Vollständige Streichung von Sanktionen möglich? Ein Kommentar von Stefan Sell…

…aus dem Jahr 2023 ist zur Klärung hilfreich (siehe den Kommentar hier). Hilfreich ist er, weil zuletzt geradezu empört auf die Vorschläge der Bundesregierung zur „Reform“ des Bürgergeldes reagiert wurde, dabei zeigt ein anderer Kommentar von Stefan Sell aus dem Januar 2024, wer eine solche Verschärfung samt erhoffter Einsparungen schon vorgesehen hatte: die damalige Bundesregierung durch einen Vorschlag des Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Sell schrieb im Dezember damals:

„Dass das BVerfG unter bestimmten Umständen auch den vollständigen Leistungsentzug als nicht grundsätzlich verfassungswidrig eingestuft haben, ist begründungsbedürftig. Hierzu die Argumentation des Gerichts, die gleichsam von oben nach unten gelesen werden muss: Zwei Begriffe sind hier von zentraler Bedeutung: Der Nachranggrundsatz und eine daraus abgeleitete Mitwirkungspflicht: Dazu das BVerfG, hier zitiert nach dem Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16 (Hervorhebungen nicht im Original):

‚Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, solche Leistungen also nur dann zu gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können.'“

Entscheidend ist nach Sell dieser Absatz:

„‚Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.‘ (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16, Randziffer 209).“

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„Über würdige und unwürdige Arme:…

… ‚Seine Kleidung soll schäbig, aber sauber, er selbst frei von Schuld an seinem Mißgeschick sein‘. 1961, München‘ – ein Beitrag von Stefan Sell zur Bürgergelddebatte der vergangenen Monate.

Hier ein Auszug, den Sell aus einem Spiegelartikel von 1961 zitiert:

„‚Der Arme, den die Bundesbürger in diesen Wochen mit Vorzug zu beglücken bereit wären, soll sich mit Hunger und Kälte vertraut, doch nicht als Mopedist oder Fernsehteilnehmer zeigen. Seine Kleidung soll schäbig, aber sauber, er selbst frei von Schuld an seinem Mißgeschick sein. Unerwünscht insonderheit sind Laster, wie Trinken oder unmäßiges Kartenspiel.
Auf diese Wunschvorstellung von der Armut, die noch aus wilhelminischen Zeiten zu stammen scheint, als man dem Empfänger von Wohlfahrtsunterstützung – heute dezent Sozialhilfe genannt – das Wahlrecht vorenthielt, haben die Wohlfahrtspfleger in der ganzen Bundesrepublik einzugehen, wenn sie nicht auf den Spendenbeitrag einer ganzen Heerschar von Selbstgerechten verzichten wollen.'“

Es geht in dem Beitrag um die wiederkehrende Diskussion um „würdige“ und „unwürdige Arme“. Eine alte Debatte also ist das.

Sascha Liebermann

Differenzierte Betrachtung zur Lage der Rentenversicherung…

…, gerade angesichts der jüngst im ZDF ausgestrahlten Doku dazu. Siehe auch die Einschätzung von Mark Schieritz zur Entwicklung der Rentenversicherung hier.

Sascha Liebermann

„Arbeitsunfähigkeit: Ein Land der krank machenden Arbeitnehmer? Oder doch alles nur eine Frage der Statistik?“…

…ein hilfreicher und informativer Beitrag von Stefan Sell, nachdem schon Vertreter von Krankenkassen sowie Ärzte der Aufregung um die vermeintliche Erhöhung der Krankentage entgegengetreten sind. Hier geht es zum Beitrag von Stefan Sell.

Die vorschnellen Schlussfolgerungen samt Forderungen mancher Politiker diesbezüglich trägt auch dazu bei, institutionelles Misstrauen zu fördern und unsere Repräsentanten als nicht an der Sache orientierte Aktivisten wahrzunehmen. Wenn es um Skandalisierung mittels einfacher Erklärungen geht, statt darum Lösungen zu finden und geduldig zu erproben. Schnellschüsse helfen niemandem.

Sascha Liebermann

„Alter Wein in alten Schläuchen“…

Stefan Sell mit einem informativen Beitrag zur Bürgergelddebatte und dem Vorschlag einer Neuen Grundsicherung von Seiten der CDU auf Makronom. Hier ein Zitat daraus:

„Im Dezember 2023 gab es 5,5 Millionen Regelleistungsberechtigte, davon mehr als ein Viertel Kinder und 3,9 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das Bürgergeld ist eine existenzsichernde Sozialleistung für Haushalte mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, wobei der Erwerbsfähigkeitsbegriff im SGB II im internationalen Vergleich sehr weit definiert ist. Etwa 1,7 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind tatsächlich arbeitslos, fast die Hälfte davon ist langzeitarbeitslos, also länger als ein Jahr arbeitslos. Viele SGB-II-Arbeitslose weisen Eigenschaften auf, die eine schnelle Vermittlung in Arbeit ausschließen. Beispielsweise haben zwei Drittel der SGB-II-Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Umgekehrt sind 2,2 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte gar nicht arbeitslos.“

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„Das Bürgergeld ist [sic] als Kündigungsgrund? Das geben die Daten nicht her, aber die Erzählung hat sich verselbstständigt“…

…schreibt Stefan Sell zur den Auseinandersetzungen der letzten Monate. Er beschließt seinen Beitrag mit folgenden Worten:

„Aber das mit den Kündigungen wegen Bürgergeld ist schlichtweg unter der Rubrik Stimmungsmache abzuheften. Allerdings muss man zur Kenntnis nehmen, dass die monatelange Debatte, dass sich Erwerbsarbeit angeblich oder in bestimmten Konstellationen aufgrund komplizierter Anrechungs- und Wegfallregelungen bei anderen Leistungen auch tatsächlich nur begrenzt lohnen würde, mittlerweile tief verankert wurde bei einer Mehrheit der Bevölkerung, nach Umfragen gehen 75 Prozent der Menschen davon aus, dass das so ist. Da kann man noch so viele Gegenrechnungen machen. Oder auf die Daten verweisen. Das Bild von denen, die ihren Job hinschmeißen und es sich mit dem Regelsatz aus dem Grundsicherungssystem auf dem heimischen Sofa bequem machen, hat sich verselbstständigt. Und wird nicht wieder verschwinden.“

Sascha Liebermann

„Es dürfen doch nur maximal 30 Prozent gekürzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt. Hat es nicht“

Daran erinnert Stefan Sell in seinem Blog anlässlich der jüngsten Diskussion um die Vorschläge des Bundesarbeitsministers. Sell zitiert ausführlich aus dem Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16 und zeigt auf, wie verschlungen die argumentativen Pfade sind. Zusammenfassend sagt er:

„Eine Exegese des Urteils des BVerfG vom 5. November 2019 eröffnet tatsächlich die grundsätzliche Option einer auch über die immer wieder zitierte „Grenze“ von 30 Prozent-Kürzungen hinausreichende Sanktionierung. Und genau auf diesen Aspekt der Argumentation der Verfassungsrichter wird die nunmehr geplante gesetzgeberische Maßnahme abstellen müssen.“

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„Aber hatte nicht das Bundesverfassungsgericht …? Hat es nicht“…

Wegen der aktuellen Diskussion um ein „Bürgergeld“ sei hier an die Kommentierung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 durch Stefan Sell erinnert, der die ganze Widersprüchlichkeit deutlich macht. Sie führt dazu, dass verschiedene Dinge aus diesem Urteil abgeleitet werden können, auch der vollständige Leistungsentzug, ebenso aber, dass das Grundgesetz keine Sanktionen verlangt, der Gesetzgeber sie aber einführen kann.

Sascha Liebermann