Ralph Boes hat am 1. Juli mit dem „Sanktionshungern“ wieder begonnen

Nach zweieinhalb Jahren „Totalsanktion“ durch das Jobcenter Berlin-Mitte hat sich Ralph Boes entschlossen, das Sanktionshungern wieder aufzunehmen. Im Jahr 2012 hatte er schon einmal gehungert, um auf die Folgen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch hinzuweisen. Nun will er noch weiter gehen. Folgende Begründung hat er an das Jobcenter geschrieben (vollständige Fassung hier):

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„Hartz-IV-Sanktionen sollen möglich bleiben “ – Video einer Anhörung des Auschusses für Arbeit und Soziales online

Es war nicht die erste Verhandlung über die Sanktionen im Sozialgesetzbuch (siehe hier) – eine ernüchternde Bestandsaufnahme. Siehe auch die weiteren Links unter dem Video auf Youtube, die unter anderem auf einen Blogbeitrag von Stefan Sell hinweisen. Alle schriftlichen Stellungnahmen für die Sitzung finden sich hier. Siehe unseren Beitrag zur Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch und was von der Forderung zu halten ist.

Um welches Grundeinkommen geht es in Finnland?

In den vergangenen Wochen hat sich die Berichterstattung über den Stand der Grundeinkommensdiskussion in Finnland beinahe so dargestellt, als stünde ein Grundeinkommensexperiment kurz bevor. Um welche Art von Grundeinkommen es sich dabei handeln würde, war und ist allerdings keineswegs klar. Das Netzwerk Grundeinkommen berichtete im April über die Wahl in Finnland und erwähnte dabei das Programm der Grünen Partei. Unter Punkt 4.2 finden sich Ausführungen zum „Basic Income“, die Aspekte zusammenführen, von denen man sagen kann, dass sie sich widersprechen. Teils wird von Bedürftigen gesprochen, denen es helfen soll, teils soll es allen zustehen. Das Basic Income Earth Network berichtete im Juni wiederum über das Vorhaben eines Grundeinkommensexperimentes der neuen Regierung in Finnland. Worum es genau gehen sollte, blieb dabei unklar. Unter den Kommentaren zu diesem Beitrag bei BIEN findet sich ein Hinweis darauf, dass die Darstellung in dem Beitrag die gegenwärtigen finnischen Verhältnisse nicht angemessen wiedergebe. Ebenfalls im Juni, kurz nach dem Hinweis durch BIEN, berichtete wiederum das Netzwerk Grundeinkommen von dem Vorhaben eines Experiments, doch auch da erfährt man nichts Genaues. Nun hat auch Vice über das Vorhaben berichtet, dort gehen Grundeinkommen und Bedingungsloses Grundeinkommen Hand in Hand – ohne genauere Auskünfte zu geben. Bei Basic Income Europe hingegen findet sich zu einer Meldung ein Kommentar von Johanna Perkiö, einer finnischen Sozialwissenschaftlerin, der ganz anders klingt. Sie hebt hervor, dass es sich keineswegs um ein „Basic Income“ handele, vielmehr werde eine Workfare-Politik gegenwärtig favorisiert. Ein älterer Artikel in der Helsinki Times bringt ein wenig Licht in die unklare Lage, darin geht es allerdings wiederum nur um Vorschläge, nicht um konkrete Vorhaben. 

In der Berichterstattung wäre also mehr Zurückhaltung geboten hinsichtlich dessen, worum es in Finnland geht und was es mit womöglich erwogenen Feldexperimenten auf sich hat (zu Feldexperimenten siehe meinen Kommentar hier). Von einem Bedingungslosen Grundeinkommen ist nicht die Rede. Es ist der Diskussion nicht gerade förderlich, wenn durch vorschnelle Meldungen Verwirrung gestiftet wird. In Deutschland war dies auch wiederholt der Fall, so z.B. vor etlichen Jahren, als Jean Claude Juncker oder Horst Köhler (ehemal. Deutscher Bundespräsident) das Schlagwort Grundeinkommen erwähnten und damit kein BGE meinten, sie gleichwohl als Befürworter gehandelt wurden – es blieb unklar, was sie vor Augen hatten.

Sascha Liebermann

„…dass die Bundesrepublik dabei nach wie vor ein europäisches Entwicklungsland ist…“

…so Petra Pau, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie sieht auch im Grundgesetz keine Beschränkung dafür, denn dort stehe nicht, wie „Wahlen und Abstimmungen“ zu erfolgen hätten. Selbst wenn das so wäre, dass das Grundgesetz dies ablehnte – was eine ungewöhnliche Selbstknebelung bedeutet hätte -, müsste das nicht in Stein gemeißelt sein (Artikel 20 gehört nicht zu den Grundrechten).

In dem Beitrag der FAZ wird sie desweiteren so zitiert:

„Zum letztlich gescheiterten Luxemburger Referendum über das Wahlrecht von Ausländern sagte Pau: ‚Ich begrüße es, dass unsere Nachbarn zu einer so grundlegenden Frage abstimmen durften.‘ Eine Zustimmung wäre ‚ein großer Schritt dahin gewesen, wie ich eine Gesellschaft verstehe: Dass jeder Mensch, der in einem Land lebt, auch die vollständigen Bürgerrechte beanspruchen kann.“

Die Luxemburger hatten im Referendum darüber abgestimmt, ob Nicht-Staatsbürger bei nationalen Wahlen abstimmungsberechtigt sein sollten – das wurde abgelehnt. Nun ist es nicht so, dass die Linke laut dieser Meldung keine Status-Bedingungen für die Teilnahme an Wahlen vorsieht. Am Ende des Artikels wird erwähnt, dass durchaus „Fristen“ von fünf bis zehn Jahren denkbar seien, gemeint sind wohl Mindestaufenthaltszeiten, die Voraussetzung dafür wären, wählen zu dürfen.

Warum aber nicht die Staatsbürgerschaft als Kriterium bestehen lassen? Was spricht dagegen? Weshalb wirbt Petra Pau nicht dafür, sich einbürgern zu lassen, denn damit würden die vollständigen Bürgerrechte gewährt? Rechten korrespondieren auch Pflichten und die Entscheidung, ob diese Pflichten übernommen werden wollen, gebührt doch demjenigen, der sie zu übernehmen hätte. Es muss hierfür also eine klare Entscheidungsituation geben – mit der Frage der Einbürgerung ist sie gegeben. Einem Gemeinwesen muss ja daran liegen, dass jemand, der in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft hat, sich hier einbürgern lässt und nicht nur Recht, sondern auch Pflichten übernimmt. Denn ohne die Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung und den Normen des Zusammenlebens kann kein Gemeinwesen bestehen. Rechte haben, Pflichten aber nicht haben zu wollen, geht in diesem Zusammenhang nicht.

Wird über die Frage der Einbürgerung bzw. der Bedeutung von Staatsbürgerschaft diskutiert, gibt es zugespitzt gesagt zwei Lager. Dem einen ist noch nicht ganz wohl angesichts der Konsequenzen dieses universalistischen Prinzips – Staatsbürgerschaft kann erworben werden. Deswegen wird Einbürgerung nicht vorbehaltlos begrüßt und dafür geworben. Diese Position ist heute deutlich ins Hintertreffen geraten. Öffentlich gilt sie als rückständig und antiquiert. Die andere hingegen hält den Nationalstaat für überflüssig wie einen Kropf, weil er Einschränkung, Beschränkung, Diskriminierung, Ausgrenzung und Ähnliches mit sich bringe. Er sei wie eine Wand zwischen den Staatsbürgern und den Nicht-Staatsbürgern. Zu dieser Position gehört das Selbstverständnis, die Welt als große Einheit zu betrachten. Die bestehenden Differenzen gelte es nur noch zu überwinden, das sei eine Frage der Zeit. Diese Position führt zu ihrer Rückenstärkung häufig die Menschenrechte an, die seien ja universal und dürften niemandem vorenthalten werden.

Nun, letzter Punkt ist so einfach nicht, denn deren Universalität wird ja durchaus bestritten. Die Formulierung der Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) ist selbst in manchem Gehalt Kind ihrer Zeit. Gravierender noch wäre es, wenn sie über die Souveränität und damit die Selbstbestimmungsrechte eines Gemeinwesens gestellt würden, darauf haben sowohl Ernst-Wolfgang Böckenförde als auch Ingeborg Maus hingewiesen. Denn dann erlaubten sie durchaus eine Durchsetzung der Menschenrechte gegen den Willen eines Gemeinwesens. Welche Folgen das mit sich bringt, zeigen z.B. die Interventionen im Irak und in Afghanistan. Wer also die Staatsbürgerschaft abschaffen will, der muss den Nationalstaat als Vergemeinschaftung von Bürgern zugleich mit abschaffen. Dann kann es aber auch kein souveränes (nicht autarkes) Gebilde mehr geben, dass darüber, wie es leben will, im Rahmen der Möglichkeiten selbst bestimmt. Jede politische Vergemeinschaftungsform geht mit einer Innen-Außen-Abgrenzung einher.

Man könnte es als Indiz für die innere Verfasstheit Deutschlands als politischen Gemeinwesen verstehen, dass die Vorbehalte gegen den Nationalstaat so groß sind. Sie erklären sich gerade nicht aus der Erfahrung mit dem Dritten Reich, sie sind vielmehr noch eine Fortsetzung der Vorbehalte gegen die moderne Demokratie, mit denen erst nach dem Zweiten Weltkrieg länger anhaltende Erfahrungen gemacht worden sind. Demokratie ist aber nur dann lebendig, wenn es in einem Gemeinwesen auch ein Bürgerethos gibt, wenn die Bürger sich also als Fundament begreifen und nicht nur oder vor allem erdulden. Es sind gerade diese Vorbehalte, die eine positive Bezugnahme auf die Universalität der Staatsbürgerschaft und damit zugleich ein souveränes Bekenntnis zur politischen Ordnung, für die der Streit von Interessen und die Notwendigkeit der Kompromissbildung unerlässlich sind, verhindern. – Die Lage in der EU sowie die Art und Weise der Auseinandersetzung um die Frage, was mit Griechenland werden soll, lässt erkennen, wie wenig die EU sich als politische Vergemeinschaftung begreift.

Sascha Liebermann

Zur Diskussion über Direkte Demokratie siehe auch folgendes Interview mit Manfred G. Schmidt, frühere Kommentare von uns, Ausführungen zur Stellung des Volkssouveräns von uns und diesen Beitrag zu Demokratie und Bedingungslosem Grundeinkommen von mir.