„Die SPD muss sich von ihrem Arbeitsbegriff verabschieden“…

…so Yannick Haan und Christina Kampmann (beide SPD-Mitglieder) im tagesspiegel in einem Beitrag, der verschiedene Personen zu dieser Frage zu Wort kommen lässt. An einer Stelle des Beitrags von Haan und Kampmann heißt es:

„Doch bevor man eine Lösung für die aktuelle Krise der SPD finden kann, muss man verstehen, wie die Partei in die aktuelle Situation kam. Der Abstieg der Volkspartei vollzieht sich seit einigen Jahrzehnten. Bis in die 1950er und 60er Jahre wurde Identität zu großen Teilen von dem Land geprägt, in dem der oder die Einzelne lebt. Die Nation verband den Einzelnen mit dem Kollektiv, als symbolisch aufgeladene Einheit.
So gut die Nation als Identität für viele auch funktioniert haben mag, so exklusiv und ausgrenzend war sie. Später lösten dann Großorganisationen, wie die Volksparteien, die Kirchen oder Gewerkschaften die Nation als identitätsstiftendes Merkmal ab. Man ging als Individuum in die SPD und kam als Genosse wieder hervor. Es war die Hochphase der SPD – eine Phase, von der die Sozialdemokratie bis heute tief geprägt ist.“

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„Umdenken lohnt sich“ – aber: Bevölkerung statt Bürger?

Ein Beitrag von Arfst Wagner in der taz, in dem es, wie nicht so häufig beim Bedingungslosen Grundeinkommen, auch um Demokratie geht, irritiert an einer Stelle:

„Wir stehen erst am Anfang der Diskussion, das Ganze wird ein Lernprozess, an dem auch die Bevölkerung beteiligt werden sollte.“

Warum „Bevölkerung“?

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„Die Unsicherheit wächst“ – über die Grenzen der Vermögensbesteuerung und neue Finanzierungsquellen

Ein Interview, das Timo Reuter mit dem Sozialwissenschaftler Stefan Sell von der FH Koblenz in der Wochenzeitung der freitag geführt hat. Das Interview ist in verschiedener Hinsicht interessant. Zuerst, weil Sell deutlich sagt, dass die Agenda 2010 die Deregulierung, die schon in den 1990er Jahren begann, nur verstärkte, aber nicht geschaffen hat.

Dann fragt Reuter, was das Problem daran sei, „Millionäre und Vermögende“ mehr zu belasten. Sell antwortet:

„Es ist verständlich, die Vermögenden zu belasten, aber auch gefährlich, denn die dringend notwendigen Ausgaben können wir dadurch nie stemmen. Das ist ein Mengenproblem. Das Kapital kann sich einer nationalstaatlichen Vorgehensweise entziehen. Außerdem liegt das meiste Vermögen nicht in Form von Geld vor, sondern als Unternehmensbeteiligung. Wenn wir also nicht zum Mittel der Enteignung greifen wollen, werden nur durch Besteuerung von Reichtum nicht genug Mittel frei.“ Deswegen müssten andere Finanzierungsquellen her, welche, sagte Sell nicht. Vielleicht das BGE? Die Möglichkeiten des Nationalstaats scheint er in meinen Augen etwas zu unterschätzen.

Sascha Liebermann

Vom Ruhigstellen der Armen und dem Bedingungslosen Grundeinkommen

ZEIT ONLINE führte ein Interview „Das bedingungslose Grundeinkommen wird uns nicht retten“ mit Patrick Spät, promovierter Philosoph und Zeitdiagnostiker, in dem es um den Kapitalismus und an einer Stelle auch um das Bedingungslose Grundeinkommen geht. Diese Passage sei hier kommentiert, da sie auch dem Titel das Stichwort liefert.

„ZEIT ONLINE: Was kommt dann – das bedingungslose Grundeinkommen?
Spät: Das wird uns nicht retten. Natürlich ist die Vorstellung verlockend, jeden Monat einfach 500 oder 1.000 Euro zu haben – aber das bedingungslose Grundeinkommen ändert die Besitzverhältnisse nicht. Der gesellschaftliche Reichtum bleibt im privaten Besitz der Reichen, die ebenfalls Grundeinkommen bekommen würden. Die Armen werden am Rande des Existenzminimums ruhig gestellt und sollen weiter konsumieren, um das System am Laufen zu halten. Und es funktioniert nur innerhalb von Nationalstaaten. Geflüchtete etwa ohne Papiere würden leer ausgehen. Außerdem ist davon auszugehen, dass sich das Wirtschaftssystem darauf einstellt – also die Preise steigen und der Niedriglohnsektor wächst. Es würde das System nicht verändern, die Digitalisierung nicht aufhalten. Besser ist es, die Kapitalertragssteuer und den Spitzensteuersatz anzuheben. Und eine Automatisierungsdividende und Robotersteuer einzuführen. Denn diese Roboter – die machen Schwarzarbeit. Dass Roboter für uns arbeiten wäre ja an sich eine positive Vision, wenn wirklich alle davon profitierten, statt wenige.“

Nachdem in dem Interview manches über den „Kapitalismus“ gesagt wurde, will ZEIT ONLINE nun offenbar wissen, welche Alternative Herr Spät sieht. So kommt es wohl zur Frage danach, ob das BGE – etwas reformuliert – eine Antwort sein könnte. Daraufhin folgt das Stichwort aus dem Titel. Die Antwort ist als solche interessant, weil in ihr Manches zum Vorschein kommt, hier die Vorstellung, dass eine Entwicklung sich vollzieht, die unaufhaltbar scheint, übermächtig geradezu, weil der „Kapitalismus“ immer „Verwertungspotentiale“ sucht und findet (ganz ähnlich auch Ulrike Herrmann, dazu mein Kommentar hier). Es wäre doch aber zu fragen, weshalb das so ist, wie es zu erklären wäre. Dass in diesem Zusammenhang Wertvorstellungen eine große Bedeutung haben, die historisch gewachsen sind, ist naheliegend. Eine solche ist z. B. die Vorstellung, Leistung bestehe vor allem darin Güter- und Dienstleistungen zu erzeugen, die Nachfrage finden und erworben werden. Dementsprechend wird der Beitrag dazu ebenfalls in Geld bestimmt, der Leistung muss ein „Lohn“ entsprechen. Dass die Vorstellung eines Leistungslohns illusionär ist, sei hier nur erwähnt. Wenn nun aber genau diese Vorstellung, dass Leistung sich in dieser Form zeigen müsse, relativiert würde, würde auch die Vorrangstellung dieser Wertigkeit von Gütern- und Diensleistungen relativiert. Das hätte wiederum Auswirkungen darauf, was „Verwertungspotential“ ist und wozu es genutzt werden sollte. Das BGE würde ja nun genau das zum Ausdruck bringen, dass andere Wertigkeiten für wichtig gehalten werden und deswegen die Stellung von Erwerbstätigkeit, damit ihre normative Bewertung, relativiert werden sollen. Davon findet man in diesem Interview keine Silbe. Das wäre aber der entscheidende Punkt aus Sicht eines BGE. Es wäre eben Ausdruck dessen, gestalten zu wollen – das steht dem Fatalismus entgegen, der darin zum Ausdruck kommt, wir könnten durch irgendetwas gerettet werden. Wir würden uns durch das BGE – wenn schon – selbst „retten“.

Das BGE verändert die Besitzverhältnisse erheblich, weil es Handlungsmöglichkeiten unabhängig von Erwerbstätigkeit schafft, die wir heute so nicht haben. Es führt zu Machtverlagerung, weil Handlungsmacht geschaffen würde. Das könnte, so es gewollt wäre, erhebliche Veränderungen in der Einkommensverteilung zur Folge haben, weil Einkommen eben durch das BGE anders verteilt würde als ausschließlich durch die Teilnahme an Erwerbstätigkeit. Der Idee zufolge, dass ein BGE pro Person bereitgestellt würde, verfügten Familien oder familiale Lebensformen über mehr Einkommen als heute (vorausgesetzt natürlich, das BGE hätte eine entsprechende Höhe usw.). Sicher würde es weiterhin eine relative Ungleichheit geben, da es egalitäre Einkommensverhältnisse in pluralistischen Gemeinwesen nicht geben kann. Doch die Abstände zwischen unteren und oberen Einkommen stellte sich anders dar als heute, je nach dem, wie die Verhandlungsmacht genutzt würde.

Was Spät dann über „die Armen“ sagt, ist schlicht überheblich. Es setzt voraus, diese ließen sich „ruhig stellen“ und zum Konsum nötigen, ohne dass sie es wollten. Darauf kann er nur kommen, wenn er sie ausschließlich als manipulierbare Opfer, nicht aber auch als fähige Gestalter ihres Lebens betrachtet.

Selbstverständlich ist Sozialpolitik immer an konkrete Solidargemeinschaften als politische Gemeinschaften gebunden, wie sollte es auch sonst sein. Der Nationalstaat ist in dieser Hinsicht eine universalistische Errungenschaft, weil Demokratie sich darin nicht als ethnische Gemeinschaft begreift, sondern als solidarische Rechtsgemeinschaft souveräner Bürger. Und Bürger kann man eben werden. Dass hierzu gehört zu bestimmen, wer zu diesem Gemeinwesen gehört und wer nicht, ist immer notwendig, wo es Solidargemeinschaften gibt. Wollte Spät etwa darauf hinaus, dass eine gute Sozialpolitik nur eine globale Sozialpolitik wäre? Wer sollte ihr Träger sein? Die Weltgemeinschaft? Wer ist der Souverän in diesem fiktiven Gebilde? Den Nationalstaat vorschnell als überholt zu verabschieden, übersieht, dass er Ausdruck von Selbstbestimmung ist – was nichts mit Autarkie zu tun hat, sondern damit, entscheiden zu können, wie man gestalten will angesichts bestimmter Erfordernisse, die man sieht.

Gerade der sogenannten Niedriglohnsektor würde in der heutigen Form wohl kaum mehr fortbestehen, da sich diejenigen, die dort tätig sind, manches nicht mehr gefallen lassen müssten, was sie heute womöglich in Kauf nehmen müssen.

Angesichts des großen Gestus mit dem der „Kapitalismus“ angeprangert wird, fällt die Analyse in Sachen BGE äußerst dürftig aus, wenn man überhaupt von Analyse sprechen kann.

Sascha Liebermann

„…dass die Bundesrepublik dabei nach wie vor ein europäisches Entwicklungsland ist…“

…so Petra Pau, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie sieht auch im Grundgesetz keine Beschränkung dafür, denn dort stehe nicht, wie „Wahlen und Abstimmungen“ zu erfolgen hätten. Selbst wenn das so wäre, dass das Grundgesetz dies ablehnte – was eine ungewöhnliche Selbstknebelung bedeutet hätte -, müsste das nicht in Stein gemeißelt sein (Artikel 20 gehört nicht zu den Grundrechten).

In dem Beitrag der FAZ wird sie desweiteren so zitiert:

„Zum letztlich gescheiterten Luxemburger Referendum über das Wahlrecht von Ausländern sagte Pau: ‚Ich begrüße es, dass unsere Nachbarn zu einer so grundlegenden Frage abstimmen durften.‘ Eine Zustimmung wäre ‚ein großer Schritt dahin gewesen, wie ich eine Gesellschaft verstehe: Dass jeder Mensch, der in einem Land lebt, auch die vollständigen Bürgerrechte beanspruchen kann.“

Die Luxemburger hatten im Referendum darüber abgestimmt, ob Nicht-Staatsbürger bei nationalen Wahlen abstimmungsberechtigt sein sollten – das wurde abgelehnt. Nun ist es nicht so, dass die Linke laut dieser Meldung keine Status-Bedingungen für die Teilnahme an Wahlen vorsieht. Am Ende des Artikels wird erwähnt, dass durchaus „Fristen“ von fünf bis zehn Jahren denkbar seien, gemeint sind wohl Mindestaufenthaltszeiten, die Voraussetzung dafür wären, wählen zu dürfen.

Warum aber nicht die Staatsbürgerschaft als Kriterium bestehen lassen? Was spricht dagegen? Weshalb wirbt Petra Pau nicht dafür, sich einbürgern zu lassen, denn damit würden die vollständigen Bürgerrechte gewährt? Rechten korrespondieren auch Pflichten und die Entscheidung, ob diese Pflichten übernommen werden wollen, gebührt doch demjenigen, der sie zu übernehmen hätte. Es muss hierfür also eine klare Entscheidungsituation geben – mit der Frage der Einbürgerung ist sie gegeben. Einem Gemeinwesen muss ja daran liegen, dass jemand, der in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft hat, sich hier einbürgern lässt und nicht nur Recht, sondern auch Pflichten übernimmt. Denn ohne die Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung und den Normen des Zusammenlebens kann kein Gemeinwesen bestehen. Rechte haben, Pflichten aber nicht haben zu wollen, geht in diesem Zusammenhang nicht.

Wird über die Frage der Einbürgerung bzw. der Bedeutung von Staatsbürgerschaft diskutiert, gibt es zugespitzt gesagt zwei Lager. Dem einen ist noch nicht ganz wohl angesichts der Konsequenzen dieses universalistischen Prinzips – Staatsbürgerschaft kann erworben werden. Deswegen wird Einbürgerung nicht vorbehaltlos begrüßt und dafür geworben. Diese Position ist heute deutlich ins Hintertreffen geraten. Öffentlich gilt sie als rückständig und antiquiert. Die andere hingegen hält den Nationalstaat für überflüssig wie einen Kropf, weil er Einschränkung, Beschränkung, Diskriminierung, Ausgrenzung und Ähnliches mit sich bringe. Er sei wie eine Wand zwischen den Staatsbürgern und den Nicht-Staatsbürgern. Zu dieser Position gehört das Selbstverständnis, die Welt als große Einheit zu betrachten. Die bestehenden Differenzen gelte es nur noch zu überwinden, das sei eine Frage der Zeit. Diese Position führt zu ihrer Rückenstärkung häufig die Menschenrechte an, die seien ja universal und dürften niemandem vorenthalten werden.

Nun, letzter Punkt ist so einfach nicht, denn deren Universalität wird ja durchaus bestritten. Die Formulierung der Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) ist selbst in manchem Gehalt Kind ihrer Zeit. Gravierender noch wäre es, wenn sie über die Souveränität und damit die Selbstbestimmungsrechte eines Gemeinwesens gestellt würden, darauf haben sowohl Ernst-Wolfgang Böckenförde als auch Ingeborg Maus hingewiesen. Denn dann erlaubten sie durchaus eine Durchsetzung der Menschenrechte gegen den Willen eines Gemeinwesens. Welche Folgen das mit sich bringt, zeigen z.B. die Interventionen im Irak und in Afghanistan. Wer also die Staatsbürgerschaft abschaffen will, der muss den Nationalstaat als Vergemeinschaftung von Bürgern zugleich mit abschaffen. Dann kann es aber auch kein souveränes (nicht autarkes) Gebilde mehr geben, dass darüber, wie es leben will, im Rahmen der Möglichkeiten selbst bestimmt. Jede politische Vergemeinschaftungsform geht mit einer Innen-Außen-Abgrenzung einher.

Man könnte es als Indiz für die innere Verfasstheit Deutschlands als politischen Gemeinwesen verstehen, dass die Vorbehalte gegen den Nationalstaat so groß sind. Sie erklären sich gerade nicht aus der Erfahrung mit dem Dritten Reich, sie sind vielmehr noch eine Fortsetzung der Vorbehalte gegen die moderne Demokratie, mit denen erst nach dem Zweiten Weltkrieg länger anhaltende Erfahrungen gemacht worden sind. Demokratie ist aber nur dann lebendig, wenn es in einem Gemeinwesen auch ein Bürgerethos gibt, wenn die Bürger sich also als Fundament begreifen und nicht nur oder vor allem erdulden. Es sind gerade diese Vorbehalte, die eine positive Bezugnahme auf die Universalität der Staatsbürgerschaft und damit zugleich ein souveränes Bekenntnis zur politischen Ordnung, für die der Streit von Interessen und die Notwendigkeit der Kompromissbildung unerlässlich sind, verhindern. – Die Lage in der EU sowie die Art und Weise der Auseinandersetzung um die Frage, was mit Griechenland werden soll, lässt erkennen, wie wenig die EU sich als politische Vergemeinschaftung begreift.

Sascha Liebermann

Zur Diskussion über Direkte Demokratie siehe auch folgendes Interview mit Manfred G. Schmidt, frühere Kommentare von uns, Ausführungen zur Stellung des Volkssouveräns von uns und diesen Beitrag zu Demokratie und Bedingungslosem Grundeinkommen von mir.