Da war doch mal etwas – Boris Palmer (Die Grünen) einst Grundeinkommensbefürworter, nun Hartz IV-Verteidiger

In einem Interview mit der FAZ vom 13. April äußert sich Boris Palmer (Bündnis 90/ Die Grünen) zu seinen Vorstellungen Grüner Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Das wäre nicht weiter beachtenswert, denn es ist Wahlkampf. Palmer war allerdings einst Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens und votierte dann auf der Bundesdelegiertenkonferenz 2007 dagegen. Damals war es vielleicht Parteiräson, angesichts der jüngeren Äußerungen muss man ernsthafte Zweifel daran haben, dass er es vor Jahren mit seiner Befürwortung ernst meinte. Ausgewählte Stellen kommentiere ich.

Auf eine Frage des Interviewers zu Mindestlohn und Regulierungen am Arbeitsmarkt sagt er dies:

„…Früher gab es erst neue Jobs, wenn das Sozialprodukt um mindestens zwei Prozent wuchs. Seit unseren Reformen ist das bereits bei einem Prozent der Fall. Die Rückkehr in die Zeit vor den Hartz-Reformen ist ein gewagtes Experiment. Damals hatten wir fünf Millionen Arbeitslose, und ich halte die Gefahr für sehr groß, dass wir an diesen Punkt zurückkehren.“

Palmer feiert, wie im letzten Jahr häufiger zu hören, die Erfolge Rot-Grüner Regierungspolitik, also auch die Verschärfungen in der Sozialgesetzgebung. Da kann man staunen. Siehe einen Kommentar zu diesen „Erfolgen“ hier und hier.

Weiter heißt es:

„Den Hartz-IV-Satz auf 420 Euro zu erhöhen geht in Ordnung?
Das finde ich richtig, vorausgesetzt, wir behalten neben dem Fördern auch das Fordern im Auge – und verzichten nicht auf jede Form von Sanktion, wenn sich jemand partout nicht um Arbeit bemüht.“

Das ist eine klare Aussage, die auch den Beschlüssen der Bundesdelegiertenkonferenz vom November entspricht. Unvereinbar ist diese Haltung mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen, auch nicht mit einem Übergang dorthin, denn die Sanktionen sind es, die Druck verstärken, der durch das normative Ideal der Erwerbstätigkeit ohnehin schon vorliegt. Wer mit dem Fördern ernst machen will, sollte auf Sanktionen verzichten, weil das schon innerhalb der Erwerbszentrierung Freiräume ermöglichte, die es heute kaum gibt.

Nun direkt zum Grundeinkommen:

„Fürs Grundeinkommen haben Sie doch selbst gestritten?
Die Idee hat für mich eine große Faszination. Beim Grundeinkommen gibt es weiterhin Anreize zur Arbeitsaufnahme, weil man vom Zuverdienst mehr behalten kann. Aber bis zu solch einem Systemwechsel ist es noch ein weiter Weg, und so lange brauchen wir andere Mechanismen…“

Weshalb braucht es die? Keine Erklärung, nicht einmal ein Versuch, seine Einschätzung zu plausibilisieren. Stattdessen könnte gerade dahingehend ein Anfang gemacht werden, dass auf Sanktionen verzichtet wird. Wie er sagt, hätten diejenigen, die noch erwerbstätig sein wollen ja mehr als diejenigen, die nur Grundeinkommen bezögen. Weshalb soll dieser Weg also noch weit sein? Mit dem Verzicht auf Sanktionen würde ein wichtiges Element des jetzigen Systems ausgehebelt und genau damit ein Anfang für eine Veränderung gemacht – für Palmer offenbar undenkbar. Wie aber geht das mit seiner „Faszination“ für das Grundeinkommen zusammen? Schleierhaft oder eben nie ernst gewesen.

Im gleichen Absatz geht es weiter:

„…Wie der Beschluss zum Aussetzen der Sanktionen auf dem letzten Parteitag zustande kam, hat mich erschreckt: Die Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl hat da unter Beifall von Menschenrechtsverletzungen geredet. Das relativiert diesen Begriff für mich auf nicht erträgliche Weise.“

Was solll diese moralische Empörung? Sicher kann man geteilter Meinung sein, ob es weiterführt, von „Menschenrechtsverletzungen“ zu sprechen, ob es etwas klärt, die Härten des ALG II-Systems so zu bezeichnen. Seine Empörung ist angesichts der Sanktionen und ihrer Folgen allerdings nur weltfremd. Um so mehr befremdet nun seine „Faszination“ für das Grundeinkommen, die in diesem Artikel in der Tat deutlich wurde „Eine Frage der Werte“ (2006). Wir bringt man diese beiden Haltungen nun zusammen?

Sascha Liebermann

Bündnis 90/ Die Grünen – Bundesdelegiertenkonferenz und Grundeinkommen

Vom 26. bis 28. April fand die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen statt. Für die Grundeinkommensbefürworter ein insofern interessantes Datum als sich die Frage stellte, wie die Partei zu Ihrem Beschluss an der BDK in Hannover im vergangenen November steht und wie manche ihrer Mitglieder zum Grundeinkommen stehen. Ausgewählte Antworten dazu finden Sie hier. Meinen Kommentar zum Beschluss vom November finden Sie hier.

Wie lautet nun das aktuelle vorläufige Programm zur Bundestagswahl in Sachen sozialer Sicherungssysteme (Beschluss G, S. 3):

„Wir wollen die Idee einer finanziellen Basissicherung oder die einer negativen
Einkommenssteuer weiter diskutieren. Gerade in der Debatte um Grundsicherung und ein
bedingungsloses Grundeinkommen für alle muss es darum gehen, unsere Leitbilder von
Gerechtigkeit und emanzipativer Sozialpolitik, die Bedeutung öffentlicher Institutionen und
Finanzierbarkeit zu verbinden. Wir wollen diese Debatte in die Gesellschaft hineintragen…“

Das klang im Novemberbeschluss noch mehr nach BGE als jetzt. Zum Vergleich:

„In diesem Zusammenhang wird in unserer Partei wie auch in Teilen der Gesellschaft die Idee eines
bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert, Wir wollen diese Diskussion konstruktiv
weiterführen und nach Wegen suchen, wie die Idee und Elemente eines Grundeinkommens mit
der einer Grünen Grundsicherung sinnvoll verbunden werden können. Schon jetzt gibt es mit
der Kindergrundsicherung, der Garantierente, dem Zwei-Säulen-Modell der Bildungsfinanzierung
und der Brückengrundsicherung Grüne Ansätze und Konzepte, in der Elemente aus beiden
Ideen verknüpft werden.“ (BDK November 2012, Beschluss, S. 18 f.)

Auffällig ist die Formulierung, die „Debatte in die Gesellschaft hineintragen“ zu wollen. Das mag dem Anspruch, Vorreiter zu sein, entsprechen oder wohlwollend gelesen auch bezeugen, eine Debatte weitertragen zu wollen. Die BGE-Debatte gibt es aber schon seit etwa neuen Jahren. Sie wurde öffentlich angestoßen und nötigte die Parteien dazu, sich mit der Idee zu befassen. Was die Grünen hier in die Gesellschaft hineintragen wollen, ist längst dort. Anmaßend ist diese Formulierung also.

Wie geht es im aktuellen Beschluss weiter:
„…Wir halten deshalb die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag für sinnvoll, in der Idee und Modelle eines Grundeinkommens sowie grundlegende Reformperspektiven für den Sozialstaat und die sozialen Sicherungssysteme diskutiert werden. In einer solchen Enquete
wollen wir der Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen sowie damit verbundene
Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen den nötigen Raum verschaffen. Ziel ist es,
die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und das individuelle Grundrecht auf Teilhabe
zu verwirklichen.“

Diese Passage entspricht dem Beschluss vom November. Mein damaliger Kommentar hat an Aktualität nichts verloren. Ein sehr zaghafter Beschluss, denn die Einrichtung einer Enquetekommission wird lediglich für sinnvoll gehalten. Enquetekommissionen sind aber unverbindlich, haben ausschließlich beratenden Charakter, was schon unverbindlich ist, wird dadurch noch unverbindlicher, wenn es eine solche Steigerung gibt.

In Beschluss E, S. 6, „Teilhaben an guter Arbeit“ findet sich folgende Passage:

„Zu viele Menschen sind dauerhaft ohne Arbeit trotz guter Konjunktur. Deshalb wollen wir einen
Sozialen Arbeitsmarkt fest in das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium aufnehmen und die
Förderinstrumente des SGB II bedarfsgerechter ausgestalten. Als Leitlinie gilt, Arbeit zu finanzieren
statt Arbeitslosigkeit. Dafür sollen die passiven in aktive Leistungen umgewandelt werden,
also das Arbeitslosengeld II und die Kosten der Unterkunft in ein Arbeitsentgelt für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. 200.000 Menschen in Deutschland könnten
davon profitieren. Mit unserem Sozialen Arbeitsmarkt machen wir Langzeitarbeitslosen ein neues,
zuverlässiges und freiwilliges Angebot. Es ist die Chance zum Neustart für alle diejenigen, die
die Merkel Koalition über Jahre in einer aussichtslosen Situation belassen hat.“

Das las sich im vergangenen November (Beschluss S. 14) noch ganz anders, sehr widersprüchlich und dadurch unglaubwürdig:

„Inklusive und partizipative Arbeitsvermittlung.

Wir fordern eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe, Wunsch- und Wahlrechte für die Arbeitssuchenden und ein umfassendes Hilfsangebot für diejenigen, die sie benötigen. Die Realität hat gezeigt: die bisherige Sanktionspraxis war nicht erfolgreich und muss grundlegend verändert
werden. Sanktionen gefährden sowohl den kooperativen Charakter des Fallmanagements wie auch ein menschenwürdiges Existenzminimum. Zudem ist die Wirksamkeit von Sanktionsandrohungen
zur Vermittlung in Erwerbsarbeit nicht belegt. Deshalb fordern wir ein Sanktionsmoratorium,
solange bis die Rechtsstellung der Betroffenen gegenüber dem Fallmanager wesentlich verbessert ist.

Die Zahlung einer sozialen Grundsicherung soll weiterhin an die Bereitschaft geknüpft werden,
der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Wir wollen aber statt einer Praxis von Androhung und
Bestrafung klare Verabredungen und verbindliche Zusagen im Rahmen der Antragsstellung.“

Folgerichtig finden sich im aktuellen Beschluss auch keine Aussagen mehr dazu, die Sanktionspraxis abzuschaffen. Denn solange das Sicherungssystem auf dem Erwerbsideal ruht, würde es sich mit einem Verzicht auf Sanktionen selbst überflüssig machen.

Der aktuelle Beschluss macht um so deutlicher, wie schwer es auch den Grünen fällt, von einem System Abschied zu nehmen, das auf Erwerbstätigkeit als Maß aller Dinge baut. Wird nun ein „sozialer Arbeitsmarkt“ vorgeschlagen, wird auf Instrumente zurückgegriffen, die es in dieser Art immer wieder gegeben hat. Im letzten Landtagswahlkampf in Nordrhein Westfalen hatte die jetzige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft genau das ins Spiel gebracht. „Arbeit zu finanzieren, statt Arbeitslosigkeit“ heißt eben auch: Erwerbsarbeit zu simulieren in Beschäftigungsmaßnahmen, statt alternative Wege zu gehen. Was hier fürsorgend und fördernd klingt, kann durchaus als zynisch betrachtet werden. Langzeitarbeitslose, wenn damit nicht einfach diejenigen gemeint sind, die schon länger als ein Jahr arbeitslos sind, sondern Personen mit einer traumatisierenden Lebensgeschichte wird dadurch gerade keine Perspektive eröffnet. Was soll man zum Verweis auf die „Merkel Koalition“ sagen, ist das etwas politische Amnesie? Wer hat die Verschärfungen in der Sozialgesetzgebung eingeführt? Waren das nicht die Grünen?

Ob diese Beschlüsse in Richtung BGE also mehr als Wahlkampfparolen sind, wird sich weisen müssen. Die Glaubwürdigkeit der Grünen in diesen Fragen ist mehr als beschädigt.

Sascha Liebermann

„Eine Gesellschaft für alle“ – Bündnis 90/ Die Grünen halten Enquete-Kommission zum Grundeinkommen für sinnvoll

Im vorläufigen Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz in Hannover von Bündnis 90/ Die Grünen ist zu lesen, dass die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag in Sachen Grundeinkommen für sinnvoll erachtet wird:

…Wir halten deshalb die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag für sinnvoll, in der Idee und Modelle eines Grundeinkommens sowie grundlegende Reformperspektiven für den Sozialstaat und die sozialen Sicherungssysteme diskutiert werden. In einer solchen Enquete wollen wir der Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen sowie damit verbundenen Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen den nötigen Raum verschaffen. Ziel ist, die Schere zwischen Arm und Reicht zu schließen und das individuelle Grundrecht auf Teilhabe zu verwirklichen… (S. 18 f.)
Diese Formulierung, eine Enquetekommission für sinnvoll zu erachten, ist vorsichtiger als die der Piratenpartei, die eine solche Kommission nicht nur für sinnvoll hielten, sondern sich für die Einsetzung einer solchen aussprachen. Wer dem Grünen Beschluss zufolge das Agens ist, wer also einen Antrag auf Einrichtung stellen wird, bleibt in der Formulierung offen. Dahinter mag Parteiräson stehen oder es zeugt davon, wie stark die Gegner eines BGE noch immer sind.

In einer Urwahl haben die Mitglieder der Grünen Katrin Göring-Eckardt und Jürgen Tritten zu den Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2012 gewählt. Beide haben sich bislang offen gegen (auch hier) ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen oder dies hinter Vorwänden getan. Frau Göring-Eckardt war eine ausgesprochene Befüworterin der Verschärfung der Sozialgesetzgebung unter Kanzler Schröder. Ihre Auffassung dazu kann sie geändert haben, bekannt sind mir solche Äußerungen nicht.

Liest man folgende Passage, fällt einmal mehr auf, wie zögerlich der Beschluss ist:

…Wir fordern eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe, Wunsch- und Wahlrechte für die Arbeits- suchenden und ein Sanktionsmoratorium… (S. 14)
Weshalb die Sanktionen nicht abschaffen? Wie kann es eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe geben, wenn die einzige Verhandlungspartei, die Druckmittel besitzt, die Arbeitsvermittlung ist? Diese Druckmittel zu haben ist konstitutiv für bedarfsgeprüfte Leistungen, denn nicht der Bedarf  oder die Ansprüchsberechtigung der Arbeitsvermittlung wird festgestellt, sondern der des Antragstellers. Selbst wenn nun Sanktionen abgeschafft und Vermittlung auf Augenhöhe tatsächlich erreicht wären, bleibt eine Asymmetrie immer noch bestehen: der Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allen anderen Tätigkeiten. Erst wenn der aufgehoben ist, erst wenn es ein Einkommen eigenen Charakters gibt, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, verliert auch die Bedarfsprüfung (für Bedarfe darüber) ihren stigmatisierenden Charakter. Stigmatisierend dadurch, den Bezieher als solchen zu betrachten, dem Erwerbsziel nicht nachzukommen, also zu versagen. Es ist allerdings nichts die Bedarfsprüfung selbst, die das hervorruft. Es ist ihre Stellung in einem Sicherungssystem, das Einkommen jenseits von Erwerbstätigkeit immer von dieser ableitet, es damit zu einem Einkommen für Bedürftige macht. Ist aber einmal dieser Zusammenhang aufgehoben und die Einkommensgewährung nur noch an den Status gebunden, rechtfertigen sich weitere Bedarfe auch vor diesem Status und nicht vor dem Erwerbsideal. Diesen Zusammenhang sieht der Beschluss der BDK nicht.

Sascha Liebermann

Antrag für BDK von Bündnis 90/ Die Grünen kann nun unterstützt werden

Vor kurzem berichteten wir über diesen Antrag, der noch in Vorbereitung war. Nun ist er zur anstehenden Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Hannover, vom 16. bis 18.11.2012, angenommen worden. Christian Nähle und andere haben ihm den Titel „Das Bedingungslose Grundeinkommen: Dialog über unsere bürgerschaftliche Souveränität in einer Enquete-Kommission des Bundestages weiterführen“ gegeben. Der Antrag kann hier eingesehen werden.

Alte Muster, neue Muster

Einen Bericht zum Treffen (Link zur Videoaufzeichnung) hat Herbert Wilkens verfasst, aus dem ein Punkt herausgegriffen sei. Ihm zufolge stellten die Grünen neben anderen diese Forderung heraus:

„Unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergerechtigkeit muss das BGE durch geeignete Maßnahmen ergänzt werden. Es soll vermieden werden, dass die Rolle der Frau sich wieder zu traditionellen Verhaltensmustern zurückentwickelt.“

Gehen wir einmal davon aus, dass dies so gesagt wurde, wie es in dem Bericht dargestellt ist, handelt es sich um ein bemerkenswertes Dokument dafür, wie das Individuum einer Programmatik untergeordnet wird. Damit wird an die Stelle eines aus Sicht der Autoren überkommenen Musters, ein anderes gesetzt, auch wenn es hier inhaltlich nicht ausgeführt ist. Beide gehen gleichermaßen über das Individuum hinweg, das vermeintlich fortschrittliche ist also nicht besser als das traditionelle. Weshalb sollte einer Frau, die sich mit dem „traditionellen Verhaltensmuster“ identifiziert, diese „Rückentwicklung“ untersagt werden? Wie – und mit welchem Recht überhaupt – wollen die Autoren die Entscheidung eines Individuums vermeiden? Muss eine Frau, die „traditionell“ leben will, einer Bildungs- oder Erziehungsmaßnahme unterzogen werden, um sie von diesem Irrweg abzubringen? Identifiziert sich eine Frau mit dieser „Rolle“ nicht, weshalb sollte sie sich in sie zurückdrängen lassen? Trauen die Autoren ihr nicht zu, sich dagegen zu verwahren? Nicht erst mit dem BGE, durch es aber umso mehr, hätten Frauen die Möglichkeit, sich gegen entsprechende Erwartungen zu wehren bzw. könnten sie diese links liegen lassen oder eine öffentliche Debatte anstoßen. Darüber hinaus sind zwei Dinge voneinander zu unterscheiden, die die Autoren einfach zusammenwerfen: eine Geschlechterposition ist dann traditional, wenn ihre Geltung vom Individuum nicht ernsthaft in Frage gestellt wird und diese Position auch kollektiv als verbindlich gilt. So war das „traditionelle Verhaltensmuster“, das auch für den Mann galt, nicht oktroyiert, sondern Ausdruck eines kollektiv verbindlichen Lebensentwurfes. Daran änderten auch die wenigen Vordenker nichts, die ihrer Zeit voraus waren. Ist jedoch eine solche Tradition in Auflösung begriffen, was schon länger der Fall ist, und identifiziert sich unter diesen Umständen eine Frau mit der Position als Mutter, ist das keine Rückkehr zu „traditionellen Verhaltensmustern“, sondern Ausdruck individuierter Lebensführung und eines positiven Begriffs von Mutter- bzw. Elternschaft. Das BGE würde also gerade etwas ermöglichen und stärken, das heute vom Lobgesang auf Erwerbstätigkeit, Kinderkrippen und Kitas in die Enge gedrängt wird: die Familie. Was die Autoren hingegen – vielleicht entgegen ihrer Absicht – anstreben, läuft darauf hinaus, uns Bürger vorzuschreiben, wie wir zu leben haben – das ist das Gegenteil dessen, was mit dem BGE erreicht werden soll.

Siehe auch „Blinde Flecken in der feministischen Diskussion ums Grundeinkommen“ (Ute Fischer)

„Dialog über unsere bürgeschaftliche Souveränität: das bedingungslose Grundeinkommen“ – Antrag für BDK von Bündnis 90/ Die Grünen

Hierbei handelt es sich um einen Antrag für die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen. Die BDK ist der Auftakt zum Bundestagswahlkampf 2013, sie dient zur Vorbereitung des Programmparteitags im nächsten Frühjahr.

Grüne MdBs laden Piraten zur Diskussion ein

Mitglieder der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen haben die Piraten zum Gespräch über „Perspektiven zur weiteren Verbreitung der Grundeinkommensidee“ eingeladen. Das Treffen ist für den 24. September, 17-19 Uhr, in Berlin vorgesehen. Nähere Informationen auch darüber, wer teilnimmt, finden Sie hier. Live-Stream hier.

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV – Dokumente zur Sitzung vom 26. April

Am 26. April wurden zwei Anträge zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV im Deutschen Bundestag abschließend beraten. Die Anträge wurden abgelehnt. Sowohl Die Linke (Bundestagsdrucksache 17/5174) als auch Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/3207) hatten Anträge eingebracht.

Für die Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens ist die Debatte ein aufschlussreiches Dokument, denn deutlich wird die Haltung der Verteidiger von Sanktionen. In deren Überlegung steht nicht das Individuum und die ihm ermöglichten Entscheidungsfreiräume im Zentrum. Es geht nicht um die Bürger als Fundament des Gemeinwesens, es geht nicht darum, ihnen den Rücken zu stärken. Vorrang haben die Anständigen: die Erwerbstätigen.

Sitzungsprotokoll
Videomitschnitt der Sitzung

Persönliche Erklärung einiger Abgeordneter von Bündnis 90/ Die Grünen zum Antrag der Linken zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV

“Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV – Für ein Grundeinkommen für alle!”

Das Netzwerk Grundeinkommen ruft dazu auf, den „offenen Strafvollzug“ (Götz W. Werner), den Hartz IV bedeute, abzuschaffen. Anlass sind zwei Anträge, jeweils einer von DIE LINKE und einer von BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN, die im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 6. Juni verhandelt werden.

Hier der Aufruf:

„Am 06.06.2011 wird anlässlich des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Antrags der Fraktion DIE LINKE eine öffentliche Anhörung zum Thema Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen bei den Grundsicherungen (Hartz IV=SGB II, SGB XII) im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages durchgeführt (siehe ausführlicher Bericht dazu).

Das Netzwerk Grundeinkommen ruft im Zusammenhang mit dieser Anhörung zur Kampagne „Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV – Für ein Grundeinkommen für alle!“ auf:

1. Nehmen Sie an der öffentlichen Anhörung teil: Deutscher Bundestag, 06.06.2011, 14.00 – 15.30 Uhr (Anmeldung über das Ausschusssekretariat) und bekunden Sie durch Ihre Anwesenheit Ihre Forderung nach einer vollständigen Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen.
Für alle, die nicht dabei sein können: Eine Aufzeichnung und die Liveübertragung der öffentlichen Anhörung sind geplant, mehr dazu demnächst auf www.grundeinkommen.de.

2. Senden Sie eine Mail an alle Bundestagsabgeordneten und an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit der Forderung „Weg mit den Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei allen Grundsicherungen“. Machen Sie darauf aufmerksam, dass Sanktionen/Leistungskürzungen grundrechtswidrig sind, weil sie das Grundrecht auf eine Existenz- und Teilhabesicherung verletzen.
Grundeinkommens-Befürwortende sollten darüber hinaus darauf aufmerksam machen, dass die vollständige Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen begleitet werden muss von der Abschaffung der sozialadministrativen Bedürftigkeitsprüfung und der Anhebung der Transfers auf ein die Existenz und die Teilhabe sicherndes Niveau. Die Forderung lautet dann: „Weg mit den Sanktionen und Leistungseinschränkungen – Für ein Grundeinkommen für alle!“

3. Unterstützen Sie das Petitionsvorhaben „Weg mit dem Sanktionsparagrafen 31 (Hartz IV, SGB II)“ unter www.sanktionen-weg.de. Dort finden Sie Erläuterungen zum Vorhaben, zur UnterstützerInnenliste, zur Völkerrechts- und Grundrechtswidrigkeit der Sanktionen/Leistungskürzungen. Sammeln Sie mit den Listen Unterschriften, die bei Erreichung der für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss nötigen Anzahl von 50.000 UnterstützerInnen beim Bundestag eingereicht wird.

Beteiligen Sie sich an der Kampagne „Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV – Für ein Grundeinkommen für alle!“.“