Wie kann man die Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens verbreiten?

Wir werden dies bei Veranstaltungen immer wieder gefragt und machen gerne Vorschläge oder verweisen auf gute Aktionen. Am Anfang steht der Nahbereich, d.h. Gespräche mit Familie, Freunden und Bekannten über das Thema. Sie eignen sich besonders gut, weil sie lebensnah sind. Anknüpfungen an Alltagsprobleme und -sorgen erleichtern es erheblich, Möglichkeiten eines BGE aufzuzeigen. Der Vorschlag kann allerdings auch ein Stimmungsverderber sein, denn beim Grundeinkommen geht es darum, wie viel der Einzelne dem anderen zutraut. Manchmal kommen dabei erschreckende Vorstellungen zutage, die man nicht erwartet. Was kann darüber hinaus getan werden?

Erhoffen Sie nicht, dass Sie hiermit große positive Resonanz erhalten. Wichtig aber ist, dass andere sehen können, wie Parteien und Politiker antworten. Auch das fördert die Diskussion. Viele kennen das BGE noch gar nicht, haben davon nichts gehört.

Das Internet ist schön und gut, hilfreich und fördernd, es ersetzt aber das tatkräftige, sichtbare Engagement im öffentlichen Raum nicht, siehe dazu: Netzrealität und das wirkliche Leben.

„Osten nicht länger subventionieren“ – Grundeinkommen und strukturschwache Regionen

…das meldete die FAZ am 26. Februar und am 27. legten sie mit einem Beitrag nach. Es geht um Gutachten verschiedener Forschungsinstitute. Die Debatte darüber wirft wieder einmal den Blick darauf, wie strukturschwachen Regionen geholfen werden könnte, ihnen gemäße Entscheidungen zu treffen. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre hier ein guter Weg, siehe unsere Beiträge dazu hier und hier.

„Das kleine Einmaleins der Arbeitslosenstatistik“

Angesichts erneuter Meldungen zur „niedrigsten Arbeitslosigkeit“, die auch gut informierte und nachdenkliche Journalisten beeindruckt, sei wieder einmal darauf verwiesen, wie sehr es hier um statistische Kunstwelten geht, die manchmal sehr wenig mit dem wirklichen Leben zu tun haben. Zur Schärfung des Blicks sei ein Beitrag über „Arbeitslosenstatistik“ empfohlen und auf einen früheren Beitrag von uns hingewiesen: „So viele Erwerbstätige wie nie zuvor“.

Infotische zum Grundeinkommen bei Anny Hartmann

Die Kabarettistin Anny Hartmann hat sich in Ihren Auftritten schon wiederholt mit dem Vorschlag eines Bedingunglosen Grundeinkommens befasst. Ihre Veranstaltungen sind ideal, um auch auf diesem Wege für das Grundeinkommen zu werben, indem Infotische angeboten werden. Infomaterial kann bei uns und auch anderen Initiativen bestellt werden. Die Termine von Anny Hartmann finden Sie hier. Bitte vorher immer Kontakt mit Frau Hartmann aufnehmen, damit sie die Lage vor Ort klären kann.

„Unterwegs zum Grundeinkommen“ – zwei Filmemacher horchen auf

Zwei Filmemacher sind auf überraschende Weise auf den Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens aufmerksam geworden und fragen sich, ob es etwas mit ihren Vorstellungen von Kulturschaffen gemeinsam hat. An einer Stelle ihrer Überlegungen heißt es: „Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens kämpft mit Zumutungen einer abstrakten Utopie. Es fehlen die positiven, unmittelbar verständlichen Vorbilder und gelebten Beispiele.“ Nun, gelebte Beispiele kann man insofern nicht erwarten, als es noch kein BGE gibt. Sehr wohl aber lässt sich in heutigen Aktivitäten und ihren Voraussetzungen erkennen, wie ein BGE stärkend und fördernd wirken könnte. Wir haben selbst schon häufiger Überlegungen angestellt, wie sich ein BGE konkret auswirken könnte. Über die Suchfunktion im Blog sind leicht Beispiele zu finden. Eines, das hier besonders nahe liegt, ist die Auswirkung auf Wissenschaft und Kunst.

Befristete Arbeitsverträge – heute ein Problem, mit einem Grundeinkommen nicht

Der Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens schärft den Sinn dafür, wie sehr die Deutung von Problemlagen, mit denen der Einzelne und das Gemeinwesen konfrontiert sind, von den Bewältigungsmöglichkeiten abhängt, die zur Verfügung stehen. Nicht von ungefähr wird in der Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, wie sehr sich durch ein BGE manches Problem, das wir heute als solches deuten, auflösen würde.

Ein Beispiel dafür sind befristete Arbeitsverträge auch im öffentlichen Dienst (z.B. Schule, Hochschule, Universität, Rechtswesen). So stellt es heute eine große Belastung dar, wenn aus einem befristeten Arbeitsverhältnis das Einkommen bestritten werden muss, die Unsicherheit ist groß, was darauf folgt. Mit jedem weiteren befristeten Vertrag, nimmt die Unsicherheit nicht ab. Es ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar, das personalpolitisch versucht wird, unverhältnismäßig schlechten Verträgen entgegenzuwirken. Personalräte achten im öffentlichen Dienst deswegen darauf, dass Arbeitsverträge ein bestimmtes Maß an Sicherheit bieten, also nicht für zu kurze Laufzeit oder zu wenige Stunden (unter 50% einer Vollzeitstelle) abgeschlossen werden. Als Schutz war vor Jahren  auch die Beschränkgung der Gesamtdauer befristeter Arbeitsverhältnisse (12-Jahresregelung, Wissenschaftszeitvertragsgesetz) gedacht – ein Schuss ins Knie, wie man salopp sagen könnte, weil sie die Perspektiven von Wissenschaftlern extrem einschränken. Wer es nicht auf eine Professur schafft, muss die Universität verlassen. Auf Haushaltsmitteln darf er nicht mehr angestellt werden.

So wohlgemeint aller Schutz ist, so sehr kann er individuellen Motiven zuwiderlaufen, aus denen heraus sich jemand auf befristete Arbeitsverhältnisse einlässt, auch wenn sie weniger als 50% einer vollen Stelle ausmachen. Wenn Personalräte hiermit pragmatisch umgehen, fragen sie bei dem betreffenden Mitarbeiter nach, ob er einem solchen Vertrag aus freien Stücken zugestimmt hat. So kann der Vertrag, auch wenn er Mindestanforderungen nicht entspricht, dennoch befürwortet werden. Aber alleine die Konstellation zeigt, wie hemmend diese Lage ist. Denn, weshalb sollte jemand einem Vertrag mit sehr kurzer Laufzeit nicht zustimmen, wenn er in seinen Augen in Ordnung ist. Weshalb, um die Frage auf die 12-Jahresregelung auszudehnen, sollte ein wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht vielleicht sein gesamtes Berufsleben mit befristeten Verträgen bestreiten, sofern es für ihn in Ordnung ist? Eine solche Perspektive wäre für viele Forscher immerhin eine und allemal besser als das, was mit der Beschränkung der Gesamtdauer befristeter Verträge durch 12-Jahresregelung bzw. Wissenschaftszeitvertragsgesetz erreicht wurde: Faktisch laufen sie auf ein indirektes Berufsverbot hinaus. Denn, wer forschen und eventuell lehren will, ist in Deutschland (von Ausnahmen abgesehen) meist auf eine Universität oder Hochschule angewiesen. Er kann nicht ausweichen – allenfalls ins Ausland. Das ist die Realität im deutschen Bildungswesen entgegen aller Rufe nach der Förderung von Bildung.

Mit einem BGE sähe die Lage vollkommen anders aus. Befristete Verträge stellten keine Existenzbedrohung dar, weil der Einzelne von ihnen nicht abhängig wäre. Er könnte sich also unbekümmert auf sie einlassen. Selbst ohne Verträge gäbe es Möglichkeiten weiterzuforschen. Aufgrund der Einkommenssicherheit benötigte ein Forscher nur den Zugang zu Infrastruktur (Bibliothek, Labor usw), der könnte auch ohne Anstellung gewährt werden. Jenseits der Verbesserungen, die im bestehenden Gefüge auch möglich wären, weist das BGE weit über sie hinaus. Es schafft eine andere Grundlage, um kontinuierlich dem nachzugehen, was man für wichtig erachtet.

Sascha Liebermann

Siehe zu dem Thema auch:
Mindest- und Kombilohn
Mindestlohn und repressionsfreie Grundsicherung
Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung und Lohndumping
Leih- und Zeitarbeit

„Volkskrankheit Arbeitslosigkeit“ – ein Blick nach Frankfreich auf Arte

ARTE richtet heute abend mit mehreren Beiträgen den Blick auf die Arbeitsmarktentwicklung in Frankreich und vergleicht sie mit Deutschland. Im hier genannten Beitrag geht es auch um Wiedereingliederungsmaßnahmen für Erwerbslose, deren Absurdität an deutsche Verhältnisse erinnert. Der Film wird am 23.02.2012 um 10:45 wiederholt. Über die deutsche Lage berichtet ein anderer Film, der ebenfalls am 23.02.2012, um 11.50 Uhr, wiederholt wird: Gemeinsam sind wir stark!
Film bei youtube anschauen