FDP Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen

Seitdem der Ausgang der Bundestagswahl zeigte, dass die FDP aller Wahrscheinlichkeit nach Regierungspartei werden wird, nehmen die Pressemeldungen über das FDP Bürgergeld zu. Manche sehen darin einen Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen, weil Leistungen pauschaliert werden sollen, anderen sehen einen weiteren Abbau von Transferleistungen auf uns zukommen. Wer wissen möchte, was es mit dem FDP Bürgergeld auf sich hat, dem sind zwei Broschüren empfohlen, in denen Kerstin Funk (Broschüre ) und Peter Altmiks (Broschüre) ausdrücklich den Unterschied zwischen bGE und Bürgergeld darlegen. Beide Verfasser arbeiten für die Friedrich Naumann Stiftung. Ausführungen finden sich auch im Bundestagswahlprogramm 2009 (S. 9 und 16). Das FDP Bürgergeld ist nicht einmal so liberal wie eine radikale Negative Einkommensteuer, es verzichtet nicht auf die Bedürftigkeitsprüfung und es ist so niedrig angesetzt, dass es gerade keine Freiräume schafft. Darüber hinaus ist die Sprache in den Broschüren Zeugnis für die Haltung der Liberalen: Nicht auf Engagement und Gemeinsinn der Bürger wird vertraut, auf die bildende Kraft der Selbstbestimmung, wie sie den Bürgerrechten zugrundeliegt, sondern auf Anreize. Dass die FDP damit im Kreis derer verbleibt, die in der Bekämpfung von Faulheit und innerer Verwahrlosung die größten Übel der Gegenwart erkennen, ist nicht neu, wir haben darauf jüngst und in der Vergangenheit hingewiesen. (Einen treffenden Kommentar hat auch die Financial Times Deutschland verfasst) Die liberale Rhetorik kann und will gar nicht über den Geist des Arbeitshauses, der sie durchweht und damit die Reduzierung der Bürger auf Erwerbstätige, hingwegtäuschen.

Sascha Liebermann

Nachtrag (11.10.2009): Mittlerweile hat das FDP-Bürgergeld vielfältige kritische Kommentare hervorgerufen. Neben den oben genannten wird es nun ausdrücklich als Sozialstaatsfalle bezeichnet, das Transferabhängigkeit zementiere, so Hilmar Schneider vom IZA. Die Kritik weist zugleich den Weg, den der Verfasser vorschlägt: mehr Workfare, mehr Gegenleistung also, da das Bürgergeld nur den Niedriglohnsektor stärke, sonst aber gar nichts. Große Veränderungen zu Hartz IV bringe es nicht, insofern sei es eine Mogelpackung, oder eben nur eine Änderung der Nomenklatur. Gleichmacherei schaffe das Bürgergeld, so Klaus Ernst von der Linkspartei – ja, wenn es denn wenigstens eine Gleichheit für alle Bürger von der Wiege bis zur Bahre auf ausreichend hohem Niveau wäre, dann wäre das Ziel eines bGE erreicht. Davon ist bei Ernst natürlich keine Rede, auch er frönt dem Arbeitshaus. Es bleibt die Hoffnung, dass die Debatte, wie Enno Schmidt, Wasser auf die Mühlen eines bGE ist, denn sie macht sichtbar, wohin das Bürgergeld führen würde und mit welch aberwitzigem „Weiter so“ die Hartz IV-Befürworter am Alten festhalten. Das hatte wohl auch Götz W. Werner im taz-Interview vor Augen, als er davon sprach, das Bürgergeld helfe, neu zu denken.

Nachtrag (25.10.2009): Andere, wie Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn, erkennen im Bürgergeld auch Chancen, weil die Auszahlung des Bürgergeldes durch das Finanzamt stattfinden soll. Zugleich soll aber ein Prüfung von Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft stattfinden, diese aber seien dem Finanzamt „systemfremd“ und würden das Entstehen „neuer Bürokratie“ verlangen, so Strengmann-Kuhn. Würde aber ein echtes integriertes Steuer- und Transfersystem geschaffen, könnte dies zur Negativen Einkommensteuer führen, die ungleich liberaler ist als das Bürgergeld in der jetzigen Fassung und als Hartz IV. Opielka hält die Überprüfung der Arbeitspflicht vom Konzept des Bürgergeldes her für nicht durchführbar: „Die Arbeitspflicht bleibt bei einem Bürgergeld pure Rhetorik“ und sieht dadurch ungewollt ein Grundeinkommen heraufziehen. Bedenkt man jedoch, wie sehr auf Workfare im Wahlkampf direkt und indirekt gepocht wurde, dann wäre es ebenso denkbar, dass genau diese Seite des Bürgergeldes gestärkt und die andere, die Strengmann-Kuhn starkmacht, geschwächt wird. Wir werden sehen.

Staatsknete für alle? – Herfried Münkler zum bGE

„Man muß eben mitreden“ – so könnte man den Beitrag von Herfried Münkler auch übertiteln, mit dem er in der Frankfurter Rundschau („Staatsknete für alle“) zum bedingungslosen Grundeinkommen Stellung nimmt.

Der Kommtar wird schon im zweiten Absatz irreführend, wenn es heißt:

„Wer sonst keine Einkünfte hat, muss davon [vom Bürgergeld, SL] leben; ansonsten

handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitseinkommen.“

Ein Unterschied ums Ganze zwischen Kombilohn-Modellen und bGE wird hier sogleich verschüttet. Ein bGE ist kein Zuschuß zum Arbeitseinkommen, jeder Bürger erhält es ja zu jeder Zeit. Vielmehr ist das (Erwerbs-)Arbeitseinkommen, das dann eine zusätzliche Einkommensquelle darstellt, ein Zuschuß zum bGE. Dem Autor geht hier eine wichtige Differenz schon zu Beginn verloren.

Allerdings macht diese Vermengung auch ein Problem deutlich: daß in der Grundeinkommens-Diskussion nicht genügend zwischen einem bGE, das nie verrechnet wird, und einem „sogenannten bGE“ aus Negativer Einkommensteuer unterschieden wird.


An anderer Stelle heißt es sehr treffend:

„Die Vorzüge liegen auf der Hand: Sie verbinden radikale Egalität mit ökonomischer Effizienz. Niemand wird von der Gemeinschaft alimentiert, weil alle qua Bürgerstatus dasselbe Geld bekommen…“

Genau so ist es, wenn alle alimentiert werden, wird niemand mehr stigmatisiert. Doch diese Einsicht bleibt der einzige Lichtblick in dem Kommentar.

Direkt anschließend hingegen wird es wieder mißverständlich:

„…und die ausufernden Kosten der Sozialverwaltung schrumpfen, weil nur noch Geburt und Tod administrativ erfasst werden müssen; den Rest erledigen elektronische Programme.“

Der erste Zweck ist nicht die Kostenreduktion, sondern ein sinnvoller Einsatz der uns zu Verfügung stehenden Mittel dafür, Möglichkeiten der Selbstbestimmung zu schaffen. Ob das insgesamt zu einer Reduzierung der Staatsausgaben führt, auch wenn die Sozialverwaltung schrumpfen kann, ist nicht entscheidend und kein Selbstzweck. Viel wichtiger ist, daß es ein Solidarsystem gibt, das diesen Namen verdient und das zugleich Leistung fördert. Eine niedrige Staatsquote, wie es allenthalben gepredigt wird, ist kein ehernes Gesetz für das Wohlergehen eines Gemeinwesens.


Es heißt weiter:

„…sondern jedem Einzelnen sei auch klar, dass er für sein Leben selbst verantwortlich sei und für seine Zukunft selbst zu sorgen habe…..“

Was heißt hier „Selbstversorgung“? Das bGE ist ja gerade das Gegenteil davon, weil es vom Gemeinwesen bereitgestellt wird – so sorgen alle für alle. Infrastruktur und öffentliche Güter müssen selbstverständlich weiter gefördert werden. In der Tat aber legen wir mit einem bGE mehr Verantwortung in die Hände der Bürger. Wir dirigieren sie nicht mehr dorthin, wohin wir sie haben wollen und geben mehr Freiraum zur Selbstbetimmung.


Nun, so der Autor, gibt es auch „gute Gründe“, die gegen ein bGE sprechen:

„Da ist zunächst der Einbürgerungsdruck, der mit dem Bürgergeld entsteht. Staatsbürgerschaft ist Geld wert.“

< br />Viele Menschen flüchten schon heute aus ihrer Heimat in der Hoffnung, in Europa bessere Lebensbedingungen vorzufinden. Diejenigen, die wir in unserem Land aufnehmen, sollten auch Möglichkeiten erhalten, sich einrichten zu können. Für uns kann es nur wünschenswert sein, wenn sich Personen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis einbürgern lassen wollen. Dann sind sie auch Angehörige des Gemeinwesens, haben Rechte und Pflichten – dann erst gehören sie ganz zu uns und sind nicht mehr bloß „Dauergäste“. Worin Münkler einen Einwand gegen ein bGE erkennt, das gilt schon heute, ist schon heute eine Herausforderung, vor der wir stehen.


Weitere Befürchtungen werden als Einwand aufgeführt:

„Sehr bald dürfte es auch eine öffentliche Debatte darüber geben, ob das Bürgergeld angesichts wachsender Lebenshaltungskosten nicht erhöht werden müsse. Wie diese Debatte endet, lässt sich mit Blick auf die jüngsten Entscheidungen zur verlängerten Auszahlung von ALG I leicht voraussagen.“

Was meint Münkler hier? Ist denn die Diskussion um eine Verlängerung von ALG I oder eine Erhöhung von ALG II unvernünftig? Letztlich geht es doch um Selbstbestimmungsmöglichkeiten, die angesichts der Arbeitsmarktlage und dem zunehmenden Druck durch die Sozialverwaltung immer enger werden. Auf diese Probleme weist die Diskussion hin, wenn sie auch im Alten steckenbleibt. Gerade das bGE wäre hier ein Ausweg, was Münkler nicht sieht, da er bei allem nur die Gefahr der Ausgabenerhöhung sieht. Ein solch kostenfixiertes Denken steht einer wirklichen langfristig tragfähigen Lösung unserer Probleme im Weg.


„Vor allem aber wird es einen wachsenden Druck zur Schaffung von Ausnahmetatbeständen geben: bei Alterspflegefällen etwa, die nicht aus dem Bürgergeld finanziert werden können. Es ist kaum anzunehmen, dass wir uns damit abfinden würden, alte Menschen im öffentlichen Raum verkommen und sterben zu lassen.“

Wird diese Frage etwa erst durch ein bGE relevant? Selbstverständlich müssen wir auf Sonderbedarfe eine Antwort geben, aber das tun wir heute auch. Würden wir sie nicht zu decken bereit sein, dann wären diejenigen zur Selbstbestimmung nicht fähig, die eine besondere Unterstützung benötigen. Im Unterschied zu heute allerdings vertraut ein bGE mehr in die Bürger.


Auch der letzte noch anzuführende Einwand unterstellt, mit dem bGE würden bestimmte Probleme erst entstehen, die wir doch heute aber längst haben:

„Schließlich ist da noch ein wachsender Markt für Schwarzarbeit, auf dem man sich leicht eine Aufbesserung des Bürgergelds verschaffen kann, während gleichzeitig reguläre Erwerbsarbeit mit hohen Belastungen versehen ist, um über Steuern das Bürgergeld und durch Versicherungen die eigenen Zukunftsvorkehrungen zu finanzieren.“

Hätte sich der Autor mit der Idee eines bGE genauer beschäftigt, dann wüßte er um die entlastenden Effekte für Unternehmen, die es mit sich bringt. Die Löhne könnten geringer sein als heute und dennoch wäre die Einkommenssumme (bGE + Erwerbseinkommen) dieselbe. Eine Konsumsteuer würde den Wertschöpfungsprozess entlasten und die Steuerlast dort sichtbar machen, wo sie heute nur verdeckt getragen wird: im Konsum. Dann ist die Staatsquote als Konsumsteuer für jeden sichtbar, diese Steuer ist leicht zu verstehen und einfacher zu kontrollieren als das heutige Steuerdickicht. Auch ein Steuerwesen lebt von der Loyalität und dem Vertrauen der Bürger, Schwarzarbeit ist eben auch Ausdruck eines Mißtrauens in das unübersichtliche Steuerwesen.


Es spricht darum vieles dafür, doch lieber beim Alten zu bleiben.“

Also, lieber den Kopf in den Sand stecken, die gegenwärtigen Probleme fortschleppen und auf Besserung hoffen, statt die Aufgabe der Wissenschaft ernst nehmen: durch Analyse sichtbar zu machen, wie es auch anders sein könnte.

Sascha Liebermann

Bürgergeld und Grundeinkommen – Geniestreich oder Wahnsinn?

Unter diesem Titel hatte die Stiftung Marktwirtschaft zu einer Diskussion über Grundeinkommen und Bürgergeld in den Deutschen Bundestag nach Berlin eingeladen. Der Titel zeugt noch von der Befremdung, die der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens auslöst, denn ein Geniestreich im Sinne einer genialischen Einzelleistung einer Person ist der Vorschlag keinesfalls. Vielmehr entspringt er einer sachhaltigen Analyse unserer gegenwärtigen Lage und der Möglichkeiten, die sich uns bieten, die wir bislang aber nicht ergreifen wollen.

Götz W. Werner, der den Eröffnungsvortrag hielt, hob vor allem eines heraus, was schon darin zum Ausdruck kam, wie er das Publikum ansprach: Als Bürger seien wir aufgerufen, über das bedingungslose Grundeinkommen nachzudenken, da es eine Vielzahl an Möglichkeiten für unsere Probleme biete. Unser Bemühen, unsere Probleme mit Methoden zu lösen, die diese Probleme erst hervorgebracht haben, habe dazu geführt und könne dies weiter tun, daß das Vertrauen der Bürger in unser Gemeinwesen abnimmt. Das bedingungsloses Grundeinkommen hingegen vertraue in den Initiativgeist des Einzelnen, in dem auch unser Gemeinwesen gründet.

Angesichts des großen Interesses an der Veranstaltung (ca. 300 Gäste, darunter Politiker, Vertreter von Wirtschaftsverbänden und Wohlfahrtsorganisationen) war bezeichnend, wie wenig, beinahe gar nicht, in den folgenden Beiträgen auf genau diesen Punkt: das Vertrauen in den Einzelnen als Vertrauen in die Bürger, eingegangen wurde. Nicht eine Frage in der anschließenden Diskussion griff diesen Zusammenhang auf. Von „Anreizen“ wurde in einem fort gesprochen, von Freiheit war nicht die Rede, denn sie ist das Gegenteil von Anreizen. Prof. Horst Siebert (Vortragsmanuskript) bemerkte an einer Stelle gar: Würde man die „Anreize“ beseitigen, dann bliebe nur die intrinsische Motivation, ein Wahnsinn. Intrinsische Motivation ist in seinem Verständnis offenbar bedenklich, eher ein zu steuernder Trieb als der Ausgangspunkt von Initiative. Da nimmt es nicht wunder, wenn wir unsere ausgefahrenen Bahnen nicht verlassen können: wo Freiheit winkt, droht Untergang.

Um so größer war das Interesse an den Berechnungen, die die vermeintliche Untauglichkeit des bGEs belegen sollten. Prof. Clemens Fuest, als Experte geladen, verlor kein Wort über die Annahmen, die den Berechnungen zu grunde lagen. War von „Beschäftigungseffekten“ die Rede, dann ging es um Erwerbsarbeit, nicht aber um die vielfältigen Formen von Engagement, von denen ein Gemeinwesen lebt. Wertschöpfung wurde nur gefaßt als die in Preisen ausdrückbare volkswirtschaftliche Leistung, nicht aber wurde von der „Leistung“ gesprochen, die in Preisen nicht vorliegt: Erziehung, Bildung, politische Loyalität usw. ohne die unser Gemeinwesen gar nicht bestehen könnte. Neben Götz W. Werner wies nur Katja Kipping (Die Linke/ Netzwerk Grundeinkommen) auf deren Bedeutung hin.

Prof. Fuest behauptete zwar, daß er nur von Fakten spreche, erläuterte aber an keiner Stelle, daß Berechnungen Arte-Fakte sind. Sie sind statisch und schreiben die Annahmen in die Zukunft fort, die den Berechnungen zugrunde liegen – also Annahmen der Vergangenheit. Sie beziehen also gerade nicht die Möglichkeiten ein, die das bGE schafft und wie sich das Handeln der Menschen ändern könnte. Wie sollten Berechnungen auch dazu in der Lage sein, sie simulieren lediglich eine Wirklichkeit, nicht aber sind sie die Wirklichkeit. Diese Borniertheit, vor dem Hintergrund einer schon lange währenden Diskussion auch in den Wirtschaftswissenschaften darüber, wie es möglich ist, nicht-monetär erfaßte Leistungen in Berechnungen auszudrücken, war erstaunlich – vor allem angesichts der Gewißheit, in der sie sich präsentierte. Berechnungen schauen in die Vergangenheit, das bGE hingegen in die Zukunft.

Womöglich war es der Dauerbeschuß der Freiheitsidee mit den „Anreizproblemen“, der sie hat verschütt gehen lassen in der Diskussion. Geradezu beängstigend war es, wie Experten und auch Politiker immerzu von den Anreizen sprachen, die nötig seien, damit wir Bürger etwas leisten. Eine wunderbare Allianz ergab sich zwischen dem Vertreter der SPD (Grotthaus), der Vertreterin der Grünen (Dückert) und Prof. Fuest. Alle gemeinsam gegen das Solidarische Bürgergeld von Herrn Althaus.

Wieder einmal hat sich gezeigt: die Gegner des Grundeinkommens wie die Befürworter stehen auf allen Seiten.

Sascha Liebermann

Grüne Grundsicherung – ein Nachtrag

Vor einigen Wochen haben wir in unserem Blog den Entwurf zu einer „Grünen Grundsicherung“ kommentiert und auf systematische Schwächen dieses Vorschlages aufmerksam gemacht. Anlaß war, daß es mehr und mehr Vorschläge gibt, die als bedingungsloses Grundeinkommen dargestellt werden, in ihrer Konzeptionierung aber das bedingungslose in ein bedingtes Grundeinkommen verwandeln, z.B. durch einen zu niedrig angesetzten Betrag.

Mittlerweile hat Bündnis 90/ Die Grünen (Baden Württemberg) ein Diskussionsportal zur Grünen Grundsicherung eingerichtet. Der dort abgelegte längere Eröffnungsbeitrag, verfaßt von Thomas Poreski (einem der Verfasser des kommentierten Vorschlags), ist hier Anlaß zu einem Nachtrag.
Es heißt dort: „Jede Alternative muss deshalb so konkret ausformuliert sein, dass sie nicht nur philosophischen, sondern auch politischen Maßstäben genügt“. In der Tat ist dies wichtig, doch läßt die Gegenüberstellung von philosophisch und politisch erahnen, wodurch ein Vorschlag „konkret“ wird. Grundsätzliche Erwägungen, wie wir sie seit Beginn vorgenommen und in der öffentlichen Diskussion zu verbreiten versucht haben, gelten wohl eher als philosophisch. Sie sind nicht darauf gerichtet, Umsetzungsschritte zu entwerfen, sondern grundlegende Fragen auszuleuchten, die es dann erst erlauben, bedacht über Umsetzungsschritte zu diskutieren. Das „Philosophische“ ist also in der Tat sehr „praktisch“, wenn es darum geht, Wirkungszusammenhänge menschlichen Handelns deutlich zu machen und damit mögliche Wirkungen eines bedingungslosen Grundeinkommens auszuleuchten.

Grüne Grundsicherung – ein Nachtrag weiterlesen

Ulrich Beck, Deutschland und Europa

Zu Ulrich Becks Artikel „Abschied von der Utopie der Vollbeschäftigung“ (Feuilleton, NZZ, 4.11.06): Immerhin rüstet Herr Beck nun auf und fordert: „Freiheit statt Vollbeschäftigung“! (Wir sagen: Gern gescheh’n!) Wir wollen Herrn Beck aber zu denken geben, daß eine europäische Lösung zwar sehr schön wäre, aber ein Tagtraum bleiben muß, solange Europa nicht Züge des von ihm für irrelevant erklärten Nationalstaats annimmt.
Axel Jansen

Als eine Art P.S. sei hier abschließend eine längere Passage aus Wikipedia zitiert:
„Erstauen löste bei einigen [Kollegen in der Soziologie] auch der Umstand aus, dass Beck sich seit kurzem unumwunden als Befürworter des Grundeinkommensvorschlags zu Wort meldet, obwohl er zuvor Jahre lang etwas Gegensätzliches propagiert hat. Beck hat 1996/1997 in einem Bericht der Bayrisch-Sächischen Zukunftskommission von Kurt Biedenkopf und Meinard Miegel das Konzept der Bürgerarbeit und des Gemeinwohlunternehmers vorgeschlagen für diejenigen, die keine Arbeit mehr finden. Er ging also in diesem Konzept davon aus, dass es wahrscheinlich nicht mehr Arbeit für alle geben werde. Bürgerarbeit sollten diejenigen bei sogenannten „Gemeinwohlunternehmern“ ableisten, die keine Erwerbsarbeit mehr finden können. Beck hielt also in der Bürgerarbeit an der Arbeitsethik – an Erwerbsarbeit als Normalität – fest, obwohl er zugleich Vollbeschäftigung als unwahrscheinlich anerkannte. Kritiker haben Beck vorgeworfen, mit seiner Bürgerarbeit, die durch staatliche Stellen als gemeinwohlbezogene anzuerkennen ist und mit einer Lohnzahlung einhergehen sollte, eine gigantische Bürokratisierung und eine Kommerzialisierung des ehrenamtlichen Sektors zu propagieren. Ja, manche warfen ihm vor, die Bürgerarbeit sei das technokratische Horrorszenario eines modernen Arbeitshauses, denn die Arbeitslosen würden behördlich unter Kuratel der Arbeitsethik gestellt, indem ihnen ersatzweise eine staatlich kontrollierte Bürgerarbeit bereitgestellt würde, die sie gegebenenfalls zum Einkommenszuverdienst anzunehmen gezwungen seien. Ulrich Beck hat in den letzten Jahren auch länderübergreifend mit Anthony Giddens regierungsflankierend eine Art Intellektuellenbündnis unterhalten, das die rot-grüne Politik der Agende 2010 von Gerhard Schröder bzw. die Arbeitsmarktreformen von Tony Blair in England, die jeweils dem Modell des „workfare“ und des technokratischen „aktivierenden Sozialstaats“ verpflichtet waren und im diametralen Gegensatz zum Geist des Grundeinkommensvorschlags stehen, sympathetisch begleitet. Dass Ulrich Beck sich nun, nachdem die Grundeinkommensdiskussion von einigen Initiativen und vom Unternehmer Götz W. Werner in Deutschland in die Öffentlichkeit getragen wurde, für das Grundeinkommen ausspricht, kommt einer Konversion gleich. Kritiker monieren, dass eine solche „Konversion“ nur dann respekterheischend und glaubwürdig sei, wenn Beck das Problematische seiner früheren Positionen, mit denen er ja weiterhin für viele verbunden ist, auch deutlich kenntlich mache und nicht so tue, als sei sein heutiges Engagement eine stimmige Fortentwicklung früherer Vorschläge.“