Wie nennt man es, wenn man anderen abspricht zu wissen, was sie tun?

Treffender Kommentar von Michael Sienhold.

Sascha Liebermann

Stilllegungsprämie…

…unter dieses Schlagwort passt die Kritik, die hier an einem bestimmten Einwand gegen ein BGE zitiert wird (siehe auch hier). Die Vorstellung, Bürger ließen sich mit einem BGE den Schneid abkaufen, sich für ihre Interessen einzusetzen, ist eine nicht nur steile These, sie zeugt auch von erheblichem Paternalismus. Er zeigt sich aber nicht nur darin anzunehmen, dass dieser Fall eintreten könnte, sondern besonders darin, dass dieser Fall nicht eintreten dürfte – als ließe es sich verhindern, wenn Bürger sich den Schneid abkaufen ließen.

Sascha Liebermann

„Mein Leben zählt nicht mehr – na und?“ – Weshalb aber wird das so wahrgenommen?

Eine Antwort auf diese Frage ist der entscheidende Wegweiser in der Diskussion um eine Sozialpolitik, in deren Zentrum das Individuum steht, und zwar in seiner Würde einfach so. Was Jörg Wimalasena in seinem Beitrag auf Welt Online schildert, in dem er über Ergebnisse einer finnischen Studie berichtet, ist nicht neu und dennoch bleibt eine entscheidende Frage unerwähnt. Weshalb Erwerbslosigkeit diese Folgen hat?

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Bekommt es jeder oder nur, wer es braucht?

Das Kurzstatement, hier vielleicht auch missverständlich durch den Ausschnitt, spricht zweierlei aus – ein Grundeinkommen zu erhalten, wenn man es braucht (und sonst nicht), und ein Grundeinkommen für alle bereitzustellen. Das Missverständnis entsteht durch den Blick auf diejenigen, die es vermeintlich nicht „brauchen“, denen es dann „weggesteuert“ werden könne. Hier werden zwei verschiedene Dinge vermischt. Die Bereitstellung für alle beantwortet die Frage danach, wer es erhalten soll und unter welcher Bedingung. Die Frage der Besteuerung ist eine danach, wie das Gemeinwesen Einnahmen erzielen und verteilen kann, die Ziele können unterschiedlich sein.

Bereitstellung des einen und Besteuerung des anderen müssen beim BGE getrennt betrachtet werden, sonst führt das zu derselben Verdeckung von Zusammenhängen, die im Zusammenhang von Grundfreibetrag und Existenzminimum zu beobachten sind. Der Grundfreibetrag ist heute ein Rechtsanspruch, das BGE führt diesbezüglich nichts Neues ein, die Bedingungen der Inanspruchnahme verändern sich aber, denn der Grundfreibetrag bleibt heute unwirksam, solange kein steuerbares Einkommen erzielt wird. Er entspringt der Verpflichtung, das Existenzminimum zu sichern und ist insofern nur das Komplement zum Arbeitslosengeld II und vergleichbaren Leistungen. Ein BGE wäre ein ausbezahlter Grundfreibetrag zu jeder Zeit.

Sascha Liebermann

„Arbeitskräftemangel bekämpft man nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen“ – Unternehmen als Erziehungsanstalt?

Diese Frage stellt sich, wenn man eine Pressemitteilung der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände e. V. liest (auf deren Internetseite konnte ich sie nicht finden). Es heißt dort:

„Wir brauchen jede und jeden im Arbeitsmarkt. Arbeitskräftemangel bekämpft man nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen. Das Aussetzen der Sanktionen bei gleichzeitigen sehr großzügigen Regelungen zum Vermögensschutz durch den sog. vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis Jahresende wäre faktisch ein bedingungsloses Grundeinkommen.“

Da es nur um eine vorübergehende Aussetzung von Sanktionen geht bislang (bis Jahresende) und selbst das vorgeschlagene Bürgergeld eine Mitwirkungsverpflichtung kennt, ist der Schritt zum BGE doch noch ziemlich weit, denn wo es Mitwirkungspflichten geben soll, muss es Sanktionsinstrumente geben. Außerdem muss ALG II immer noch beantragt werden, auch das unterscheidet es vom BGE. Die Furcht des BDA vor einem BGE muss erheblich sein, wenn er sie hier vorbringt, dabei vergisst er nicht nur genau hinzuschauen, sondern er verliert auch das Verhältnis von Arbeitskrafteinsatz und Wertschöpfung aus den Augen. Man braucht eben nicht „jede und jeden im Arbeitsmarkt“, sondern diejenigen, die eine entsprechende Leistungsbereitschaft haben und in vielerlei Hinsicht Aufgaben verlässlich übernehmen können und wollen. Keinem Bäcker ist damit geholfen, wenn er Mitarbeiter stetig beaufsichtigen muss, was dennoch manche nicht davon abhält, schärfere Sanktionen zu fordern (siehe hier und hier). Außerdem stellt sich die Frage, wo in welchem Umfang Arbeitsgänge auf Automaten übertragbar sind und inwiefern hier noch vieles möglich ist, das nicht genutzt wird – auch das diente der Wertschöpfung und der Rückgewinnung von Lebenszeit. Dort, wo eine Automatisierung nicht möglich ist, wäre über Arbeitsbedingungen zu reden, und wer es damit ernst meint, muss ein BGE nicht fürchten, denn an Leistungsbereitschaft mangelt es nicht, wie die Pressemitteilung selbst erkennen lässt:

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„Auf Veränderung zu hoffen“…