ein Bedingungsloses Grundeinkommen realistischen Höhe liegt. Dieser auch selbst gewählte Sachzwang hat stärker autonome Elemente als die Sanktionsdrohungen gegen Arbeitslose, führt jedoch ebenfalls dazu, dass Menschen an krank machenden oder in anderer Hinsicht unbefriedigenden Beschäftigungsverhältnissen festhalten.

Befreien muß sich derjenige, der sich solche Zwänge auferlegt, selbst. Wenn er es nicht allein zustande bringt, wird er sich Unterstützung besorgen. Was für Zeeb ein Einwand gegen das bGE darstellt, läßt doch nur auf eines schließen: Ein Sicherungssystem nach seiner Vorstellung soll die Menschen auch noch von selbst auferlegten Zwängen befreien. Das wäre aber nur dort möglich, wo man ihnen ihre Selbstbestimmung nimmt. Der paternalistische Sozialstaat läßt grüßen. Wer die Freiräume nicht nutzt, die das bGE ihm bietet, und dennoch weiter unter ihn krank machenden Bedingungen arbeitet, muß auch die Verantwortung dafür selbst tragen – sonst wird es totalitär.

Zeeb hingegen folgert daraus:

Ein gesichertes Grundeinkommen mag diese individuelle Entscheidungssituation in Einzelfällen marginal verändern, doch wird ein realistisch finanzierbares Bedingungsloses Grundeinkommen immer nur für bescheidene Menschen und Beschäftigte in niedrigen Einkommensbereichen eine echte Alternative darstellen. Das böse Wort von der ‚Stilllegungsprämie‘ beschreibt den Zynismus dieser Wirkung: Die kritische Situation am Arbeitsmarkt würde auf Kosten bereits heute marginalisierter Gruppen durch deren dauerhafte Ausgrenzung entspannt.

Niedrig muß das bGE nicht notwendig sein, wie die Berechnungen zeigen, die Helmut Pelzer und Ute Fischer angestellt haben. Und selbst ein bGE in der Höhe heutiger ALG II-Leistungen wäre ein Schritt aus der Erwerbsfixierung und hin zur Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen – nicht ausgegrenzt würden manche, sie würden erst wirklich anerkannt. Zeebs Einwand ist konstruiert, keineswegs läuft es auf ein niedriges bGE hinaus, das wird davon abhängen, was wir wollen, an Möglichkeiten mangelt es nicht.

Im Abschnitt 24 geht es um „Mehr oder weniger Teilhabe?“:

Ob diese [durch die Wahrung des Lohnabstandsgebots, wie sie die Negative Einkommensteuer ermöglicht, SL] Anreize ausreichend wären, die anzunehmende passivierende Wirkung des Bedingungslosen Grundeinkommens auszugleichen, ist vorher kaum abschätzbar und wird unter anderem auch von der Entwicklung der Arbeitsnachfrage und der Entlohnung im Niedriglohnbereich abhängen.

Die „passivierende“ Wirkung eines bGEs wird behauptet – aus einfachem Grund, so läßt sich vermuten. Matthias Zeeb kann, wie weit verbreitet, Engagement in jeglicher Form auch im Beruf nicht als sinnerfüllend denken. Sonst würde er hier zum Umkehrschluß kommen müssen. Wer durch ein bGE die Möglichkeit erhält, sich dort zu engagieren, wo er es will, wird es auch tun. Wer sich mit seinem Beruf identifiziert, wird selbstverständlich ihn weiter ausüben, aber nicht unter allen Bedingungen. Statt einer „Passivierung“ ist von einem bGE das Gegenteil zu erwarten. Überall, wo Leistungen erbracht werden, bedarf es eines inneren Antriebs des Einzelnen, einer Motivierung, um sie zu erbringen. Auch heute gilt das, das bGE würde dies nur noch fördern. Da nicht nur jegliches Engagement möglich ist, sondern auch jedes Erwerbsengagement sich lohnt, wenn es anrechnungsfrei bleibt (wie bei Götz Werner oder auch uns vorgesehen), wird für jedes Erwerbsengagement auch noch das Lohnabstandsgebot eingehalten.

Weitere Erwägungen Matthias Zeebs zur Frage, wie denn das Bildungsinteresse der Menschen gesteigert werden könne, erübrigen sich, wenn man mit Sonntagsreden ernst machte und den Menschen mehr zutraute. Sonderbar und merkwürdig ist für uns doch nicht die Wißbegierde von Kindern, bevor sie unsere Schulen besuchen. Sonderbar und erschreckend ist eher, wie wenig die kindliche Neugierde in Schulen gefördert und gefestigt wird. Wo Zentralisierung und Standardisierung voranschreiten, nämlich durch Zentralabitur und straffere Lehrpläne in unseren Schulen und durch Bachelor- und Masterstudiengänge an den Universitäten, wo wir gerade dafür sorgen, dass „Pauken“ und Wissensverwaltung an die Stelle von Erfahrung und Problemlösung treten, müssen wir uns über die Folgen nicht wundern. Wer sich den gegenwärtigen Bemühungen in unserem Bildungswesen entzieht, die danach streben, den Nürnberger Trichter zu optimieren – der hat es schwer. Doch diese Verweigerung, die allerorten beklagt wird, ist auch eine Verweigung einer Bildungsvorstellung gegenüber, die den Einzelnen nicht zum Ausgangspunkt nimmt, sondern ihn als Störfaktor betrachtet. Auch hier ist das Mißtrauen in die Fähigkeiten des Einzelnen groß, wie Zeebs Ausführungen uns lehren.

Auch die Frage nach „Beschäftigung“, Abschnitt 27, darf nicht fehlen.

Insbesondere das Entstehen zusätzlicher Niedriglohnarbeitsplätze ist wahrscheinlich, da die Kombination aus reduzierten Lohnnebenkosten und verstärkten positive Anreizen zur Arbeitsaufnahme sich in diesem Bereich besonders stark auswirken dürfte.

Wer im Alten festhängt, sieht das Neue nicht. Das bGE führt zu einer anderen Zusammensetzung des Einkommens. Wer zusätzlich erwerbstätig ist, erhält also das bGE plus Erwerbseinkommen. Selbst wenn das Erwerbseinkommen niedriger ist als unter heutigen Bedingungen, kann die Einkommenssumme gleich oder höher sein. Die Prognose eines Entstehens von Niedriglohnarbeitsplätzen verfehlt die Veränderungen, die ein bGE mit sich bringt. Ganz unbeachtet bleibt in Zeebs Überlegungen, wie attraktiv es wird, Automatisierungspotentiale offensiv zu nutzen, wenn sie dem politischen Konsens nicht mehr zuwiderlaufen, wie es heute der Fall ist. Die
Frage nach der Beschäftigung, an der wir heute kleben, wird der Vergangenheit angehören, denn das bGE erkennt jedes Engagement als „Beschäftigung“ an, aber als eine, die der Einzelne sich sucht oder auch schafft, weil er sich mit etwas beschäftigen will.

Und auch hier, noch im selben Abschnitt, hängt Zeeb fest:

Dem ist gegenüberzustellen, dass die Grundeinkommensleistung als solche mit Sicherheit dämpfend auf das Arbeitsangebot wirken würde. Insbesondere Haushalten mit Kindern, aber auch Geringqualifizierten und Leistungsgeminderten böte sich das Grundeinkommen als Alternative zur Erwerbsbeteiligung an – dies gilt umso mehr, je höher das Grundeinkommen ausfällt.

Von der christlichen Botschaft ist nicht mehr allzuviel übrig in der Evangelischen Kirche, muß man hier schließen. Wer Kinder hat, könnte endlich mehr Zeit für sie aufwenden, ohne in Einkommensnot zu geraten – für Zeeb offenbar eine Verfehlung. Ist das nicht im Sinne ders christlichen Botschaft? Aber nicht nur der, unser Gemeinwesen ohne Familien wäre gar nichts. Die Entscheidung, sich um die Kinder zu kümmern, kann uns nur willkommen sein, wenn wir es mit den Familien ernst meinen. Das will die Kirche wohl nicht.

„Geringqualifizierte“ und „Leistungsgeminderte“ haben ohnehin im Arbeitsmarkt kaum Möglichkeiten, da die Anforderungen an Mitarbeiter weiter zunehmen werden. Statt ihnen etwas aufzudrängen, das sie nicht erfüllen können oder wollen, wäre ihnen mit dem bGE ein Leben in Würde und ein Engagement in anderen Bereichen möglich. Sie könnten sich dann Betätigungsfelder suchen, in denen es nicht auf berufsspezifische Qualifikationen ankommt – wäre das kein Fortschritt?

In Abschnitt 30, „Der Sonderfall Götz Werner“, wird dann richtig schwarzgemalt:

Mit einiger Gewissheit lässt sich sagen, dass die reine Mehrwertsteuerfinanzierung die europäische Wirtschafts- und Währungsunion sprengen dürfte. Deutschland würde eine gigantische Exportwirtschaftszone, wie sie gelegentlich in Entwicklungsländern eingerichtet werden. Die mit der praktisch völligen Steuerentlastung der Exporte einhergehende Abwertung des realen Wechselkurses hätte Hochkonjunktur im Inland und Anpassungsrezession in den anderen Euroländern zur Folge bis gegenläufige Lohnentwicklungen zu einem Ausgleich führen würden.

Einer Einführung eines bGE gehen zuerst einmal lange Diskussionen voran. Je näher die Diskussionen an eine Umsetzung heranrücken, desto mehr werden die Länder um uns herum sich fragen, wie sie darauf reagieren. Das Szenario ist also eine Illusion, es sei denn, man spricht unseren europäischen Nachbarn ihre Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit ab. Auf Selbstentmachtung liefe es hinaus, wenn wir unsere politische Gestaltung von einer EU-Politik abhängig machen, die in die Vergangenheit führt und nicht in die Zukunft. Auch hier gilt zwar, daß geschlossene Verträge einzuhalten sind, doch schließt das keine Verhandlung über ihre Geltungsdauer oder gar Auflösung aus. Gerade an solche Auseinandersetzungen könnte eine politische Union in Europa, die wir bislang nicht haben, wachsen.

Unkenntnis ausführlicher Darlegungen der Zusammenhänge und mangelnde Bereitschaft, sich auf Sachfragen einzulassen, werden besonders an folgender Stelle im selben Abschnitt deutlich:

Aber vielleicht käme alles auch ganz anders, denn eine stärkere Aufforderung zum Steuerbetrug als eine 50%ige (und in der Spitze noch höhere) Mehrwertsteuer lässt sich kaum vorstellen. Kritisch ist an sein Modell, wie auch an andere Vertreter der Fraktion ‚Der Arbeitsgesellschaft geht die Arbeit aus‘, die Frage zu richten, wie lange angesichts knapper werdender Energie- und anderer Ressourcen sich der historisch mit der Nutzung fossiler Rohstoffe zusammenfallende rasante Produktivitätsfortschritt wird fortsetzen lassen und welche Verteilungsmuster dann, und vorbeugend möglicherweise heute schon, greifen sollten?

Die Konsumsteuer soll langfristig alle Einkommensteuerarten ablösen, die Preise, so die Argumentation von Götz Werner und Benediktus Hardorp, würden nicht einmal steigen müssen. Zeeb ignoriert die Zusammenhänge zwischen Unternehmensbelastung und Weiterwälzung dieser Belastung in die Güterpreise. Die Konsumsteuer kommt nicht hinzu, mit ihrer Erhöhung soll die Einkommensteuer in ihren verschiedenen Arten abgesenkt werden bis sie ganz verschwunden ist.

Daß gerade ein bGE ernst macht mit der Frage „Wie wollen wir leben?“, damit auch unseren Wachstumsfetischismus und unser Konsumverhalten in Frage stellt, sei hier nur angemerkt. Wer wenig konsumiert, für den muß weniger erzeugt werden, ergo benötigt er auch einen geringeren Anteil seines bGEs für den Konsum. Diesen ökologischen Effekt hat das bGE, ohne den moralischen Zeigefinger zu heben, denn konsumieren kann dennoch weiterhin jeder nach seinen Möglichkeiten. Er wird dafür nur auch entsprechende Steuern zahlen müssen. Was Zeeb vollkommen übersieht oder übersehen will, ist die Umwertung unseres Handelns durch ein bGE. Wo heute ein Teil des Konsums eine Art Wiedergutmachung für eine als fremdbestimmt empfundene Erwerbstätigkeit ist, wird diese Art von Konsum verschwinden, wenn die Fremdbestimmung einer Ermöglichung von Freiheit gewichen ist. Wer das nicht sieht, hat das bGE nicht verstanden.

Sascha Liebermann

„Kindesunterhalt“ und das bedingungslose Grundeinkommen

Je länger man sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt, desto mehr fallen einem die Möglichkeiten auf, die es bietet. So verhält es sich auch mit der Frage, wie sich ein bGE auf die gesetzliche Regelung des Kindesunterhalts auswirken könnte, auf die wir durch eine Zuschrift aufmerksam gemacht worden sind.

Ist das bGE hoch genug, um damit ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, dann stellt sich die Frage, ob es einer gesetzlichen Unterhaltsregelung überhaupt noch bedarf, zumindest aber, wie sie gestaltet sein muß. Ein ausreichend hohes bGE sichert den Unterhalt des Kindes ebenso wie den des mit ihm lebenden Elternteils. Je höher das bGE ist, desto weniger ist dann noch eine gesetzliche Regelung notwendig. Ist es nicht hoch genug, muß an einer Regelung der Bedarfe, die ein bGE nicht deckt, festgehalten werden.

Ein für das Wohlergehen und die Entwicklung des Kindes wichtiger Sachverhalt tritt durch die Einführung eines bGE um so deutlicher hervor: die Verantwortung der Eltern in ihrer umfassenden Bedeutung. Sie wird von den finanziellen Verpflichtungen weitgehend, je nach Höhe des bGEs sogar vollständig, entlastet. Weder kann dann der Unterhalt empfangende Partner dem Unterhalt leistenden irgendwelche Versäumnisse in dieser Hinsicht vorhalten, noch kann der Unterhalt leistende sich darauf zurückziehen, dass er damit schon seine Verantwortung wahrnimmt und der Rest der Verantwortung beim Unterhalt beziehenden Elternteil liegt.

Wird heute über Unterhaltsleistungen gestritten, sind diese Auseinandersetzungen nicht selten Ausdruck anderer Konflikte, z.B. einer nicht verwundenen Trennung, auch eines schlechten Gewissens gegenüber dem Kind u.ä. Werden heute Unterhaltsauseinandersetzungen zum Ersatzschauplatz für Konflikte, in denen es um etwas anders als den Unterhalt geht, werden diese Konflikte in ihrem eigentlichen Grund durch ein bGE leichter zu erkennen. Die Eltern können sich ihnen dann dort stellen, wo sie hingehören, sich gegebenenfalls auch Hilfe in Form von Beratung verschaffen. Das dient auch dem Wohl des Kindes, das unmittelbar am Wohlergehen der Eltern hängt.

Das Individualprinzip, dem das bGE folgt, hat also nicht nur für Familien folgen, deren Eltern noch zusammenleben, sondern auch für alleinerziehende Väter und Mütter. Gerade alleinerziehende Eltern geraten heute schnell unter Druck, wenn sie mit Erreichen des 3. Lebensjahres ihres Kindes bei Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen. Mit einem bGE hingegen sind sie abgesichert und können sich so um ihre Kinder kümmern, wie sie es für richtig halten.

Sascha Liebermann

"Nie mehr arbeiten und trotzdem Geld für alle?" – SWR Fernsehen 31. Oktober 2007

Unter diesem tendenziösen Titel wurde im SWR-Fernsehen über Grundeinkommen (Dieter Althaus, Boris Palmer) diskutiert. Neues an Einwänden gegen das bedingungslose Grundeinkommen gibt es nicht zu vermelden. Doch, um zu sehen, wo die Diskussion steht, ist die Sendung interessant.

Wo die SPD-Bundespolitiker stehen, wurde an der Äußerung Ludwig Stieglers (SPD) deutlich, die er Ralf Engelke (ALG II-Empfänger und Mitglied imNetzwerk Grundeinkommen) entgegenhielt: „Sie [Herr Engelke] leben von der Gemeinschaft und Sie müssen Ihren Teil der Gemeinschaft geben und Sie können nicht sagen, ihr alle anderen zahlt eure Steuern, damit ich mein Leitbild leben kann. Das geht eben nicht, sondern Sie sind genauso verantwortlich, sich einzubringen. Und wenn Sie eine Stelle in Köln oder in Stuttgart kriegen, dann müssen Sie dort auch hingehen. Als Langzeitarbeitsloser! Das kann ich Ihnen nicht ersparen, ich habe das Gesetz mitgemacht, Herr Althaus auch. Wir waren miteinander im Vermittlungsausschuss und dazu müssen wir auch stehen, weil ja das Grundprinzip besteht: Jeder muss zunächst einmal für sich selber aufkommen“. Christoph Keese (Welt am Sonntag) stand dem SPD-Politiker zur Seite gegen das Grundeinkommen und sprach zuvor von den „Anreizen“, die beim bGE fehlen und zu einem Absinken der Beschäftigungsquote führen. Als bloßes Gerede ist das darauf folgende Plädoyer für Bildung zu werten. Christoph Keese will sie offenbar verordnen, obwohl doch allzubekannt ist, daß Bildung nur mit und nicht gegen eine Lebensgeschichte möglich ist. Auch hier aber war deutlich genug: statt auf die Initiative des Einzelnen zu setzen, sie zu ermöglichen, wollen wir über das Leben des Einzelnen bestimmen.

Was es heißt, davon zu sprechen, daß jemand von oder gar auf Kosten der Gemeinschaft lebe, haben wir ausführlich kommentiert. Diese Denkhaltung zeigt, wie eng unser Verständnis von Leistung und Wertschöpfung ist, wie wir sehen wollen, daß wir alle von jedem leben und niemand „sich selbst versorgt“, wie es so gerne heißt. Dies erkennen wir nicht an, weil Erwerbsarbeit alles sein soll, nur, was einen Preis hat, zählt offenbar. Andere Leistungen, ohne die Erwerbsarbeit gar nicht möglich wäre, werden verächtlich behandelt, uns Bürgern wird unterstellt, daß wir sofort den Griffel fallen lassen, wenn ein bGE für unsere Absicherung sorge. Der „Freizeit“-Zuwachs, den ein bGE brächte, wie manche das nennen, lasse unser Sozialgefüge erodieren (Siehe „Leben auf Kosten anderer“. Man beachte die Kritik an den Berechnungen von Opielka und Strengmann-Kuhn zum Solidarischen Bürgergeld. Ihnen wird vorgehalten, sie seien statisch und enthielten die zu erwartenden dynamischen Effekte nicht, die vom bGE ausgehen – als könnten Berechnungen darüber jemals Auskunft geben. Daß nun auf den „Nachdenkseiten“, einer sonst durch reflektierte Kommentare auf sich aufmerksam machenden Website dem beipflichtet wird, ist erstaunlich – unreflektiert). Daß es im Gefolge eines bGEs überhaupt zu einer Abnahme von Initiative und Engagement komme, was Christoph Keese bezogen auf Erwerbsarbeit behauptete – blieb eine Behauptung. Vergeblich wird man nach Belegen suchen, denn dort, wo man sie zu finden meint, zeigt sich z.B. eins: Ein bGE wird wohl dazu führen, daß Eltern sich mehr Zeit für ihre Kinder nehmen, in den Augen Christoph Keeses ein großes Problem. Dabei wäre es doch für unser Gemeinwesen wünschenswert, wenn nicht nur Eltern, sondern wir alle mehr Freiräume hätten, ganz gleich, wozu wir sie nutzen. Wo sich Bürger nicht engagieren, in keiner Weise, können wir, wenn wir wollen, auch Gründe erkennen – sie sind mit der Lebensgeschichte des Einzelnen verbunden. Ein bGE ließe jeden in Würde leben, statt ihn zu etwas zu drängen, dem er nicht gewachsen ist.

Die öffentliche Diskussion um Alternativen kann also – im Gegensatz zur Aufassung, die Boris Palmer in der Sendung vertrat – nicht umhin, auch über das Menschenbild zu diskutieren, von dem wir ausgehen. Allerdings ist dieses Menschenbild keines, was jenseits der Gegenwart zu suchen wäre. Wir müssen uns nur klar machen, welches Menschenbild unserer Demokratie zugrundeliegt. Wollen wir unsere Demokratie stärken, dann müssen wir den Bürgern mehr zutrauen, sie sind der Souverän. Ohne ihre Bereitschaft sich einzubringen, wäre unsere Demokratie gar nichts, sie existierte nicht. Offenbar können wir das noch nicht sehen, sonst wäre es nichts als konsequent, ein bGE einzuführen.

Sascha Liebermann

Bedingungsloses Grundeinkommen versus Negative Einkommensteuer

Mittlerweile werden bedingungsloses Grundeinkommen (bGE) und Negative Einkommensteuer (NE) häufig in einem Atemzug genannt, so auf der Internetseite des Netzwerk Grundeinkommen (Unterpunkt 21 der Fragen und Antworten) Deutschland, in Vorschlägen der Grünen und auch im Solidarischen Bürgergeld.

Ein Grund, weshalb Unterschiede zwischen beiden leicht übersehen werden, rührt wohl von der bloß rechnerischen Betrachtung her. Eine Negative Einkommenssteuer, wie der Begriff schon sagt, erteilt demjenigen, der keines oder kein ausreichendes Erwerbseinkommen erzielt, eine Steuergutschrift. Ob er dieser bedarf kann erst nach Ablauf eines definierten Zeitraums – z.B. eines Monats, eines Quartals, eines Jahres – oder unter Vorbehalt im voraus festgestellt werden. Damit bleibt das Ideal aufrechterhalten, über Erwerbsarbeit ein Einkommen zu erzielen und nachzuweisen, wenn das nicht der Fall ist. Auch wenn der Weg hierfür eine einfache Steuererklärung sein könnte, so muß der Betreffende sich doch erklären. Das ist nicht nur technisch von Bedeutung. Liegt die Erklärungspflicht beim Betroffenen, wird damit zugleich ein Ideal aufrechterhalten, das besagt: erwerbsförmige Tätigkeiten sind wichtiger als nicht-erwerbsförmige. Die Steuergutschrift erfolgt ja erst, wenn ein Bedarf, also das Fehlen eines Erwerbseinkommens, festgestellt worden ist. Im Unterschied zum bGE ist die Steuergutschrift also nicht immer und ohne Erklärung verfügbar.

Die Behauptung, es bestehe kein Unterschied zum bGE rührt also daher, daß der Zusammenhang zwischen Gewährungsbedingung und Anerkennung einer Tätigkeit nicht betrachtet wird. Wer sein Augenmerk auf die verfügbare Einkommenssumme richtet, die eine Person – bei aller Einhaltung der häufig genannten, ein bGE auszeichnenden Kriterien – bei Finanzierung über eine NE zur Verfügung hat, übersieht, welche Bedeutung die Gewährungsbedingungen für die Bewertung von Tätigkeiten haben. Entscheidend ist nicht die Summe alleine, sondern, wie sie sich zusammensetzt und unter welchen Bedingungen ich sie erhalte.

Wird ein Grundeinkommen mit anderen Einkommen (aus Erwerb, Vermögen u.a.) verrechnet – das wäre ja auch bei der Steuergutschrift der Fall – ist es nicht mehr bedingungslos, wird es nicht mehr dem Bürger als Bürger gewährt. Das BGE ist dann kein Einkommen, das die Bürger um ihrer selbst willen erhalten und zu jeder Zeit verfügbar haben, ohne sich erklären zu müssen. Im Unterschied zur NE werden im Transfergrenzenmodell von Helmut Pelzer und Ute Fischer Einkommen nicht mit dem BGE verrechnet, die Bezieher müssen sich also in Bezug darauf auch nicht erklären, denn das Transfergrenzenmodell wird durch eine Sozialabgabe finanziert, die BGE-unabhängig ist. Diese Sozialabgabe (in Prozent) wird aus der Summe der Bruttoeinkommen (Erwerbseinkommen, Vermögenserträge, Altersbezüge etc.) , die auch heute schon beim Finanzamt gemeldet werden, berechnet. Bei steigendem Bruttoeinkommen aus diesen Quellen erreicht die Sozialabgabe einen Betrag, der höher ist als das Grundeinkommen, das die Person bezieht. (Grundeinkommen minus Sozialabgabe). So wird diese Person zum Nettozahler, sie zahlt mehr Sozialabgabe, als sie Grundeinkommen erhält. Damit verschwindet aber das Grundeinkommen nicht, es bleibt unangetastet. Daß es so aussieht, als verschwände es, ist ein rechnerischer Effekt, sofern bloß die verbleibende Einkommenssumme (Grundeinkommen plus alle anderen Einkommen nach Steuern) betrachtet wird.

Für die wünschbaren und erstrebten Auswirkungen eines bGE ist seine Ausgestaltung entscheidend. Nur, wenn es als ein Einkommen gewährt wird, für das keine Rechenschaftspflicht besteht, nur also, wenn es mit keinen anderen Einkommensarten verrechnet wird und vielmehr von diesen immer unabhängig bleibt, stärkt ein bGE die Solidarität unseres Gemeinwesens und die freie Entfaltung der Bürger.

Sascha Liebermann