Bundestagsabgeordnete der Grünen beziehen Stellung zu Grundeinkommen und Enquetekommission

Das Netzwerk Grundeinkommen berichtet von und veröffentlicht die Stellungnahme von Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen dazu, weshalb sie eine Enquetekommission zum Grundeinkommen gegenwärtig nicht für sinnvoll halten.

Hier ein Auszug:

Das Potenzial einer Enquete-Kommission schätzen wir mittlerweile allerdings weit geringer ein als noch vor drei Jahren bei der Aufstellung unseres Wahlprogramms. Im Gegenteil befürchten wir sogar, dass eine Enquete kontraproduktiv sein könnte. Denn weder in der SPD noch in der CDU finden sich derzeit Abgeordnete, die sich offen, engagiert und kraftvoll für ein Grundeinkommen einsetzen. Auch innerhalb der Partei Die Linke ist die Unterstützung für das Grundeinkommen eher schwach und ist mindestens so umstritten wie bei uns. Außerdem waren die Erfahrungen und die Qualität der Diskussionen zum Grundeinkommen in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität” in der letzten Legislaturperiode extrem enttäuschend. Diese Gemengelage lässt keine gute Prognose für eine produktive und zielführende Auseinandersetzung zu. Doch die wäre unabdingbare Voraussetzung für zukunftsweisende Ergebnisse. Hinzu kommt, dass die übergroße Koalition aus SPD und CDU/CSU allein mit der Benennung von Sachverständigen Argumente für ein Grundeinkommen marginalisieren könnte.

Eine Enquete-Kommission, die lediglich ein Schlag ins Wasser wird, kann nicht erstrebenswert sein. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse droht sogar die Gefahr, dass es eher eine Enquete gegen das Grundeinkommen wird. Wir werden uns deshalb zunächst auf andere Formate konzentrieren, um die Debatte über das Grundeinkommen zu beflügeln. Dafür streiten wir und darüber wollen wir mit euch im Austausch bleiben, in der Gesellschaft und in unserer Partei.

Diese Einschätzung hat manches für sich, denn eine Enquetekommission dient der Erörterung von Sachfragen mit Hilfe von Sachverständigen. Da auch Abgeordnete Mitglieder der Kommission sind, ist es eine durchaus politische Einrichtung. Es werden nur Empfehlungen ausgesprochen. In dieser Unverbindlichkeit hat sie Gemeinsamkeiten mit dem Petitionsrecht (siehe hier und hier). Was die Autoren allerdings mit den Mehrheitsverhältnissen erklären, könnte trefflich über Enquetekommissionen im Allgemeinen gesagt werden. Für die öffentliche Meinungsbildung sind sie ein ungeeignetes Gremium, es besteht sogar die Gefahr, dass sie Fragen von öffentlichem Interesse aus der öffentlichen Aufmerksamkeit nehmen und die Willensbildung dadurch schwächen. Nach dieser Stellungnahme kann man nun gespannt sein, wie Bündnis 90/ Die Grünen die Diskussion wieder fördern wollen, macht die Partei nicht gerade den Eindruck, als brenne ihnen das BGE auf den Fingern. Vielleicht ist eine Partei ohnehin die falsche Adresse dafür.

Sascha Liebermann

„Hartz-IV-Sanktionen sollen möglich bleiben “ – Video einer Anhörung des Auschusses für Arbeit und Soziales online

Es war nicht die erste Verhandlung über die Sanktionen im Sozialgesetzbuch (siehe hier) – eine ernüchternde Bestandsaufnahme. Siehe auch die weiteren Links unter dem Video auf Youtube, die unter anderem auf einen Blogbeitrag von Stefan Sell hinweisen. Alle schriftlichen Stellungnahmen für die Sitzung finden sich hier. Siehe unseren Beitrag zur Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch und was von der Forderung zu halten ist.

„Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsbeschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ – Bundestagsdebatte zum Antrag von Die Linke

Am 6. Juni hat der Deutsche Bundestag über einen Antrag u.a. zur Abschaffung von Sanktionen einiger Abgeordneter von Die Linke debattiert. Hier geht es zum  Tagesprotokoll der Bundestagssitzung (bis etwa zur Mitte der Seite scrollen), hier zum Antrag. Hier geht es zum Video. Hier ein Zusammenschnitt der Redner von Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen Teil 1 und Teil 2.

„Uninspiriert, mutlos, seltsam“ – Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses online

Susanne Wiest liegt nun die schriftliche Begründung vor, mittels derer der Petitionsausschusses empfahl, die Petition zum Grundeinkommen Ende Juni abzuschließen. Noch in letzter Minute versuchten einige Abgeordnete, eine Anhörung im Bundestag zu erreichen. Als das nicht gelang, gaben sie eine persönliche Erklärung ab. So wichtig dieser Versuch war, andere mit ins Boot zu holen, so sehr lässt er einen verwundert zurück. Weshalb wird erst im letzten Moment damit begonnen, Unterstützer zu gewinnen? Seit Anfang Juni war bekannt, wann die Bundestagssitzung statt finden wird. Sagt uns das etwas darüber, wie ernst oder nicht ernst das Thema genommen wird?

„Uninspiriert, mutlos, seltsam“ – so fasst Susanne Wiest ihre Eindrücke zur Beschlussempfehlung zusammen, wütend macht sie die Begründung (PDF der Beschlussempfehlung). Das ist nachvollziehbar, denn die Begründung versammelt eine Reihe von Vorurteilen, Illusionen über den heutigen Sozialstaat und vermeintliche Schwierigkeiten der Einführung eines BGE. Sie zeigt allerdings auch deutlich, wie wichtig gute und klärende Argumente für die Diskussion sind, denn die Ablehnung zeugt von widerstreitenden Gerechtigkeitsvorstellungen. Die damit verbundenen Einwände spiegeln insofern authentisch die öffentliche Diskussion wieder, niemanden, der mit ihr vertraut ist, werden die Einwände überraschen.

Es bedarf einer Solidargemeinschaft, die das BGE auch zu tragen bereit ist, und diese Solidargemeinschaft bildet sich als Gemeinschaft der Staatsbürger (siehe auch meinen Beitrag in diesem Band). Es zeigt sich in den Einwänden – ganz wie in der öffentlichen Diskussion -, dass genau dieser Zusammenhang im öffentlichen Bewusstsein wenig bis gar nicht verankert ist. Unser Selbstverständnis als Gemeinwesen ist eben, trotz aller bürgerschaftlichen Lebenszusammenhänge, kein bürgerschaftliches. Nur auf dieser Basis aber ist eine souveräne (nicht autarke) Gestaltung des gemeinschaftlichen Lebens möglich. An einer Stelle verweist die Beschlussempfehlung auf die Folgen der Einführung eines BGE angesichts der Verflechtung mit der Weltwirtschaft. Dies kann als Flucht vor Verantwortung gedeutet werden, denn auch heute stehen wir vor der Aufgabe, tragfähige Antworten auf Zuwanderung zu finden. Daran änderte sich durch ein BGE, nichts, es entsteht also kein neues Problem. Es lässt sich dieser Verweis auf die Weltwirtschaft ebenso als Selbstentmündigung lesen, weil er ängstlich auf die Anderen schielt, statt die Gestaltung des Gemeinwesens in die Hand zu nehmen.

Der immer wiederkehrende Verweis auf die Menschenrechte und die Menschenwürde, der sowohl in der Beschlussempfehlung als auch in der Grundeinkommensdebatte angeführt wird, ist im Verhältnis zum konkreten Zusammenleben abstrakt. Die Menschenrechte sind nur so lebendig und wirkungsvoll, wie sie in einem Gemeinwesen in alltägliche Lebensvollzüge integriert werden, wie sie gelebt werden. Die Menschenrechte werden erst durch ein Gemeinwesen wirkungsvoll, nicht ohne es. Dazu bedarf es eines politischen Gebildes als unabdingbarer Voraussetzung, der Nationalstaat mit der universalistisch definierten Staatsbürgerschaft ist genau ein solches. Das behagt einigen nicht, das Unbehagen ist aber nicht die Lösung, sondern das Problem. Wer souverän gestalten können will, kommt ohne den Nationalstaat nicht aus. Er ist nicht ein Missgeschick der Geschichte oder eine leider zu erduldende Unannehmlichkeit; er ist Inbegriff politischer Gemeinschaft und so Ausdruck davon, selbst gestalten zu können.

In der Empfehlung wird unter anderem mit der Einzelfallgerechtigkeit des heutigen Sozialstaats argumentiert und sie dem BGE gegenübergestellt. Das mag sich gegen den Petitionstext von damals richten, doch Frau Wiest hat über die Jahre – und deutlich genug in der Anhörung – ihre Position differenziert. Das BGE steht gar nicht gegen bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen, es stellt sie jedoch auf ein anderes Fundament und schafft Entlastung dort, wo heutige Bezieher tatsächlich nur Einkommensmangel haben und weiter nichts benötigen. Denn, wo eine Einkommenssicherung über den Bürgerstatus begründet wird, stellt sich auch die Bedürftigkeitsprüfung anders dar. Die stigmatisierenden Effekte des heutigen Systems würden aufgehoben, das kann als entscheidender Effekt gelten. Er resultiert aus der normativen Umwertung des Sozialstaats im Dienst der Bürger, d.h. nicht mehr Erwerbstätigkeit wird zum legitimierenden Grund für Einkommen, sondern Angehörigkeit. So rückt die Gemeinschaft der Bürger ins Zentrum.

Allerdings, das sollte nicht übersehen werden, zeigt sich in den Eigenheiten der Arbeitsagenturen und Jobcenter nicht bloß ein System, das auf Bedürftigkeitsprüfung setzt. Das gibt es in anderen Ländern auch und es geht durchaus anders dort zu. Die Eigenheiten, auf die Inge Hannemann aus ihrer Erfahrung als Arbeitsvermittlerin hingewiesen hat, sind ebenso Ausdruck eines Selbstverständnisses als Gemeinwesen, das die Bürger als Staatsbürger nicht achtet. So erklärt sich die teils übermäßig devote Haltung von Anspruchsberechtigten, teils die herablassende und bevormundende Haltung von Mitarbeitern. Wer immer weiß, was für den anderen gut ist, sieht ihn nicht.

Fehlen darf auch der Hinweis auf den Arbeitsanreiz in der Empfehlung nicht und ebenso die Vorstellung, Erwerbsarbeit sei ursächlich für gesellschaftlichen Reichtum. Ja, wer würde leugnen wollen, dass sie ihren Teil beiträgt? Doch sie als alleinige Grundlage zu sehen, übersieht eben alles jenseits der Erwerbsarbeit, ohne das wir nicht leben könnten (siehe hier und hier). Wieder einmal wird in der Empfehlung die Frage aufgeworfen, weshalb denn denjenigen, die es nicht brauchen, ein BGE bereitgestellt werden sollte? Fragen wir denn heute, weshalb dieselben Personen, die kein BGE erhalten sollen, heute den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer in Anspruch nehmen dürfen? Er leitet sich aus der Verpflichtung ab, ein Existenzminimum bereitzustellen (wie ALG II und andere Leistungen), in dem Fall hier: es unbesteuert zu lassen. Genau das ist der Anknüpfungspunkt für ein BGE – auch in dieser Hinsicht führt es nichts Neues ein, stellt es nur auf ein anderes Fundament.

Was nun, könnte man fragen? Frau Wiest hat aus der Art und Weise des Verfahrens Konsequenzen gezogen und erneut eine Petition eingereicht (siehe den Link oben). Die Beschlussempfehlung schickt sie an den Petitionsausschuss zurück. Was lassen sich für Lehren aus den Vorgängen zur Petition ziehen? Das Petitionsrecht ist defensiv, es bestärkt die abwartende Haltung der Bürger und kann durchaus Engagement unterlaufen. Solange die Bürger das BGE nicht zu ihrer Sache machen, wird es auch nicht kommen. Um dies zu erreichen, ist nötig, was den bisherigen Weg der Diskussion ermöglicht hat: öffentliche Debatte, sachlich, leidenschaftlich – aber nicht dogmatisch.

Sascha Liebermann

Petition zum Grundeinkommen – Einige Abgeordnete sprechen sich für Debatte im Bundestag aus

Vor wenigen Wochen berichteten wir darüber, dass die Petition von Susanne Wiest an den Deutschen Bundestag abgeschlossen werden soll. Der Petitionsausschuss hat dies mittlerweile getan. Nun ist der Bundestag in einem Sammelpaket mit anderen Petitionen, die der Petitionsausschuss zur Ablehnung empfohlen hat, der Empfehlung des Ausschusses gefolgt und hat die Petition abgelehnt. Aus diesem Anlass haben sich einige Abgeordnete (hier und hier) in einer Erklärung dafür ausgesprochen, eine Enquetekommission zum Bedingungslosen Grundeinkommen einzurichten (siehe auch den Artikel in Neues Deutschland). Susanne Wiest hatte schon zuvor einen Offenen Brief an den Deutschen Bundestag geschrieben, mit dem sie zum „Gegenwartsdialog“ einlädt.

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV – Dokumente zur Sitzung vom 26. April

Am 26. April wurden zwei Anträge zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV im Deutschen Bundestag abschließend beraten. Die Anträge wurden abgelehnt. Sowohl Die Linke (Bundestagsdrucksache 17/5174) als auch Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/3207) hatten Anträge eingebracht.

Für die Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens ist die Debatte ein aufschlussreiches Dokument, denn deutlich wird die Haltung der Verteidiger von Sanktionen. In deren Überlegung steht nicht das Individuum und die ihm ermöglichten Entscheidungsfreiräume im Zentrum. Es geht nicht um die Bürger als Fundament des Gemeinwesens, es geht nicht darum, ihnen den Rücken zu stärken. Vorrang haben die Anständigen: die Erwerbstätigen.

Sitzungsprotokoll
Videomitschnitt der Sitzung

Persönliche Erklärung einiger Abgeordneter von Bündnis 90/ Die Grünen zum Antrag der Linken zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV