Ideenwettbewerb zur Woche des Grundeinkommens – Einsendeschluss: 30. Juni

Was würden Sie tun, wenn Sie für ein Projekt zur Woche des Grundeinkommens 2.000 Euro zur Verfügung hätten?

Bis 30. Juni können noch Vorschläge für den Ideenwettbewerb zur Woche des Grundeinkommens einreicht werden.

Bedingungsloses Grundeinkommmen auf dem außerordentlichen Parteitag der SPD

Auf dem jüngsten Parteitag der SPD in Berlin war auch das bedingungslose Grundeinkommen wieder Thema, wenn auch offenbar vor allem im Antragsbuch. Der Ortsverein Ammerbuch (Landesverband Baden Württemberg) hat einen Antrag dazu eingebracht. Er steht auf S. 216, Antrag 10.

Schon länger setzt sich der Kreisverband Rhein Erft der SPD für ein bGE ein.

Stadtradio Göttingen – Interview mit Sascha Liebermann

Das Stadtradio Göttingen (Livestream) sendete am 13.6., 20-21.30 Uhr ein Interview mit Sascha Liebermann, das Gisela Brunken vom Arbeitskreis Grundeinkommen Göttingen geführt hat. Die Sendung soll demnächst zum Herunterladen bereitstehen.

Wiederholungen folgen am 20.6., 8-9 Uhr, und am 27.6., 20-21.30 Uhr,

Armut – wovon reden wir und was würde ein bedingungsloses Grundeinkommen ändern?

Über Armut, ihre Beseitigung und ihre Verhinderung wird viel diskutiert, auch unter Grundeinkommensbefürwortern. Doch die Gründe für Armut sind sehr unterschiedlich, selbst für eine vermeintlich einfache Form der Armut, der Einkommensarmut, können schwierige Lebenslagen der Grund sein. Eine Statistik erfasst diese Gründe allenfalls sehr grob, erlaubt vor allem keine Erklärungen, sie stellt nur fest.

Wenn also Traumatisierungen des konkreten Lebens hinter einigen, wenn nicht sogar vielen Formen von Armut stehen, dann stellt sich um so mehr die Frage, wie es möglich ist, Armut zu vermeiden und Selbstheilungskräfte des traumatisierten Lebens zu stärken, statt sie durch Bevormundung zu schwächen. An diesem Punkt wird es heikel, es geht ums Ganze von Selbstbestimmung und Freiheit. Schauen wir, um einen Eindruck über die öffentliche Armutsdiskussion zu erhalten, in den Dritten Armuts-und Reichtumgsbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 2008, so ist er geprägt von einer Strategie, die man als Armutsvermeidung von oben bezeichnen könnte. Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens hat hierin einen geringen, Aktivierung und damit Fremdbestimmung einen hohen Stellenwert, wie an folgender Passage zu erkennen ist:

Kern sozial gerechter Politik ist es, ökonomische und soziale Teilhabe- und Verwirklichungschancen für alle Mitglieder in der Gesellschaft zu ermöglichen. Politik, die dazu beitragen will, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern, kann sich daher nicht in der Sicherung materieller Grundbedürfnisse erschöpfen. Dauerhafte Abhängigkeit von staatlicher Fürsorge führt zur Verfestigung von Armut – teilweise über Generationen hinweg – und muss vermieden werden. (S. I)

Im Klartext heißt das: die Abhängigkeit von Transferleistungen muss beendet werden und der einzige Weg dazu ist bislang die Rückführung eines Leistungsbeziehers in Erwerbsarbeit. Dass nicht die Daueralimentierung als solche, wie es bei einem bGE der Fall wäre, der Grund für diese „Verfestigung“ ist, sondern dass es sich hierbei um ein Missverhältnis von Zielen der Transferleistungen und der Problemlage der Bezieher handelt, wird nicht erwogen. In der Studie werden die meisten Einschätzungen zu Gründen für Armut ins Verhältnis zu Einkommensmangel gesetzt. Folglich – und ganz konsequent – müssen die Chancen auf Einkommenserzielung durch Erwerb erhöht werden. Bildung steht ganz in ihrem Dienst. Alle gegenwärtigen Maßnahmen im Sozialgesetzbuch, die für Transferleistungsempfänger Anwendung finden, werden genau damit gerechtfertigt. Das Streben nach Aktivierung bedeutet immer auch die Bereitstellung von Sanktionsmitteln für diejenigen, die sich nicht aktivieren lassen wollen. (Im Beschluss zum Europäischen Jahr gegen soziale Ausgrenzung und Armut, Arikel 2 ff., klingt das nicht besser.)

Diese Armutspolitik setzt ein bestimmtes Lebensideal voraus, das nicht in Frage gestellt wird. Wer ihm nicht entspricht, gilt als gescheitert. Damit eröffnet diese Sozialpolitik in Form der Leistungen des SGB XII gerade für diejenigen keine Perspektive, deren Problemlagen nicht aus einer Einkommenslosigkeit resultieren, sondern deren Einkommenslosigkeit schon Ausdruck lebensgeschichtlicher Traumatisierungen ist. Artikel 1 besagt: Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

Wer aber von einer solchen Leistung gerade abhängig ist, muss sich dennoch vor dem kollektiv errichteten Erwerbsideal verantworten. Jegliche Sozialarbeit, die in diesem Zusammenhang erfolgt, muss sich ebenfalls vor diesem Ideal verantworten. Bis in Fördermassnahmen für Menschen mit Behinderung reicht dies hinein.

Was würde ein bGE hinsichtlich dieser Fragen ändern?

Die Antwort ist einfach. Wo es sich bei Armutsphänomenen um bloßen Einkommensmangel handelt, würde das bGE ihn beheben, sofern es ausreichend hoch ist. Initiative würde so gestärkt. Wo hingegen Traumatisierungen und vorübergehende Lebenskrisen Grund der Einkommensarmut sind, würde das bGE ausdrücklich dazu ermutigen, sich diesen Krisen zu stellen und Hilfe aufzusuchen, wenn der Einzelne sie will. Da das bGE kein Lebensziel mehr vorschreibt, müsste sich der Einzelne auch nicht mehr an einem bestimmten Ziel messen lassen. Durch die Ermöglichung von Selbstbestimmung macht das bGE mit Freiheit ernst, einer Freiheit, die auch es auch erlaubt, jegliches Hilfsangebot abzulehnen.

An einer so weit reichenden Freiheit scheiden sich die Geister. Die einen meinen, sogenannte bildungsferne Milieus dürfe man nicht sich selbst überlassen. Die Helfer wissen, was für diejenigen gut ist, denen zwangsgeholfen werden soll, kurzum: sie befürworten eine Helferdiktatur. Diese wird natürlich gerne mit aufklärerisch klingenen Schlagworten gepriesen wie „Verantwortung für andere“ oder „Fürsorge“.Eine solche Hilfe stünde der durch ein bGE gewonnenen Freiheit nicht nur entgegen, es verschärfte die Probleme derer, denen zwangsgeholfen werden soll, denn diese Hilfe verstärkt ihre Abhängigkeit. Statt die Selbstheilungskräfte durch das Eröffnen von Freiräumen zu fördern, würden sie durch Bevormundung geschwächt.

All zu leicht wird von den Helferdiktatoren übersehen, wie sehr schon heute Interventionen im Namen des Kindeswohls eine Gratwanderung darstellen. Wahrhaben wollen sie nicht, wie wenig sie diejenigen erreichen, die sich schon heute nicht helfen lassen wollen. Wer heute daran leidet in seinem Leiden nicht anerkannt zu werden, der würde durch ein bGE genau diese Anerkennung erfahren. Anerkennung ist als solche schon Ermutigung. Sozialarbeit stünde auf einem anderen Fundament, wenn Einkommensversorgung (durch das bGE) und Hilfsangebote, voneinander eindeutig getrennt würden. Kinder- und Jugendhilfe hätte ebenfalls eine andere Basis, nicht nur weil Jugendliche, die fremduntergebracht würden, ein BGE mitbrächten. Sie stünden ebenfalls nicht mehr unter dem Druck, auf Teufel komm raus, einen Platz im Arbeitsmarkt zu erringen.

Vielfältige Auswirkungen sind denkbar und zugleich weist das BGE dem Helfen eine Grenze: die des Individuums.

Sascha Liebermann

Direkte Demokratie, bedingungsloses Grundeinkommen und die Widerstände dagegen

In der Phoenix-Runde wurde Ende Mai über das Thema „Wir sind das Volk – Brauchen wir mehr Demokratie?“ diskutiert. Das Video der Sendung steht auf der Website bereit. Die geistige Verwandtschaft dieser Frage zum bedingungslosen Grundeinkommen liegt auf der Hand, wenn es auch keine notwendige Verbindung gibt. Beides kann ohne einander auskommen, wie man (zumindest bislang) in der Schweiz sieht.
Aufschlussreich war die Sendung aber dennoch, weil es einen Schweizer Diskutanten, Gebhard Kirchgässner, gab, der sich nicht nur wissenschaftlich mit der direkten Demokratie beschäftigt, sondern aus einem Land kommt, das sie praktiziert. Achten Sie unter anderem auf die Einwände von Norbert Geis (CSU) gegen Volksentscheide, dann verstehen Sie, weshalb es nicht nur die direkte Demokratie, sondern auch bedingungsloses Grundeinkommen so schwer haben. Allerdings bemerkenswert ist, dass Norbert Geis mit keiner Silbe die seit fünf Jahren sehr erfolgreichen Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene in Bayern erwähnt. Die funktionieren eben auch.

Neues von der Woche des Grundeinkommens

In einer Infomail zur Woche des Grundeinkommens berichtet das WdG-Team über Neuigkeiten auf der Website.

Dazu zählen:

1) ein Ideenwettbewerb. In der WdGs sollen Aktionen stattfinden. Die fünf besten Vorschläge werden prämiert. Einreichung bis 30. Juni;

2) ein
Ideenpool, dort werden Ideen zur Verbreitung gesammelt, aus denen sich jeder bedienen kann;

3) eine Rubrik Initiativen, in der sich Initiativen vorstellen und auf Veranstaltungen hinweisen können;

4) und die Rubrik Ich mache mit, weil…“ – z.B.





Schicken Sie Ihr Statement samt Foto an

info@woche-des-grundeinkommens.eu

Nähere Informationen in der Infomail oder auf der Website.

Grundeinkommen und Behinderung – ein Beitrag von Martina Steinheuer

Auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen findet sich ein Beitrag von Martina Steinheuer zum Thema „Grundeinkommen und Behinderung“. Die Autorin stellt heraus, wie sehr auch Behinderte durch ein Grundeinkommen an Freiräumen gewinnen könnten im Vergleich zu ihrer heutigen Lage. Damit wird die Grundeinkommensdiskussion um einen weiteren Aspekt bereichert, der bislang wenig Aufmerksamkeit gefunden hat.