Berechtigte Fragen, Unhinterfragtes und Vereinseitigungen – Rainer Hank über Arbeitslosigkeit und Bedingungsloses Grundeinkommen

In einem Gastbeitrag für die Neue Zürcher Zeitung befasst sich Rainer Hank, ehemaliger Leiter der Wirtschafts- und Finanzredaktion der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, mit dem Konzept einer „Work-Life-Balance“ sowie der Diskussion über Bullshitjobs. Seinen Beitrag beginnt er mit dem biblischen Gleichnis von Martha und Maria, um damit einzuführen, dass Arbeit lange einen „schlechten Leumund“ gehabt habe. Allerdings geht es in dem Gleichnis um Hausarbeit, also gerade nicht lohnförmige Arbeit. Das sei hier herausgestellt, weil Hank in der Folge den Arbeitsbegriff mit Erwerbstätigkeit gleichsetzt bzw. mit solcher Arbeit, „die produktiv ist“. Arbeit bringe „Sinn und Geld“ in das Leben, damit geht es schon alleine um Erwerbstätigkeit. Wie ist es aber mit dem „Sinn“ anderer Arbeit? Der fällt unter den Tisch. Hank stellt indes angemessene Fragen, so nach der sonderbaren Separierung von Leben und Arbeit im Konzept der „Work-Life-Balance“.

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„Das Speenhamland-System – ein frühes Grundeinkommen“…

…eine Studie von Klaus-Uwe Gerhardt, hier in einer Vorabfassung veröffentlicht beim Archiv Grundeinkommen. Die Endversion soll demnächst bei Grin-Publishing erscheinen.

Gerhardt beschäftigt sich schon lange mit dem Grundeinkommen, seine Beiträge gemeinsam mit Arnd Weber zur Diskussion in den 1980er Jahren zum Garantierten Mindesteinkommen finden Sie hier und hier. In 2006 hat er sich mit der Thematik noch einmal in einem Buch befasst, siehe hier.

Unsere Beiträge zur Diskussion über Speenhamland finden Sie hier.

Sascha Liebermann

Speenhamland ≠ Bedingungsloses Grundeinkommen

„Mehr als nur Umverteilung“ schreibt Ayad Al-Ani auf Zeit Online, sei das Bedingungslose Grundeinkommen – dem würde ich zustimmen. Er bemüht dazu allerdings den Vergleich mit dem an den Brotpreis gekoppelten Mindesteinkommen in Speenhamland. Dieser Vergleich allerdings ist ungeeignet, denn das damals bereitgestellte Mindesteinkommen kann allenfalls mit dem Kombilohn verglichen werden, siehe hier. Und wieder einmal wird der Artikel vom Wandel der Arbeitswelt und der Digitalisierung dominiert. Weder das eine noch das andere sind Voraussetzungen für ein BGE.

Sascha Liebermann

„Das Speenhamland-System – eine Art garantiertes Grundeinkommen?“…

…so fragt Ronald Blaschke in einem Beitrag beim Netzwerk Grundeinkommen und bezieht sich dabei auf eine anhaltende Diskussion darüber, ob „Speenhamland“ nicht exemplarisch für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und auch sein Scheitern stehe. Vor etwa eineinhalb Jahren schrieb ich dazu folgendes:

„…Die Speenhamland-Gesetzgebung im England des frühen 19. Jahrhunderts wird häufig als Beleg dafür bemüht, wohin es führen könne, wenn die Armen durch ein Mindesteinkommen unterstützt werden. Doch, war das durch die Gesetzgebung gegeben? Wer mit solchem Aplomb auftritt, wie Borchert es in seinem Buch tut, sollte den Forschungsstand zur Kenntnis genommen haben. Selbst ein schneller Blick bei Wikipedia (deutsch, englisch) hätte ihn zur Vorsicht mahnen müssen. Für seine Einschätzung verweist Borchert auf die Ausführungen Karl Polanyis in „The Great Transformation“ (1944). Dieser kritisierte zwar die bisherige Rezeption „Speenhamlands“, verließ sich aber gleichermaßen wie andere auf die historischen Quellen. Die herausragende dazu war ein Bericht der „Royal Commission“ über die Folgen von Speenhamland aus dem Jahre 1834, also kurz nachdem die Gesetzgebung aufgehoben wurde. Ein Artikel von Fred Block und Margret Somers, „In the Shadow of Speenhamland“ (2003), der online zugänglich und leicht auffindbar ist, hat sich mit der Rezeption der Speenhamland-Gesetzgebung und ihrer Ergebnisse in der dazu verfügbaren Literatur befasst. Sie legen in ihrem Beitrag ausführlich dar, wie schlecht die Datenlage zu Speenhamland ist, wie lückenhaft die Dokumentation, wie sehr die spezifische Situation Folge der Industrialisierung und einer wirtschaftlichen Problemlage im Süden Englands ist. Weiterhin gab es keine einheitliche Gesetzgebung, die von Speenhamland als Ganzem reden ließe und deswegen auch keine einheitliche Umsetzung. Darüber hinaus zeigen sie, wie sehr der Bericht der „Royal Commission“, auf den sich bezogen wird, mit feststehenden Theoremen arbeitete und lediglich auf Befragungen einzelner Personen in den jeweiligen Gemeinden (parishes) beruhte. Um ein BGE im heute diskutierten Sinne ging es gar nicht, allenfalls wäre der Begriff Kombilohn treffend. Zuletzt ist es ein Anachronismus, die Situation zur Zeit Großbritannies im frühen 19. Jahrhundert mit der heutigen in Deutschland zu vergleichen, eine Feudalstruktur mit einer demokratischen…“ (Zum Originalbeitrag, siehe auch hier)

Sascha Liebermann

Speenhamland und das Bedingungslose Grundeinkommen – ein Missverständnis

Wer sich eingehender mit der Diskussion um den Sozialstaat befasst, wird bald auf Speenhamland stoßen, ein System der Mindesteinkommenssicherung im England des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Am ehesten vergleichbar war sie wohl mit einem Kombilohn. Kritikern des Sozialstaats dient Speenhamland als Beleg dafür, wozu eine stark in die Lohnbildung eingreifende Sozialpolitik führen könne. Manche sehen es als Vorläufer des seit einigen Jahren diskutierten Bedingungslosen Grundeinkommens ( siehe Wikidpedia deutsch/ englisch; siehe auch andere Betrachtungen hier und hier). Dieser Vergleich ist nicht haltbar. Darüber hinaus ist die Quellenlage zum Speenhamland-System schwieriger, als es seine Bekanntheit vor allem durch die Ausführungen Karl Polanyis in The Great Transformation erwarten lassen. Anlässlich einer Kommentierung des Abschnitts über das Bedingungslose Grundeinkommen im Buch von Jürgen Borchert, Sozialstaatsdämmerung, habe ich mich vor etwa einem Jahr über neuere Studien erkundigt und war auf einen aufschlussreichen Artikel von Fred Block und Margret Somers “In the Shadow of Speenhamland” (2003) gestoßen. Er sei hier zur Lektüre empfohlen.

Es ist in der Grundeinkommensdiskussion, bei Befürwürtern wie Kritikern, ein verbreitetes Phänomen, vermeintliche historische Vorläufer zu benennen, um die Kontinuität des Anliegens zu stärken bzw. es als ewige Hoffnung abzuwerten. Die meisten Vorläufer erweisen sich schnell als unvergleichbar mit dem, was wir heute diskutieren.  Dennoch halten sich etliche schiefe Vergleiche, die der Diskussion zwar nicht abträglich sind, förderlich sind sie allerdings auch nicht.

Sascha Liebermann

Wie etwas loswerden, das man nicht haben will? Jürgen Borchert über das Bedingungslose Grundeinkommen

Im vergangenen Jahr ist Jürgen Borcherts Buch „Sozialstaatsdämmerung“ erschienen. Der Verfasser ist Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht und hat sich wiederholt kritisch zur Verfasstheit des deutschen Sozialstaats geäußert. In Kapitel 9 (S.213-226) seines Buches widmet er sich dem Bedingungslosen Grundeinkommen. Seine Ausführungen stellen, das kann ohne Übertreibung gesagt werden, eine Abrechnung dar, eine, die viele Klischees bedient, sich nicht auf die differenzierte Diskussion einlässt – all das aber mit großem Selbstbewusstsein. Im gesamten Kapitel wird nicht eine Veröffentlichung aus der jüngeren oder auch älteren deutschen Grundeinkommensdiskussion zitiert. Pauschal wird über Modelle und Konzepte gesprochen. Verwiesen wird an den Stellen, die dem Verfasser gerade recht sind ,auf Autoren wie Karl Polanyi und Erich Fromm. In Rezensionen zum, Buch, die ich auf die Schnelle finden konnte, wird auf das BGE-Kapitel gar nicht eingegangen, z.B. bei Spiegelfechter und auch bei der taz. Spiegelfechter hat zum BGE allerdings ohnehin eine festgefügte Meinung.

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