„Grundeinkommen für sechs Monate“ – eine Petition bei Change.org

Obwohl meine Zweifel am Sinn solcher Petitionen groß sind, soll hier auf sie hingewiesen werden. Zur Auseinandersetzung mit dem Sinn von Petitionen auch anlässlich derjenigen an den Deutschen Bundestag von Susanne Wiest, sehen Sie hier, hierhier und hier (mit Bezug auf die Europäische Bürgerinitiative). „Klick“-Demokratie ist nicht dasselbe wie für eine politische Überzeugung im öffentlichen Raum einzustehen. Sicher, eine Petition schließt das andere nicht aus, darf aber dann nicht das letzte Wort sein.

Sascha Liebermann

Meinungsumfragen und Onlineabstimmungen – Illusionierung oder Demokratisierung?

Auf der Future of Work-Konferenz in Zürich wurden Ergebnisse einer Meinungsumfrage zum Bedingungslosen Grundeinkommen in den sechs größten EU-Ländern vorgestellt (Videomitschnitt, ab 8:47:00; siehe auch den Bericht im tagesanzeiger). Es war die erste Umfrage dieser Art im EU-Raum laut Nico Jaspers, CEO bei Dalia Research, der die Ergebnisse vorstellte. Dass BGE wurde den Befragten als etwas erläutert, dass alle „social security payments“ ersetzen solle (8:48:55). 64 Prozent der Befragten befürworteten die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens laut Umfrage. Dass es sich selbstverständlich um eine „hypothetical question“ handelte, die gestellt wurde, erwähnte Nico Jaspers, womit deutlich sein sollte, was die Ergebnisse besagen. Was lässt sich aus solchen Befragungen schließen? Folgendes möchte ich hierzu anmerken:

1) Meinungsumfragen arbeiten standardisiert, d. h. Fragen wie Antwortoptionen stehen fest. Dort wo andere Antworten möglich sind, müssen diese wiederum standardisiert werden, um sie verarbeiten zu können. Was nicht in die festgelegten Optionen fällt, wird nicht erhoben. Diese Art des Vorgehens in der Datenerhebung führt dazu, dass man nichts Genaues darüber erfährt, weshalb die Antworten gegeben wurden, die gegeben wurden, was die Befragten dabei konkret beschäftigte, ob sie überhaupt verstanden haben, worum es ging. Die Daten, die man dabei erhält, sind recht grob und haben vom wirklichen Leben wenig in sich aufgenommen. Um so misslicher, dass es eine verbreitete Auffassung ist, solche Daten seien präzise (weiterführende Überlegungen finden sich hier).

2a) Es wird eine hypothetische Frage gestellt. Die Befragten sollen so antworten, als wüssten sie, was sie in einer Situation tun würden, die nicht real vorliegt. Dabei wird unterstellt, als wisse man selbst genau, was man in einer solchen Situation tun würde. Das ist aber nicht so, wie jedem vertraut ist, der mit nicht-standardisierten Daten arbeitet. Was hier also einzig in gewisser Weise abgefragt wird, sind Teile eines Selbstbildes, das der Befragte von sich hat, das aber keineswegs seinem Handeln entsprechen muss. Diese Diskrepanz zwischen „Einstellung“ und „Verhalten“, wie sie in der Methodenliteratur gefasst wird, ist die Krux dieser Befragungen. Sie sagen nichts darüber aus, was jemand tun wird

(Nicht zu verwechseln sind diese Befragungen mit den ex-post-Befragungen am Wahlabend, nachdem Wähler eine Entscheidung getroffen haben. Allerdings geben diese Befragungen auch keinen Aufschluss darüber, warum jemand tatsächlich die Wahl getroffen hat, die er getroffen hat. Dafür sind die Daten ebenfalls zu grob.)

2b) Da es beim BGE nun um etwas geht, das wir heute in dieser Form nicht haben, ist die hypothetische Frage noch weiter entfernt vom konkreten Leben, als das ohnehin schon der Fall ist bei hypothetischen Fragen. Wie soll jemand zu einer solchen Frage eine aussagekräftige Einschätzung haben, wenn er zum Befragungszeitpunkt weder Erfahrungen mit einem BGE hat machen können, noch sich eingehender damit befasst hat?

Kurzum: Solche Meinungsumfragen sind aus vielerlei Gründen unbrauchbar, um etwas darüber zu erfahren, was Menschen in ihrem Handeln leitet bzw. um herauszufinden, was sie tatsächlich tun würden, wenn…

Darüber hinaus sind Umfragen eben keine Entscheidungen, der Befragte hat seine Antwort nicht zu verantworten, sie ist unverbindlich, es folgt nichts aus ihr. Ganz anders als bei Wahlen oder – wie in der Schweiz – bei Volksabstimmungen. Entscheidungen wie diese haben ganz konkrete Folgen. Sie müssen von Bürgern dann mit allen Konsequenzen getragen werden.

Ähnlich wie damit verhält es sich mit einer App, die auf derselben Konferenz euphorisch gemeinsam mit ein wenig Deutschland-Bashing angekündigt wurde (Future of Work-Konferenz ab Minute 46:20). „Democracy needs an update“ – mittels Votesapp soll per Smartphone zu Fragen des öffentlichen Lebens Stellung bezogen werden. Es können auch Fragen gestellt oder von anderen gestellte Fragen bewertet werden. Da 60% der Deutschen, laut Armin Steuernagel, – der neben Michael Bohmeyer, Johannes Ponader und anderen zum Team gehört – die deutsche Demokratie nicht für eine Demokratie halten, soll mittels App offenbar eine Demokratisierung der Demokratie erreicht werden. Votesapp reduziere die Barrieren, um Demokratien zu machen und führe direkte Demokratie ein.

Weder sind die Abstimmungen per App ein legitimiertes demokratisches Verfahren, noch sind sie verbindlich oder initieren ein Gesetzgebungsverfahren. Wie bei Meinungsumfragen bleiben sie unverbindlich, die abgegebenen Stimmen müssen nicht verantwortet werden – es folgt aus ihnen nichts. Votesapp, so wie es vorgestellt wurde, entspricht damit bislang all den unverbindlichen Petitions- und Bürgerbeteiligungsverfahren (siehe dazu hier und hier), in denen Meinungen bekundet werden können – ohne dass sie berücktsichtigt werden müssen.

Sind solche Unverbindlichkeiten nicht gerade ein Problem? Verstärkt die Abstimmungsapp nicht genau diese Unverbindlichkeit?

Eines lässt sich mit Sicherheit sagen: mit Demokratie als politischer Ordnungsform der Selbstverwaltung eines Gemeinwesens hat eine unverbindliche Befragung nichts zu tun. Davon abgesehen unterschätzt das Deutschland-Bashing die Möglichkeiten, die gegenwärtig bestehen, um sich einzumischen. Ich würde das Problem, das die Macher womöglich umtreibt, anders verorten: In Deutschland begreifen sich die Bürger zu wenig als Bürger, nutzen zu wenig die Möglichkeiten, die sie haben. Apropos Demokratie: die Abstimmungsbeteiligung in der Schweiz schwankt erheblich und ist oft niedriger als in Deutschland bei Bundestagswahlen. Darauf kommt es also nicht an.

Sascha Liebermann

Bundestagsabgeordnete der Grünen beziehen Stellung zu Grundeinkommen und Enquetekommission

Das Netzwerk Grundeinkommen berichtet von und veröffentlicht die Stellungnahme von Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen dazu, weshalb sie eine Enquetekommission zum Grundeinkommen gegenwärtig nicht für sinnvoll halten.

Hier ein Auszug:

Das Potenzial einer Enquete-Kommission schätzen wir mittlerweile allerdings weit geringer ein als noch vor drei Jahren bei der Aufstellung unseres Wahlprogramms. Im Gegenteil befürchten wir sogar, dass eine Enquete kontraproduktiv sein könnte. Denn weder in der SPD noch in der CDU finden sich derzeit Abgeordnete, die sich offen, engagiert und kraftvoll für ein Grundeinkommen einsetzen. Auch innerhalb der Partei Die Linke ist die Unterstützung für das Grundeinkommen eher schwach und ist mindestens so umstritten wie bei uns. Außerdem waren die Erfahrungen und die Qualität der Diskussionen zum Grundeinkommen in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität” in der letzten Legislaturperiode extrem enttäuschend. Diese Gemengelage lässt keine gute Prognose für eine produktive und zielführende Auseinandersetzung zu. Doch die wäre unabdingbare Voraussetzung für zukunftsweisende Ergebnisse. Hinzu kommt, dass die übergroße Koalition aus SPD und CDU/CSU allein mit der Benennung von Sachverständigen Argumente für ein Grundeinkommen marginalisieren könnte.

Eine Enquete-Kommission, die lediglich ein Schlag ins Wasser wird, kann nicht erstrebenswert sein. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse droht sogar die Gefahr, dass es eher eine Enquete gegen das Grundeinkommen wird. Wir werden uns deshalb zunächst auf andere Formate konzentrieren, um die Debatte über das Grundeinkommen zu beflügeln. Dafür streiten wir und darüber wollen wir mit euch im Austausch bleiben, in der Gesellschaft und in unserer Partei.

Diese Einschätzung hat manches für sich, denn eine Enquetekommission dient der Erörterung von Sachfragen mit Hilfe von Sachverständigen. Da auch Abgeordnete Mitglieder der Kommission sind, ist es eine durchaus politische Einrichtung. Es werden nur Empfehlungen ausgesprochen. In dieser Unverbindlichkeit hat sie Gemeinsamkeiten mit dem Petitionsrecht (siehe hier und hier). Was die Autoren allerdings mit den Mehrheitsverhältnissen erklären, könnte trefflich über Enquetekommissionen im Allgemeinen gesagt werden. Für die öffentliche Meinungsbildung sind sie ein ungeeignetes Gremium, es besteht sogar die Gefahr, dass sie Fragen von öffentlichem Interesse aus der öffentlichen Aufmerksamkeit nehmen und die Willensbildung dadurch schwächen. Nach dieser Stellungnahme kann man nun gespannt sein, wie Bündnis 90/ Die Grünen die Diskussion wieder fördern wollen, macht die Partei nicht gerade den Eindruck, als brenne ihnen das BGE auf den Fingern. Vielleicht ist eine Partei ohnehin die falsche Adresse dafür.

Sascha Liebermann

„Uninspiriert, mutlos, seltsam“ – Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses online

Susanne Wiest liegt nun die schriftliche Begründung vor, mittels derer der Petitionsausschusses empfahl, die Petition zum Grundeinkommen Ende Juni abzuschließen. Noch in letzter Minute versuchten einige Abgeordnete, eine Anhörung im Bundestag zu erreichen. Als das nicht gelang, gaben sie eine persönliche Erklärung ab. So wichtig dieser Versuch war, andere mit ins Boot zu holen, so sehr lässt er einen verwundert zurück. Weshalb wird erst im letzten Moment damit begonnen, Unterstützer zu gewinnen? Seit Anfang Juni war bekannt, wann die Bundestagssitzung statt finden wird. Sagt uns das etwas darüber, wie ernst oder nicht ernst das Thema genommen wird?

„Uninspiriert, mutlos, seltsam“ – so fasst Susanne Wiest ihre Eindrücke zur Beschlussempfehlung zusammen, wütend macht sie die Begründung (PDF der Beschlussempfehlung). Das ist nachvollziehbar, denn die Begründung versammelt eine Reihe von Vorurteilen, Illusionen über den heutigen Sozialstaat und vermeintliche Schwierigkeiten der Einführung eines BGE. Sie zeigt allerdings auch deutlich, wie wichtig gute und klärende Argumente für die Diskussion sind, denn die Ablehnung zeugt von widerstreitenden Gerechtigkeitsvorstellungen. Die damit verbundenen Einwände spiegeln insofern authentisch die öffentliche Diskussion wieder, niemanden, der mit ihr vertraut ist, werden die Einwände überraschen.

Es bedarf einer Solidargemeinschaft, die das BGE auch zu tragen bereit ist, und diese Solidargemeinschaft bildet sich als Gemeinschaft der Staatsbürger (siehe auch meinen Beitrag in diesem Band). Es zeigt sich in den Einwänden – ganz wie in der öffentlichen Diskussion -, dass genau dieser Zusammenhang im öffentlichen Bewusstsein wenig bis gar nicht verankert ist. Unser Selbstverständnis als Gemeinwesen ist eben, trotz aller bürgerschaftlichen Lebenszusammenhänge, kein bürgerschaftliches. Nur auf dieser Basis aber ist eine souveräne (nicht autarke) Gestaltung des gemeinschaftlichen Lebens möglich. An einer Stelle verweist die Beschlussempfehlung auf die Folgen der Einführung eines BGE angesichts der Verflechtung mit der Weltwirtschaft. Dies kann als Flucht vor Verantwortung gedeutet werden, denn auch heute stehen wir vor der Aufgabe, tragfähige Antworten auf Zuwanderung zu finden. Daran änderte sich durch ein BGE, nichts, es entsteht also kein neues Problem. Es lässt sich dieser Verweis auf die Weltwirtschaft ebenso als Selbstentmündigung lesen, weil er ängstlich auf die Anderen schielt, statt die Gestaltung des Gemeinwesens in die Hand zu nehmen.

Der immer wiederkehrende Verweis auf die Menschenrechte und die Menschenwürde, der sowohl in der Beschlussempfehlung als auch in der Grundeinkommensdebatte angeführt wird, ist im Verhältnis zum konkreten Zusammenleben abstrakt. Die Menschenrechte sind nur so lebendig und wirkungsvoll, wie sie in einem Gemeinwesen in alltägliche Lebensvollzüge integriert werden, wie sie gelebt werden. Die Menschenrechte werden erst durch ein Gemeinwesen wirkungsvoll, nicht ohne es. Dazu bedarf es eines politischen Gebildes als unabdingbarer Voraussetzung, der Nationalstaat mit der universalistisch definierten Staatsbürgerschaft ist genau ein solches. Das behagt einigen nicht, das Unbehagen ist aber nicht die Lösung, sondern das Problem. Wer souverän gestalten können will, kommt ohne den Nationalstaat nicht aus. Er ist nicht ein Missgeschick der Geschichte oder eine leider zu erduldende Unannehmlichkeit; er ist Inbegriff politischer Gemeinschaft und so Ausdruck davon, selbst gestalten zu können.

In der Empfehlung wird unter anderem mit der Einzelfallgerechtigkeit des heutigen Sozialstaats argumentiert und sie dem BGE gegenübergestellt. Das mag sich gegen den Petitionstext von damals richten, doch Frau Wiest hat über die Jahre – und deutlich genug in der Anhörung – ihre Position differenziert. Das BGE steht gar nicht gegen bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen, es stellt sie jedoch auf ein anderes Fundament und schafft Entlastung dort, wo heutige Bezieher tatsächlich nur Einkommensmangel haben und weiter nichts benötigen. Denn, wo eine Einkommenssicherung über den Bürgerstatus begründet wird, stellt sich auch die Bedürftigkeitsprüfung anders dar. Die stigmatisierenden Effekte des heutigen Systems würden aufgehoben, das kann als entscheidender Effekt gelten. Er resultiert aus der normativen Umwertung des Sozialstaats im Dienst der Bürger, d.h. nicht mehr Erwerbstätigkeit wird zum legitimierenden Grund für Einkommen, sondern Angehörigkeit. So rückt die Gemeinschaft der Bürger ins Zentrum.

Allerdings, das sollte nicht übersehen werden, zeigt sich in den Eigenheiten der Arbeitsagenturen und Jobcenter nicht bloß ein System, das auf Bedürftigkeitsprüfung setzt. Das gibt es in anderen Ländern auch und es geht durchaus anders dort zu. Die Eigenheiten, auf die Inge Hannemann aus ihrer Erfahrung als Arbeitsvermittlerin hingewiesen hat, sind ebenso Ausdruck eines Selbstverständnisses als Gemeinwesen, das die Bürger als Staatsbürger nicht achtet. So erklärt sich die teils übermäßig devote Haltung von Anspruchsberechtigten, teils die herablassende und bevormundende Haltung von Mitarbeitern. Wer immer weiß, was für den anderen gut ist, sieht ihn nicht.

Fehlen darf auch der Hinweis auf den Arbeitsanreiz in der Empfehlung nicht und ebenso die Vorstellung, Erwerbsarbeit sei ursächlich für gesellschaftlichen Reichtum. Ja, wer würde leugnen wollen, dass sie ihren Teil beiträgt? Doch sie als alleinige Grundlage zu sehen, übersieht eben alles jenseits der Erwerbsarbeit, ohne das wir nicht leben könnten (siehe hier und hier). Wieder einmal wird in der Empfehlung die Frage aufgeworfen, weshalb denn denjenigen, die es nicht brauchen, ein BGE bereitgestellt werden sollte? Fragen wir denn heute, weshalb dieselben Personen, die kein BGE erhalten sollen, heute den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer in Anspruch nehmen dürfen? Er leitet sich aus der Verpflichtung ab, ein Existenzminimum bereitzustellen (wie ALG II und andere Leistungen), in dem Fall hier: es unbesteuert zu lassen. Genau das ist der Anknüpfungspunkt für ein BGE – auch in dieser Hinsicht führt es nichts Neues ein, stellt es nur auf ein anderes Fundament.

Was nun, könnte man fragen? Frau Wiest hat aus der Art und Weise des Verfahrens Konsequenzen gezogen und erneut eine Petition eingereicht (siehe den Link oben). Die Beschlussempfehlung schickt sie an den Petitionsausschuss zurück. Was lassen sich für Lehren aus den Vorgängen zur Petition ziehen? Das Petitionsrecht ist defensiv, es bestärkt die abwartende Haltung der Bürger und kann durchaus Engagement unterlaufen. Solange die Bürger das BGE nicht zu ihrer Sache machen, wird es auch nicht kommen. Um dies zu erreichen, ist nötig, was den bisherigen Weg der Diskussion ermöglicht hat: öffentliche Debatte, sachlich, leidenschaftlich – aber nicht dogmatisch.

Sascha Liebermann

Ingrid Remmers (MdB, Die Linke) zum Umgang mit Petitionen

Die Rede von Ingrid Remmers legt zwar den Finger in eine Wunde, der, zugespitzt gesagt, doch noch immer vorherrschenden Geringschätzung der Bürger. Darüber sollte aber nicht vergessen werden, dass diese Geringschätzung auch eine der Bürger durch sich selbst ist, hätten wir sonst längst andere Verfahren. Der Appell, der hier an die Abgeordneten gerichtet wird, müsste sich an uns Bürger richten, denn wer, wenn nicht wir, müsste darauf drängen, mehr Gehör zu erlangen. Zwar trifft es nicht zu, wie häufig zu hören, dass wir jenseits von Wahlen keinen Einfluss hätten – Demonstrationen gegen Stuttgart 21 beweisen das Gegenteil -, sie müssen nur genutzt werden. Volksabstimmungen allerdings bewirken etwas ganz anderes, sie machen Demokratie und Verantwortung der Bürger auf einfache Weise erfahrbar. Sie würden womöglich auf einen Schlag den „Markt“ der Umfrageindustrie einbrechen lassen, die in öffentlichen Debatten so häufig wie bare Münze herangezogen werden. Auch würden die vielen intellektuellen Berater, die sich im Politikbetrieb tummeln an Bedeutung verlieren, wenn die Bürger sich deutlich direkt artikulieren können. Volksabstimmungen als Votum der Bürger verschaffen Klarheit, eine Klarheit, die keine Umfrage nur annähernd erreichen kann, weil sie eben bloß eine Umfrage ist.

Damit es so weit kommt, damit wir uns zur Einführung von Volksabstimmungen als selbstverständlichem Instrument, entscheiden, müssten wir neben der Geringschätzung der Bürger noch etwas anderes aufgeben: Wahlergebnissen nur dann zuzustimmen, wenn sie den eigenen Ansichten entsprechen.

Sascha Liebermann

„Petitionsausschuss will Petition zum Grundeinkommen abschließen“

Susanne Wiest weist auf diese Meldung hin, die der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündis 90/ Die Grünen) am 7. Juni über Twitter versandt hat. Vier Jahre sind seit Abschluss der Petitionszeichnung vergangen, beinahe drei Jahre seit der Anhörung im Petitionsausschuss. Was nun? Wie könnte jetzt verfahren werden? Dazu stellt Susanne Wiest Überlegungen an. Angesichts der laufenden, noch weniger verbindlichen Europäischen Bürgerinitiative zum Grundeinkommen (siehe hier und hier) muss für die deutsche Diskussion, noch mehr aber für die europäische gefragt werden, ob das der richtige, wirkungsvolle Weg ist, in Sachen Bedingungsloses Grundeinkommen etwas zu erreichen. Oder wird hier ein enormer Aufwand betrieben, der Kräfte bindet und letztlich wenig bewirkt?

„Grundeinkommen vor dem Bundestag“ – Einladung zum Picknick

Aus dem Blog von Susanne Wiest:

„Herzliche Einladung zum Picknick vor dem Bundestag

Am Mittwoch, den 09.Mai 2012, ab 14.00 Uhr auf der Wiese vor unserem Bundestag.
Uns kennenlernen, wiedersehen, essen, trinken, so wir Glück haben in der Sonne sitzen, und uns weiter über das Thema bedingungsloses Grundeinkommen austauschen.
Bitte bringt mit, was ihr essen und trinken möchtet
und eine hübsche Decke… bis dann,
Liebe Grüße, Susanne Wiest…“

Frau Wiest hat auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geschrieben, um zu erfragen, wie der Stand der Bearbeitung ihrer Petition ist.

Wer nicht zu diesem Picknick anreisen will oder kann, könnte zum öffentlichen Picknick am Ort, an dem er lebt, an einem geeigneten Platz, einladen.