Brückentechnologien und Umsetzungskonzepte – Türöffner oder Hindernisse?

Mit den Erfolgen der Piratenpartei werden ihre Überlegungen und Vorschläge zum Bedingungslosen Grundeinkommen stärker wahrgenommen. Das hat sicher zur Verbreitung der Idee beigetragen, manche Debatten, die schon geführt schienen, leben wieder auf (siehe hier und hier). Dass bei manchen der Eindruck entsteht, die Piraten hätten das BGE überhaupt in die Debatte gebracht, dazu trägt sicher die Vergesslichkeit der Medien bei, aber auch unterlassene Recherche derjenigen, die sich dafür interessieren. An der Präsenz von Informationen, die jede Google-Suche ausspuckt, kann es nicht liegen.

Dabei gibt es zwei Aspekte, deren Tragweite meines Erachtens unterschätzt wird. Der eine ist die Frage der Verknüpfung von BGE und Mindestlohn, der andere die Bedeutung von detaillierten Konzepten für das Vorankommen der Diskussion.

In der Piratenpartei wird offenbar keine notwendige Verbindung zwischen BGE und Mindestlohn gesehen, letzterer jedoch für unerlässlich erachtet, solange es kein BGE gibt (siehe Pressemitteilung zum Beschluss im vergangenen Dezember). Deswegen wird der Mindestlohn auch als Brückentechnologie bezeichnet, er soll in der Zeit des Übergangs den Weg absichern oder ihn gar bahnen helfen. Von dieser Warte aus betrachtet, ist es gut für das Grundeinkommen, wenn der Mindestlohn vorankommt (siehe auch die Kommentare). Diese Hoffnung ist nachvollziehbar angesichts der heutigen Lage, doch ist sie tragfähig oder etwa trügerisch? Beantworten lässt sich diese Frage nur, wenn man sich vergegenwärtigt, weshalb es das BGE so schwer hat. Das größte Hindernis, das es zu überwinden gilt, ist die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit, ihre normative Bedeutung und damit einhergehend die Abwertung aller nicht erwerbsförmigen Tätigkeiten. Was würde nun die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns an diesem Missstand ändern?

Nichts. – Ein Mindestlohn soll die Erwerbstätigen schützen, ihnen ein Mindesteinkommen sichern (allerdings ein niedriges). Er soll Lohndumping verhindern usw. All das lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn Erwerbstätigkeit ein besonderer Rang eingeräumt wird, wenn also genau an dem festgehalten wird, was es zu überwinden gilt. Der Mindestlohn ist bestenfalls solange ein Schutz, solange jemand erwerbstätig ist. Weder öffnet er eine Tür zum Grundeinkommen, noch ist er ein Schritt auf dem Weg dahin. Er rüttelt nicht an der normativen Höherbewertung von Erwerbstätigkeit, er befestigt sie, weil sie für besonders schützenswert gehalten wird. Ob all die Hoffnungen der Mindestlohnbefürworter realistisch sind, sei dahingestellt. Dazu vorliegende Studien sind ebenso bloße Simulationsmodelle wie alle Berechnungsversuche zum BGE. Sie sagen nichts über die tatsächliche Welt von morgen.

Wenn zutrifft, dass ein Mindestlohn die gegenwärtigen Rechtfertigungsverhältnisse für Tätigsein nicht überwindet, dann verstellt er den Weg zum Grundeinkommen. Er würde sich als Beschäftigungsfalle erweisen ganz wie der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, denn er befestigt die Bedeutung von Erwerbstätigkeit und hebt die dadurch verursachte Abwertung von Familie nicht auf. Dasselbe gälte auch – neben anderen Missständen, die es erzeugte – für ein Kindergrundeinkommen (siehe „Gleiches Geld für alle, Kinder-BGE“, „‚Förderung des Kindeswohls‘ ohne Eltern“, Beitrag von Susanne Wiest).

Manche Befüworter eines BGE begründen den Mindestlohn auch als Entgegenkommen oder Annäherung an diejenigen, die Erwerbstätigkeit einen hohen Stellenwert beimessen und das BGE als Bedrohung wahrnehmen. Ein solches Entgegenkommen könnte bisherige Kritiker, so die Hoffnung, womöglich von einem BGE überzeugen. So wird häufig auch begründet, weshalb es detaillierte Umsetzungskonzepte geben müsse, nur mit ihrer Hilfe seien Skeptiker zu gewinnen. So einleuchtend solche Begründungen scheinen, so trügerisch sind sie. Detaillierte Umsetzungskonzepte (wie auch Finanzierungsrechnungen, manchmal gehen beide Hand in Hand) müssen, wollen sie ihren Zweck erfüllen, viele Annahmen treffen, Annahmen darüber, wie das BGE aussehen, welche Leistungen es ersetzen soll usw. (siehe z.B. hier). Damit nehmen solche Vorschläge vorweg, was erst zu diskutieren wäre. Noch ist die politische Willensbildung des Souveräns gar nicht so weit, überhaupt ein BGE zu wollen, geschweige denn, über eine Einführung nachzusinnen.

Soll denn, könnte hier eingewandt werden, über Umsetzungsschritte gar nicht nachgedacht werden? Keineswegs, das geschieht seit Beginn der Diskussion, viele Vorschläge sind schon gemacht worden, viele Wege gibt es, damit anzufangen. Man denke nur an den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer bzw. der schon heute geltenden Definition des steuerfreien Existenzminimums. Letztlich, da beide schon bestehen, müssten sie nur umdefiniert werden, um anzufangen. Der Grundfreibetrag könnte als Positivum ausgeschüttet werden.

Da es beim BGE jedoch um einen großen Schritt geht – zumindest was die Vorstellungen über unser Zusammenleben betrifft, nicht etwa seine tatsächlichen Voraussetzungen – ist eine öffentliche Diskussion, eine dadurch geförderte Willensbildung unerlässlich. Vorankommen wird das BGE nur, wenn es gelingt, für die grundsätzlichen Fragen, die das BGE stellt, Interesse zu finden. Bislang ist das schon erstaunlich gut gelungen, schaut man auf die letzten neun Jahre zurück. Es kommt darauf an, dass die Diskussion breiter wird, das ist Herausforderung genug.

Sascha Liebermann

Dorfläden statt Drogeriediscounter

„Frührere Schlecker-Mitarbeiter wollen Filialen übernehmen…“ berichtet die Frankfurter Rundschau. Als Reaktion auf den verlorenen Arbeitsplatz sollen Dorfläden in Gestalt von Mini-Supermärkten eröffnet werden. Herausforderung in Gestalt zu schulternder Kosten ist die Miete für einen Verkaufsladen, ein Warensortiment bevor man weiß, wie der Laden angenommen wird und Löhne für die Mitarbeiter. Ein interessantes Beispiel, an dem leicht zu erkennen ist, welch entlastende und ermöglichende Wirkung ein Bedingungsloses Grundeinkommen haben könnte.

Die Fleißigen und die Faulen – Anmerkungen zu einem Interview mit Ursula von der Leyen

In einem kürzlich erschienen Interview mit der Bundesministerin für Arbeit und Sozioales, Ursula von der Leyen, in der Bild-Zeitung wurde wieder einmal deutlich, wo wir leben – im Arbeitshaus. Dabei ist das keine Eigenheit der Bundesministerin, der Tenor bei Sigmar Gabriel (siehe auch hier) und Gregor Gysi ist derselbe.

Im Interview heißt es:

„Nehmen Sie eine Floristin, die heute Tariflohn verdient. Die wird nach 35 Jahren Vollzeitarbeit keine Rente erreichen, von der sie leben kann und muss am Ende zum Amt wie jemand, der in der Zeit auf der faulen Haut gelegen hat. Das ist ungerecht. Irgendwann wird sie sich fragen: warum nicht gleich schwarz arbeiten und auf private Vorsorge verzichten?“

Als erstes fällt der Vergleich ins Auge. Die Fleißigen, das sind die vollzeit Erwerbstätigen, die Faulen sind letztlich diejenigen, die nicht erwerbstätig waren (so hat sie sich 2010 schon einmal geäußert). Zu dieser Gruppe gehören auch die Väter und Mütter, die viele Jahre für ihre Kinder zuhause geblieben sind, was heutzutage ja als hinterwäldlerisch gilt (siehe hier), die Ehrenamtlichen zählen ebenso dazu. Entscheidend ist allerdings, dass überhaupt kein Leben jenseits von Erwerbsarbeit vorgesehen ist. Das dürfte nun nicht überraschen, Frau von der Leyen macht selbst vor, wie sie es für alle für richtig erachtet.

„Wer 35 Jahre in die Rentenkasse einzahlt und privat vorsorgt, dem wird die gesetzliche Rente notfalls aufgestockt. Kleine Einkommen sind schon ab 5 Euro beim Riestern dabei. 50 Prozent des Rentenanspruches obendrauf für Niedrigverdiener; 150 Prozent obendrauf, wenn Kinder erzogen oder Ältere gepflegt wurden.“

Alle, die es nach Maßgabe des Arbeitshauses richtig gemacht haben, werden belohnt, die anderen haben das nachsehen. Was zählt, ist: Erwerbstätigkeit, was nichts zählt sind: Familie, Ehrenamt, Gemeinwesen.

„Die Zuschussrente bekommt nur, wer im Leben ordentlich was geleistet hat. Vor allem ist es ungerecht, wenn Millionen Mütter, die Kinder erziehen, deshalb Teilzeit arbeiten und nach einem fleißigen Arbeitsleben zum Sozialamt müssen, während ihre Kinder für andere die Rente sichern.“

Es fehlen einem die Worte für diese Herablassung und Geringschätzung der Leistungen, die anderswo als im Arbeitsmarkt erbracht werden. Überhaupt erschreckt die Geringschätzung des Individuums als solches mit seiner Lebensgeschichte, seinen Fähigkeiten und Neigungen. Von „asozialem Zynismus“ der Sozialministerin ist bei Wolfgang Lieb zurecht die Rede, der das Interview ebenfalls kommentiert. Allerdings weist seine Kritik in keiner Form über das Arbeitshaus hinaus, was von den Nachdenkseiten allerdings auch nicht zu erwarten ist (siehe hier und hier).

Sascha Liebermann

„Warum das Grundeinkommen keine Geldfrage ist“ – ein Vortrag von Enno Schmidt und Susanne Wiest

Der Vortrag wurde anlässlich des Sozialcamp der Sozialpiraten im vergangenen Juli in Essen gehalten. Interessant ist er, weil er ein elementares Problem der Grundeinkommensdiskussion anspricht, dass nämlich dasjenige, worum es geht – die Idee in all ihren Auswirkungsmöglichkeiten – verloren gehen kann, wenn zu früh Konzepte entwickelt werden, obwohl noch gar nicht klar ist, welches BGE der Souverän will. Weitere Vorträge finden sich hier. Kontrastiv zu diesem Vortrag, in Art und Weise des Zugangs, ist auch dieser. Eine Erläuterung der Konsumsteuer durch Verena Nedden findet sich hier.

Weiteres Buch zum Grundeinkommen bei VSA im September

Im VSA Verlag erscheint im September ein Buch zum Grundeinkommen, das von Ronald Blaschke, Adeline Otto und Norbert Schepers herausgegeben wird:

Grundeinkommen. Von der Idee zu einer europäischen politischen Bewegung
Mit einem Vorwort von Katja Kipping
In Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung

Das Buch wird kostenfrei zum Herunterladen bereitgestellt.

Kündigungsschutz, Lebensstandardsicherung und Grundeinkommen

Kommt es auf den Kündigungsschutz zu sprechen, der nach Einführung eines BGE in der heutigen Form zur Disposition stehen könnte, liegen die Nerven blank. Das zumindest war anlässlich eines Treffens der Sozialpiraten, am 21. und 22. Juli in Essen, zu erkennen (Videomitschnitte sollen demnächst online gestellt werden).

Weshalb sorgt ein solcher Gedanke für Aufregung? In Essen spielte womöglich die Neigung des Referenten eine Rolle, solche Möglichkeiten als „Fakten“ hinzustellen. In der Tat hängt es vom politischen Willen ab, wie dann mit dem Kündigungsschutz verfahren wird, der tatsächlich nicht mehr dieselben Schutzfunktionen bieten müsste wie heute. Ein Faktum, dass er wegfiele, ist das keineswegs. Das alleine genügt jedoch nicht, wie die Einwände zeigten, die Aufregung in dieser Frage zu erklären. Liegt es womöglich daran, dass zu wenig klar ist, was der Kündigungsschutz heute regelt oder ist die Aufregung noch eine, die aus der Überbewertung von Erwerbstätigkeit herrührt? Denn heute ist es notwendig, den Arbeitsplatz als Einkommensquelle zu schützen, dazu soll der Kündigungsschutz dienen. Doch, vor Kündigung schützt er nicht, er legt lediglich Bedingungen fest, regelt das Vorgehen und definiert den Zeitpunkt.

Wenn der Einzelne durch das BGE eine andere Verhandlungsposition hätte, weshalb benötigten wir dann noch den Kündigungsschutz in der heutigen Form? Wie sich in der Diskussion zeigte, ging es auch ganz schnell nicht mehr alleine um den Kündigungsschutz, es ging auch um die Sicherung eines Lebensstandards, zu der der Kündigungsschutz mittelbar, die Arbeitslosenversicherung unmittelbar beiträgt. Auch sie könnte, so ein ausreichend hohes BGE eingeführt wäre, hinfällig oder auf freiwilliger Basis weitergeführt werden. Mit der Einführung eines BGE stellen sich grundsätzliche Fragen, die wir beantworten müssen. Ist es z.B. Aufgabe des Gemeinwesens, zur Sicherung eines Lebensstandards beizutragen? Oder ist die Entscheidung für einen bestimmten Lebensstand oberhalb des BGE eine Privatangelegenheit? Wäre es nicht so, dass gerade das BGE erlaubt, gegen einen Einkommensverlust vorzubauen? Für Familien gälte die Sorge um den Lebensstandard ohnehin nicht, wären sie mit einem BGE ungleich besser abgesichert.

Dass solche Fragen „heiß“ sind, lässt Rückschlüsse auf unsere Werthaltungen zu, die sich eben vor dem Hintergrund einer Überbewertung von Erwerbstätigkeit gebildet haben. Sie sind wohl auch Ausdruck eines besonderen Bedürfnisses nach Sicherheit und Schutz über ein BGE hinaus. „Heiße“ Fragen sind solche danach, was wir für richtig halten. Es geht um: Lebensstandardsicherung oder Gleichheit der Bürger (siehe auch hier)?

Sascha Liebermann

P.S.: In diesen Zusammenhang passt auch die Diskussion um Mindestlohn und BGE. Hier ein Beitrag von Herbert Wilkens, der auf darin auch auf meine Kritik an der Verknüpfung von BGE und Mindestlohn Bezug nimmt.