„Pilotprojekt Grundein­kommen. Wir wollen es wissen“…

…das kündigt der Berliner Verein „Mein Grundeinkommen“ an und nennt erste Details des Vorhabens, das als „Die große Studie zur Wirkung des Bedingungslosen Grundeinkommens auf Menschen und Gesellschaft“ bezeichnet wird. Weitere Informationen sollen bekannt gegeben werden. Bescheiden („die große Studie“ – nicht etwa „eine“) klingt das nicht gerade, entspricht indes der „Mission“ des Vereins:

„Wir erforschen das Bedingungslose Grundeinkommen, führen die öffentliche Debatte und entwickeln die Plattform für eine progressive Bewegung. Unsere Vision fürs 21. Jahrhundert: Eine Gesellschaft, die sich für alle gut anfühlen kann.“

„Wir“ steht sicher für den Verein, anderes wäre wenig sinnvoll. Geforscht wird von – zumindest ist das der Ankündigung des Pilotprojekts zu entnehmen – Forschungsinstituten oder ist „erforschen“ hier umgangssprachlich gemeint? Wenn „wir“ für den Verein steht, ist es doch ziemlich erstaunlich, dass er alleine „die“ öffentliche Debatte führen soll, denn zu einer Debatte gehören verschiedene Parteien, also Diskutanten. Wenn sie alle aus dem Verein kommen, ist das kaum eine öffentliche Debatte. Soll es eine öffentliche sein, können sie nicht aus dem Verein alleine kommen, dann müsste „wir“ etwas anderes sein als das „wir“ des Vereins. Wenn letzteres nun zutrifft, dann führt nicht „Mein Grundeinkommen“ „die öffentliche Debatte“, sondern verschiedene zusammen führen „eine“ über das Grundeinkommen. Treffender wäre „auch Mein Grundeinkommen leistet einen Beitrag zur Debatte“ oder „engagiert sich in der Debatte“ – doch so lautet die „Mission“ nicht, wäre vielleicht schlicht zu wenig.

Sascha Liebermann

Nachtrag 24.2.2020: Auf der Website ist der Text zur Mission verändert worden. Nun lautet er: „Wir probieren aus, wie ein Grundeinkommen in der Praxis wirkt.“

Grundeinkommensdiskussion in Kanada – Was ist der Stand der Dinge?

Kate McFarland schrieb dazu Anfang September für die Basic Income News unter anderem:

„The pilot is designed to test a guaranteed minimum income, in which participants’ total incomes are topped up to above the poverty line. This income subsidy will supplement any support received from existing anti-poverty programs, which will not be eliminated or replaced during the pilot.

Thus, although it is often referred to by the term ‘basic income’, the policy to be tested in Ontario should be distinguished from the commonly discussed “demogrant” model of basic income, wherein all individuals receive a regular payment of the same amount, regardless of other earnings or total income. Ontario will be investigating a program that supplements the earnings of individuals whose incomes are below a certain level (e.g. the poverty line). In this respect, the pilot is similar to Manitoba’s well-known “Mincome” experiment of the late 1970s.“

Mitte September erschien ein Bericht mit dem Titel „Pilot Lessons
How to design a basic income pilot project for Ontario“, der Empfehlungen macht, wie ein Experiment angelegt sein sollte. Eine der Autoren ist Evelyn L. Forget, die vor wenigen Jahren Auswertungen der Daten des Mincome Experiments aus den 70er Jahren in Manitoba veröffentlicht und dabei mit manchem Vorurteil aufgeräumt hatte (siehe „The Town with no Poverty“).

Sascha Liebermann

Bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz – nicht national umsetzbar?

Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Bericht des tagesanzeigers (auf den sich auch die Neue Zürcher Zeitung beruft, die gleich die Schweiz zum „Schlaraffenland mit gefährlicher internationaler Sogwirkung“ ernennt) und bezieht sich auf Äußerungen Oswald Siggs, der einer der Initianten der Eidgenössischen Volksinitiative ist. Sigg „glaube nicht, dass man das bedingungslose Grundeinkommen in der Schweiz isoliert umsetzen kann“, zitiert ihn der tagesanzeiger. Wegen der durch ein BGE erwachsenden Attraktivität der Schweiz für „all die Arbeitslosen in Europa und für Flüchtlinge“ würde durch die Einführung die Zuwanderung deutlich zunehmen. Sigg plädiere deswegen für einen Pilotversuch in einem Kanton, um zu testen, was passiert, wenn ein BGE eingeführt wird (siehe meinen jüngeren Kommentar zu Feldexperimenten hier). Dabei verweist er laut tagesanzeiger allerdings selbst darauf, dass definiert werden könne, wer in diesem Experiment bezugsberechtigt ist. Damit hat Sigg im Grunde aber schon ausgesprochen, wie mit der Zuwanderung umgegangen werden könnte, wie mit ihr auch heute schon umgegangen werden muss. Es bedarf bei nationaler und selbst europäischer Einführung einer Wartefrist, bis jemand bezugsberechtigt ist. Wie sie aussieht, wäre wiederum Gegenstand politischer Willensbildung bzw. bestehender Gesetzgebung.

Aus der Sicht eines politischen Gemeinwesens, das über sein Leben selbst bestimmen können will, ist eine Fristenregelung die einzige Möglichkeit, mit der auf die von Sigg aufgeworfene Sorge geantwortet werden kann. Über eine ähnliche Frage gab es im letzten Jahr eine Diskussion in Deutschland betreffend den Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Das Bundessozialgericht  (siehe auch hier) stellte fest, dass bei EU-Bürgern geprüft werden müsse, ob Anspruch auf Sozialhilfe bestehe. Nach einer Mindestaufenthaltszeit allerdings bestehe ein Rechtsanspruch. Was Oswald Sigg für die Schweiz befürchtet, ist also in der EU schon Realität und nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in der Schweiz zu klären, wie auf Zuwanderung reagiert werden kann. Dass es nur eines BGE wegen zu besorgniserregenden Wanderungsströmen kommen würde, ist unwahrscheinlich, dafür gäbe es ja durchaus heute schon Anlass, auch innerhalb der EU, denn das eigene Land zu verlassen, bedeutet ja, nicht nur die eigene vertraute Lebensumgebung aufzugeben, es verlangte ja ebenso, Angehörige und Freunde zurückzulassen.

Gegen Ende des Beitrags heißt es noch:

„All diese Unwägbarkeiten zeigen: Bei einem Ja zum bedingungslosen Grundeinkommen würde die Schweiz in ein grosses Testlabor verwandelt. Denn die Idee wurde noch nirgendwo in diesem Ausmass erprobt. Zwar fanden im Ausland diverse Pilotversuche statt, aber stets in sehr beschränktem Rahmen. Auch wurden dort vor allem die Auswirkungen der ausgeschütteten Gelder getestet, nicht die Folgen der Finanzierung solcher Grundeinkommen.“

Eine besonnene Einführung gehört dazu, ein Umsturz von einem Tag auf den anderen ist nicht zu erwarten. Dem BGE werden teils Probleme zugeschrieben, die es hervorbringen würde, die längst bestehen.

Sascha Liebermann

Spendenaufruf „Rettet Otjivero-Omitara“ der Kölner Initiative Grundeinkommen

Die Kölner Initiative Grundeinkommen hat vor einigen Wochen einen Spendenaufruf für das Grundeinkommensprojekt in Namibia gestartet. Das Pilot-Projekt dort hat keine weitere Förderung erhalten, die Mittel der BIG-Coalition sind ausgelaufen. Mittels Spenden könnte den Einwohnern weiterhin ein Grundeinkommen zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.