Der Artikel „Die Abschaffung der Arbeitslosen“, von Katrin Pinetzki, der auf ein Interview mit Ute Fischer und Hartmut Neuendorff zurückgeht, ist ins Englische übersetzt worden. Vielen Dank an Mark Batko.
"Eine bestechend einfache Alternative" – Ute Fischer in GRinDo
Unter diesem Titel hat Ute Fischer einen Beitrag über das bedingungslose Grundeinkommen verfaßt. Er ist im Magazin Grüne in Dortmund (GRinDo), Nr. 2, September 2007 erschienen. Hier geht es zum PDF-Dokument.
"Designing Society" – ein Film zum Grundeinkommen von Jördis Heizmann
Viele Fragen und Einwände zum bedingungslosen Grundeinkommen greift der Film von Jördis Heizmann auf, der auf ihrer Website in Auszügen angesehen werden kann. Die komplette DVD wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt: info@designing-society.de
Es kommen Befürworter wie Gegner zu Wort und Menschen, denen häufig der innere Antrieb zum Arbeiten in einfachen Tätigkeiten abgesprochen wird – das macht den Film besonders wertvoll. Zugleich wird der Betrachter mit dem Vorurteil konfrontiert, Menschen in schwieriger Lebenslage seien bevorzugte Unterstützer eines bGE – das ist nicht der Fall. Zwei Interviewpartner, die unter Arbeitslosigkeit bzw. einer schwierigen Einkommenssituation leiden oder gelitten haben, plädieren dennoch dafür: Wer keine Leistung erbringe, solle auch keine Unterstützung erhalten.
Der Film erlaubt einen differenzierten Eindruck in die Diskussion, in das Für und Wider des bGEs.
Die Idee eines emanzipatorischen Grundeinkommens – das Buch online
Vor einigen Monaten hat Jörg Drescher es in Angriff genommen, ein Buch mit verschiedenen Beiträgen zum Grundeinkommen ins Russische und Ukrainische übersetzen zu lassen. Nachdem er nun für das fertiggestellte Manuskript keinen Verlag gefunden hat, ist das Buch auch in der deutschen Fassung online verfügbar: Die Idee eines emanzipatorischen Grundeinkommens. Der Beitrag von Sascha Liebermann in russischer und ukrainischer Sprache ist ebenfalls online.
„Kostgänger“ des Staates – ein Einwand gegen das Grundeinkommen
Ein häufig gegen das bedingungslose Grundeinkommen (bGE) vorgebrachter Einwand besagt, es mache die Bürger zu „Kostgängern“ des Staates; es halte sie in Abhängigkeit, statt ihnen Möglichkeiten zur Selbstversorgung zu eröffnen.
Angesichts der Möglichkeiten, die ein bGE uns Bürgern tatsächlich eröffnete, angesichts der Verantwortung, die es in unsere Hände legte, kann dieser Einwand nur verwundern. Die bevormundende Fürsorglichkeit, die unser heutiges Sozialsystem kennzeichnet und schon immer gekennzeichnet hat, all die Kontrollen und Überwachungen, höbe ein bGE ja gerade auf. Wir erklärt sich dann dieser Einwand?
„Kostgänger“ soll wohl heißen, der Einzelne werde vom ‚Staat’ abhängig, entmündigt und in seiner Initiative geschwächt. Hier wird ein Bild vom Gemeinwesen gezeichnet, in dem seine grundlegende Bedeutung für Entwicklung und Entfaltung des Einzelnen gar nicht gesehen wird. Schon jedes Kind ist, da es unselbständig auf die Welt kommt, von der bedingungslosen Anerkennung durch seine Eltern abhängig, um sich zu entwickeln. Nur in dem von ihnen gewährten Schutzraum und durch ihre Liebe kann es reifen und nur dadurch wird es einmal in der Lage sein, seine Familie zu verlassen, um sein Leben in die Hand zu nehmen und eine eigene zu gründen. Familie gibt es aber nur dort, wo es ein Gemeinwesen gibt, das sie wiederum schützt und unterstützt, das also Möglichkeiten schafft, damit Eltern sich auch ihren Kindern widmen können. Schon diese ‚Abhängigkeit’, wenn man sie so nennen will, ist eine Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensführung. Diese ‚Abhängigkeit’ ist also Bedingung des Bestehens und nicht, wie manche offenbar noch heute glauben, ein notwendiges Übel, dessen man sich besser entledigen sollte, wie der ‚Staat’ ein Übel sei, mit dem man „wohl“ leben müsse. Der ‚Staat’ ist aber unser Gemeinwesen, das Gemeinwesen etwas, ohne das wir nicht wären und zugleich wäre es nicht ohne uns. Nähmen wir Bürger nicht ohnehin unser Leben in die Hand, achteten nicht unsere politische Ordnung und trügen nichts zum Gemeinwohl bei, dann existierte unser Gemeinwesen gar nicht – wir aber auch nicht.
Ideologische Schlagworte wie „Kostgänger“ oder auch Wendungen wie „Sozialhilfeempfänger liegen dem Gemeinwesen auf der Tasche“ offenbaren also lediglich, dass diejenigen, die sie benutzen, noch gar nicht begriffen haben, weshalb ihr Leben möglich ist. Alle, so müßte es eigentlich heißen, liegen in einem Gemeinwesen notwendig allen auf der Tasche, alle sind „Kostgänger“ aller, denn ein Gemeinwesen ist ein Solidarverband. Zwar benötigen wir auch Geldmittel zur Finanzierung unserer öffentlichen Infrastruktur, so daß manche sagen könnten, die Erwerbstätigen finanzierten den Sozialstaat. Doch auch diese Leistung sowie die Leistungsbereitschaft hat ihre Wurzeln in der Solidarität, in der Anerkennung des Einzelnen – des Bürgers – um seiner selbst willen. Nicht durch Geld erhält sich ein Gemeinwesen, sondern durch Loyalität. Leistungen in Familie und Ehrenamt sind ebenso wichtig wie solche im Beruf, keine ist wichtiger als die andere – ohne eine von allen, ohne Loyalität, wäre unser Gemeinwesen gar nichts, es würde nicht existieren.
Weshalb dem Einzelnen eine bestimmte Solidarität, eine bestimmte Loyalität abfordern – also: Ewerbsarbeit zu leisten -, wenn wir ohnehin auf sein Engagement vertrauen können und es auch müssen? Solidarisch und loyal ist der Einzelne am besten, wenn man ihn das tun läßt, womit er einen Beitrag leisten kann – und nicht wenn wir ihm sagen, welchen er zu leisten hat.
Sascha Liebermann
Durchblicker – Holm Friebe (Digitale Bohème) zum Grundeinkommen
Mehr und mehr Menschen beschäftigen sich mit dem Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens und äußern sich dazu – das ist ermutigend. Denn, nur wenn viele sich die Frage, wie wir leben wollen – denn darum geht es beim BGE – zu eigen machen und sich engagieren, steigen die Chancen, dass ein BGE auch kommen wird.
Auch Holm Friebe, der zur „Digitalen Boheme“ gehört, hat sich jüngst auf einer Regionalkonferenz der Grünen dazu geäußert und den Vorschlag befürwortet. Seitenhiebe allerdings hat er ebenso verteilt, wie an folgender Ausführung zu erkennen:
„Vor allem darf man sich nicht von dem Budenzauber blenden lassen, den philantrope Unternehmer zum Thema abfackeln, um sich von jeglicher Steuerlast zu befreien. Die Refinanzierung darf nicht über die Konsumsteuer passieren, da das wiederum die kleinen Einkommen ohne Sparneigung am härtesten trifft.“
Statt eines Arguments, solche haben Götz Werner und Benediktus Hardorp für eine Konsumsteuer reichlich vorgelegt, werden Vorurteile gepflegt. Die Argumente müssen hier nicht wiederholt, können aber nachgelesen werden. Auch ist Götz W. Werner nicht ein – man hört schon zwischen den Zeilen den Vorwurf: naiver, idealistischer – „Philanthrop“. Vielmehr geht er mit offenen Augen durch die Welt und sieht, dass die Menschen sich engagieren, ohne kontrolliert zu werden. Sie bedürfen keiner „Anreize“ und dergleichen. Und wo sie sich nicht engagieren, stösst man meist auf gute Gründe dafür, um es zu erklären.
Dass es der „Anreize“ bedarf, meint aber auch Holm Friebe: „Wichtig an der negativen Einkommensteuer ist, dass sie anreizkompatibel ist, das heisst vom ersten dazuverdienten Euro bleibt etwas übrig für die eigene Tasche. Das schafft Anreize zur Eigeninitiative und verhindert Schwarzarbeit“.
Der Siegeszug des Anreizdenkens hat also auch die Grundeinkommensbefürworter erreicht. Nur nebenbei sei hier bemerkt, dass ein bGE nicht dasselbe ist wie eine negative Einkommensteuer – mit ihr ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, denn mit ihr bleibt das Erwerbsideal bestehen und andere Tätigkeiten bleiben abgewertet. Wir können natürlich wohlwollend sein und die gute Absicht Holm Friebes anerkennen, schließlich versteht er sich als Befürworter. Worte allerdings sind nicht nur Hülsen und unbedeutend, sie transportieren, wes Geistes Kind eine Denke ist.
Vorzeitig gibt es Holm Friebe auf, für große Ziele zu streiten und feiert Vorschläge, die keinen Zugewinn an Freiheit, sondern nur einen an erwerbszentrierter Familienpolitik mit sich bringen:
„Grundsätzlich ist eine Ausweitung der Kinderbetreuung ja ganz im Sinne einer freiberuflichen Klientel. Aber die Ausgestaltung, sprich: die Öffnungszeiten von Krippen, und Kindertagesstätten folgen dabei dem gleichgeschalteten Normalarbeitstag des Industriezeitalters.“
Nicht Klientel-Politik ist vonnöten, damit Freiberufler bessere Betreuungsbedingungen für ihre Kinder vorfinden, sondern eine Politik der Freiheit, die uns Bürger – allen – vertraut und Möglichkeiten schafft. Das bGE würde es für Familien und Alleinerziehende ungleich einfacher machen als die gegenwärtige Politik des Elterngeldes. Auch könnten Eltern freier entscheiden, ob sie überhaupt eine solche Betreuung in Anspruch nehmen wollen oder sie gar privat organisieren. Für diejenigen, die für ihre Kinder zuhause bleiben wollen, bringen die Betreuungsplätze gar nichts ohne ein bGE.
Zu früh, bevor es eine breite Diskussion gibt, sich schon mit mittelmäßigen Überlegungen zu bescheiden, birgt die Gefahr, dass wir in kurzfristigem Denken steckenbleiben, ohne das langfristige Ziel schon gesehen und verstanden zu haben. Die enorm gestiegene Aufmerksamkeit für ein bGE zeigt doch, dass die Skeptiker einer Durchsetzung ins Hintertreffen geraten sind. In kurzer Zeit, in nur drei Jahren, hat es die Diskussion vermocht, nicht nur die Parteien dazu zu drängen, sich mit dem Vorschlag auseinanderzusetzen. Mittlerweile entwickelt sich die Diskussion auch unabhängig von der Medienberichterstattung weiter. Das bestätigt, welche Kraft gute Argumente und ein beharrliches öffentliches Engagement haben können. Wir haben keinen Grund, vorzeitig aufzustecken, es hat noch gar nicht richtig angefangen.
Sascha Liebermann
Grüne Regionalkonferenz zum Grundeinkommen
Am 8. September fand eine Regionalkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen in Berlin statt. Unter dem Titel „Von der Grundsicherung zum Grundeinkommen?“ wurde über eine Alternative zur gegenwärtigen Sozialpolitik diskutiert. Alle Beiträge stehen zum Herunterladen hier bereit. Sie geben einen Überblick über die Debatte bei den Grünen.
SPD Rhein Erft legt nach – eine Veranstaltung mit Götz W. Werner
Wir hatten wiederholt über die Aktivitäten der SPD Rhein Erft berichtet, die sich erst jüngst für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen und es in die Grundsatzdiskussion der Partei eingebracht hat. Nun geht die Diskussion weiter – am 15. September mit Götz W. Werner: Einladung
Meinungsumfrage statt öffentlicher Streit – zur Begründung eines „minimalen Existenzgeldes“ (Minimex)
Die Hamburger BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat sich für ein „minimales Existenzgeld“ ausgesprochen und das zu einem Zeitpunkt, da mit dem bedingungslosen Grundeinkommen ein durchdachter und in seinen vielfältigen möglichen Wirkungen dargelegter Vorschlag längst in der Diskussion ist. Ein Rückfall, ein schlechter Witz oder will man sich einfach als großartige Neuerer präsentieren?
In einem Interview mit Horst Opaschowski in der taz ist der Geist zu erkennen, der in dem Vorschlag weht. Auf die Frage der Interviewer, ob das Nichtstun gefördert werde, sagt Herr Opaschowski:
„Der Mensch ist auf Leistung programmiert. Menschen wollen immer etwas haben, das andere nicht besitzen. Sie wollen mehr Geld und sich damit von anderen abgrenzen. 86 Prozent der Befragten wollen weiterarbeiten. Der Wettbewerb ist im Menschen angelegt.“
Daß die Menschen sich einsetzen wollen, das weiß jedes Kind, man muß nur in die Welt schauen, um das festzustellen, es bedarf dazu keiner wissenschaftlichen Untersuchung. Einige schauen eben darüber hinweg und fragen sich nicht, was der Grund dafür ist, daß manche sich nicht engagieren. Diese Einsicht wird nun verbunden mit einer – wie soll man sagen – „kleinbürgerlichen“, die im Neid den Antrieb zu Leistung erkennt. Hilfsbereitschaft, Solidarität und bürgerschaftliches Engagement lassen sich damit nicht erklären.
Die Höhe des Betrages (580 €) soll an gegenwärtigen Leistungen anschließen. Es ist ein Rechenmodell, das nach systematischen Zusammenhängen nicht fragt. Aus diesem Grund wird von Bürgern und Demokratie, von Gemeinwesen und Solidarität auch nicht gesprochen. Da die „Leistungsfähigen“ die Finanzierung tragen, so Opaschowski, sollen sie nicht über Gebühr belastet werden. Es sind aber nicht die „Leistungsfähigen“, die den Fortbestand des Gemeinwesens sichern, sondern es ist die Loyalität der Bürger, ganz gleich, welche Erwerbsleistung sie erbringen.
Während der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens auch als Bürgereinkommen zu verstehen ist, gibt sich das „minimale Existenzgeld“ als Armenversorgung mit Gegenleistungsverpflichtung zu erkennen. Konsequent heißt es:
„Außerdem soll das Existenzgeld nach Meinung der Bevölkerung nicht bedingungslos bleiben. Soziale Dienste könnten Pflicht werden oder werden auf die Rente angerechnet. Das wird dann beispielsweise auch Kindererziehungszeit für Frauen sein.“
Und in der Vorstellung der Studie heißt es:
„Das Votum der Bevölkerung richtet sich eindeutig gegen die Anhänger eines ‚bedingungslosen Grundeinkommens‘, für dessen Erhalt es keinerlei Bedingungen gibt und auch Spitzenverdiener das Grundeinkommen beziehen sollen – ob sie es brauchen oder nicht. Nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung widerspricht eine solche Option den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit.“
Hier wird wissenschaftliche Seriosität auf der Grundlage von Meinungsumfragen vorgegaukelt – doch Meinungsumfragen sind oberflächlich und statisch.
Da der Vorschlag eines BGE nicht den bisherigen Sicherungssystemen entspricht, löst er Befremden aus, das ist normal. Allerdings beruht dieses Befremden auch häufig darauf, sich mit den Folgen und Möglichkeiten des Vorschlags nicht auseinandergesetzt zu haben. Wo dies geschieht, und die Diskussion ist in Deutschland hier erst am Anfang, können sich Meinungen ändern – das ist entscheidend.
Opaschowski und die Stiftung wollen Argumente offenbar durch Meinungsumfragen ersetzen, statt den Prozeß der öffentlichen Meinungsbildung durch Argumente zu fördern. Sicherlich kann der Tag kommen, an dem dem BGE eine Absage erteilt wird, dann wollen die Bürger es eben nicht. Doch dieser Tag ist noch fern und alles spricht bislang eher dafür, daß das BGE tatsächlich die weitreichendste Lösung vieler Probleme verspricht, es ist weitreichender als alle anderen Vorschläge.
Sich auf Meinungsumfragen zu stützen, bevor der Versuch unternommen wurde, eine öffentliche Diskussion auch in der Breite anzuregen und zu führen, kommt einer Selbstentmachtung der Bürger gleich.
Nachtrag: Einem Hinweis von Jörg Walter folgend, möchten wir darauf hinweisen, daß die Befragung laut Hinweis einer Grafik Personen ab dem 14 Lebensjahr beinhaltet. Abgesehen von der Tauglichkeit von standardisierten Befragungen im allgemeinen ist zu bezweifeln, daß Jugendliche und Adoleszente die Folgen eines Existenzminimus angemessen einschätzen können.
Sascha Liebermann
Wie aus dem bedingungslosen Grundeinkommen ein Erziehungsinstrument wird – Anmerkungen zur Grünen Grundsicherung
Wiederholt haben wir den Entwurf einer Grünen Grundsicherung von Manuel Emmler und Thomas Poreski kommentiert (Kommentar 1, Kommentar 2). Wir wollten dabei aufzeigen, wie wenig vom BGE übrigbleibt, wenn aus zu frühen polittaktischen Gründen, die Idee zurechtgestutzt wird, bevor ihre Tragweite deutlich und in der öffentlichen Debatte angekommen ist.
Einem Hinweis von Matthias Dilthey folgend, wollen wir hier auf eine weitere Vergabebedingung eingehen, die sich auf Seite 10 des Entwurfs findet. Dort heißt es:
„Die Ausbezahlung der Kindergrundsicherung ist gekoppelt an den Besuch eines anerkannten Halbtagskindergartens (ab dem 3. Lebensjahr), sowie bei schulpflichtigen Kindern an den Schulbesuch im Inland.“
Daß überhaupt ein reduzierter Betrag vorgesehen ist, versteht sich auch nicht von selbst, wenngleich eine solche Überlegung zumindest bedenkenswert ist. Allerdings keineswegs bedenkenswert ist die Einführung einer Pflicht, Kinder in einem Halbtagskindergarten unterzubringen, wenn Eltern die Kindergrundsicherung beziehen wollen. Zwar befinden sich Emmler und Poreski hier in guter Gesellschaft mit unser Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, doch das zeigt nur, wie weit verbreitet die Vorstellung ist, Bildung oder Kinderbetreuung müsse erzwungen werden (siehe auch das „Elterngeld“).
Wer Eltern nicht zutraut, daß sie in der Regel für ihr Kinder das Beste wollen, der benötigt solche Regulierungen. Begründet werden sie meist mit dem Verweis darauf, wie viele Eltern heute ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Weil es das gibt, weil es also Ausnahmen gibt, muß man die Regel danach richten. Weil es Ausnahmen gibt, müssen alle nach ihnen beurteilt werden. Hier soll der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben werden. Dabei wird darüber hinweggegangen, daß wir heute in dieser Hinsicht liberaler sind. Wo Eltern tatsächlich ihrer Verantwortung nicht nachkommen, da haben wir zum Wohl des Kindes das Kinder- und Jugendhilfegesetz geschaffen. Es erlaubt dem Jugendamt eine Intervention zum Wohl des Kindes.