„…dass die Bundesrepublik dabei nach wie vor ein europäisches Entwicklungsland ist…“

…so Petra Pau, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie sieht auch im Grundgesetz keine Beschränkung dafür, denn dort stehe nicht, wie „Wahlen und Abstimmungen“ zu erfolgen hätten. Selbst wenn das so wäre, dass das Grundgesetz dies ablehnte – was eine ungewöhnliche Selbstknebelung bedeutet hätte -, müsste das nicht in Stein gemeißelt sein (Artikel 20 gehört nicht zu den Grundrechten).

In dem Beitrag der FAZ wird sie desweiteren so zitiert:

„Zum letztlich gescheiterten Luxemburger Referendum über das Wahlrecht von Ausländern sagte Pau: ‚Ich begrüße es, dass unsere Nachbarn zu einer so grundlegenden Frage abstimmen durften.‘ Eine Zustimmung wäre ‚ein großer Schritt dahin gewesen, wie ich eine Gesellschaft verstehe: Dass jeder Mensch, der in einem Land lebt, auch die vollständigen Bürgerrechte beanspruchen kann.“

Die Luxemburger hatten im Referendum darüber abgestimmt, ob Nicht-Staatsbürger bei nationalen Wahlen abstimmungsberechtigt sein sollten – das wurde abgelehnt. Nun ist es nicht so, dass die Linke laut dieser Meldung keine Status-Bedingungen für die Teilnahme an Wahlen vorsieht. Am Ende des Artikels wird erwähnt, dass durchaus „Fristen“ von fünf bis zehn Jahren denkbar seien, gemeint sind wohl Mindestaufenthaltszeiten, die Voraussetzung dafür wären, wählen zu dürfen.

Warum aber nicht die Staatsbürgerschaft als Kriterium bestehen lassen? Was spricht dagegen? Weshalb wirbt Petra Pau nicht dafür, sich einbürgern zu lassen, denn damit würden die vollständigen Bürgerrechte gewährt? Rechten korrespondieren auch Pflichten und die Entscheidung, ob diese Pflichten übernommen werden wollen, gebührt doch demjenigen, der sie zu übernehmen hätte. Es muss hierfür also eine klare Entscheidungsituation geben – mit der Frage der Einbürgerung ist sie gegeben. Einem Gemeinwesen muss ja daran liegen, dass jemand, der in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft hat, sich hier einbürgern lässt und nicht nur Recht, sondern auch Pflichten übernimmt. Denn ohne die Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung und den Normen des Zusammenlebens kann kein Gemeinwesen bestehen. Rechte haben, Pflichten aber nicht haben zu wollen, geht in diesem Zusammenhang nicht.

Wird über die Frage der Einbürgerung bzw. der Bedeutung von Staatsbürgerschaft diskutiert, gibt es zugespitzt gesagt zwei Lager. Dem einen ist noch nicht ganz wohl angesichts der Konsequenzen dieses universalistischen Prinzips – Staatsbürgerschaft kann erworben werden. Deswegen wird Einbürgerung nicht vorbehaltlos begrüßt und dafür geworben. Diese Position ist heute deutlich ins Hintertreffen geraten. Öffentlich gilt sie als rückständig und antiquiert. Die andere hingegen hält den Nationalstaat für überflüssig wie einen Kropf, weil er Einschränkung, Beschränkung, Diskriminierung, Ausgrenzung und Ähnliches mit sich bringe. Er sei wie eine Wand zwischen den Staatsbürgern und den Nicht-Staatsbürgern. Zu dieser Position gehört das Selbstverständnis, die Welt als große Einheit zu betrachten. Die bestehenden Differenzen gelte es nur noch zu überwinden, das sei eine Frage der Zeit. Diese Position führt zu ihrer Rückenstärkung häufig die Menschenrechte an, die seien ja universal und dürften niemandem vorenthalten werden.

Nun, letzter Punkt ist so einfach nicht, denn deren Universalität wird ja durchaus bestritten. Die Formulierung der Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) ist selbst in manchem Gehalt Kind ihrer Zeit. Gravierender noch wäre es, wenn sie über die Souveränität und damit die Selbstbestimmungsrechte eines Gemeinwesens gestellt würden, darauf haben sowohl Ernst-Wolfgang Böckenförde als auch Ingeborg Maus hingewiesen. Denn dann erlaubten sie durchaus eine Durchsetzung der Menschenrechte gegen den Willen eines Gemeinwesens. Welche Folgen das mit sich bringt, zeigen z.B. die Interventionen im Irak und in Afghanistan. Wer also die Staatsbürgerschaft abschaffen will, der muss den Nationalstaat als Vergemeinschaftung von Bürgern zugleich mit abschaffen. Dann kann es aber auch kein souveränes (nicht autarkes) Gebilde mehr geben, dass darüber, wie es leben will, im Rahmen der Möglichkeiten selbst bestimmt. Jede politische Vergemeinschaftungsform geht mit einer Innen-Außen-Abgrenzung einher.

Man könnte es als Indiz für die innere Verfasstheit Deutschlands als politischen Gemeinwesen verstehen, dass die Vorbehalte gegen den Nationalstaat so groß sind. Sie erklären sich gerade nicht aus der Erfahrung mit dem Dritten Reich, sie sind vielmehr noch eine Fortsetzung der Vorbehalte gegen die moderne Demokratie, mit denen erst nach dem Zweiten Weltkrieg länger anhaltende Erfahrungen gemacht worden sind. Demokratie ist aber nur dann lebendig, wenn es in einem Gemeinwesen auch ein Bürgerethos gibt, wenn die Bürger sich also als Fundament begreifen und nicht nur oder vor allem erdulden. Es sind gerade diese Vorbehalte, die eine positive Bezugnahme auf die Universalität der Staatsbürgerschaft und damit zugleich ein souveränes Bekenntnis zur politischen Ordnung, für die der Streit von Interessen und die Notwendigkeit der Kompromissbildung unerlässlich sind, verhindern. – Die Lage in der EU sowie die Art und Weise der Auseinandersetzung um die Frage, was mit Griechenland werden soll, lässt erkennen, wie wenig die EU sich als politische Vergemeinschaftung begreift.

Sascha Liebermann

Zur Diskussion über Direkte Demokratie siehe auch folgendes Interview mit Manfred G. Schmidt, frühere Kommentare von uns, Ausführungen zur Stellung des Volkssouveräns von uns und diesen Beitrag zu Demokratie und Bedingungslosem Grundeinkommen von mir.

Wahlversprechen vergessen? Das Netzwerk Grundeinkommen hat nachgefragt

Das Netzwerk Grundeinkommen berichtet darüber, welche Antworten es auf seine Nachfrage bei den entsprechenden Parteien erhalten hat: „In ihren Wahlprogrammen von 2013 im Vorfeld der Bundestagswahl, hatten sowohl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch die DIE LINKE die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Grundeinkommen versprochen. Wir haben nachgefragt, was aus den Wahlversprechen geworden ist…“ Zum vollständigen Text.

Update 18.5.: Zu dieser Frage eine interessante Stellungnahme von Susanne Wiest.

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV – Dokumente zur Sitzung vom 26. April

Am 26. April wurden zwei Anträge zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV im Deutschen Bundestag abschließend beraten. Die Anträge wurden abgelehnt. Sowohl Die Linke (Bundestagsdrucksache 17/5174) als auch Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/3207) hatten Anträge eingebracht.

Für die Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens ist die Debatte ein aufschlussreiches Dokument, denn deutlich wird die Haltung der Verteidiger von Sanktionen. In deren Überlegung steht nicht das Individuum und die ihm ermöglichten Entscheidungsfreiräume im Zentrum. Es geht nicht um die Bürger als Fundament des Gemeinwesens, es geht nicht darum, ihnen den Rücken zu stärken. Vorrang haben die Anständigen: die Erwerbstätigen.

Sitzungsprotokoll
Videomitschnitt der Sitzung

Persönliche Erklärung einiger Abgeordneter von Bündnis 90/ Die Grünen zum Antrag der Linken zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV

“Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV – Für ein Grundeinkommen für alle!”

Das Netzwerk Grundeinkommen ruft dazu auf, den „offenen Strafvollzug“ (Götz W. Werner), den Hartz IV bedeute, abzuschaffen. Anlass sind zwei Anträge, jeweils einer von DIE LINKE und einer von BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN, die im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 6. Juni verhandelt werden.

Hier der Aufruf:

„Am 06.06.2011 wird anlässlich des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Antrags der Fraktion DIE LINKE eine öffentliche Anhörung zum Thema Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen bei den Grundsicherungen (Hartz IV=SGB II, SGB XII) im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages durchgeführt (siehe ausführlicher Bericht dazu).

Das Netzwerk Grundeinkommen ruft im Zusammenhang mit dieser Anhörung zur Kampagne „Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV – Für ein Grundeinkommen für alle!“ auf:

1. Nehmen Sie an der öffentlichen Anhörung teil: Deutscher Bundestag, 06.06.2011, 14.00 – 15.30 Uhr (Anmeldung über das Ausschusssekretariat) und bekunden Sie durch Ihre Anwesenheit Ihre Forderung nach einer vollständigen Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen.
Für alle, die nicht dabei sein können: Eine Aufzeichnung und die Liveübertragung der öffentlichen Anhörung sind geplant, mehr dazu demnächst auf www.grundeinkommen.de.

2. Senden Sie eine Mail an alle Bundestagsabgeordneten und an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit der Forderung „Weg mit den Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei allen Grundsicherungen“. Machen Sie darauf aufmerksam, dass Sanktionen/Leistungskürzungen grundrechtswidrig sind, weil sie das Grundrecht auf eine Existenz- und Teilhabesicherung verletzen.
Grundeinkommens-Befürwortende sollten darüber hinaus darauf aufmerksam machen, dass die vollständige Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen begleitet werden muss von der Abschaffung der sozialadministrativen Bedürftigkeitsprüfung und der Anhebung der Transfers auf ein die Existenz und die Teilhabe sicherndes Niveau. Die Forderung lautet dann: „Weg mit den Sanktionen und Leistungseinschränkungen – Für ein Grundeinkommen für alle!“

3. Unterstützen Sie das Petitionsvorhaben „Weg mit dem Sanktionsparagrafen 31 (Hartz IV, SGB II)“ unter www.sanktionen-weg.de. Dort finden Sie Erläuterungen zum Vorhaben, zur UnterstützerInnenliste, zur Völkerrechts- und Grundrechtswidrigkeit der Sanktionen/Leistungskürzungen. Sammeln Sie mit den Listen Unterschriften, die bei Erreichung der für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss nötigen Anzahl von 50.000 UnterstützerInnen beim Bundestag eingereicht wird.

Beteiligen Sie sich an der Kampagne „Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV – Für ein Grundeinkommen für alle!“.“