„Bedingungslos glücklich? – Freiheit und Grundeinkommen“ – 3sat, 18. März

Vorschau + Infos zur Sendung am 18.3.2011

Das Wichtigste in Kürze:

Das BGE im Wahlkampf – zahlreiche Wahlen dieses Jahr. Was kann getan werden?

Zahlreiche Wahlen finden dieses Jahr statt, die besondere Gelegenheit geben, das bedingungslose Grundeinkommen ins Gespräch zu bringen, hier eine Auswahl (vollständige Liste): in Hamburg (20. Februar), in Sachsen-Anhalt (20. März), in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (27. März), in Bremen (22. Mai), in Mecklenburg-Vorpommern (4. September), in Berlin (18. September), in Schleswig-Holstein (30. September). Wahlen sind eine besonders gute Gelegenheit, unsere Repräsentanten und ihre Parteien mit dem Vorschlag eines bGE zu konfrontieren. Was kann getan werden?

  • Gehen Sie zu Wahlveranstaltungen und konfrontieren Sie Politiker mit der Idee. Fragen Sie danach, wie Parteien und Politiker dazu stehen, dass wir uns Bürgern mehr Freiräume schaffen sollten.
  • Organisieren Sie Info-Stände.
  • Legen Sie dar, welche Sicherheiten und binnenwirtschaftlichen Effekte gerade ein BGE hätte (Info 1, Info 2).
  • Dass es eine transparente Unterstützung für alle Bürger ganz im Sinne unserer freiheitlich demokratischen Ordnung darstellt.

Erhoffen Sie nicht, dass Sie hiermit große positive Resonanz erhalten. Wichtig aber ist, dass andere sehen können, wie Parteien und Politiker antworten. Auch das fördert die Diskussion. Viele kennen das BGE noch gar nicht, haben davon nichts gehört.

„Basic Income, low aspiration“

„Basic income, low aspiration. The idea that the state should give everyone a basic income has seized the imagination of Germany’s middle class and politicians. Their enthusiasm is testament only to the poverty of their ambition.“ Der Beitrag von Johannes Richardt bei spiked online bespricht im wesentlichen das neue Buch von Götz W. Werner und Adrienne Göhler. Dabei geht er auch auf die Grundeinkommensdiskussion im allgemeinen ein.

Würde haben oder erhalten?

In einem Interview mit der taz äußert sich die Spitzenkandidatin der Linkspartei in Bremen, Kristina Vogt, zum bedingungslosen Grundeinkommen. Diese Ausführungen sind nicht weiter erwähnenswert, fallen sie doch weit hinter den Stand der Diskussion zurück (siehe z.B. unseren Beitrag zum Mindestlohn). Tief blicken lässt hingegen eine beinahe nebensächliche Bemerkung, an der aufscheint, weshalb es der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens so schwer hat. Lesen Sie selbst:

„Ich finde, dass man den Menschen ihre Würde geben muss, Hartz IV ist entwürdigend, das geht gar nicht“.

Das klingt auf den ersten Blick vielleicht fürsorglich, gemeinwohlorientiert, mit Sinn für die Schwachen und Armen. Schauen wir genauer hin, zeigt sich hingegen etwas anderes. Die Äußerung weist auf eine grundsätzliche Frage politischer Ordnung, auf die Frage danach, wie das Verhältnis von Individuum und Gemeinwesen gedeutet wird. Weshalb?

Entweder hat der Mensch per se eine Würde. Dann kann ein Gemeinwesen nur eines tun: eine Ordnung gestalten, die diese vorstaatlich begründete Würde achtet und zur Geltung kommen lässt. Die Würde erhält der Mensch nicht durch das Gemeinwesen, sie geht ihm voran. Wird sie verletzt, muss das Gemeinwesen gegen die Verletzung vorgehen. Dass die Frage, was die Würde auszeichnet, nicht ein für allemal beantwortet werden kann, ist klar. Mit dem Wandel des Verständnisses davon, was die Würde auszeichnet, ist auch eine Umgestaltung der politischen Ordnung notwendig. In einer Demokratie kann darüber nur die öffentliche Auseinandersetzung im Meinungsstreit nach geltenden Verfahren befinden.

Oder die Würde erhält der Mensch vom Gemeinwesen, so stellt sich das Frau Vogt offenbar vor. Dann ist er ohne das Gemeinwesen würdelos, er ist ein Nichts. Es ist nicht übertrieben, diese Vorstellung als totalitär zu bezeichnen, denn das Individuum hier nichts Eigenständiges.

An dieser Unterscheidung bilden sich zwei radikal entgegengesetzte Vorstellungen von politischer Ordnung. In ersterer muss das Verhältnis von Individuum und Gemeinwesen stets so austariert werden, dass es beiden gerecht wird. In zweiterer ist das Individuum vollkomman abhängig vom Gemeinwesen, es ist nichts Eigenständiges, hat keine Geltung über das Gemeinwesen hinaus.

Wer sich ein wenig mit der Grundeinkommensdiskussion befasst hat, wird schnell bemerkt haben, dass diese bevormundende, den Einzelnen entmündigende Haltung weiter verbreitet ist, als uns lieb sein kann. Sie findet sich in allen politischen Lagern gleichermaßen, es ist ein strukturelles Phänomen, auch wenn die Inhalte, mit denen es auftritt sehr verschieden sind. Die einen artikulieren diese Entmündigung offen, die anderen im Mantel der Fürsorglichkeit, dem Misstrauen in das bürgerliche Subjekt usw. – siehe z.B. Christoph Butterwegge und Klaus Dörre,
Gerhard Bosch, Nachdenkseiten und Frigga Haug.

Diese Tendenz, das Gegenüber zu entmündigen, ist das größte Hemmnis auf dem Weg zum Grundeinkommen. Um so mehr kann einen das erstaunen, als diese Denkhaltung unserer politischen Ordnung weit hinterherhinkt. Sie ist viel freiheitlicher und setzt selbstverständlich auf mündige Bürger – das scheinen wir aber nicht wahrhaben zu wollen.

Sascha Liebermann

Nachdenkseiten. – Werthaltung die zweite

Macht es Sinn, eine Idee zum Dauerthema zu machen, wenn sie nie realisiert werden wird?“ – fragt Albrecht Müller in der Überschrift seiner Antwort auf Kritik an seinen Auslassungen zum Grundeinkommen, die wir und andere kürzlich vorgebracht haben. Die Kritik ist also gehört worden, die Antwort bietet die Chance einer Klärung.

Zuerst sei ein Blick auf die Überschrift der Antwort geworfen. Woher weiß Albrecht Müller, dass das Grundeinkommen nie realisiert werden wird? Er spricht nicht davon, dass er geringe Chancen sehe oder dass es unwahrscheinlich sei, nein, es wird nicht realisiert, das steht für ihn fest. Diese Gewissheit kann niemand haben, denn wir wissen nicht, was die Zukunft bringt. Hat die Gewissheit allerdings ihren Grund in einer inneren Realität, in einem Nicht-haben-wollen, dann leuchtet die Haltung ein. Albrecht Müller will das bGE nicht, warum spricht er es dann nicht gleich aus. Hier sehen wir schon eine erste Bestätigung für die Vermutung, dass nicht Argumente entscheidend sind, sondern eine Werthaltung, die sich Gründe sucht. Unsere politische Ordnung hingegen bietet keinen Anlass, das bGE für eine weltfremde oder unrealistische Idee zu halten. Wir leben heute schon auf den Voraussetzungen, die das Grundeinkommen benötigt. Es will sie nicht beseitigen, sondern stärken – es sind die Voraussetzungen der Demokratie. Deswegen ist es nicht an den Haaren herbeigezogen zu sagen, das Menschenbild des Grundeinkommens ist dasjenige unserer Demokratie. Dass über die Ausgestaltung unserer Demokratie immer wieder nachgedacht und gestritten werden muss, gehört dazu, der Grund dafür ist die stetig neue Suche nach Kompromissen, die alle zu tragen bereit sind.

Weiter heißt es:

„…Ich habe auch bisher schon mehrmals erklärt, dass ich es durchaus verstehe, wenn sich Menschen, denen es wirtschaftlich schlecht geht und die in totaler Unsicherheit leben, an eine solche Idee wie das bedingungslose Grundeinkommen klammern.“

Albrecht Müller ist mit der Diskussion keineswegs vertraut. Es sind eben nicht überwiegend Menschen, denen es wirtschaftlich schlecht geht, die sich für das bGE einsetzen, wie ein näherer Blick auf die intensive Diskussion schnell gezeigt hätte. Interessanter noch aber ist eine zweite Aussage, die er hier trifft. Müller spricht den Befürwortern ab, gute und tragfähige Argumente für das Grundeinkommen zu haben und kanzelt sie als Verzweifelte ab, die in der Not nach dem nächsten rettenden Strohhalm greifen. Sie sind, das soll wohl auch die Botschaft sein, leicht verführbar. Elitär und hochnäsig kann man diese Haltung getrost nennen.

Wie geht es weiter:

„Aber diejenigen, die als Politiker/innen oder Wohlsituierte diese Idee seit Jahren propagieren, müssten wissen, dass sie damit bodenlose Hoffnungen machen. Denn die Idee hat so viele Schwächen, dass sie nie realisiert werden wird. (Über die Schwächen haben wir übrigens schon ausführlich berichtet – siehe hier). Es erhebt sich deshalb hier wie bei anderen Themen auch die Frage, ob es Sinn macht, Ideen zu einem politischen und gesellschaftlichen Dauerthema zu machen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nie umgesetzt werden.“

Ein Blick in die Beiträge, die die vermeintlichen Schwächen aufzeigen, reicht aus, um zu erkennen, wie wählerisch Gründe gegen das bGE gesucht werden. Da wird Christoph Butterwegge zitiert, auf dessen erstaunlich undemokratische Haltung in seiner Argumentation wir kürzlich wieder hingewiesen haben. Im Mantel der Fürsorge plädiert er für im wesentlichen für eine Erneuerung des alten bevormundenden Sozialstaats. Die größter Gefahr sieht er darin, dass Bürger durch den bGE-Vorschlag zu etwas verführt werden könnten, das sie gar nicht haben wollten. Des weiteren wird vor allem das Althaus-Modell angegriffen, auf dessen Schwächen die bGE-Befürworter selbst schon wiederholt hingewiesen haben (siehe auch unseren Brief an die Nachdenkseiten). Die üblichen Einwände gegen den Konsumsteuervorschlag werden vorgebracht und an der Illusion einer angeblich paritätisch finanzierten Sozialversicherung festgehalten, als seien Bruttokosten eines Unternehmens, also auch alle Aufwendungen für einen Arbeitnehmer nicht auf bloß einem einzigen Weg zu decken: über den Absatz. Folglich tragen eben die Verbraucher auch die paritätische Sozialversicherung. Das alles könnte auch Albrecht Müller sehen, wenn er sich denn mit den Argumenten für ein bGE und der Kritik am Bestehenden, die Befürworter vorbringen, auseinandergesetzt hätte.

Die Befürworter, so Albrecht Müller, müssten einige Fragen (nachfolgend fett gesetzt) beantworten können, wenn das bGE ernst genommen werden soll. Welche sind das?

„Ist die Idee irgendwann realisierbar? Wann?“
Wenn es dafür eine Mehrheit gibt, das gilt für alle politischen Vorhaben, dann ist sie auch realisierbar.
An Argumenten dafür, welche Veränderungen ein bGE mit sich brächte und wie es sich auf bestehende Leistungen des Sozialstaats auswirken könnte, mangelt es nicht. Hier sei auf wenige Beispiele aus unserem Blog verwiesen: Kunst und Wissenschaft, Familie, Leiharbeit, Mindestlohn (hier und hier), Bevormundung durch Fürsorge, Bildung, Demokratie, strukturschwache Regionen.

„Wie steht es um die Finanzierbarkeit wirklich? Auch unter Beachtung der Reaktionen im Verhalten der Menschen? Welche Folgen für das Verhalten der Menschen haben die verschiedenen Finanzierungsvorschläge?“
Hierzu gibt es verschieden Studien, unter anderem von Helmut Pelzer und Ute Fischer, aber auch zum Vorschlag von Dieter Althaus und weiteren. Die Frage bleibt eine politische, welches Grundeinkommen man will, ein wirklich freiheitsförderndes oder ein Sparmodell, davon hängt ab, welche Aufwendungen zu bestreiten sind. Grundlegender jedoch als die Frage der Finanzierungsrechnung (Anmerkungen zur Problematik des Berechnens) ist, wie Albrecht Müller zurecht hervorhebt, die danach, weshalb Menschen wie handeln, was letztlich darauf hinausläuft zu verstehen, warum die Bürger sich überhaupt einbringen wollen. Auch dazu gibt es genügend Darlegungen, siehe z.B. hier.
Auch könnte auf wissenschaftliche Untersuchungen zurückgegriffen werden, um Möglichkeiten und Folgen eines bGEs auszuloten, aber wie es sich für die Wissenchaft gehört, wird dort über Ergebnisse und Erklärungen gestritten. Vorliegende Erkenntnisse beantworten auch die normative Frage nicht, was wir denn wollen. Von daher ist eine verbindliche Antwort zum bGE nicht aus der Wissenschaft zu beziehen, es handelt sich vielmehr um eine genuin politische Entscheidung, es geht darum, ob wir es wollen. Manche mutmaßen deswegen, dieses Plädoyer laufe auf ein riskantes Unterfangen hinaus, auf ein Abenteuer, dessen Ausgang wir nicht kennen und deswegen sei es abzulehnen. Nun, zum einen gilt für jede Entscheidung, dass wir um ihren Ausgang nicht wissen. Wir hoffen das Beste, sind vom Gelingen eines Vorhabens überzeugt usw. – wie es ausgehen wird, wissen wir aber niemals (siehe auch „Die Ungewissheit der Zukunft“). Was bleibt? Ein Blich auf die Grundlagen unseres gegenwärtigen Zusammenlebens, also auf die Grundlagen der Demokratie.

Einfacher zu beantworten ist diese Frage, wenn wir uns die Grundlagen der Demokratie vor vor Augen führen, dann wissen wir, was zählt. Wir gehen wie selbstverständlich davon aus und sind darauf angewiesen, dass die Bürger sich einbringen. Eines der frappierendesten Phänomene der öffentlichen Diskussion ist, wie sehr auf der einen Seite diese Bereitschaft stets gefordert wird, auf der anderen aber, wie wenig ernst das tatsächliche Engagement genommen wird, ganz gleich von welcher Seite. Wir haben dies einmal zum Anlass genommen, Neoliberale und Verteidiger des alten Sozialstaats als Brüder im Geiste zu bezeichnen.

„Lässt sich die Idee in einem System realisieren, das von Wettbewerb und marktwirtschaftlichen Elementen geprägt ist?“
Mühe hat man hier, die Frage zu verstehen. Es muss ja unser System gemeint sein, zweifelt die Frage etwa am Vorrang des Politischen, sofern er gewollt ist? Haben wir nicht – bei aller Kritik am Bestehenden – auch heute Leistungen, die überhaupt nicht nach dem Marktprinzip erfolgen (z.B. öffentlicher Dienst, Sozialleistungen)? Und ist, zuletzt noch, die Demokratie nicht als solche etwas vollkommen Marktfernes in ihren Geltungsprinzipien? Es geht also nicht um eine Systemfrage, die sich mit dem Grundeinkommen stellt, sondern darum wie ernst wir es mit der Demokratie und der Stärkung der Bürger meinen. Es handelt sich um eine systemimmanente Frage.
Ähnlich wie Albrecht Müller argumentiert auch Spiegelfechter, in einer Replik auf den Beitrag „Schafft die Arbeitslosenversicherung ab!“ von Frank Thomas .

Wird die Idee zur politischen Profilierung genutzt? Beim früheren Ministerpräsidenten von Thüringen, Althaus, war dies deutlich erkennbar. Die Idee diente dem Aufbau eines sozialen Images unabhängig von der realen Politik dieses Politikers.
Also, was hat das mit dem bGE zu tun? Solange die Profilierung damit einhergeht, dass Umgestaltungen auf den Weg gebracht werden, die zu einem radikalen bGE führen, spielt das keine Rolle. Wo das nicht geschieht, ist für jeden sichtbar, ob jemand nur sein Image pflegen oder tatsächlich verändern will. Die Glaubwürdigkeit steht dann auf dem Spiel – so wie für die Nachdenkseiten, wenn sie Werthaltungen hinter Argumenten verstecken, statt sie offen zu benennen.

Was könnten die Motive des Chefs der Drogeriekette DM, Götz Werner, sein? Meines Erachtens sind es in diesem Fall lautere Motive und dennoch muss er sich die Frage gefallen lassen, ob sein Dauerthema nicht inzwischen die Funktion von Spielmaterial hat.
Auch diese Frage ist nicht so einfach zu verstehen. Soll damit gesagt sein, dass das bGE missbraucht werden kann für andere, unlautere Absichten? Wenn das gemeint ist, ist die Frage banal, denn Missbrauch ist mit jeder Idee möglich, wo er beabsichtigt ist. Weil also Ideen missbraucht werden können, sollte man sie erst gar nicht verfolgen? Das endete in Selbstblockade, man bliebe in der Gegenwart stecken. Soll das ein ernst gemeinter Einwand sein? Streiten die Nachdenkseiten nicht gerade gegen dieselben „Missbräuche“ und halten ihr Vorhaben keinesfalls für abwegig?

Woran liegt es, dass sich bisher keine der Parteien das Thema zum Bestandteil ihres Programms erkoren hat? Liegt das nur an unseren Parteien und ihrer angeblichen Ideenlosigkeit? Das glaube ich nicht. Es hat viel mit der Unausgegorenheit der Idee zu tun.
Die maßgebliche Antwort hierfür findet sich in der Idolatrie der Erwerbsarbeit, die nun gerade in den letzten zehn Jahren die politische Debatte besonders deutlich geprägt hat. Gepaart mit dem gewaltigen Misstrauen (wider alle Lebenswirklichkeiten) in die Bereitschaft des Einzelnen, sich einzubringen, bilden sie – Idolatrie und Misstrauen – die wahren Hindernisse für eine andere Politik. Schon die früheren Einwände von Albrecht Müller (Replik darauf von Sascha Liebermann) und Heiner Flassbeck gegen das Grundeinkommen bestätigen, welche geringe Bedeutung es für sie hat, die Freiräume der Bürger zu erweitern. Auch sie predigen das Erwerbs- bzw. Beschäftigungsmantra. Von einer Ideenlosigkeit der Politiker im Sinne einer Orientierungslosigkeit kann man sehr wohl sprechen. Das Festhalten an einst bewährten Wegen hat zu dem geführt, wo wir heute stehen. Unsere heutige Lage rührt nicht vor allem vom Verlassen bewährter Wege, sondern vom Festhalten an Zielen, die mit diesen Wegen verbunden, die aber nicht mehr unseren Lebensmöglichkeiten gemäß sind. Statt Erwerbsarbeit vom Sockel zu holen ist sie in den letzten Jahren um so mehr zum höchsten Ziel erklärt worden. Obwohl unser Wohlstand volkswirtschaftlich gewaltig ist, soll die Erwerbsquote erhöht werden. Wo also mehr Freiräume möglich wären, wird um so strikter an Erwerbsarbeit festgehalten. Die Orientierungslosigkeit ist eine Verunsicherung, die der Lösung harrt. Solange es also ein jenseits der Erwerbsidolatrie normativ nicht geben darf, kommt ein Grundeinkommen als Alternative auch nicht in Frage. So einfach ist die Antwort, mit der Unausgegorenheit der Idee hat sie gar nichts zu tun, sondern mit den Werthaltungen, die vorherrschen. Sie sind auch viel bedeutsamer als irgendwelche Ideologien, seien sie neoliberal oder sonst etwas.

„Transportiert die Debatte wenigstens Ideen und Ziele, die helfen könnten, anderes Wichtiges zu erreichen? Hier bin ich sehr skeptisch. Denn die Agitation für das Grundeinkommen lenkt ab von der notwendigen politischen Arbeit für eine Beschäftigungspolitik, die der Mehrheit der Menschen Arbeitsplätze und Alternativen schafft…“
Zu betonen ist hier wohl „Arbeitsplätze“, nicht aber „Alternativen“. Konsequent wird von „Beschäftigungspolitik“ (Erwerbsarbeit) gesprochen, wo das bGE diese Frage ganz anders stellt: es fragt nach Möglichkeiten und Freiräumen dafür, dem nachzugehen, was man für wichtig und richtig erachtet, ganz gleich, ob es sich um Erwerbsarbeit handelt oder nicht. Diese Perspektive scheint den Nachdenkseiten vollkommen fremd, da nimmt es auch nicht Wunder, dass das bGE in seiner Tragweite nicht interessiert.

Folgerichtig geht der vorangehende Absatz weiter:

„Deutlich erkennt man das beim Öffnen einer Seite, die mir zu lesen gestern als Reaktion auf meinen Beitrag empfohlen worden ist. Dort wird “Freiheit statt Vollbeschäftigung” propagiert. An diesem Titel wird schon sichtbar, dass hier eine Alternative zur Beschäftigungspolitik gesehen wird. Diese sehe ich nicht. Im Gegenteil: Menschen Beschäftigung zu schaffen und alternative Arbeitsplätze zu schaffen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie zu Zumutungen der Leiharbeit, der Niedriglöhne und der Minijobs Nein sagen können…“
Sehen wir einmal ab, wie das gelingen soll, was hier vorgeschlagen wird. Sicher, „Freiheit statt Vollbeschäftigung“ streitet für eine Alternative zur Beschäftigungspolitik, die stets nur Erwerbsarbeit vor Augen hat. Wir streiten für eine weitreichende Alternative zur Erwerbsidolatrie, ohne aber den Leistungsgedanken aufzugeben, auch wenn wir ihn umdeuten. Den Nachdenkseiten hingegen geht es nur um Variationen der Erwerbszentrierung.
Wundern kann einen, dass nicht gesehen wird, welch ein Segen gerade ein bGE für die Arbeitswelt wäre. Es erlaubte Arbeitsbedingungen mit zu definieren, ohne auf sie angewiesen zu sein und sie im Zweifelsfall abzulehnen bei gleichzeitiger Absicherung. „Niedriglöhne“ (siehe eine Anmerkung zu Mindestlöhnen) hätten eine andere Bedeutung als heute, wenn die Freiheit bestünde, „Nein“ sagen zu können. Hinzukommt, was heute als Niedriglohn ein Problem darstellt, auf der Basis der Grundeinkommens keines mehr sein müsste, wegen des Grundeinkommens. Auch hier gilt: es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Weiter heißt es:
„…Die Debatte um das Grundeinkommen könnte eine gute Vorbereitung auf eine Gesellschaft ohne Erwerbsarbeit sein. Wenn man dies für möglich hält, wenn man das Ende der Arbeit für möglich hält und propagiert, dann ist auch die Debatte um das Grundeinkommen sinnvoll. Aber an diese Perspektive glaube ich nicht.“
Auf unserer Website hat Herr Müller das sicher nicht gelesen, auch beim von ihm erwähnten Götz W. Werner nicht, denn von einer Gesellschaft ohne Erwerbsarbeit ist nirgendwo die Rede – von einem anderen Arbeitsbegriff sehr wohl. Zwar hantieren auch bGE-Befürworter mit der These vom Ende der Vollbeschäftigung oder dem Ende der Arbeit, doch lässt sich dies auch anders deuten: als Einsicht in ein stetig sinkendes Arbeitsvolumen bei steigender volkswirtschaftlicher Leistung. Erwerbsarbeit abschaffen, wollen die bGE-Befürworter unseres Wissens nicht, ihr den angemessen Platz zuweisen schon. Albrecht Müller baut sich hier einen Pappkameraden auf und argumentiert ganz wie es üblich ist, um das bGE loszuwerden.

Schlussendlich bleibt ein Fazit: Der Gedanke, dass ein bGE eine Anerkennung der Person in Absehung von ihrer Leistung ausspricht, damit also urdemokratisch ist, denn es richtet sich an den Souverän als Souverän; dass es Freiräume gerade für dasjenige Engagement schafft, das wir heute sträflich missachten, das Ehrenamt; dass es eine wirklich brauchbare Förderung von Familie ermöglicht, ohne dirigistisch zu sein wie das Elterngeld und endlich mit der Ideologie der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ bricht, die treffender heißen sollte „Vom doppelten Verzicht“; dass Eltern für ihre Kinder zuhause bleiben könnten, solange sie es wollten – all das wird keines Blickes gewürdigt und bestätigt nur, was in meinem ersten Beitrag die Feder führte: Herauszustellen, wie sehr Werthaltungen Denkmöglichkeiten bestimmen und wie wenig ein bGE als Möglichkeit in Betracht gezogen werden kann, wenn es überkommene Werthaltungen – wie die Vorrangstellung der Erwerbsarbeit – in Frage stellt. Genau deswegen ist auch im neuen Jahr die Diskussion darum so wichtig, wie wir leben wollen und welche Chancen ein bGE bietet. Beharrlich für es zu werben und geduldig sich mit den Einwänden auseinanderzusetzen sind das A und O. Es bedarf keiner Jünger und Jasager, sondern mündige Bürger.

Sascha Liebermann

Gedankenlose „Nachdenkseiten“ – Wie Werthaltungen das Denken bestimmen

Die Nachdenkseiten, ein in vielerlei Hinsicht informatives Portal zur politischen Debatte, stehen mit dem bedingungslosen Grundeinkommen auf Kriegsfuß – oder sollte man besser sagen: wenn es darum geht, setzt eine Denkblockade ein?

Im heutigen Beitrag von Albrecht Müller „Die Manipulateure des Jahres: Spiegel und Bild zu Innereien der Linken“ findet sich ein Absatz zum bedingungslosen Grundeinkommen. Wäre es die erste Äußerung ohne Denkanstrengung in Sachen bGE, könnte man von einem Denkausfall sprechen. Die Nachdenkseiten haben sich allerdings auch früher (siehe z.B. hier, hier und hier) schon in dieser Frage als denkblockiert erwiesen. Lesen Sie selbst:

„Als nächste Kronzeugin des Ost-West Konfliktes [innerhalb der Linken, Anm SL] dient der Spiegel-Redaktion die Vize-Vorsitzende Katja Kipping. Als Markenzeichen trägt sie seit Jahren die Forderung nach dem bedingungslosen Grundeinkommen vor sich her. Zwar wird die Idee, jedem Deutschen ohne jede Vorbedingung monatlich 1000 Euro aufs Konto zu überweisen, auch in der Linkspartei als Spinnerei abgetan. Aber selbst der Hinweis darauf, dass von vornherein Tausend Milliarden aufgebracht werden müssten, um das bedingungslose Grundeinkommen zu verwirklichen, hindert Katja Kipping nicht daran, an ihrem Mantra festzuhalten.
Solche Fundis hält die Linke aus? Das ist beachtlich. Denn einen größeren Blödsinn kann man sich kaum vorstellen.“

Es ist erstaunlich, dass ein Portal, das sich dem Aufbau einer „Gegenöffentlichkeit“ verpflichtet sieht, weil es in undifferenzierter Mainstream-Berichterstattung eine Gefahr für die Demokratie erblickt, solch undifferenzierte Ausführungen von sich gibt. Albrecht Müller jongliert hier mit einer Zahl, den Tausend Milliarden, und will wohl damit alleine den Leser benebeln. Zahlen ohne Bezug auf irgendetwas einfach so in den Raum zu stellen, sollen als solches beeindrucken. Gehen die von ihm so oft kritisierten Mainstream-Medien so vor, wirft er ihnen in einem solchen Fall Demagogie oder Meinungsmache vor.

Dass bGE-Befürworter sich darüber im klaren sind, dass das bGE nicht einfach „oben drauf“ kommen kann, sondern die Einkommensströme anders organisiert werden sollen, dazu verliert er keine Silbe. In Sachen bGE sind die Nachdenkseiten wahrlich denkverhindert. Wie kommt das? Die Erklärung ist einfach und für die gesamte Diskussion bedeutend zugleich. Wo eine Werthaltung vorherrscht, in der Erwerbstätigkeit eine herausragende Position einnimmt und es keine Leistungen ohne Gegenleistungspflicht geben darf, solange der Bezieher erwerbsfähig ist, darf ein bGE nicht sein. Deutlich wird dies in einem früheren Beitrag Albrecht Müllers, auf den Sascha Liebermann geantwortet hat.

Sascha Liebermann

Diskussion um’s Grundeinkommen – Blick in die Schweiz

In der heutigen Ausgabe der Neuen Zürcher Zeitung sind zwei Beiträge zum Grundeinkommen enthalten. Sie geben Einblick in die Schweizer Diskussion:

„Ein Grundeinkommen führt zur Knechtschaft und nicht in die Freiheit“ – Interview mit Reiner Eichenberger

„Übungen am gesellschaftspolitischen Turngerät“, Artikel von Claudia Wirz

Grundeinkommen ohne Mindestlohn ein Kombilohn?

Nicht mit Frage-, sondern mit Ausrufezeichen versehen wurde kürzlich in einer Veranstaltung behauptet: Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das nicht mit einem Mindestlohn verbunden werde, sei ein Kombilohn (siehe auch unseren älteren Beitrag). – Verwirrung oder Strategie?

Ein Kombilohn ist eine Subvention, je nach dem durch Lohnkostenzuschuss an den Arbeitnehmer oder -geber, die nur gewährt wird, wenn eine Person eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Es handelt sich also um eine zweckgebundene Subvention, eine Lohnaufstockung durch staatlichen Transfer. Wo keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, kommt der Kombilohn nicht zustande. Das bGE hingegen ist eine personengebundene, jedoch zweckungebundene Subvention, es wird qua Staatsbürgerschaft oder dauerhafter Aufenthaltsberechtigung gewährt. Es handelt sich also um einen grundsätzlichen Unterschied: das bGE stützt die Person, der Kombilohn das Beschäftigungsverhältnis.

Verwirrung oder absichtliche Irreführung liegt vor, wenn – auch von Grundeinkommensbefürwortern – manchmal behauptet wird, das bGE wirke wie ein Kombilohn. Wer nur die rechnerische Seite betrachtet, mag dazu verführt werden, vom Ergebnis her auf die Verhältnisse zu schauen: Einkommenshöhe ohne bGE (Lohn: 2000 Euro) = Einkommen mit bGE (bGE: 1000 + Lohn: 1000). Die Summe könnte dieselbe sein, aber sie kommt auf anderem Wege zustande. Ob sie dieselbe wäre, hängt davon ab, wie Mitarbeiter und Unternehmen verhandeln. Mit bGE ist dem Einzelnen immer Verhandlungsmacht und Sicherheit gegeben, mit Kombilohn nicht, weil er von der Beschäftigung abhängt. Ein Unterschied ums Ganze also.

Wenn nun darüber hinaus behauptet wird, ein bedingungsloses Grundeinkommen habe nur dann diese Bezeichnung verdient, wenn es mit einem Mindestlohn verbunden werde, dann steht dahinter eine bestimmte Werthaltung (siehe hier und auch hier). Es soll damit offenbar eine Etikettierung in gute und schlechte bzw. in richtige und falsche Grundeinkommensvorschläge vorgenommen werden. Dabei lässt sich an dieser Argumentation für ein bGE plus Mindestlohn manches ablesen:

  • dass diejenigen, die das fordern, Erwerbstätige besser stellen wollen als Nicht-Erwerbstätige. Es soll ihnen eine zusätzliche Absicherung geboten werden über das bGE hinaus;
  • dass die Befürworter dieser Kombination Erwerbstätigkeit höher bewerten als andere Tätigkeiten, denn sonst würden sie nicht für die zusätzliche Absicherung plädieren. Statt diese Überbewertung zu überwinden, halten sie an ihr fest;
  • dass sie den Bürgern im allgemeinen nicht zutrauen, so zu verhandeln, wie es den jeweiligen Vorstellungen entspricht. Jeder hätte das Ergebnis, das er aushandelt, auch zu verantworten, denn mit einem bGE wäre er auf den Lohn nicht angewiesen.

Verhandlungsmacht? Jüngst wurde ich nach einem Vortrag gefragt, was denn geschähe, wenn in einer Stadt, in der es nur vier Unternehmen gäbe, diese sich absprächen, so dass keine Verhandlungen über ein bestimmtes Lohnniveau hinaus möglich wären. Die Antwort war einfach: dann wäre es notwendig, dass sich diejenigen, die höhere Löhne erzielen wollen, organisieren. So sind einst die Gewerkschaften entstanden.

Ein bGE kommt nicht von alleine, wir müssen uns dafür einsetzen. Wer daran zweifelt, dass dies etwas bringe, der schaue auf die Entwicklung der Grundeinkommensdebatte in den letzten Jahren.

Sascha Liebermann

„Was Zürich braucht?“ – Podiumsdiskussion zum bedingungslosen Grundeinkommen

Die Sozialdemokratische Partei Stadt Zürich (SP) richtete am 21. September eine Podiumsdiskussion zum Grundeinkommen aus. Eine Facebook-Aktion der SP hatte zum Ergebnis, dass über das Grundeinkommen diskutiert werden soll. Das Thema wurde der Partei also von den Bürgern nahegelegt. Diskutanten waren u.a. Andreas Gross, Sascha Liebermann, Katharina Prelicz-Huber und Martin Waser.

Hier ein Videomitschnitt:

Sieht man von wenigen Aktivisten ab, gibt es beinahe keine öffentliche Diskussion über das Grundeinkommen in der Schweiz. Um so bemerkenswerter, dass über 100 Zuhörer gekommen waren. Darüber hinaus ist auch interessant zu hören, wie in der Schweiz diskutiert wird – die Unterschiede zu deutschen Diskussionen sind kleiner als man denkt. Mindestens erstaunlich ist ein weiterer Aspekt: Trotz direkter Demokratie und einem ausgeprägten Bürgerbewusstsein wird genau die das Gemeinwesen stärkende Seite des Grundeinkommens als Bürgereinkommen nicht gesehen. Hören Sie selbst (das ganze Gespräch als MP3).