…in Frankfurter Rundschau und beim Netzwerk Grundeinkommen.
Kategorie: Finnland
Finnland und das Grundeinkommen – Fortsetzung einer medialen Verwirrung
Wer herausfinden möchte, wie unsere Medienberichte in Deutschland zustande kommen können, der muss sich nur die sich überschlagenden Meldungen zur angeblichen Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens in Finnland anschauen. Schon im Sommer liefen einst die Drähte heiß, auch in der Grundeinkommensszene, so sehr wurde die Einführung offenbar herbeigesehnt. Kela, eine unabhängige „social insurance institution“ (Sozialversicherung) in Finnland ist nun der voreiligen Berichterstattung entgegengetreten (hier auf deutsch). Auch die Nachdenkseiten, namentlich Jens Berger, berichten von dieser „Ente“ und zeigen die Schwächen des Vorschlags auf, um den es in Finnland geht. Es wird daran deutlich, welchen Unterschied die Ausgestaltung eines BGEs machen kann – keine neue Einsicht indes für die Grundeinkommensdiskussion. Bergers Kritik trifft gar nicht das BGE im Allgemeinen, wenngleich der Beitrag anderes suggeriert durch den Verweis auf früher schon geäußerte Kritik am BGE auf den Nachdenkseiten. Zu manchen davon habe ich mich ausführlich geäußert (siehe hier und hier – zu Butterwegge auch hier, zum Beitrag von Berger hier).
Berger erwähnt in keiner Weise, dass es beim BGE um mehr Entscheidungsfreiräume für die jeweils eigene Lebensführung geht. Sie hängen im wesentlichen davon ab, wie Einkommen in einem Gemeinwesen erzielt werden kann. Bekanntermaßen kennen alle modernen Sozialstaaten jenseits von Erwerbsarbeit beinahe ausschließlich kompensatorische Einkommensleistungen, für die entweder Ansprüche durch Erwerbstätigkeit erworben werden müssen oder die mit der Überprüfung von Erwerbswilligkeit einhergehen, solange der Bezieher erwerbsfähig ist. Wo nicht Erwerbswilligkeit überprüft wird, werden die Leistungen zweckgebunden vergeben (BAföG z.B.). Der darin sich ausdrückende normativ erwünschte Vorrang von Erwerbstätigkeit degradiert jegliches andere Engagement zu einem zweiter bzw. dritter Klasse – ganz gleich wie komfortable diese Leistungen als Geldbeträge sind. Sie sind in keiner Weise komfortabel im Verhältnis dazu, wie eng sie die Lebensführung an Erwerbstätigkeit als höchsten Zweck binden. Hinwendung zur Familie, Zeit für die eigenen Kinder, für ehrenamtliches Engagement wird durch diese Vorrangigkeit zur Freizeitbeschäftigung, obwohl sie in ihrer Bedeutung für das Gemeinwesen tatsächlich gleichrangig zu Erwerbstätigkeit sind. Deutlich wird an Bergers Ausführungen, wie wenig ein Abrücken von dieser Vorrangstellung überhaupt denkbar erscheint. Er schreibt angesichts des kursierenden Vorschlags in Finnland:
„Wer erwerbslos ist und ein Kind hat, wird mangels bezahlbarer Betreuungsmöglichkeiten keinen Job annehmen können. Und wer erwerbstätig ist und bislang zur Mittelschicht gehört, wird sich den Kindergarten dann auch nicht mehr leisten können und zumindest ein Elternteil muss wohl oder übel den Job kündigen … Alleine die Kindergartenzuschüsse, die Subvention für die Vollzeitbetreuung von schulpflichtigen Kindern und die ordentlichen Beihilfen für Studenten sorgen bereits dafür, dass so ziemlich jeder Finne mit Kindern in toto heute mehrere Hundert Euro Transferleistungen vom Staat bekommt.“
Es wird kein Gedanke darauf gerichtet, dass die gegenwärtige Entwicklung – auch in Deutschland – zu immer längeren Betreuungszeiten von Kindern außer Haus – sei es in Kitas, sei es in Schulen – nur um den Preis zu haben ist, dass zum einen Eltern weniger Zeit mit den Kindern verbringen, zum anderen die Kinder dadurch weniger Zeit für Erfahrungen jenseits organisierter Betreuung in einem fest gefügten Rahmen haben. So wird ein geduldiges Erkunden der eigenen Lebensumgebung in der Nachbarschaft erschwert. Dass es ein lebendiges Familienleben nur geben kann, wo Eltern ausreichend unorganisierte Zeit mit den eigenen Kindern und mit sich als Paar verbringen, fällt vollends unter den Tisch. Das war auch in früheren Beiträgen Bergers so, wie überhaupt viele Kritiker des BGEs diese Seite einer Ermöglichung von mehr selbstbestimmter Familienzeit kaum wahrnehmen, einer Familienzeit, die nicht nach der Erwerbsarbeit kommt, sondern vor ihr (siehe weitere Beiträge zu diesen Fragen hier und ein Beitrag von Claus Offe). Dabei läge es nahe sich zu fragen, woher die ersten frühen Solidarerfahrungen im Leben rühren, wo das erste Mal die Erfahrung gemacht wird, dass Menschen – die Eltern – bedingungslos und verlässlich für einen da sind und das um der eigenen Existenz willen. Es ist die Familie, in der all dies mehr oder weniger selbstverständlich geschieht. Eltern haben weder Feierabend noch Ferien, was sie mit ihren Kindern verbindet, kennt keine Einschränkung. Das macht es zugleich so herausfordernd. Daraus folgt nun nicht, dass Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen nicht wichtig wären, jedoch nicht in dem heutigen Sinne einer immer weiteren Ausdehnung. An Kindern ist leicht zu beobachten, wann sie – und nicht die Eltern – ungefähr bereit sind, in den Kindergarten zu gehen und wie lange sie dorthin gehen wollen. Das ist meist zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr der Fall. Selbst wenn sie die Schule besuchen, ist das Bedürfnis nach Zeit in der Familie groß und dessen Befriedigung wird eingefordert, zumindest solange das Bedürfnis Anerkennung findet. Kinder resignieren allerdings auch, wenn diese Anerkennung nicht erfahren wird.
Man kann es für symptomatisch halten, dass in vielen kritischen Abhandlungen zum BGE, Zeit für Familie keinen besonderen Stellenwert genießt oder in Vorschlägen Berücksichtigung findet, die gerade einmal so weit gehen, die Arbeitswoche auf 30 Stunden zu reduzieren (z. B. hier). Was wir damit womöglich anrichten, die Bedeutung von Familie für Solidarerfahrungen derart geringzuschätzen, lässt sich nicht nur erahnen.
Sascha Liebermann
DRadio (Halb)Wissen?…
…die Frage muss man sich angesichts des Begleittextes zum Feature „Gleich viel Geld für alle“ stellen. Differenzierter ist allerdings dann der Hörbeitrag und die Antworten von Sandra Pfister auf die Fragen von Steffi Orbach zum vermeintlichen Vorhaben in Finnland, Grundeinkommensexperimente zu lancieren. Dass Sandra Pfister gegen Ende meint, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland wahrscheinlich nicht höher ausfalle als „Hartz IV inklusive Wohngeld(?)“, Steffi Orbach es für unwahrscheinlich hält, dass es eingeführt wird, sei dahingestellt. Man darf nicht vergessen, was selbst ein BGE in Höhe von 850 Euro pro Person bedeuten würde, wenn die kumulativen Effekte in Haushalten berücksichtigt werden. Das wäre dann gar nicht so wenig, wie Sandra Pfister suggeriert, und eine enorme Veränderung im Vergleich zu heute.
Grundeinkommen für Erwerbstätige in Finnland?
Zwei Artikel berichten etwas anders über die jüngste Diskussion in Finnland, ein Grundeinkommen einzuführen – Zeit Online und n-tv. Siehe unseren Kommentar zur voreiligen Begeisterung.
Einer schreibt vom anderen ab…
…bis es irgendwann alle glauben, so könnte man meinen. Wo sind die Belege, wird überhaupt noch recherchiert, was es nun mit dem Grundeinkommensexperiment in Finnland auf sich hat? Wieder beruft sich einer auf den anderen, der sich wiederum auf einen anderen beruft usw.
Um welches Grundeinkommen geht es in Finnland?
In den vergangenen Wochen hat sich die Berichterstattung über den Stand der Grundeinkommensdiskussion in Finnland beinahe so dargestellt, als stünde ein Grundeinkommensexperiment kurz bevor. Um welche Art von Grundeinkommen es sich dabei handeln würde, war und ist allerdings keineswegs klar. Das Netzwerk Grundeinkommen berichtete im April über die Wahl in Finnland und erwähnte dabei das Programm der Grünen Partei. Unter Punkt 4.2 finden sich Ausführungen zum „Basic Income“, die Aspekte zusammenführen, von denen man sagen kann, dass sie sich widersprechen. Teils wird von Bedürftigen gesprochen, denen es helfen soll, teils soll es allen zustehen. Das Basic Income Earth Network berichtete im Juni wiederum über das Vorhaben eines Grundeinkommensexperimentes der neuen Regierung in Finnland. Worum es genau gehen sollte, blieb dabei unklar. Unter den Kommentaren zu diesem Beitrag bei BIEN findet sich ein Hinweis darauf, dass die Darstellung in dem Beitrag die gegenwärtigen finnischen Verhältnisse nicht angemessen wiedergebe. Ebenfalls im Juni, kurz nach dem Hinweis durch BIEN, berichtete wiederum das Netzwerk Grundeinkommen von dem Vorhaben eines Experiments, doch auch da erfährt man nichts Genaues. Nun hat auch Vice über das Vorhaben berichtet, dort gehen Grundeinkommen und Bedingungsloses Grundeinkommen Hand in Hand – ohne genauere Auskünfte zu geben. Bei Basic Income Europe hingegen findet sich zu einer Meldung ein Kommentar von Johanna Perkiö, einer finnischen Sozialwissenschaftlerin, der ganz anders klingt. Sie hebt hervor, dass es sich keineswegs um ein „Basic Income“ handele, vielmehr werde eine Workfare-Politik gegenwärtig favorisiert. Ein älterer Artikel in der Helsinki Times bringt ein wenig Licht in die unklare Lage, darin geht es allerdings wiederum nur um Vorschläge, nicht um konkrete Vorhaben.
In der Berichterstattung wäre also mehr Zurückhaltung geboten hinsichtlich dessen, worum es in Finnland geht und was es mit womöglich erwogenen Feldexperimenten auf sich hat (zu Feldexperimenten siehe meinen Kommentar hier). Von einem Bedingungslosen Grundeinkommen ist nicht die Rede. Es ist der Diskussion nicht gerade förderlich, wenn durch vorschnelle Meldungen Verwirrung gestiftet wird. In Deutschland war dies auch wiederholt der Fall, so z.B. vor etlichen Jahren, als Jean Claude Juncker oder Horst Köhler (ehemal. Deutscher Bundespräsident) das Schlagwort Grundeinkommen erwähnten und damit kein BGE meinten, sie gleichwohl als Befürworter gehandelt wurden – es blieb unklar, was sie vor Augen hatten.
Sascha Liebermann